Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.04.1990 - 1 B 85 A.1480 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsnatur von Verträgen zwischen Gemeinden und Grundstückseigentümern [Einheimischenmodelle]; Zulässigkeit als städtebauliche Aufgabe; Anwendungsbereich des Art. 56 Abs. 1 BayVwVfG; Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einheimischenmodell in Bayern: zulässig? (IBR 1990, 707)
Verfahrensgang
- VG München, 20.02.1985 - M 2222 IX 84
- VGH Bayern, 11.04.1990 - 1 B 85 A.1480
Papierfundstellen
- NJW 1990, 3164 (Ls.)
- NJW-RR 1991, 408 (Ls.)
- NVwZ 1990, 979
- MittBayNot 1990, 259
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
Vorbeugender Immissionsschutz
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.1990 - 1 B 85 A.1480
Die Rechtsnatur des streitgegenständlichen Vertrages ist somit nicht anders zu beurteilen als die eines Folgekostenvertrages (grundlegend: BVerwGE 42, 331 ) oder die eines Vertrages, in dem sich die Gemeinde als Gegenleistung für die Förderung einer Betriebserweiterung einen Einvernehmensvorbehalt einräumen läßt (hierzu: BVerwG vom 15. Dezember 1989 - 7 C 6.88, BVerwGE 84, 236 ).In dem bereits erwähnten, noch nicht veröffentlichen Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 6.88 billigt das Bundesverwaltungsgericht einen Vertrag, der vorbeugenden Immissionsschutz mit kommunaler Wirtschaftsförderung verknüpft.
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.1990 - 1 B 85 A.1480
Gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstößt die Praxis des Beklagten nicht, weil die einheimische Bevölkerung nicht gerade wegen und nur wegen (BAG vom 28.9.1972 - 2 AZR 469/71 - NJW 1973, 77/78; BVerfG v. 22.05.1977 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334/368) der Ortsansässigkeit bevorzugt wird, sondern um ihre oft gegebene wirtschaftliche und soziale Schwäche auf dem Bodenmarkt auszugleichen, und ein - wie dargelegt - legitimes städtebauliches Ziel zu erreichen (…hierzu und allgemein zur Vereinbarkeit einer Einheimische bevorzugenden Baulandbereitstellung mit den Grundrechten: Breuer, Bauplanungsrechtliche Instrumente zum Schutz der Sozialstruktur, Schriftenreihe Nr. 02 "Stadtentwicklung" des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Heft Nr. 02.034, S. 58 ff.). - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.1990 - 1 B 85 A.1480
d) Bei der Frage einer unzulässigen Vorwegbindung der bauleitplanerischen Abwägung durch einen Vertragsabschluß wird - der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 45, 309 ) folgend - auch geprüft, ob die planungsrechtliche Zuständigkeitsordnung gewahrt wurde, d.h. ob das Organ die Vorwegbindung eingegangen ist, das auch für die Entscheidung über den Bauleitplan zuständig ist.
- BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72
Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.1990 - 1 B 85 A.1480
Die Rechtsnatur des streitgegenständlichen Vertrages ist somit nicht anders zu beurteilen als die eines Folgekostenvertrages (grundlegend: BVerwGE 42, 331 ) oder die eines Vertrages, in dem sich die Gemeinde als Gegenleistung für die Förderung einer Betriebserweiterung einen Einvernehmensvorbehalt einräumen läßt (hierzu: BVerwG vom 15. Dezember 1989 - 7 C 6.88, BVerwGE 84, 236 ). - BGH, 24.06.1983 - V ZR 167/82
Zur Zulässigkeit einer Gewerbebetriebsbeschränkungsdienstbarkeit für Gemeinde
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.1990 - 1 B 85 A.1480
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 24.6.1983 - V ZR 167/82 - NJW 1984, 924) hält es für möglich, daß eine Gemeinde mit einer im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages bestellten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit eine Regelung trifft, die nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als bauleitplanerische Festsetzung nicht möglich war. - BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
Kündigung - Diskriminierungsverbot - Sittenwidrigkeit - Meinungsäußerung
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.1990 - 1 B 85 A.1480
Gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstößt die Praxis des Beklagten nicht, weil die einheimische Bevölkerung nicht gerade wegen und nur wegen (BAG vom 28.9.1972 - 2 AZR 469/71 - NJW 1973, 77/78; BVerfG v. 22.05.1977 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334/368) der Ortsansässigkeit bevorzugt wird, sondern um ihre oft gegebene wirtschaftliche und soziale Schwäche auf dem Bodenmarkt auszugleichen, und ein - wie dargelegt - legitimes städtebauliches Ziel zu erreichen (…hierzu und allgemein zur Vereinbarkeit einer Einheimische bevorzugenden Baulandbereitstellung mit den Grundrechten: Breuer, Bauplanungsrechtliche Instrumente zum Schutz der Sozialstruktur, Schriftenreihe Nr. 02 "Stadtentwicklung" des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Heft Nr. 02.034, S. 58 ff.). - BVerwG, 27.09.1983 - 4 B 122.83
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bebauungsrechtliche Zulässigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.1990 - 1 B 85 A.1480
Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 27.9.1983 - 4 B 122.83 - BRS 40 Nr. 146) sieht eine Gemeinde nicht gehindert, die städtebauliche Nutzung in einem bestimmten Gebiet durch Ausübung ihres Ermessens beim Abschluß eines Stellplatzablösungsvertrages in eine Richtung zu steuern, die mit dem bauleitplanerischen Instrumentarium nicht zu erreichen wäre (hierzu auch: BayVGH vom 10.12.1985 - 26 B 83 A.996 - BayVBl 1987, 85).
- BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich; …
Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, daß diese Norm trotz des engen Wortlauts für alle Verträge zwischen einer Privatperson und einem Träger der öffentlichen Verwaltung auf einem Gebiet gilt, auf dem ein hoheitliches Verhältnis der Über- und Unterordnung besteht, und daß es nicht darauf ankommt, ob der konkrete Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung "sonst" durch Verwaltungsakt geregelt werden könnte (VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, Rn. 48 zu § 54 m.w.N.).Art. 56 Abs. 1 BayVwVfG findet auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem die Leistung der Behörde (oder Gemeinde) Bedingung bzw. Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; OVG Koblenz, Urteil vom 28. November 1991, DVBl 1992, 785 ).
- BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02
Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"
Hierdurch soll in Gemeinden, die eine starke Nachfrage nach Bauland durch auswärtige Interessenten verzeichnen, Einheimischen der Erwerb von Bauflächen zu bezahlbaren, in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert liegenden Preisen ermöglicht werden (VGH München, NVwZ 1990, 979; Jachmann, MittBayNot 1994, 93; Busse, BayVBl. 1994, 353).b) Obwohl Gemeinden mit der Bereitstellung von Bauland für ortsansässige Bürger eine öffentliche Aufgabe auf dem Gebiet des Städtebaurechts erfüllen (VGH München, NVwZ 1990, 979; Brohm, JZ 2000, 321, 327), ist auch das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis privatrechtlicher Natur (…vgl. Senat, Urt. v. 2. Oktober 1998, V ZR 45/98, aaO;… BVerwGE aaO, 58 f.; VGH München, NVwZ-RR 2000, 121;… Löhr, in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., § 11 Rdn. 1; Jachmann, MittBayNot 1994, 93, 100; Oerder, BauR 1998, 22, 24).
b) Unter Berücksichtigung des von der Klägerin verfolgten städtebaulichen Ziels steht auch die vereinbarte "Bindungsdauer" von zehn Jahren, während derer die Käufer zur Abführung des Mehrerlöses verpflichtet sind, einer angemessenen Vertragsgestaltung nicht entgegen und führt insbesondere nicht zu einer unzumutbaren Belastung der Beklagten (vgl. BVerwGE 92, 56, 66; VGH München, NVwZ 1990, 979, 981).
- BGH, 26.06.2015 - V ZR 271/14
Grundstücksverkauf durch eine Gemeinde im sog. Einheimischenmodell: Höchstfrist …
Die Gemeinde muss bei einem verbilligten Verkauf im Wege des Einheimischenmodells die Höhe des Abschlags vom Verkehrswert ohnehin ermitteln; diese ist nämlich nur bis zu einer bestimmten Höhe (regelmäßig 30 % des Bodenwerts) zulässig, weil die Gegenleistung des Käufers gemäß § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG noch in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistung der Gemeinde stehen muss (vgl. BayVGH, MittBayNot 1990, 259, 264).
- BGH, 30.09.2005 - V ZR 37/05
Wirksamkeit eines Wiederkaufsrechts hinsichtlich einer Rechtsheimstätte; …
Zu berücksichtigen ist, dass bei Einheimischenmodellen im allgemeinen nur eine Reduzierung des Kaufpreises bis zu 30 % gegenüber dem Verkehrswert als zulässig, eine weitergehende Verbilligung demgegenüber als nicht mehr durch die mit dem Modell verbundenen städtebaulichen Zielen gerechtfertigt angesehen wird (vgl. BayVGH, MittBayNot 1990, 259, 264; OLG München, NJW 1998, 1962, 1963; Jachmann, MittBayNot 1994, 93, 107). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 8 A 10642/14
Stadt Wachenheim hat ihre Planungskosten nach Scheitern des Bebauungsplans "Im …
Jedenfalls stelle sich der Ausfall des beabsichtigten Bauplanungsrechts als Wegfall der Geschäftsgrundlage des städtebaulichen Vertrags dar, weshalb für die Vertragspartner die rechtliche Grundlage und damit auch die vertragliche Verpflichtung für die Erbringung weiterer im Vertrag vorgesehener Leistungen entfalle, wenn der beabsichtigte Bebauungsplan nicht in Kraft trete (…vgl. Bank, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 11. April 1990 - 1 B 85 A.1480 -, NVwZ 1990, 979 und juris, Rn. 42;… anderer Ansicht insoweit aber Birk, a.a.O., Rn. 75 ff.). - OVG Niedersachsen, 08.03.2012 - 12 LB 244/10
"Feinsteuerung" der Windenergienutzung allein durch Abschluss städtebaulicher …
Entsprechende Verträge wären mit der Ausgestaltung des Rechts der Bauleitplanung unvereinbar vor allem in Bezug auf das Abwägungsgebot, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und den Satzungscharakter des Bebauungsplans, der Dritten Rechtsschutzmöglichkeiten sichert (BGH…, Urteil vom 7.2.1985 - III ZR 179/83 -, BGHZ 93, 372, juris Rdn. 24; speziell mit Blick auf die Verfolgung öffentlicher Zwecke mit privatrechtlichen Mitteln; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2007 - 2 A 3.07 -, BauR 2008, 1089, 1092; Nds. OVG…, Beschluss vom 4.1.2011 - 1 MN 130/10 -, BauR 2011, 805, juris Rdn. 78 f.;… Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 10. Aufl., 2007, § 1 Rdn. 18;… Söfker, in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Kommentar, Band 1, Stand: Sept. 2011, § 1 Rdn. 18;… zur Unzulässigkeit von Baulasten mit "bebauungsplanersetzender" Wirkung VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.9.2009 - 3 S 1773/07 -, BauR 2010, 753, juris Rdn. 47 ff.; s. auch BayVGH, Urteil vom 11.4.1990 - 1 B 85 A.1480 -, NVwZ 1990, 979, juris Rdn. 53). - VG München, 27.02.1996 - M 1 K 95.174
Zur Vergabeentscheidung bei sog. Einheimischenmodellen
Wie der Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 11.4.1990 (BayVB1 1991, 47ãEURŒ = MittBayNot 1990, 259 ]) festgestellt hat, streben Gemeinden mit starker Nachfrage nach Bauland durch ausw証tige Interessenten mit den Einheimischenmodellen an, der ortsansassigen Bev6lkerung den Grunderwerb und die Errich-tung von WohnhåŠ sern im Heimatort zu erleichtern, weil diese auf dem auch im Interesse einer organischen Ortsent-wicklung begrenzten allgemeinen Baulandmarkt nicht in dem 知r einea usgewogene Bev6lkerungsstruktur wunschensæ¯"ilen MittBayNot 1996 Heft 5 ã‚' werten Umfang zum Zuge kommen.Die Vergabemodalitaten fr das Einheimischenmodell und die daraus resultierenden Entscheidungen stellen aber die Verbindung zwischen der 6 ffentlich-rechtlich geregelten Bauleitplanung und der von der Gemeinde verfolgten Bodenpolitik dar und sind daher als b ffentlich-rechtliche Angelegenheiten anzusehen (vgl. BayVGH, Urteil v. 11.4.1990, a.a.O.; VG Munchen, BeschluB v. 21.2.1994, Az.:M11E94.144)./ FUr die Zuordnung der Streitigkeit zum 6 ffentlichen Recht spricht weiterhin, daB bei der Entscheidung, welcher Bewerber in den GenuB der von der Beklagten zu verauBernden GrundstUcke gelangt, vor dem AbschluB entsprechender Kaufvertrage eine Auswahlentscheidung der Beklagten nach von ihr beschlossenen, den Interessenten bekanntgegebenen Kriterien stattgefunden hat.
- OLG München, 02.11.2000 - 1 U 2072/00
Zulässigkeit einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit
Jedoch ist bei der vertraglichen Absicherung bei Einheimischenmodellen durch ein Ankaufsrecht der Gemeinde ein Abschlag von 3, 0 % zum Verkehrswert bei derAusübung desAnkaufsrecht anerkannt (BayVGH MittBayNot 1990, 259). - VG Augsburg, 22.11.2018 - Au 5 K 17.1924
Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten
Dies gilt selbst dann, wenn man die hier vorliegende, geltend gemachte Leistungsstörung in Gestalt des Ausfalls der ursprünglich beabsichtigten, dem städtebaulichen Vertrag zugrunde liegenden Bauplanungsrechts grundsätzlich als Wegfall der Geschäftsgrundlage des städtebaulichen Vertrages werten würde (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.1990 - 1 B 85 A1480 - NVwZ 1990, 979 = juris Rn. 42;… OVG RP, U.v. 18.12.2014 - 8 A 10642/14 - DVBl. 2015, 305 ff. = juris Rn. 78 ff.). - VG Bayreuth, 14.06.2010 - B 3 K 09.773
Kommunale Zweckvereinbarung über Wasserlieferung (bejaht)
Die Sicherstellung des Wasserbezugs als notwendiger Bestandteil der Erfüllung dieser kommunalen Aufgabe bedingt es, einen Wasserlieferungsvertrag zwischen zwei Kommunen als öffentlich-rechtlich anzusehen (siehe BayVGH, Urteil vom 11.04.1990, BayVBl. 1991, 47 ff., Rd.-Nr. 43).
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