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   OLG Zweibrücken, 22.01.1999 - 3 W 246/98   

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https://dejure.org/1999,12756
OLG Zweibrücken, 22.01.1999 - 3 W 246/98 (https://dejure.org/1999,12756)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.01.1999 - 3 W 246/98 (https://dejure.org/1999,12756)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - 3 W 246/98 (https://dejure.org/1999,12756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 29; GVG § 184; FFG § 8

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung wegen Übergang des Anteils eines Miterben am Nachlass durch Erbteilsübertragung auf einen anderen Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 86
  • Rpfleger 1999, 326
  • MittBayNot 1999, 480
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 25.03.2014 - 15 W 381/14

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsmacht eines director oder associate

    b) Öffentliche Urkunden im Sinne von § 29 GBO sind auch ausländische Urkunden, soweit sie den Anforderungen des § 415 ZPO entsprechen, d.h. die ausländische Urkundsperson muss nach Vorbildung und Stellung einem deutschen Notar gleichstehen und das von ihr beobachtete Urkundsverfahren muss dem deutschen gleichwertig sein (Demharter, aaO, § 29 Rn. 29; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 86 für Unterschriftsbeglaubigung durch einen kanadischen notary public; KG FGPrax 2011, 168 für Unterschriftsbeglaubigung durch einen italienischen Notar BGH NJW-RR 2007, 1006 zu § 415 ZPO).
  • KG, 26.07.2018 - 22 W 2/18

    Handelsregistersache: Anmeldung einer deutschen GmbH nach der durch einen

    Auch insoweit gilt allerdings, dass die entsprechende Beurkundung - hier die Echtheit der Unterschrift einer bestimmten Person - der Beurkundung in Deutschland funktional gleichwertig sein muss (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 7 Wx 05/00 -, juris Rdn. 16; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 3 W 246/98 -, juris Rdn. 2).
  • OLG Schleswig, 13.12.2007 - 2 W 198/07

    Handelsregistersache: Notarielle Vertretungsbescheinigung aufgrund Einsicht in

    Im Rahmen des auch im Verfahren des FGG entsprechend anwendbaren § 438 ZPO ist mangels vertraglicher Ausnahmeregelung zwischen Deutschland und Schweden die Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde grundsätzlich durch eine Legalisation der zuständigen deutschen Auslandsvertretung nach § 13 Abs. 2 KonsularG oder - wenn wie vorliegend eine Befreiung hiervon unter den beteiligten Staaten nach dem Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 vereinbart ist - eine Apostille der zuständigen inneren Behörden des ausländischen Staates nachzuweisen, es sei denn, dass durch die besonderen Umstände des Einzelfalles der Echtheitsbeweis auch ohne Legalisation/Apostille als erbracht angesehen werden kann (Senat SchlHA 1961, 173; BayObLG MittBayNot 1989, 273; BayObLG, Beschluss vom 19.11.1992 - 2Z BR 100/92 - RPfl 1993, 192 = IPRax 1994, 122; Pfälz. OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 86; Anmerkung von Ries zu LG Berlin ZIP 2004, 2382; Demharter, GBO, 25. Aufl., § 29 Rn. 50; Bindseil DNotZ 1992, 275, 285).
  • KG, 29.03.2011 - 1 W 415/10

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der öffentlichen Beglaubigung der

    Zwar wird vertreten, dass einfache Beglaubigungsvermerke in ausländischer Sprache in der Regel ohne besondere Sprachkenntnisse verständlich und deshalb nicht zu beanstanden sein sollen (OLG Schleswig, DNotZ 2008, 709, 710 mit Anmerkung Apfelbaum; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 86 jeweils zu in englischer Sprache verfassten Beglaubigungsvermerken; Hertel, in: Meikel, GBO, 10. Aufl., Rdn. L 350).
  • LG Darmstadt, 29.11.2007 - 26 T 178/07

    Beweiskraft einer ausländischen Unterschriftsbeglaubigung

    Dabei spricht ein Erfahrungssatz des internationalen Rechtsverkehrs dafür, das öffentliche Behörden und Notare die für sie maßgeblichen Zuständigkeits- und Formvorschriften beachten (vgl. OLG Zweibrücken in FGPrax 1999, 86f. m.w.N.).
  • KG, 03.03.2022 - 22 W 92/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts wegen Fehlen wirksamer

    Denn derartige Beglaubigungen sind nach Auffassung des Senats jedenfalls dann ausreichend, wenn sie dem entsprechenden Beurkundungsvorgang nach deutschem Recht gleichwertig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 22 W 2/18 -, juris Rn. 5; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 7 Wx 05/00 -, juris Rdn. 16; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 3 W 246/98 -, juris Rdn. 2).
  • OLG Celle, 28.12.2022 - 9 W 104/22

    Registeranmeldung: Gleichwertigkeit einer im Ausland erfolgten Beglaubigung

    Dass die Urkundspersonen bei Vornahme der Beglaubigung die jeweils für sie geltende Form, die sich nach dem Recht des Staates richtet, in dem die Beglaubigung vorgenommen wurde, nicht eingehalten hätten, kann nicht angenommen werden: Vielmehr spricht ein Erfahrungssatz des internationalen Rechtsverkehrs dafür, dass öffentliche Behörden und Notare die für sie maßgebenden Zuständigkeits- und Formvorschriften beachten, sofern nur die (hier jeweils nicht angezweifelte) Echtheit der ausländischen öffentlichen Urkunde feststeht und keine gewichtigen Anhaltspunkte für ihre fehlerhafte oder kompetenzwidrige Errichtung vorliegen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 3 W 246/98 -, juris Rn. 4; BeckOGK/Scheller, BGB Stand: 1. Februar 2022, § 129 Rn. 32).
  • KG, 01.07.2022 - 22 W 31/22

    Verpflichtung zur Abgabe einer erneuten Habilitätsversicherung bei Bestellung zum

    Denn derartige Beglaubigungen sind nach Auffassung des Senats jedenfalls dann ausreichend, wenn sie dem entsprechenden Beurkundungsvorgang nach deutschem Recht gleichwertig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 03. März 2022 - 22 W 92/21 -, Rn. 10, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 3 W 246/98 -, Rn. 2, juris).
  • KG, 30.06.2022 - 22 W 31/22

    1. Auch der, der zuvor Geschäftsführer gewesen ist und eine Versicherung nach §

    Denn derartige Beglaubigungen sind nach Auffassung des Senats jedenfalls dann ausreichend, wenn sie dem entsprechenden Beurkundungsvorgang nach deutschem Recht gleichwertig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 03. März 2022 - 22 W 92/21 -, Rn. 10, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 3 W 246/98 -, Rn. 2, juris).
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