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Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.04.2004

Rechtsprechung
   BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,150
BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01 (https://dejure.org/2004,150)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2004 - X ZR 255/01 (https://dejure.org/2004,150)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2004 - X ZR 255/01 (https://dejure.org/2004,150)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • lexetius.com

    PatG 1981 § 14; EPÜ Art. 69; ZPO § 559 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    PatG 1981 § 14; ; EPÜ Art. 69; ; ZPO 2001 § 559 Abs. 2

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhalt der Patentansprüche als maßgebliche Grundlage für den Schutz durch ein europäisches Patent; Zugehörigkeit einer bestimmten Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents; Einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Auslegung eines Patentanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 160, 204
  • GRUR 2004, 1023
  • Mitt. 2005, 22
 
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Wird zitiert von ... (660)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es eine Rechtsfrage, wie ein Patent auszulegen ist und ob ein Patentanspruch im Instanzenzug richtig erkannt und in seinem Inhalt verstanden worden ist (z.B. Sen.Urt v. 26.09.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; v. 27.10.1998 - X ZR 56/96, Mitt. 1999, 365 - Sammelförderer; BGHZ 142, 7, 15 - Räumschild).

    Lediglich im Bereich der Tatsachenfeststellung liegende Grundlagen tatrichterlicher Auslegung eines Patentanspruchs sind im Revisionsverfahren hinzunehmen, falls in Bezug auf das Verfahren kein zulässiger und begründeter Revisionsangriff erhoben wurde (BGHZ 142, 7, 15 - Räumschild, m.w.N.).

    Daß solche Grundlagen die tatrichterliche Auslegung eines Patentanspruchs mitbestimmt haben, kann jedoch nur angenommen werden, wenn und soweit der Tatrichter entscheidungserheblichen Sachverhalt ermittelt und festgestellt hat (vgl. auch hierzu Sen.Urt. v. 18.05.1999 - X ZR 156/97, GRUR 1999, 977, 979 - Räumschild, insoweit nicht abgedr. in BGHZ 142, 7 ff.).

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …

    Auszug aus BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
    a) Maßgebliche Grundlage dafür, was durch ein europäische Patent unter Schutz gestellt ist, ist gemäß Art. 69 Abs. 1 Satz 1 EPÜ der Inhalt der Patentansprüche (vgl. z.B. auch BGHZ 98, 12 - Formstein).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
    Das ist noch nicht der Fall, wenn der Tatrichter - wie auch hier das Berufungsgericht - im Rahmen seiner Ausführungen mit Rücksicht darauf, daß bei der Bestimmung des Inhalts der Patentansprüche einschließlich der dort verwendeten Begriffe auf das Verständnis des Fachmanns auf dem betreffenden Gebiet abzustellen ist (st. Rspr. z.B. BGHZ 150, 149, 153 - Schneidmesser I, m.w.N.), gelegentlich hiervon spricht.
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des …

    Auszug aus BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es eine Rechtsfrage, wie ein Patent auszulegen ist und ob ein Patentanspruch im Instanzenzug richtig erkannt und in seinem Inhalt verstanden worden ist (z.B. Sen.Urt v. 26.09.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; v. 27.10.1998 - X ZR 56/96, Mitt. 1999, 365 - Sammelförderer; BGHZ 142, 7, 15 - Räumschild).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des …

    Auszug aus BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (BGHZ 106, 84, 94 - Schwermetalloxidationskatalysator).
  • BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95

    "Leuchtstoff"; Patentfähigkeit eines neuen Herstellungsverfahrens für einen …

    Auszug aus BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
    Der hiermit angesprochene Fachmann ist nicht mit einer tatsächlich existierenden Person gleichzusetzen, weil Patentschriften sich an alle Fachleute richten (vgl. Sen.Urt. v. 24.03.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1004 - Leuchtstoff).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 56/96

    Sammelförderer

    Auszug aus BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es eine Rechtsfrage, wie ein Patent auszulegen ist und ob ein Patentanspruch im Instanzenzug richtig erkannt und in seinem Inhalt verstanden worden ist (z.B. Sen.Urt v. 26.09.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; v. 27.10.1998 - X ZR 56/96, Mitt. 1999, 365 - Sammelförderer; BGHZ 142, 7, 15 - Räumschild).
  • BGH, 09.05.1985 - X ZR 44/84

    "Zuckerzentrifuge"; Voraussetzungen der einschränkenden Auslegung des …

    Auszug aus BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
    Ein Ausführungsbeispiel erlaubt regelmäßig jedoch keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (vgl. Sen.Urt. v. 09.05.1985 - X ZR 44/84, GRUR 1985, 967, 968 - Zuckerzentrifuge, m.w.N.).
  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines …

    Rn. 26 a) Die Frage, wie Anspruch 12 des Klagepatents auszulegen ist, ist eine Rechtsfrage und kann vom Revisionsgericht in vollem Umfang nachgeprüft werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, 212 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung;… Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 Rn. 19 - Tintenpatrone I).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Zwar bildet der Wortlaut insoweit eine Grenze, als die Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen nicht zu einer inhaltlichen Erweiterung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

    Jedoch ist auch in diesem Zusammenhang keine reine Analyse des Wortlauts mit philologischen Mitteln zulässig, sondern zu ermitteln, was bei sinnvollem technischen Verständnis des Wortlauts so deutlich einbezogen ist, dass es vom Fachmann als zur Erfindung gehörend erkannt wird (BGH GRUR 2004, 1023, 1025 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines …

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass sie regelmäßig den Gegenstand des Hauptanspruchs nicht einengen, sondern, nicht anders als Ausführungsbeispiele (BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, 210 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), lediglich - gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Vorteil verbundene - Möglichkeiten seiner Ausgestaltung aufzeigen.

    Die von der Beklagten zu 3 für ihren gegenteiligen Standpunkt in Anspruch genommene Passage der Beschreibung (Sp. 3 Z. 5 ff.) bezieht sich auf eine bestimmte vorteilhafte Ausführungsform und die damit korrespondierende Darstellung in Figuren 2 und 4. Dies ist nach allgemeinen Grundsätzen nicht geeignet, Gegenstand und Schutzbereich des Patents einzuschränken (BGHZ 160, 204, 210 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2004 - X ZR 155/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10997
BGH, 06.04.2004 - X ZR 155/00 (https://dejure.org/2004,10997)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2004 - X ZR 155/00 (https://dejure.org/2004,10997)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2004 - X ZR 155/00 (https://dejure.org/2004,10997)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    PatG § 111 Abs. 3 Nr. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung gegen Nichtigkeitserklärung eines Patents betreffend Bandagen aus elastischem Textilmaterial; Berufungsantrag als erforderlicher Inhalt der Berufungsbegründung; Fehlendes Beruhen auf erfinderischer Tätigkeit; Person mit profunden Kenntnissen der Orthopädie und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG
    Nichtigkeit eines Patents betreffend eine aus elastischen Textilmaterial bestehende, gepolsterte Bandage mangels erfinderischer Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1991, 120
  • Mitt. 2005, 22
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/96

    Anforderungen an Berufungsanträge

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - X ZR 155/00
    Diesem Erfordernis ist jedoch bereits dann genügt, wenn sich aus der Berufungsbegründung - gegebenenfalls in Verbindung mit innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingereichten weiteren Schriftsätzen und in Verbindung mit dabei zulässigerweise in Bezug genommenen Unterlagen - eindeutig ergibt, inwieweit das Urteil des Bundespatentgerichts angefochten werden soll und welche Änderungen vorgenommen werden sollen (…vgl. Senat, aaO; Urt. v. 05.06.1997 - X ZR 73/96; Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, Bd. I, 571).
  • BGH, 13.05.2025 - X ZR 50/23

    Hohlfaserdialysator

    Rn. 8 Diesem Erfordernis ist genügt, wenn sich aus der Berufungsbegründung eindeutig ergibt, welches Begehren mit dem Rechtsmittel verfolgt wird (BGH, Beschluss vom 8. Januar 1991, GRUR 1991, 448 - Elektronenerzeugung; Urteil vom 6. April 2004 - X ZR 155/00 Rn. 12).
  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 62/07

    Teilweise Nichtigerklärung eines europäischen Patents bezgl. eines in der …

    Dabei ist es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels unschädlich, dass die Patentinhaberinnen als Berufungsklägerinnen zunächst in der Berufungsschrift den unzutreffenden Antrag gestellt haben, "das Patent in vollem Umfang mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig zu erklären", denn das erst in der Berufungsbegründungsschrift formulierte tatsächlich gewollte Klageziel, die vollständige Abweisung der Nichtigkeitsklage, ergab sich von Anfang an mit hinreichender Deutlichkeit aus der Beifügung des angefochtenen Urteils und dem zugleich gestellten Kostenantrag (vgl. BGH, Zwischenurt. v. 05.06.1997 - X ZR 73/96, bei Bausch Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994-1998, 571; Urt. v. 13.01.2004 - X ZR 124/02, Schulte-Kartei, PatG 110-122 Nr. 64; Urt. v. 06.04.2004 - X ZR 155/00, Mitt.
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 10/05

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung einer Nichtigkeitsklage …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht dies für die Zulässigkeit der Berufung aus (Urt. v. 06.04.2004 - X ZR 155/00, Ls. in Mitt.
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