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| OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1985 - 11 A 3184/83 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Mai 1985 - 11 A 3184/83 (https://dejure.org/1985,14492)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Minden, 22.09.1983 - 11 K 2000/82
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1985 - 11 A 3184/83
- BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 55.85
Papierfundstellen
- MittBayNot 1986, 82
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.09.1982 - 8 B 66.82
Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung - …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1985 - 11 A 3184/83
(Vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.9.82, - 8 B 66.82 -, Buchholz 454.4, § 82 II. WoBauG Nr. 35.) Wenn das BVerwG aaO weiter ausführt, daß die Abgeschlossenheitsbescheinigung eine darüber hinausgehende verbindliche Aussage über den Umfang der baurechtlich zulässigen Nutzung des Sondereigentumes von Gesetzes wegen nicht enthält, so ist dies nach Ansicht des Senats dahin zu verstehen, daß die Abgeschlossenheitsbescheinigung die baurechtlich zulässige Nutzung des Sondereigentums überhaupt nicht bindend regelt. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1983 - 14 A 6/82
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1985 - 11 A 3184/83
Soweit das OVG Lüneburg (Urt. v. 30.6.83 - 14 A 6/82 -, BauR 84, 278 - [= DNotZ 1984, 390 ]) unter Bezugnahme auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Aufstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 WEG vom 19.3.74, BAnz 74 Nr. 58, eine andere Auffassung vertritt, kann dem nicht gefolgt werden. - OLG Hamm, 18.12.1985 - 15 W 417/85
Grundbucheinsichtsrecht
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1985 - 11 A 3184/83
15 W 417/85 - mitgeteilt von Dr. Joachim Kuntze, Vors. - OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.1982 - 8 A 17/81
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1985 - 11 A 3184/83
(Ebenso VG SchIH, Urt. v. 16.3.83 - 8 A 17/81 ) Dementsprechend ist es in der Zivilgerichtsbarkeit und auch in der Literatur ganz herrschende Meinung, daß das Grundbuchamt an die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht gebunden ist, sondern das Vorliegen der Abgeschlossenheit selbständig zu prüfen hat.
- BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 37/90
Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Dieser Weg war der Baubehörde aber verschlossen, weil nach Ansicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Abgeschlossenheitsbescheinigung kein Verwaltungsakt ist (Beschluß des BayVGH vom 28.12.1989 Nr. 2 CE 89.3743; OVG Münster MittBayNot 1986, 82/83; BVerwG …Der Begriff der Abgeschlossenheit in § 3 Abs. 2 WEG ist ein rein zivilrechtlicher Begriff ohne Bezugnahme auf die baurechtlichen Vorschriften (BGH WPM 1990, 606/607 = DNotZ 1990, 259; OVG Münster MittBayNot 1986, 82/83).
- LG München I, 22.02.1988 - 11 HKT 1269/88
Verschmelzung durch Aufnahme mehrerer Gesellschaften
Das Oberverwal tungsgericht hat die Berufung der Klagerin mit der MaBgabe zuruckgewiesen, daB der Bescheid des Beklagten vom 5. Marz 1982 und der Widerspruchsbescheid des Oberkreisdirektors vom 30. Juli 1982 aufgehoben werden (OVG Monster, MittBayNot 1986, 82 ).
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