Rechtsprechung
| BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80 |
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Auswirkung der ablehnenden Haltung der Teilnehmer einer Eigentümerversammlung zu dem geplanten Ausbau eines Gebäudes zu Gaststättenräumen ; Untersagung der Durchführung baulicher Veränderungen im Teilerbbaurecht ; Vereinbarkeit der Zweckbestimmung als Ladengeschäft mit ...
Verfahrensgang
- AG Fürth, 04.02.1980 - 4 UR II 2/80
- LG Nürnberg-Fürth, 17.09.1980 - 13 T 1219/80
- BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Papierfundstellen
- MDR 1982, 496
- BayObLGZ 1982, 1
- MittBayNot 1982, 72 (Ls.)
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (15)
- BayObLG, 19.07.1978 - BReg. 2 Z 1/78
Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1971, 273/276; 1978, 214/216; 1980, 154/158; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12).Da die Beschreibung des Teilerbbaurechts der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217; 1980, 154/158).
Zu den kritischen Äußerungen im Schrifttum (Meier-Kraut MittBayNot 1979, 169; Röll Rpfleger 1981, 50, 356; WEM 1981, Heft 1, 48/50; Schmidt MittBayNot 1981, 12) zu der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (s.o.), wonach der Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung als "Laden" im allgemeinen eine entsprechende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter zu entnehmen ist (zustimmend Gerauer Rpfleger 1980, 330; 1981, 51;… Bärmann/Pick/Merle, Palandt, je aaO), bedarf es im Hinblick auf die hier im Vordergrund stehende allgemeine Bezeichnung "Geschäftsräume" keiner abschließenden Stellungnahme.
aa) Zutreffend geht das Landgericht zunächst davon aus, daß es sich bei dem Begriff "Geschäftsräume" um einen auch Gaststätten umfassenden Oberbegriff handelt (BayObLGZ 1978, 214/218; 1980, 154/159; BayObLG MittBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13; Palandt Einf. vor § 535 Anm. 7 a; vgl. auch § 31 GaststättenG).
- BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung; …
Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1971, 273/276; 1978, 214/216; 1980, 154/158; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12).Da die Beschreibung des Teilerbbaurechts der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217; 1980, 154/158).
aa) Zutreffend geht das Landgericht zunächst davon aus, daß es sich bei dem Begriff "Geschäftsräume" um einen auch Gaststätten umfassenden Oberbegriff handelt (BayObLGZ 1978, 214/218; 1980, 154/159; BayObLG MittBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13; Palandt Einf. vor § 535 Anm. 7 a; vgl. auch § 31 GaststättenG).
- OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77
Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1971, 273/276; 1978, 214/216; 1980, 154/158; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12).2 Z 10/79">MittBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12 f.; OLG Frankfurt OLGZ 1981, 156/158 f.; AG Passau Rpfleger 1980, 23; LG Bielefeld Rpfleger 1981, 355/356, mit krit. Anm. Röll; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 13 RdNr. 50; Palandt BGB 41. Aufl. § 15 WEG Anm. 1 d, 2 a).
aa) Zutreffend geht das Landgericht zunächst davon aus, daß es sich bei dem Begriff "Geschäftsräume" um einen auch Gaststätten umfassenden Oberbegriff handelt (BayObLGZ 1978, 214/218; 1980, 154/159; BayObLG MittBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13; Palandt Einf. vor § 535 Anm. 7 a; vgl. auch § 31 GaststättenG).
- BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Da die Beschreibung des Teilerbbaurechts der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217; 1980, 154/158).Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209;… BayObLG aaO).
- BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die …
Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage und unter Berücksichtigung des Umstands, daß der Verfahrensausgang zum in der Hauptsache erledigten Antrag offen war, entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1979, 30/34; 1981, 21/29) für alle Rechtszüge abzusehen. - BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78
Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage und unter Berücksichtigung des Umstands, daß der Verfahrensausgang zum in der Hauptsache erledigten Antrag offen war, entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1979, 30/34; 1981, 21/29) für alle Rechtszüge abzusehen. - BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60
Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden
Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Da die Beschreibung des Teilerbbaurechts der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217; 1980, 154/158). - BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62
Inhalt des Wohnungseigentums
- BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters
Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Ob in der Eigentümerversammlung vom 10.10.1979 hinsichtlich der baulichen Maßnahmen ein Mehrheitsbeschluß ergangen ist oder ob nur ein entsprechender Antrag der Antragsgegnerin keine Mehrheit gefunden hat (negatives Abstimmungsergebnis, sog. negativer Beschluß; ein Eigentümerbeschluß läge dann nicht vor - BayObLGZ 1980, 29/37, BayObLG WEM 1981, Heft 6, 38/39, je m.w.Nachw. -), läßt sich der Niederschrift vom 16.11.1979 über die Eigentümerversammlung vom 10.10.1979 (zu Tagesordnungspunkt 8) nicht mit hinreichender Sicherheit entnehmen. - BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Da die Beschreibung des Teilerbbaurechts der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217; 1980, 154/158). - OLG Stuttgart, 13.10.1980 - 8 W 384/80
Divergenz zwischen Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan
- BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70
Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf; …
- OLG Frankfurt, 23.09.1980 - 20 W 100/80
- BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79
Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Laden
- BayObLG, 08.07.1981 - BReg. 2 Z 81/80
- BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 2 Z 7/88
Nutzungsbeschränkung für Teileigentum
Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung einer Vereinbarung gleich (§ 5 Abs. 4 WEG), wie der Senat in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa KG ZMR 1986, 296 ; OLG Stuttgart NJW 1987, 385 ; OLG Zweibrücken ZMR 1987, 228) in zahlreichen Fällen entschieden hat (z. B. BayObLGZ 1982, 1/4 [= MittBayNot 1982, 72 ] m. weit. Nachw.; BayObLG …Die Auslegung ist vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig vorzunehmen ( BayObLGZ 1982, 1 /4 m. weit. Nachw.).
Da auch der Betrieb eines Speiserestaurants eine gewerbliche Nutzung darstellt (vgl. auch BayObLGZ 1982, 1 /6), entspricht der Betrieb eines Restaurants im Erdgeschoß § 13 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 WEG ; er kann deshalb der Antragsgegnerin nicht untersagt werden.
- BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung …
Eine Zweckbestimmung, die gleichzeitig ein Recht als Wohnungs- oder Teileigentum festlegt, kann auch anderen Bestimmungen der Teilungserklärung oder dem Aufteilungsplan entnommen werden (vgl. BayObLGZ 1982, 1/4 f.; BayObLG WE 1989, 109;… Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 8). - OLG München, 20.02.2008 - 32 Wx 2/08
Wohnungseigentumssache: Abwehrrechte der Wohnungseigentümer gegen bauliche …
b) Sowohl die Teilungserklärung als auch die Gemeinschaftsordnung sind vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen (BayObLGZ 1982, 1/4; Senatsentscheidung OLGReport München 2007, 462 ff.).
- BayObLG, 06.06.1986 - BReg. 2 Z 53/85 Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung einer Vereinbarung gleich (§ 8 IIWEG, § 5 IV WEG; BayObLGZ 1982, 1 (4)).
Dies gilt nicht für die Räume, die im Sondereigentum stehen (vgl. BayObLGZ 1982, 1 (5); Senat, Beschl. v. 11.7.1985 - BReg.
- OLG München, 25.04.2007 - 32 Wx 137/06
Keine Nutzungsbeschränkung von Sondereigentum als Laden bei nicht …
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sind vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen (BayObLGZ 1982, 1/4). - BayObLG, 09.05.1994 - 2Z BR 23/94
Zweckbestimmung für ein Sondereigentum
Bei dem Begriff Geschäftsräume handelt es sich um einen umfassenden Oberbegriff, der sowohl eine Nutzung als Laden als auch als Gaststätte zuläßt (BayObLGZ 1982, 1/6 f.).Zu Recht hat das Landgericht hierin keine Einschränkung der Zweckbestimmung als Geschäftsräume erblickt, sondern nur eine beispielhafte Aufzählung dafür, wie die einzelnen Räume bei einer Nutzung des Sondereigentums als Geschäftsräume genutzt werden können (vgl. BayObLGZ 1982, 1/6).
- OLG Hamm, 20.06.1986 - 15 W 177/86
Bedeutung der Bezeichnung "Eis-Cafe" in der Teilungserklärung"
Indessen ist anerkannt, daß sich ihre Bedeutung darin nicht erschöpfen muß, sie vielmehr auch eine nutzungsbeschränkende Inhaltsbestimmung des Sondereigentums darstellen können (…Senat a.a.O.; BayObLGZ 1982, 1 ff = …Indessen haben Konkurrenzverbotsklauseln ihren eigentlichen Platz in den gebrauchsregelnden Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung (BayObLGZ 1982, 1 ff, 7), während sie der bloßen Verwendung von Bezeichnungen in der Teilungserklärung nur entnommen werden können, wenn besondere, für jedermann klar zu Tage liegende Umstände eine solche Deutung auch aus der Sicht eines unbefangenen Dritten nahelegen.
- OLG Zweibrücken, 28.01.1987 - 3 W 14/87
Beschwerde gegen die Versagung der Nutzung von Wohnraum als Billard-Cafe; …
Gemäß § 15 Abs. 1 und 3 WEG schränkt diese Zweckbestimmung das grundsätzlich freie Nutzungsrecht ( § 13 Abs. 1 WEG ) des jeweiligen Teileigentümers der betreffenden Räume ein ( §§ 8 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG vgl. BayObLGZ 1982, 1, 4 m.w.N.; BayObLG ZMR 1986, 450, 451.; Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 1985 - 3 W 73/85 - und vom 9. Januar 1987 - 3 W 198/86 -).Da die genannte Zweckbestimmung als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147, 148 f; BayObLGZ 1982, 1, 4 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 9. Januar 1987 - 3 W 198/86 - ).
- BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85
Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener …
Nächstliegend ist vielmehr, daß diese Bezeichnung eine Zweckbestimmung darstellt, auf die sich der einzelne Erwerber von Wohnungseigentum oder Teileigentum jedenfalls insoweit verlassen kann, als keine gewerbliche Nutzung zugelassen wird, die mehr als ein Laden stört oder sonst beeinträchtigt (vgl. BayObLGZ 1982, 1/5; 1983, 73/79).Maßgebend ist, wie bereits dargelegt, ob die gewerbliche Nutzung des Teileigentums durch die Antragsgegnerin mehr als ein Laden stört oder sonst beeinträchtigt (BayObLGZ 1982, 1/5; 1983, 73/79).
- OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91
Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer …
Sie verbietet zwar nicht jede abweichende Nutzung, wohl aber jedenfalls solche Nutzungen, die mehr stören als die angegebene Nutzungsart (vergl. BayObLGZ 1982, 1/5 mit Nachweisen; 1983, 73/78; BayObLG ZMR 1985, 206/207). - BayObLG, 15.07.1988 - 2 Z 127/85
Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses hinsichtlich des Umbaus …
- BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84
Einräumung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung anderer Wohnungseigentümer
- BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 23/90
Abänderung der Zweckbestimmung eines Sondereigentums durch in der …
- LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09
Verwirkung eines Nutzungsunterlassungsanspruchs
- OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86
Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon
- BayObLG, 12.12.2001 - 3Z BR 397/00
Hauptsacheerledigung im Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines anderen …
- OLG Zweibrücken, 06.10.1987 - 3 W 99/87
Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon
- OLG München, 08.09.2008 - 32 Wx 119/08
Rechtsbeschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung von Teilungserklärung …
- BayObLG, 30.04.1987 - BReg. 2 Z 30/87
Sondernutzungsrechte an Kfz-Stellplätzen
- BayObLG, 30.04.1982 - BReg. 2 Z 67/81
Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Putz und die …
- BayObLG, 11.11.1988 - BReg. 2 Z 100/88
Zustimmung des Verwalters zur Nutzung einer Eigentumswohnung
- KG, 17.10.1988 - 24 W 1240/88
Nutzungsschranken für "Geschäftsräume"; Rechtsschutzinteresse trotz rechtlicher …
- BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 120/92
Anspruch auf Entfernung einer Parabolantenne
- LG Frankenthal, 08.02.1991 - 1 T 50/91
Gebrauchsregelung mit Befugnis eines Eigentümers zum Umbau auch von …
- BayObLG, 14.07.1998 - 2Z BR 83/98
Trennung von Verfahren über einen Antrag und einen Gegenantrag
- OLG München, 27.07.1993 - 25 U 2797/93
Vereinbarkeit einer Gaststätte mit der wohnungseigentumsrechtlichen …
- BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87
Beteiligung sämtlicher Eigentümer einer Anlage am Verfahren; Entscheidung über …
- BayObLG, 19.09.1996 - 2Z BR 69/96
- BayObLG, 13.02.1986 - BReg. 2 Z 87/85
Duldung der Errichtung eines Balkons nach Planskizze ; Anspruch auf Grund der …
- BayObLG, 21.02.1985 - BReg. 2 Z 101/84
- BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96
Bestimmung der Nutzungsart als Konkurrenzverbot
- KG, 16.09.1988 - 24 W 1240/88
Teilungserklärung; Zweckbestimmung; Örtliche Verhältnisse; Betreibung eines …
- OLG Zweibrücken, 15.08.1986 - 3 W 134/86
Wohnungseigentum
- BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 114/96
- BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 95/86
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Nutzungsrecht; Gewerbe; Gewerbliche …
- BayObLG, 07.08.1986 - BReg. 2 Z 117/85
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, der die Vermietung eines Hobbyraumes als …
- BayObLG, 17.07.1986 - 2 Z 32/85
Anspruch auf Beseitigung aller vorgenommener Veränderungen insbesondere …
- BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Zustimmung; …
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