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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3355
BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80 (https://dejure.org/1982,3355)
BayObLG, Entscheidung vom 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80 (https://dejure.org/1982,3355)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Januar 1982 - BReg. 2 Z 96/80 (https://dejure.org/1982,3355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkung der ablehnenden Haltung der Teilnehmer einer Eigentümerversammlung zu dem geplanten Ausbau eines Gebäudes zu Gaststättenräumen ; Untersagung der Durchführung baulicher Veränderungen im Teilerbbaurecht ; Vereinbarkeit der Zweckbestimmung als Ladengeschäft mit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 496
  • BayObLGZ 1982, 1
  • MittBayNot 1982, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 19.07.1978 - BReg. 2 Z 1/78
    Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
    Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1971, 273/276; 1978, 214/216; 1980, 154/158; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12).

    Da die Beschreibung des Teilerbbaurechts der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217; 1980, 154/158).

    Zu den kritischen Äußerungen im Schrifttum (Meier-Kraut MittBayNot 1979, 169; Röll Rpfleger 1981, 50, 356; WEM 1981, Heft 1, 48/50; Schmidt MittBayNot 1981, 12) zu der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (s.o.), wonach der Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung als "Laden" im allgemeinen eine entsprechende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter zu entnehmen ist (zustimmend Gerauer Rpfleger 1980, 330; 1981, 51;… Bärmann/Pick/Merle, Palandt, je aaO), bedarf es im Hinblick auf die hier im Vordergrund stehende allgemeine Bezeichnung "Geschäftsräume" keiner abschließenden Stellungnahme.

    aa) Zutreffend geht das Landgericht zunächst davon aus, daß es sich bei dem Begriff "Geschäftsräume" um einen auch Gaststätten umfassenden Oberbegriff handelt (BayObLGZ 1978, 214/218; 1980, 154/159; BayObLG MittBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13; Palandt Einf. vor § 535 Anm. 7 a; vgl. auch § 31 GaststättenG).

  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung; …

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
    Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1971, 273/276; 1978, 214/216; 1980, 154/158; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12).

    Da die Beschreibung des Teilerbbaurechts der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217; 1980, 154/158).

    aa) Zutreffend geht das Landgericht zunächst davon aus, daß es sich bei dem Begriff "Geschäftsräume" um einen auch Gaststätten umfassenden Oberbegriff handelt (BayObLGZ 1978, 214/218; 1980, 154/159; BayObLG MittBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13; Palandt Einf. vor § 535 Anm. 7 a; vgl. auch § 31 GaststättenG).

  • OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77
    Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
    Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1971, 273/276; 1978, 214/216; 1980, 154/158; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12).

    2 Z 10/79">MittBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12 f.; OLG Frankfurt OLGZ 1981, 156/158 f.; AG Passau Rpfleger 1980, 23; LG Bielefeld Rpfleger 1981, 355/356, mit krit. Anm. Röll; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 13 RdNr. 50; Palandt BGB 41. Aufl. § 15 WEG Anm. 1 d, 2 a).

    aa) Zutreffend geht das Landgericht zunächst davon aus, daß es sich bei dem Begriff "Geschäftsräume" um einen auch Gaststätten umfassenden Oberbegriff handelt (BayObLGZ 1978, 214/218; 1980, 154/159; BayObLG MittBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13; Palandt Einf. vor § 535 Anm. 7 a; vgl. auch § 31 GaststättenG).

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
    Da die Beschreibung des Teilerbbaurechts der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217; 1980, 154/158).

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209;… BayObLG aaO).

  • BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
    Von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage und unter Berücksichtigung des Umstands, daß der Verfahrensausgang zum in der Hauptsache erledigten Antrag offen war, entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1979, 30/34; 1981, 21/29) für alle Rechtszüge abzusehen.
  • BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78
    Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
    Von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage und unter Berücksichtigung des Umstands, daß der Verfahrensausgang zum in der Hauptsache erledigten Antrag offen war, entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1979, 30/34; 1981, 21/29) für alle Rechtszüge abzusehen.
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
    Da die Beschreibung des Teilerbbaurechts der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217; 1980, 154/158).
  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
    Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer (§ 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 2 WEG; BGHZ 37, 203/207; …
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
    Ob in der Eigentümerversammlung vom 10.10.1979 hinsichtlich der baulichen Maßnahmen ein Mehrheitsbeschluß ergangen ist oder ob nur ein entsprechender Antrag der Antragsgegnerin keine Mehrheit gefunden hat (negatives Abstimmungsergebnis, sog. negativer Beschluß; ein Eigentümerbeschluß läge dann nicht vor - BayObLGZ 1980, 29/37, BayObLG WEM 1981, Heft 6, 38/39, je m.w.Nachw. -), läßt sich der Niederschrift vom 16.11.1979 über die Eigentümerversammlung vom 10.10.1979 (zu Tagesordnungspunkt 8) nicht mit hinreichender Sicherheit entnehmen.
  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
    Da die Beschreibung des Teilerbbaurechts der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217; 1980, 154/158).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1980 - 8 W 384/80

    Divergenz zwischen Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan

  • BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70

    Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf; …

  • OLG Frankfurt, 23.09.1980 - 20 W 100/80
  • BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Laden

  • BayObLG, 08.07.1981 - BReg. 2 Z 81/80
  • BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 2 Z 7/88

    Nutzungsbeschränkung für Teileigentum

    Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung einer Vereinbarung gleich (§ 5 Abs. 4 WEG), wie der Senat in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa KG ZMR 1986, 296 ; OLG Stuttgart NJW 1987, 385 ; OLG Zweibrücken ZMR 1987, 228) in zahlreichen Fällen entschieden hat (z. B. BayObLGZ 1982, 1/4 [= MittBayNot 1982, 72 ] m. weit. Nachw.; BayObLG …

    Die Auslegung ist vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig vorzunehmen ( BayObLGZ 1982, 1 /4 m. weit. Nachw.).

    Da auch der Betrieb eines Speiserestaurants eine gewerbliche Nutzung darstellt (vgl. auch BayObLGZ 1982, 1 /6), entspricht der Betrieb eines Restaurants im Erdgeschoß § 13 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 WEG ; er kann deshalb der Antragsgegnerin nicht untersagt werden.

  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung …

    Eine Zweckbestimmung, die gleichzeitig ein Recht als Wohnungs- oder Teileigentum festlegt, kann auch anderen Bestimmungen der Teilungserklärung oder dem Aufteilungsplan entnommen werden (vgl. BayObLGZ 1982, 1/4 f.; BayObLG WE 1989, 109;… Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 8).
  • OLG München, 20.02.2008 - 32 Wx 2/08

    Wohnungseigentumssache: Abwehrrechte der Wohnungseigentümer gegen bauliche …

    b) Sowohl die Teilungserklärung als auch die Gemeinschaftsordnung sind vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen (BayObLGZ 1982, 1/4; Senatsentscheidung OLGReport München 2007, 462 ff.).
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