Rechtsprechung
| BayObLG, 06.12.1972 - BReg. 2 Z 70/72 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1048
- BayObLGZ 1972, 373
- MittBayNot 1973, 20 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Hamm, 14.11.2000 - 15 W 318/00
Vollstreckungsklausel für eine Bankfiliale
Es ist indessen anerkannt, daß ungeachtet der fehlenden Rechtsfähigkeit einer Zweigniederlassung unter ihrer Firma ein Recht des Unternehmensträgers im Grundbuch eingetragen werden kann (RGZ 62, 7; KGJ 32 A 199; KG JW 1937, 1743; BayObLGZ 1972, 373, 377;… MK/HGB-Bokelmann, § 13, Rdnr. 20;… Staub/Hüffer, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 21) Zu Recht hat das BayObLG (…a.a.O. S. 378) ausgeführt, daß das Grundbuchamt die Aufnahme einer Gläubigerbezeichnung in der Eintragung eines Grundpfandrechts nicht ablehnen darf, unter der die Gläubigerin zulässigerweise im Geschäftsverkehr auftritt und deren Verwendung der Erleichterung der Geschäftsabwicklung dient. - OLG Hamm, 16.04.2002 - 15 W 38/02
Zur Wirksamkeit einer Entscheidung des Familiengerichts, durch die im Wege einer …
Dementsprechend ist beispielsweise seit langem anerkannt, daß die Bestellung eines Pflegers bereits mit der Bekanntmachung an diesen wirksam wird (vgl. etwa BayObLGZ 1972, 331, 332 = NJW 1973, 1048; ebenso jetzt ausdrücklich die betreuungsrechtliche Vorschrift des § 69 a Abs. 3 S. 1 FGG). - BayObLG, 23.12.1980 - BReg. 2 Z 67/80
Zur Eintragung einer Personenhandelsgesellschaft im Grundbuch
Rechtsvorschriften für die Form dieser dem Gebot der Wahrheit und Klarheit des Grundbuchs unterliegenden Eintragung gibt der auf der Ermächtigung des § 1 Abs. 3 GBO beruhende § 15 GBVfg (BayObLGZ 1972, 373/375).Denn das Grundbuchamt hat nur die Möglichkeit, den Namen des Berechtigten antragsgemäß gleichlautend mit dem im Erwerbstitel genannten Namen einzutragen oder den Antrag zurückzuweisen; zur Eintragung eines nicht beantragten Namens ist es nicht befugt (BayObLGZ 1972, 373/377; KEHE § 15 GBVfg RdNr. 2;… Soergel BGB 12. Aufl. § 1115 RdNr. 3).
- OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
Auflassung an in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten
Rechtsvorschriften für die Form dieser dem Gebot der Wahrheit und Klarheit des Grundbuchs unterliegenden Eintragung gibt der auf der Ermächtigung des § 1 Abs. 3 GBO beruhende § 15 GBVfg (BayObLGZ 1972, 373/375).Denn das Grundbuchamt hat nur die Möglichkeit, den Namen des Berechtigten antragsgemäß gleichlautend mit dem im Erwerbstitel genannten Namen einzutragen oder den Antrag zurückzuweisen; zur Eintragung eines nicht beantragten Namens ist es nicht befugt ( BayObLGZ 1972, 373 /377; KEHE § 15 GBVfg RdNr. 2;… Soergel BGB 12. Aufl. § 1115 RdNr. 3).
- OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10
Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens; …
Letzteres würde auch im Fall einer Umdeutung des Rechtsmittels in eine die Eintragung vom 3. April 2009 betreffende Fassungsbeschwerde (vgl. dazu BayObLGZ 1956, 196 [198]; BayObLGZ 1972, 373 [374]; OLG Frankfurt, ZErb 2004, 350 [351]; OLG München, FGPrax 2009, 14;… Demharter, GBO, 27. Aufl. 2010, § 71, Rdn. 46) gelten. - OLG München, 18.12.2012 - 34 Wx 461/12
Grundbucheintragung: Eintragungsfähigkeit der deutschen Zweigniederlassung einer …
Vielmehr ist mangels anderweitigen Antrags entweder der Berechtigte mit der beantragten Namensfassung einzutragen oder - gegebenenfalls nach erfolgloser Zwischenverfügung - der Antrag zurückzuweisen (vgl. BayObLGZ 1972, 373/377;… Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 15 GBV Rn. 26;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 243). - OLG München, 07.10.2008 - 34 Wx 63/08
Grundbucheintragung: Beschwerderecht eines Grundstückseigentümers gegen die …
Die insoweit hier im Raum stehende Fassungsbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1956, 196/198; 1972, 373/374) berührt hingegen nur den Gläubiger der Zwangshypothek, dessen Rechtsdurchsetzung durch seine Verlautbarung im Grundbuch beeinträchtigt sein kann. - BayObLG, 31.10.1985 - BReg. 2 Z 89/85
Mangelhafter Gemeinderatsbeschluß im Grundbuchverfahren
Geht es, wie hier, um ein Geschäft, für dessen Vornahme dem ersten Bürgermeister nicht schon von vornherein Vertretungsmacht (nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO) eingeräumt ist, so wird seine Vertretungsmacht erst durch einen entsprechenden Gemeinderats(oder Ausschuß-)Beschluß begründet (Art. 29, 30 Abs. 2 GO; BayObLGZ 1974, 374 /376 [= MittBayNot 1973, 20 ] m.w. Nachw.;… Widtmann BayGO 4. Aufl. Art. 38 Anm. 3 a). - BayObLG, 08.12.1981 - BReg. 2 Z 35/81
Bezeichnung des Berechtigten im Grundbuch
für die Kennzeichnung des Berechtigten angegebenen Merkmale stellen dabei Mindesterfordernisse dar, die das Grundbuchamt zu beachten hat ( BayObLGZ 1972, 373, 378; KGJ 39, 223, 224 f.; Güthe/Triebel, 6, Aufl., Rd.-Nr. 12;… Hesse/Saage/Fischer, 4. Aufl., Anm. II 1, je zu § 15 GBVfg.;… Meikel/Imhof/Riedel, 6. Aufl., § 3 Anh, I, Rd.-Nr. 274). - BayObLG, 26.03.1981 - BReg. 2 Z 91/80
Zur Bezeichnung einer Dienstbarkeit im Grundbuch
Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob das Rechtsmittel als sog. Fassungsbeschwerde (BayObLGZ 1956, 196/198; 1972, 373/374 f.; Haegele Grundbuchrecht 6.Aufl. RdNrn. 111 f.;… Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 2.Aufl. RdNr. 34, Horber GBO 15. Aufl. Anm. 7 B c, je zu § 71 m.weit.Nachw.) oder unter dem Gesichtspunkt unbeschränkt zulässig ist, daß die angeblich unterlassene Inhaltsbestimmung des Rechts zum Gegenstand einer neuen selbständigen Eintragung gemacht werden soll (BayObLGZ 1958, 323/324; 1973, 184/186; Horber § 71 Anm. 7 B d). - OLG Zweibrücken, 16.04.1985 - 3 W 56/85
Auflassungsvormerkung für mehrere Berechtigte
- LG Berlin, 02.02.1983 - 84 T 15/83
Zur Eintragung einer Bank unter der Firma ihrer Zweigniederlassung
- BayObLG, 23.12.1987 - BReg. 2 Z 138/87
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Voraussetzungen …
- BayObLG, 07.08.1980 - BReg. 2 Z 55/80
Eintragung eines Konkursverwalters als Rechtsinhaber einer Eigentümergrundschuld …
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