Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - I-20 U 55/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche des Inhabers einer Internet-Domain gegen den Veranlasser einer sog. Dispute-Eintragung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche des Inhabers einer Internet-Domain gegen den Veranlasser einer sog. Dispute-Eintragung; Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Zwiebelmuster"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.06.2015 - 37 O 119/14
- OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - I-20 U 55/15
Papierfundstellen
- MMR 2016, 399
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (28)
- BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10
gewinn.de
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
Ein Eingriff in die Rechtsposition der Klägerin, der zu einer Bereicherung der Beklagten geführt hat, ist als von der Rechtsordnung im Sinne einer endgültigen Güterzuordnung gebilligt anzusehen, wenn und soweit sich die Eintragung der Beklagten im bereicherungsrechtlichen Sinne als eine Leistung an die Beklagte dargestellt hat (vgl. BGH NJW 1999, 1393, 1394; BGH GRUR 2012, 417 Rn. 46 - gewinn.de).Hierzu zählen nicht nur alle absoluten Rechte, der Besitz sowie Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten, sondern ebenso vorteilhafte Rechtsstellungen sonstiger Art, wie beispielsweise unrichtige Eintragungen im Grundbuch, ein Erbschein, ein Testamentsvollstreckerzeugnis und Urkunden, denen gewisse Rechtswirkungen zukommen oder aber unter ungünstigen Umständen zukommen können, aber auch die Stellung eines Forderungsprätendenten bezüglich eines hinterlegten Geldbetrages (BGH GRUR 2012, 417 Rn. 36 - gewinn.de unter Hinweis auf BGHZ 109, 240, 244; BGH NJW-RR 1994, 847;… vgl. auch Palandt-Sprau, a.a.O., § 812 Rn. 40).
Diese Rechtsstellung muss der an dem hinterlegten Gegenstand nicht Berechtigte auf der Grundlage der Eingriffskondiktion durch Erklärung gegenüber dem Berechtigten oder dem Schuldner nicht nur im Falle einer förmlichen Hinterlegung aufgeben, sondern auch dann, wenn der Schuldner die Leistung an den materiell Berechtigten von der Zustimmung des weiteren Forderungsprätendenten abhängig macht, der wahre Berechtigte mithin nicht ohne die Zustimmung des anderen über sein Recht verfügen kann (BGH GRUR 2012, 417 Rn. 36 - gewinn.de unter Hinweis auf BGH NJW 1970, 643).
Rn. 86 Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber der Internetadresse weder Eigentum am Domainnamen selbst noch ein sonstiges absolutes Recht, das ähnlich der Inhaberschaft an einem Immaterialgüterrecht verdinglicht wäre (BGH GRUR 2012, 417, Rn. 21 ff. - gewinn.de, vgl. auch BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 21 - afilias.de;… GRUR 2009, 1055, Rn. 55 - airdsl).
Eine derartige, rein faktische Ausschließlichkeit begründet kein absolutes Recht (vgl. BVerfG a.a.O., BGH GRUR 2012, 417 Rn. 23 - gewinn.de).
- BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06
Streit um Domainnamen ahd.de
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
Hierfür ist es ausreichend, dass sie denselben Domainnamen für sich registrieren lassen wollen (BGH GRUR 2009, 685, Rn. 40 - ahd.de;… Köhler/Bornkamm-Köhler, UWG, 33. Aufl., § 2 Rn. 111;… Ohly/Sosnitza-Ohly, UWG, 6. Aufl., § 4 Rn. 10/85).Die Registrierung eines Domainnamens kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tatbestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen (BGH GRUR 2009, 685, Rn. 41 - ahd.de).
Ob man hiervon aus den vorstehend dargestellten grundsätzlichen Erwägungen zur Vergleichbarkeit der unberechtigten Erwirkung eines Dispute-Eintrags mit der unberechtigten Schutzrechtsabmahnung in ersterer stets eine gezielte Mitbewerberbehinderung erblicken will, weil es hierfür schlicht ausreichend ist, wenn das Eigeninteresse des Handelnden unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Wettbewerbsfreiheit weniger schützenswert ist als die Interessen der übrigen Beteiligten und der Allgemeinheit (BGH GRUR 2009, 685 Rn. 41 - ahd.de;… BGH GRUR 2014, 393, Rn. 42 - wetteronline.de), kann von daher offenbleiben.
- BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12
Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
Rn. 56 Denn nach der Rechtsprechung des BGH kann durch die Benutzung eines Domainnamens ein Unternehmenskennzeichen nur erworben werden, wenn der Verkehr den Domainnamen als Herkunftshinweis versteht und darin nicht nur eine Adressbezeichnung sieht (BGH GRUR 2010, 156, Rn. 20 - EIFEL-ZEITUNG, vgl. auch Ströbele/Hacker-Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 5 Rn. 63 m.w.N. und BGH GRUR 2014, 393 Rn. 19 - wetteronline.de).Denn der Verkehr weiß, dass in vielen Fällen auch generische Domainnamen von einem bestimmten Anbieter kommerziell genutzt werden und wird deshalb auch beim Aufsuchen einer Internetseite mit einer generischen Internetadresse in Rechnung stellen, zum Angebot eines bestimmten Anbieters zu gelangen, so dass generischen Domainnamen wettbewerbsrechtlicher Schutz nach § 4 Nr. 4 n.F. bzw. § 4 Nr. 10 a.F. nicht grundsätzlich versagt werden kann (BGH GRUR 2014, 393 Rn. 41 - wetteronline.de).
Ob man hiervon aus den vorstehend dargestellten grundsätzlichen Erwägungen zur Vergleichbarkeit der unberechtigten Erwirkung eines Dispute-Eintrags mit der unberechtigten Schutzrechtsabmahnung in ersterer stets eine gezielte Mitbewerberbehinderung erblicken will, weil es hierfür schlicht ausreichend ist, wenn das Eigeninteresse des Handelnden unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Wettbewerbsfreiheit weniger schützenswert ist als die Interessen der übrigen Beteiligten und der Allgemeinheit (…BGH GRUR 2009, 685 Rn. 41 - ahd.de; BGH GRUR 2014, 393, Rn. 42 - wetteronline.de), kann von daher offenbleiben.
- BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01
Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
Rn. 113 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 20.04.2010, Az. VIII ZR 254/09, BeckRS 2010, 15622; BGHZ 154, 154, 153). - BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
Rn. 80 Zu berücksichtigen ist im Rahmen der vorzunehmenden Güterabwägung auf Seiten der Klägerin weiterhin, dass derjenige, der ein Immaterialgüterrecht für sich in Anspruch nimmt und deshalb von einem anderen die Einstellung einer dieses Schutzrecht angeblich verletzenden Geschäftstätigkeit verlangt, wegen rechtswidrigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz haftet, falls sich das Schutzrecht als nicht existent erweist oder zwar besteht, aber die inkriminierte Handlung nicht erfasst, und er schuldhaft gehandelt hat (BGH, NJW 2005, 3141 - Verschulden bei unbegründeter Schutzrechtsverwarnung). - BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94
Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
Rn. 92 Selbst wenn - wie vorliegend beim Dispute-Antrag - das von der Beklagten als potentiellen Schädigerin angewandte Mittel oder der von ihr verfolgte Zweck für sich genommen von der Rechtsordnung nicht missbilligt werden, kann sich dennoch ein Verstoß gegen § 826 BGB ergeben, wenn das Mittel unter Berücksichtigung aller Einzelfallumstände völlig außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck steht (BGH NJW 1995, 1739;… BeckOK-Spindler, BGB, 37. Edition, § 826 Rn. 6). - BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05
afilias. de
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
Rn. 86 Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber der Internetadresse weder Eigentum am Domainnamen selbst noch ein sonstiges absolutes Recht, das ähnlich der Inhaberschaft an einem Immaterialgüterrecht verdinglicht wäre (BGH GRUR 2012, 417, Rn. 21 ff. - gewinn.de, vgl. auch BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 21 - afilias.de;… GRUR 2009, 1055, Rn. 55 - airdsl). - BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06
airdsl
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
Rn. 86 Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber der Internetadresse weder Eigentum am Domainnamen selbst noch ein sonstiges absolutes Recht, das ähnlich der Inhaberschaft an einem Immaterialgüterrecht verdinglicht wäre (…BGH GRUR 2012, 417, Rn. 21 ff. - gewinn.de, vgl. auch BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 21 - afilias.de; GRUR 2009, 1055, Rn. 55 - airdsl). - BGH, 12.03.2015 - I ZR 188/13
Zulässigkeit der allgemeinen Markenrechtsbeschwerde - Uhrenankauf im Internet
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (st. Rspr.; (BGH a.a.O., Rn. 41 - ahd.de, BGH GRUR 2015, 607 Rn. 16 - Uhrenankauf im Internet, jeweils m.w.N.). - BGH, 10.07.2014 - IX ZR 197/12
Steuerberaterhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mandanten auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
Auch wenn man davon ausgeht, dass die für die Annahme eines Feststellungsinteresses bei reinen Vermögensschäden strengere Rechtsprechung zur Anwendung kommt, weil eine Verletzung absoluter Rechte nicht in Betracht kommt, so ist auch die damit zu fordernde Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts (BGH DStR 2015, 255 m.w.N.) gegeben. - BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
EROS
- BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des …
- BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02
Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de
- BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06
Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen, …
- BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87
Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank
- BGH, 20.04.2010 - VIII ZR 254/09
Genossenschaftswohnung: Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses mit dem Sohn des …
- BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77
Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG
- BGH, 07.03.1985 - III ZR 90/83
Unlauteres Mittel - Gläubigerbefriedigung - Anspruchsvereitelung - Vereitelung …
- OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 163/05
Rechtsverletzung durch unberechtigten Dispute-Eintrag
- OLG Düsseldorf, 20.11.2012 - 20 U 202/11
Anspruch auf Löschung einer bestimmten Internet-Domain
- BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05
Kinder II
- BGH, 09.07.2015 - I ZB 16/14
BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE - Markenlöschung wegen …
- BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07
EIFEL-ZEITUNG
- BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06
Stofffähnchen
- BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93
Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer …
- BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten
- BGH, 09.03.1989 - I ZR 189/86
Forschungskosten; Ansprüche des Erstantragstellers gegen den Nachanmeldern auf …
- BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 228/88
Eignung von Freigabeklauseln zur Verhinderung einer Übersicherung
- OLG Braunschweig, 25.03.2021 - 2 U 35/20
Erlangtes Etwas im Sinne der allgemeinen Eingriffskondiktion; Vermögenswerte …
Diese für den Beklagten vorteilhafte und vermögensrechtlich verwertbare Rechtsposition ähnelt einer Anwartschaft auf die Domainregistrierung und stellt ein "Etwas" im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. BGB dar (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.03.2016 - 20 U 55/15, MMR 2016, 399;… Viehues in: Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimediarecht, Teil 6 Domainrecht, Rn. 375;… vgl. auch Koch, a. a. O., § 12 Rn. 353; Reinartz, GRUR-Prax 2012, 123).Entscheidend ist nur, ob dem Domainprätendenten, hier also dem Beklagten, ein namens- oder kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- oder Löschungsanspruch gegen die Klägerin als Domaininhaberin zusteht (…vgl. Viefhues, a. a. O., Rn. 340; OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.03.2016, a. a. O.).
- LG München I, 04.08.2023 - 21 O 6235/23
Orphan Drug-Marktexklusivität - Eculizumab
Anders als bei Domainnamen, bei denen eine aus einer bestimmten Bezeichnung gebildete Internetadresse aus technischen Gründen nur einmal vergeben werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 622, 624 - shell.de) und deswegen eine faktische Ausschließlichkeit besteht (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2016, 399, 402, Rn. 62 m.w.N.), ergibt sich die Ausschließlichkeit des Marktexklusivitätsrechts direkt aus der Verordnung 141/2000 und den ihr zugrundeliegenden gesetzgeberischen Wertungen (…zu Gutachten Anlage AG 31, S. 6/7). - LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25
Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …
Rn. 102 Eine Einordnung als deliktsrechtlich geschütztes "sonstiges Recht" nach § 823 Abs. 1 BGB erfordert eine absolute, gegenüber jedermann wirkende Rechtsposition (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 187/10, Rn. 23; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2016 - I-20 U 55/15, Rn. 69; OLG Rostock…, Urteil vom 13. Oktober 2023 - 5 U 186/21, Rn. 58, jew. zit. nach juris). - LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25
Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …
Rn. 82 Eine Einordnung als deliktsrechtlich geschütztes "sonstiges Recht" nach § 823 Abs. 1 BGB erfordert eine absolute, gegenüber jedermann wirkende Rechtsposition (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 187/10, Rn. 23; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2016 - I-20 U 55/15, Rn. 69; OLG Rostock…, Urteil vom 13. Oktober 2023 - 5 U 186/21, Rn. 58, jew. zit. nach juris). - OLG Hamm, 20.03.2019 - 20 U 10/19
Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsprämien
Rn. 31 Sie befand sich im Policenbegleitschreiben und damit im ersten Dokument, das der Versicherungsnehmer zur Kenntnis nimmt (vgl. zu diesem Aspekt Senat, Beschluss vom 06.05.2015 - 20 U 55/15, MMR 2016, 399, juris Rn. 20).
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