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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.11.2012

Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33236
OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12 (https://dejure.org/2012,33236)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.10.2012 - 13 W 87/12 (https://dejure.org/2012,33236)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 13 W 87/12 (https://dejure.org/2012,33236)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de

    Zur Darlegungslast des Schuldners, dass auferlegte Auskunft unmöglich sei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 793; ZPO § 888
    Anforderungen an die Darlegungen des Schuldners, die ihm auferlegte Handlung sei unmöglich - Zu den an die Darlegung der -im Streitfall verneinten- Unmöglichkeit der durch das Zwangsmittel zu erwirkenden Handlung zu stellenden Anforderungen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Zum Umfang des Auskunftsanspruchs und Unmöglichkeit

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    OLG Celle zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruch

  • heise.de (Pressebericht, 09.01.2013)

    Auskunftsanspruch bei Bilderklau im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strenge Anforderungen bei Auskunft wegen Foto-Verletzungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang eines Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit der durch das Zwangsmittel zu erwirkenden Handlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 320
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 18.02.1988 - 14 W 147/87

    Festsetzung von Zwangsmitteln

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12
    Kann der Schuldner die geschuldete Leistung nicht mehr vornehmen, so kann dieser Erfolg auch durch die Zwangsmaßnahme des § 888 ZPO nicht herbeigeführt werden (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 26. November 1997 - 4 W 253/97, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 8).

    Die Möglichkeit der Handlungsvornahme ist deshalb im Vollstreckungsverfahren ebenso wie alle übrigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vom Gläubiger zu beweisen (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 10;… Musielak/Lackmann, a. a. O. § 888 Rn. 9).

    Auf der Grundlage solcher Darlegungen muss sich der Gläubiger dann darüber schlüssig werden, ob er diese Gründe entkräften und die Beweise widerlegen kann (OLG Celle…, Beschluss vom 26. November 1997 - 4 W 253/97, juris Rn. 8; vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 10 WF 149/06, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 7 W 22/99, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 17; OLG Köln…, Beschluss vom 17.12.2003 - 16 W 28/03, juris Rn. 3).

  • OLG Brandenburg, 27.07.2006 - 10 WF 149/06

    Zwangsgeldfestsetzung bei Nichterfüllung der Auskunftspflicht im Hinblick auf die …

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12
    Auf der Grundlage solcher Darlegungen muss sich der Gläubiger dann darüber schlüssig werden, ob er diese Gründe entkräften und die Beweise widerlegen kann (OLG Celle…, Beschluss vom 26. November 1997 - 4 W 253/97, juris Rn. 8; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 10 WF 149/06, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 7 W 22/99, juris Rn. 3; OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 17; OLG Köln…, Beschluss vom 17.12.2003 - 16 W 28/03, juris Rn. 3).

    Zur Bemessung sind das Interesse des Gläubigers an der Durchsetzung des titulierten Anspruchs sowie die Hartnäckigkeit heranzuziehen, mit welcher der Schuldner die Erfüllung seiner Leistungspflicht unterlässt (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 2. November 1999 - 14 W 61/99, juris Rn. 5; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 10 WF 149/06, juris Rn. 9).

  • OLG Celle, 26.11.1997 - 4 W 253/97

    Zwangsgeld, Vollstreckung einer Auskunft, Unmöglichkeit der Auskunftserteilung, …

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12
    Kann der Schuldner die geschuldete Leistung nicht mehr vornehmen, so kann dieser Erfolg auch durch die Zwangsmaßnahme des § 888 ZPO nicht herbeigeführt werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. November 1997 - 4 W 253/97, juris Rn. 8; OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 8).

    Auf der Grundlage solcher Darlegungen muss sich der Gläubiger dann darüber schlüssig werden, ob er diese Gründe entkräften und die Beweise widerlegen kann (OLG Celle, Beschluss vom 26. November 1997 - 4 W 253/97, juris Rn. 8; vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 10 WF 149/06, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 7 W 22/99, juris Rn. 3; OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 17; OLG Köln…, Beschluss vom 17.12.2003 - 16 W 28/03, juris Rn. 3).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12
    Eine zum Zweck der Auskunft gegebene Erklärung genügt zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs nicht, wenn sie nicht ernst gemeint, unvollständig oder von vorneherein unglaubhaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 291/98, juris Rn. 44;… Urteil vom 24. März 1994 - I ZR 42/93, juris Rn. 15).
  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 14/05

    Voraussetzungen der Sicherungsvollstreckung; Zustellung der Vollstreckungsklausel

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12
    Die von Amts wegen erfolgte Zustellung, die sich hier aus den Akten ergibt, genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 14/05, juris Rn. 6 f.).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12
    Eine zum Zweck der Auskunft gegebene Erklärung genügt zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs nicht, wenn sie nicht ernst gemeint, unvollständig oder von vorneherein unglaubhaft ist (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 291/98, juris Rn. 44; Urteil vom 24. März 1994 - I ZR 42/93, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 …

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12
    Insbesondere ist die Klägerin nicht unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit auf die Möglichkeit einer eidesstattlichen Versicherung des Schuldners zu verweisen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 2 BvR 535/10, juris Rn. 20 f.).
  • OLG Hamm, 07.06.2010 - 7 W 13/10

    Vollstreckung einer Auskunftspflicht; Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12
    Ist die Erfüllung unstreitig oder liquide zu beweisen, ist sie zu beachten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 7 W 13/10, juris Rn. 18;… Musielak/Lackmann, a. a. O. Rn. 8;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 888 Rn. 11).
  • OLG Köln, 17.12.2003 - 16 W 28/03

    Einwand der Erfüllung und der Unmöglichkeit im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12
    Auf der Grundlage solcher Darlegungen muss sich der Gläubiger dann darüber schlüssig werden, ob er diese Gründe entkräften und die Beweise widerlegen kann (OLG Celle…, Beschluss vom 26. November 1997 - 4 W 253/97, juris Rn. 8; vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 10 WF 149/06, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 7 W 22/99, juris Rn. 3; OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 17; OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2003 - 16 W 28/03, juris Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1999 - 14 W 61/99
    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12
    Zur Bemessung sind das Interesse des Gläubigers an der Durchsetzung des titulierten Anspruchs sowie die Hartnäckigkeit heranzuziehen, mit welcher der Schuldner die Erfüllung seiner Leistungspflicht unterlässt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. November 1999 - 14 W 61/99, juris Rn. 5; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 10 WF 149/06, juris Rn. 9).
  • OLG Köln, 05.03.1982 - 4 WF 34/82
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1999 - 7 W 22/99

    Vollstreckung einer unmöglichen Verpflichtung

  • OLG München, 24.08.1981 - 25 W 1644/81
  • OLG München, 17.10.2013 - 6 U 2492/12

    Pauschaler Verlegeranteil der VG Wort unzulässig

    Denn dem Gläubiger ist es regelmäßig nicht möglich, Einzelheiten aus der Sphäre des Schuldners darzutun oder nur einen Ansatz für den Nachweis der Möglichkeit der Handlungsvornahme zu finden, wenn der Schuldner nicht alle Umstände darlegt, aus denen sich die Unmöglichkeit ergibt (vgl. OLG Celle, ZUM-RD 2013, 119 f.).
  • LAG Hessen, 03.08.2021 - 10 Ta 56/21

    1. Im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO ist der Einwand der …

    Für die Unmöglichkeit trägt er nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast (…Hess. LAG 14. Januar 2021 - 10 Ta 357/20 - Rn. 24 , Juris; LAG Köln 8. Mai 2014 - 11 Ta 211/13, BeckRS 2014, 69768; LAG Schleswig-Holstein 11. Dezember 2003 - 2 Ta 257/93 - NZA-RR 2004, 408;… Müko-ZPO/Gruber 6. Aufl. § 888 Rn. 13;… PG/Olzen 5. Aufl. § 888 Rn. 17;… Saenger/Kießling 8. Aufl. § 888 Rn. 12; a.A. OLG Celle 31. Oktober 2012 - 13 W 8/12 - ZUM-RD 2013, 119;… wohl auch Zöller/Seibel 33. Aufl. § 888 Rn. 11;… Stein/Jonas/Brehm 22. Aufl. § 888 Rn. 9;… Musielak/Voit/Lackmann 17. Aufl. § 888 Rn. 9) .
  • OLG Brandenburg, 09.09.2021 - 13 WF 151/21

    Erfüllung eines Auskunftsanspruchs und Beleganspruchs Umfang einer …

    Zur Bemessung sind das Interesse des Gläubigers an der Durchsetzung des titulierten Anspruchs sowie die Hartnäckigkeit heranzuziehen, mit der der Schuldner die Erfüllung seiner Leistungspflicht unterlässt (OLG Celle, BeckRS 2012, 22321).
  • LAG Hessen, 14.01.2021 - 10 Ta 357/20

    1. Macht der Arbeitgeber geltend, ihm sei es unmöglich geworden, den Arbeitnehmer …

    Für die Unmöglichkeit trägt er nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast (LAG Köln 8. Mai 2014 - 11 Ta 211/13, BeckRS 2014, 69768; LAG Schleswig-Holstein 11. Dezember 2003 - 2 Ta 257/93 - NZA-RR 2004, 408;… Müko-ZPO/Gruber 6. Aufl. § 888 Rn. 13;… PG/Olzen 5. Aufl. § 888 Rn. 17;… Saenger/Kießling 8. Aufl. § 888 Rn. 12; a.A. OLG Celle 31. Oktober 2012 - 13 W 8/12 - ZUM-RD 2013, 119;… wohl auch Zöller/Seibel 33. Aufl. § 888 Rn. 11;… Stein/Jonas/Brehm 22. Aufl. § 888 Rn. 9;… Musielak/Voit/Lackmann 17. Aufl. § 888 Rn. 9) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 3 O 19/15

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils

    Der Anordnung eines Zwangsgeldes stehen deshalb nur solche Zweifel entgegen, die durch ein substantiiertes und nachprüfbares Vorbringen des Schuldners begründet sind (vgl. zum Vorgehenden: OLG Celle, Beschl. v. 31.10.2012 - 13 W 87/12 -, juris m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2024 - 2 W 7/24
    Denn eine Ersatzzwangshaft muss ohnehin von Amts wegen geprüft und ggf. festgesetzt werden; eines Antrags des Schuldners bedarf es hierfür nicht (OLG Celle, Beschl. v. 31.10.2012 - 13 W 87/12, Rn. 21, juris;… Musielak/Voit/Lackmann, 21. Aufl. 2024, ZPO § 888 Rn. 11;… Zöller/Seibel, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 888 Rn. 7).
  • AG München, 23.01.2014 - 161 C 23107/12
    Denn dem Gläubiger ist es regelmäßig nicht möglich, Einzelheiten aus der Sphäre des Schuldners darzutun oder nur einen Ansatz für den Nachweis der Möglichkeit der Handlungsvornahme zu finden, wenn der Schuldner nicht alle Umstände darlegt, aus denen sich die Unmöglichkeit ergibt (vgl. OLG Celle ZUM-RD 2013, 119 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.11.2012 - I-6 W 181/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41086
OLG Köln, 27.11.2012 - I-6 W 181/12 (https://dejure.org/2012,41086)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.11.2012 - I-6 W 181/12 (https://dejure.org/2012,41086)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. November 2012 - I-6 W 181/12 (https://dejure.org/2012,41086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gestattung der Auskunftserteilung durch den Internetprovider ist nicht von Gestattung gegenüber Reseller abhängig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsschutz gegen Dritten als Reseller im Rahmen eines Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG gegen den Netzbetreiber

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Gestattung von Auskunftserteilungen durch den Internetprovider

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 137
  • MMR 2013, 320
  • K&R 2013, 132
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2012 - 6 W 181/12
    Denn dies ist auf der Grundlage der Entscheidung "Alles kann besser werden" des BGH (GRUR 2012, 1026) nicht Voraussetzung einer Gestattung nach § 101 Abs. 9 UrhG.
  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 193/16

    Beweisverwertungsverbot einer Auskunft beim Filesharing

    Die Auskunft des Endkundenanbieters dazu, welchem Anschlussinhaber eine bestimmte Benutzerkennung zuzuordnen ist, beschränkt sich hingegen auf die dem Anordnungserfordernis des § 101 Abs. 9 UrhG nicht unterfallende Bekanntgabe von Bestandsdaten (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2013, 137; AG Potsdam, ZD 2016, 296; aA LG Frankenthal, K&R 2015, 671; AG Augsburg, Urteil vom 22. Juni 2015 - 16 C 3030/14, juris; AG Koblenz, ZD 2015, 235; Zimmermann, K&R 2015, 73, 74).
  • LG Köln, 02.06.2016 - 14 S 21/14

    Haftung eines Anschlussinhabers für illegales Filesharing

    Ein Gestattungsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ist jedoch nur dann erforderlich bleibt insbesondere während des gesamten Vertragsverhältnisses unabhängig von Art und Umfang der von dem Beklagten genutzten Telekommunikationsdienste, wenn es sich um Verkehrsdaten im Sinne von §§ 3 Nr. 30, 96 TKG handelt (vergleiche OLG Köln, Beschluss vom 27. November 2012 - 6 W 181/12 - Gestattungserfordernis für Reseller), mithin um solche, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, also etwa das Datum und die Uhrzeit der Verbindung (vergleiche BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 77/11).
  • LG Berlin, 03.11.2015 - 15 S 5/15

    Urheberrechtsverletzung durch unzulässiges Filesharing: Vermutungswirkung …

    Rn. 7 Die von der … AG in dem Gestattungsverfahren (LG Köln, Beschluss 15. Dezember 2009 - 31 OH 520/09 -) erteilten Auskünfte zu der streitgegenständlichen IP-Adresse, welche zur Tatzeit der … AG als Reseller und der Beklagten als Nutzer zugewiesen war, unterliegt keinem Beweisverbot und ein weiteres Gestattungsverfahren gegen den Reseller ist nicht erforderlich (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2013, 137 Rn. 4 nach juris; a.A. LG Frankenthal…, Urteil vom 11. August 2015 - 6 O 55/15 - Rn. 16ff. nach juris), denn es handelt sich um Bestands-, und keine Verkehrsdaten (…vgl. BGH ZUM-RD 2011, 587 Rn. 37ff. Nach juris).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen …

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dort zwar ausgeführt, daß - entgegen der bisherigen Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte - die Begründetheit des Antrages auf Gestattung der Verwendung von Verkehrsdaten zur Erteilung der Auskunft über den Namen und die Anschrift der Nutzer, denen zu bestimmten Zeitpunkten bestimmte IP-Adressen zugewiesen waren, jedenfalls in den Fällen, in denen ein Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG wegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung gegen eine Person bestehe, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat, "grundsätzlich" kein besonderes und insbesondere kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung selbst voraussetze (BGH NJW 2012, 2958 [2952]; vgl. hierzu jetzt auch OLG Köln, 6. Zivilsenat, Beschluß vom 27. November 2012 - 6 W 181/12 -, juris).
  • OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 307/13

    Höhe der Kosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dort zwar ausgeführt, daß - entgegen der bisherigen Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte - die Begründetheit des Antrages auf Gestattung der Verwendung von Verkehrsdaten zur Erteilung der Auskunft über den Namen und die Anschrift der Nutzer, denen zu bestimmten Zeitpunkten bestimmte IP-Adressen zugewiesen waren, jedenfalls in den Fällen, in denen ein Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG wegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung gegen eine Person bestehe, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat, "grundsätzlich" kein besonderes und insbesondere kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung selbst voraussetze (BGH NJW 2012, 2958 [2952]; vgl. hierzu jetzt auch OLG Köln, 6. Zivilsenat, Beschluß vom 27. November 2012 - 6 W 181/12 -, juris).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an …

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dort zwar ausgeführt, daß - entgegen der bisherigen Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte - die Begründetheit des Antrages auf Gestattung der Verwendung von Verkehrsdaten zur Erteilung der Auskunft über den Namen und die Anschrift der Nutzer, denen zu bestimmten Zeitpunkten bestimmte IP-Adressen zugewiesen waren, jedenfalls in den Fällen, in denen ein Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG wegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung gegen eine Person bestehe, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat, "grundsätzlich" kein besonderes und insbesondere kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung selbst voraussetze (BGH NJW 2012, 2958 [2952]; vgl. hierzu jetzt auch OLG Köln, 6. Zivilsenat, Beschluß vom 27. November 2012 - 6 W 181/12 -, juris).
  • OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12

    Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dort zwar ausgeführt, daß - entgegen der bisherigen Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte - die Begründetheit des Antrages auf Gestattung der Verwendung von Verkehrsdaten zur Erteilung der Auskunft über den Namen und die Anschrift der Nutzer, denen zu bestimmten Zeitpunkten bestimmte IP-Adressen zugewiesen waren, jedenfalls in den Fällen, in denen ein Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG wegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung gegen eine Person bestehe, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat, "grundsätzlich" kein besonderes und insbesondere kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung selbst voraussetze (BGH NJW 2012, 2958 [2952]; vgl. hierzu jetzt auch OLG Köln, 6. Zivilsenat, Beschluß vom 27. November 2012 - 6 W 181/12 -, juris).
  • LG Flensburg, 19.08.2016 - 8 S 7/16

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Verwertungsrechten an einem Musikalbum …

    Ein weiteres Gestattungsverfahren gegen den Reseller sei nicht erforderlich, weil die Auskunft des Resellers nur noch über Bestandsdaten und nicht über Verkehrsdaten erfolge (LG Köln…, Urteil vom 02.06.2016, 14 S 21/14, Rn. 53, zit. Beck-online; LG Berlin, Urteil vom 03.11.2015, 15 S 5/15, Rn. 7 unter Hinweis auf OLG Köln GRUR-RR 2013, 137 Rn. 4; AG Potsdam…, Urteil vom 12.11.2015, 37 C 156/15, Rn. 17, zit. Beck-online, OLG Hamburg, Urteil vom 28.12.2015, 589/11 - unveröffentlicht - zu dem Sonderfall, dass der Netzbetreiber die statischen Benutzerkennungen, die Namen und die Anschriften der Anschlussinhaber bereits zuvor einmal mitgeteilt hatte).
  • AG Augsburg, 22.06.2015 - 16 C 3030/14

    Gesonderter Gestattungsbeschluss für Reseller in Filesharing-Verfahren

    Rn. 25 Dem steht auch nicht der Beschluss des OLG Köln vom 27.11.2012, Aktenzeichen I-6 W 181/12, entgegen, da dieses die Frage, ob hinsichtlich der Auskunftserteilung durch den Reseller noch ein weiteres Verfahren nach § 101 IX UrhG hätte durchgeführt werden müssen, ausdrücklich offen gelassen hat (…OLG Köln, aaO, Rdnr. 3 bei Juris).
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