Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.05.2011 - II-8 UF 77/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gewaltschutzverfahren; einstweilige Anordnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1 GewSchG, 823, 1004 BGB
Gewaltschutzverfahren; einstweilige Anordnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewSchG § 1
Erlass einer Gewaltschutzanordnung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Gewaltschutzgesetz nicht bei Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet anwendbar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlass einer Gewaltschutzanordnung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Verfahrensgang
- AG Warendorf - 9 F 52/11
- OLG Hamm, 23.05.2011 - II-8 UF 77/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 645
- MMR 2012, 129
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 4 WF 115/12
Schutzumfang von § 1 GewSchG
Nicht durch § 1 Abs. 1 GewSchG geschützt ist hingegen die allgemeine Handlungsfreiheit, weshalb beispielsweise bei Nötigungen, die nicht mit der Verletzung eines der in § 1 Abs. 1 oder 2 GewSchG genannten Rechtsgüter verbunden sind, keine Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz, sondern lediglich - vor dem Zivilgericht geltend zu machende - allgemeine Unterlassungsansprüche nach §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 240 StGB gegeben sind (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2007, 921; OLG Hamm, FamRZ 2012, 645 = BeckRS 2011, 25808; Heinke, § 1, Rdnr. 9; Krüger in Münchener Kommentar, § 1 GewSchG, Rdnr. 11; Brudermüller in Palandt; § 1 GewSchG, Rdnr. 4 unter Verweis auf BT-Drs. - OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 9 UF 184/18 Im Übrigen eröffnet selbst die Verwirklichung des Beleidigungstatbestandes (jedenfalls in einem Einzelfall) noch nicht den Schutzbereich des § 1 GewSchG (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 23. November 2011, Az. 8 UF 77/11 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| KG, 25.07.2011 - 10 U 59/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- suchmaschinen-und-recht.de
Google haftet nicht für mögliche Rechtsverletzungen durch Snippets
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Keine Haftung von Google für Suchergebnisse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Keine Verpflichtung von Google Snippets zu entfernen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Verpflichtung von Google Snippets zu entfernen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Google muss keine verunglimpfenden Snippets entfernen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kammergericht sieht keine Verpflichtung von Google Snippets zu entfernen - Keine unwahre Tatsachenbehauptung durch Snippets
Besprechungen u.ä. (2)
- lawblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Google siegt gegen Sick
- business-on.de (Kurzanmerkung)
Google muss keine verunglimpfenden Snippets entfernen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MMR 2012, 129
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15
Anknüpfungskriterien für den Fall einer Rechtsgutverletzung durch Abruf von einer …
Rn. 41 Nach neuerer, weitergehender obergerichtlicher Rechtsprechung ist es sogar unerheblich, ob der Snippet nur eine bruchstückhafte Wiedergabe der verlinkten Seite enthält oder ganze Sätze; ebenso soll es keine Rolle spielen, ob sich die automatisch generierte Vorschau im Rahmen der Kernaussage des verlinkten Textes hält (vgl. OLG Hamburg, Urteile vom 02.03.2010 - 7 U 70/09, MMR 2010, 490 und vom 26.05.2016 - 3 U 67/11, MMR 2011, 685 ff.; KG Berlin § 522 Abs. 2 ZPO-Verfügung vom 14.06.2011 - 10 U 59/11, juris sowie anschließender § 522 Abs. 2 ZPO-Beschluss vom 25.07.2011 - 10 U 59/11, MMR 2012, 129).
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