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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - I-3 Wx 52 - 69/09, 3 Wx 52 - 69/09, I-3 Wx 52/09, I-3 Wx 53/09, I-3 Wx 54/09   

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OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - I-3 Wx 52 - 69/09, 3 Wx 52 - 69/09, I-3 Wx 52/09, I-3 Wx 53/09, I-3 Wx 54/09 (https://dejure.org/2009,1924)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.2009 - I-3 Wx 52 - 69/09, 3 Wx 52 - 69/09, I-3 Wx 52/09, I-3 Wx 53/09, I-3 Wx 54/09 (https://dejure.org/2009,1924)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 2009 - I-3 Wx 52 - 69/09, 3 Wx 52 - 69/09, I-3 Wx 52/09, I-3 Wx 53/09, I-3 Wx 54/09 (https://dejure.org/2009,1924)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1095
  • NZM 2009, 585
  • FGPrax 2009, 151
  • Rpfleger 2009, 501
  • MietRB 2009, 325
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 172/01

    Unzulässiger Klarstellungsvermerk im Grundbuch bei bloßen Zweifeln an wirksamer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - 3 Wx 52/09
    Denn Gegenstand eines Klarstellungsvermerks kann nie eine sachliche Änderung oder Berichtigung der Eintragung sein (BayObLGZ 1988, S. 124 ff; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f; OLG München Rpfleger 2009, S. 81 ff).

    Dieser Grundsatz findet allerdings dort keine Anwendung, wo es sich nur um einen kurzen Zusatz handelt, der, wenn auch nicht nötig, so doch geeignet ist, Zweifel zu verhüten (OLG München a.a.O.; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f m.w.Nachw.).

    Aus diesen Gründen kommt beispielsweise ein Klarstellungsvermerk nicht in Betracht, wenn er lediglich dazu dient, wegen Zweifeln an einer rechtswirksamen Auflassung - deren Unwirksamkeit mithin nicht feststeht - alternativ den Erwerb des Eigentums auf der Grundlage einer vorsorglich wiederholten zweiten Auflassung zusätzlich im Grundbuch zu verlautbaren (zu Vorstehendem: BayObLGZ 1988, S. 124 ff; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f; BayObLG NJW-RR 2004, S. 738; OLG München Rpfleger 2009, S. 81 ff; Senat, Beschluss vom 27. Februar 2009 in Sachen I-3 Wx 11/09; vgl. ferner Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2008 in Sachen I-3 Wx 211/08; der Rechtsprechung folgend: Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 53 Rdnr. 7; Bauer/von Oefele-Wilke, GBO, 2. Aufl. 2006, § 13 Rdnr. 58; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl. 2008, Rdnr. 294 - 296).

  • BayObLG, 28.04.1988 - BReg. 2 Z 34/88

    Klarstellungsvermerke im Grundbuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - 3 Wx 52/09
    Denn Gegenstand eines Klarstellungsvermerks kann nie eine sachliche Änderung oder Berichtigung der Eintragung sein (BayObLGZ 1988, S. 124 ff; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f; OLG München Rpfleger 2009, S. 81 ff).

    Aus diesen Gründen kommt beispielsweise ein Klarstellungsvermerk nicht in Betracht, wenn er lediglich dazu dient, wegen Zweifeln an einer rechtswirksamen Auflassung - deren Unwirksamkeit mithin nicht feststeht - alternativ den Erwerb des Eigentums auf der Grundlage einer vorsorglich wiederholten zweiten Auflassung zusätzlich im Grundbuch zu verlautbaren (zu Vorstehendem: BayObLGZ 1988, S. 124 ff; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f; BayObLG NJW-RR 2004, S. 738; OLG München Rpfleger 2009, S. 81 ff; Senat, Beschluss vom 27. Februar 2009 in Sachen I-3 Wx 11/09; vgl. ferner Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2008 in Sachen I-3 Wx 211/08; der Rechtsprechung folgend: Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 53 Rdnr. 7; Bauer/von Oefele-Wilke, GBO, 2. Aufl. 2006, § 13 Rdnr. 58; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl. 2008, Rdnr. 294 - 296).

  • OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf einen Klarstellungsvermerk hinsichtlich einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - 3 Wx 52/09
    Denn Gegenstand eines Klarstellungsvermerks kann nie eine sachliche Änderung oder Berichtigung der Eintragung sein (BayObLGZ 1988, S. 124 ff; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f; OLG München Rpfleger 2009, S. 81 ff).

    Aus diesen Gründen kommt beispielsweise ein Klarstellungsvermerk nicht in Betracht, wenn er lediglich dazu dient, wegen Zweifeln an einer rechtswirksamen Auflassung - deren Unwirksamkeit mithin nicht feststeht - alternativ den Erwerb des Eigentums auf der Grundlage einer vorsorglich wiederholten zweiten Auflassung zusätzlich im Grundbuch zu verlautbaren (zu Vorstehendem: BayObLGZ 1988, S. 124 ff; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f; BayObLG NJW-RR 2004, S. 738; OLG München Rpfleger 2009, S. 81 ff; Senat, Beschluss vom 27. Februar 2009 in Sachen I-3 Wx 11/09; vgl. ferner Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2008 in Sachen I-3 Wx 211/08; der Rechtsprechung folgend: Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 53 Rdnr. 7; Bauer/von Oefele-Wilke, GBO, 2. Aufl. 2006, § 13 Rdnr. 58; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl. 2008, Rdnr. 294 - 296).

  • OLG Frankfurt, 30.08.2005 - 20 W 93/04

    Wohnungseigentum: Grundbuchberichtigung und Eintragung eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - 3 Wx 52/09
    Sie ist vielmehr dadurch zu beheben, dass (abgesehen von etwa weiterhin erforderlichen Zustimmungen) alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft entweder (im Falle ihres Einvernehmens) neue, in der fraglichen Hinsicht nunmehr zweifelsfreie materiell-rechtliche Erklärungen abgeben oder (im Streitfalle) eine gerichtliche Entscheidung - sei es im Zivilprozess, sei es im Verfahren nach §§ 43 ff WEG - herbeiführen, die zwischen ihnen Rechtskraft wirken kann (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Erwägungen in OLG Frankfurt OLGR 2006, S. 376 ff).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - 3 Wx 211/08

    Klarstellung einer auf einer unklaren Bewilligung beruhenden Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - 3 Wx 52/09
    Aus diesen Gründen kommt beispielsweise ein Klarstellungsvermerk nicht in Betracht, wenn er lediglich dazu dient, wegen Zweifeln an einer rechtswirksamen Auflassung - deren Unwirksamkeit mithin nicht feststeht - alternativ den Erwerb des Eigentums auf der Grundlage einer vorsorglich wiederholten zweiten Auflassung zusätzlich im Grundbuch zu verlautbaren (zu Vorstehendem: BayObLGZ 1988, S. 124 ff; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f; BayObLG NJW-RR 2004, S. 738; OLG München Rpfleger 2009, S. 81 ff; Senat, Beschluss vom 27. Februar 2009 in Sachen I-3 Wx 11/09; vgl. ferner Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2008 in Sachen I-3 Wx 211/08; der Rechtsprechung folgend: Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 53 Rdnr. 7; Bauer/von Oefele-Wilke, GBO, 2. Aufl. 2006, § 13 Rdnr. 58; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl. 2008, Rdnr. 294 - 296).
  • OLG Hamm, 05.01.2016 - 15 W 398/15

    Sondereigentumsfähigkeit eines Innenhofes

    Es erscheint vielmehr angemessen und sachgerecht, jedenfalls für solche rundherum von Gebäudeteilen eingeschlossenen und nur aus einem Wohnungs- bzw. Teileigentum zugänglichen Innenhöfe die Sondereigentumsfähigkeit trotz fehlender Überdachung in gleicher Weise zu bejahen, wie es in der überwiegenden Rechtsprechung seit längerem für Balkone (vgl. nur OLG München FGPrax 2011, 181), für Dachterrassen (LG München RPfleger 1969, 245; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 178; OLG Köln Rpfleger 1976, 185; LG Schwerin ZMR 2009, 401) und in Teilen der Rechtsprechung sogar für ebenerdige Terrassen (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; KG FGPrax 2015, 107; ablehnend aber OLG Köln RPfleger 1982, 278; LG Landau NJW-RR 2011, 1029; vgl. auch OLG Düsseldorf FGPrax 2009, 151) mittlerweile der Fall ist.
  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 20 W 77/14

    Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch

    Die in diesem Zusammenhang ggf. bestehende "Unklarheit" kann dann vielmehr nur dadurch behoben werden, dass die Vormerkungsberechtigten die insoweit erforderlichen materiell-rechtlichen Erklärungen abgeben - wozu sie nach dem Vorbringen der Antragstellerin nicht bereit sind - oder die Antragstellerin ggf. eine gerichtliche Entscheidung im Zivilprozess herbeiführt, die zwischen ihnen mit Rechtskraft wirken kann (vgl. auch - in anderem Sachzusammenhang - OLG Düsseldorf Rpfleger 2009, 501, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2020 - 20 W 114/20

    Terrasse als Sondereigentum

    Überdies könnte ein solcher Zaun auch jederzeit ohne größeren Aufwand wieder entfernt werden, was der begrifflich auf Dauer angelegten Qualifikation als Raum widerspricht (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 1095, 1096 f., wonach sich die Begrenzung aus Teilungserklärung und Aufteilungsplan ergeben muss).
  • OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Grundbuchverfahren; Anforderungen an die

    Hier kann indes dahin stehen, ob bei einer möglicherweise bloß die Fassung der Eintragung betreffenden und damit unbeschränkt möglichen Beschwerde (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 2009, S. 501 f., m. w. N.) auf den Zeitpunkt der Einleitung des Eintragungsverfahrens abzustellen ist, während bei einer nach § 71 Abs. 2 GBO beschränkten Beschwerde, die nach dem 1. September 2009 eingegangen ist, in jedem Fall neues Recht zur Anwendung kommt (vgl. zur beschränkten Beschwerde Senat, FGPrax 2010, S. 109 ff., im Anschluss an OLG Hamm, FGPrax 2009, S. 285 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/17
    Ein Klarstellungsvermerk kommt hingegen dann nicht in Betracht, wenn auch nur die Gefahr, das heißt die Möglichkeit, besteht, dass durch eine - vermeintliche - bloße Klarstellung in Wirklichkeit in das Recht selbst eingegriffen wird, insbesondere auch dadurch, dass dessen Abgrenzung und damit dessen Inhalt verändert wird (Senat NJW-RR 2009, 1095; …
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 3 Wx 128/14

    Zulässigkeit der Eintragung eines sogenannten Fabrikfonds als rechtsfähig

    Ein Klarstellungsvermerk kommt hingegen dann nicht in Betracht, wenn auch nur die Gefahr, das heißt die Möglichkeit, besteht, dass durch eine - vermeintliche - bloße Klarstellung in Wirklichkeit in das Recht selbst eingegriffen wird, insbesondere auch dadurch, dass dessen Abgrenzung und damit dessen Inhalt verändert wird (Senat NJW-RR 2009, 1095; …
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 3 Wx 33/17

    Verfahren des Grundbuchamts bei unklarem Verlauf eines Dienstbarkeitsweges in

    Allerdings kommt die Eintragung eines Klarstellungsvermerkes jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn auch nur die Gefahr - das heißt die Möglichkeit - besteht, dass durch eine - vermeintliche - bloße Klarstellung in Wirklichkeit in das Recht selbst eingegriffen wird, insbesondere auch dadurch, dass dessen Abgrenzung und damit dessen Inhalt verändert wird (Senat RPfleger 2009, 501 m.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - 3 Wx 60/09

    Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

    I-3 Wx 52/09 I-3 Wx 53/09 I-3 Wx 54/09 I-3 Wx 55/09 I-3 Wx 56/09 I-3 Wx 57/09 I-3 Wx 58/09 I-3 Wx 59/09 I-3 Wx 60/09 I-3 Wx 61/09 I-3 Wx 62/09 I-3 Wx 63/09 I-3 Wx 64/09 I-3 Wx 65/09 I-3 Wx 66/09 I-3 Wx 67/09 I-3 Wx 68/09 I-3 Wx 69/09.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 20.05.2009 - 3 W 181/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7635
OLG Rostock, 20.05.2009 - 3 W 181/08 (https://dejure.org/2009,7635)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.05.2009 - 3 W 181/08 (https://dejure.org/2009,7635)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 3 W 181/08 (https://dejure.org/2009,7635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Abberufung eines Verwalters; nicht gesonderte Kontoführung als wichtiger Grund für die Verwalterabberufung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag eines Wohnungseigentümers auf gerichtliche Abberufung des Verwalters; Abberufung des Verwalters wegen Mängeln der Kontoführung

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 27 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 4; WEG § 27 Abs. 5
    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag eines Wohnungseigentümers auf gerichtliche Abberufung des Verwalters; Abberufung des Verwalters wegen Mängeln der Kontoführung

  • ibr-online

    Abberufung des Verwalters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalter: Kann ein Wohnungseigentümer die Abbestellung des Verwalters verlangen? (IMR 2009, 431)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 223
  • MietRB 2009, 325
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03

    Wohnungseigentum: Abberufung eines verwaltenden Wohnungseigentümers;

    Auszug aus OLG Rostock, 20.05.2009 - 3 W 181/08
    Ebenso würde es auch für die Ungültigkeitserklärung eines Verwalterbestellungsbeschlusses nicht genügen, dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 3 WEG vorliegt, sondern die Bestellung müsste gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne des § 21 Abs. 3 und 4 WEG verstossen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.01.2004, 20 W 290/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.08.2003, 20 W 302/2001, 20 W 302/2001, ZFIR 2004, 444).

    Dies kann aber ausreichen, es sei denn, dass das Zerwürfnis von dem betroffenen Wohnungseigentümer in vorwerfbarer Weise herbeigeführt wurde (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.01.2004 a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01

    Wohnungseigentumsverwaltung: Abberufung des verwaltenden Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Rostock, 20.05.2009 - 3 W 181/08
    Ebenso würde es auch für die Ungültigkeitserklärung eines Verwalterbestellungsbeschlusses nicht genügen, dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 3 WEG vorliegt, sondern die Bestellung müsste gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne des § 21 Abs. 3 und 4 WEG verstossen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.01.2004, 20 W 290/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.08.2003, 20 W 302/2001, 20 W 302/2001, ZFIR 2004, 444).
  • OLG Stuttgart, 22.09.2004 - 7 W 52/04

    - Kübler -, wichtiger Grund, Führerscheinentzug, wiederholte Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Rostock, 20.05.2009 - 3 W 181/08
    In einem solchen Fall wäre die Abhaltung einer Eigentümerversammlung eine nutzlose Förmelei (vgl. Senatsbeschl. v. 24.10.2005, 7 W 52/04 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Es bestehe ein Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer, der nur dann überschritten werde, wenn eine andere Entscheidung als die Abberufung nicht mehr vertretbar sei (OLG Celle, NZM 1999, 841; ZWE 2002, 474, 476; OLG Köln, JMBl. NW 2007, 83; OLG München, ZMR 2007, 807, 809; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, ZMR 2010, 223, 224; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 190 und Rn. 226; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 33; Timme/Knop, WEG, § 26 Rn. 214 f.; ähnlich Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 149).
  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Vollständigkeit einer

    Ein wichtiger Grund liegt nach § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG regelmäßig dann vor, wenn der Verwalter die Beschlusssammlung nicht ordnungsgemäß führt, bei einer bestimmungswidrigen Geldverwendung (OLG Düsseldorf, ZfIR 1997, 554), der Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft auf seinem eigenen Konto (OLG Rostock, MietRB 2009, 325), unberechtigten Honorarforderungen (OLG Köln, ZMR 2008, 904) oder der Missachtung des Willens der Eigentümer (OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 1170), Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Verwalters (OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 43) oder groben Abrechnungsfehlern (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 293).

    Sinn und Zweck der Vorschrift gebietet nämlich, dass gegenüber Dritten erkennbar wird, dass es sich um Fremdgelder der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt (OLG Rostock, MietRB 2009, 325).

    Die Anlegung der Gelder auf Konten der Gemeinschaft erfolgte ohne Widerspruch und nicht etwa unter dem Druck des hiesigen Verfahrens (anders als im Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Rostock, MietRB 2009, 325, zu Grunde lag, auf welche der Kläger sich bezieht).

  • LG Itzehoe, 12.07.2013 - 11 S 39/12

    Fehlerhafte Jahresabrechnung, unzulässige Führung eines Treuhandkontos und

    Dies stellt nach den oben dargestellten Maßstäben einen Verstoß gegen ordnungsgemäße Verwaltung dar und kann zudem die Abberufung eines Verwalters begründen (OLG Rostock, Beschluss vom 20.05.2009 - 3 W 181/08 Rn 38 - juris; LG Itzehoe, Urteil vom 12.04.2011 - 11 S 47-10 - Bärmann - Merle, § 26 Rn 211).
  • LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10

    Anspruch auf sofortige Abberufung der Verwaltung einer

    Die Befassung der Eigentümerversammlung wäre damit ersichtlich unnötig und deshalb unzumutbar, so dass der Kläger auch ohne Vorbefassung der Eigentümerversammlung klagen konnte vgl. (BayObLG, NZM 2003, 905; OLG Rostock, ZMR 2010, 223).
  • LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15

    WEG - fristlose Kündigung des Verwaltervertrages

    Die Anlage auf einem Treuhandkonto wurde schon im damaligen Zeitraum als Pflichtverletzung des Verwalters gewertet (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 26.05.2009, 3 W 181/08, juris Rdnr. 38; LG Itzehoe vom 12.07.2013, 11 S 39/12, juris Rdnr. 38 ff").
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