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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 16.03.1995

Rechtsprechung
   BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2115
BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95 (https://dejure.org/1995,2115)
BayObLG, Entscheidung vom 06.04.1995 - 2Z BR 17/95 (https://dejure.org/1995,2115)
BayObLG, Entscheidung vom 06. April 1995 - 2Z BR 17/95 (https://dejure.org/1995,2115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 158, 883
    Rückauflassungsanspruch, der nach dem Tod eines Berechtigten dem Überlebenden allein zustehen soll, durch eine einzige Vormerkung sicherbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 158, § 883
    Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei vorweggenommener Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Sicherung des Rückauflassungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückübertragungsverlangen nur nach Bedingungseintritt durch notariell beurkundete Erklärung; Sicherung eines Rückübereignungsanspruches durch Eintragung einer Vormerkung; Abtretung des Hälfteanteils des vorversterbenden Ehegatten zugunsten des Überlebenden für den Fall ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1297
  • DNotZ 1996, 366
  • FGPrax 1995, 96
  • FamRZ 1995, 1297 (Ls.)
  • Rpfleger 1995, 498
  • BayObLGZ 1995, 149
  • MittBayNot 1995, 204
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84

    Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche

    Auszug aus BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95
    Dabei wurde - wie in einem weiteren in Betracht gezogenen Fall (BayObLGZ 1984, 252/256) - von einer Sukzessivberechtigung gesprochen.

    Der Anspruch soll zunächst den übergebenden Eltern gemeinsam zustehen und nach dem Tod eines der beiden Berechtigten zum alleinigen Anspruch des Überlebenden werden (BayObLGZ 1984, 252/256, OLG Zweibrücken Rpfleger 1984, 285, jeweils m.w.N.).

    In der Vergangenheit wurde jedenfalls auch ein solcher Fall als Sukzessivberechtigung bezeichnet (vgl. BayObLGZ 1984, 252/256).

  • BayObLG, 15.02.1990 - BReg. 2 Z 5/90

    Ausgestaltung von Rückübertragungsansprüchen in Übergabeverträgen

    Auszug aus BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95
    "Übertragen Eltern im Weg der vorweggenommenen Erbfolge zu ihren Lebzeiten ein Grundstück auf ihre Abkömmlinge und behalten sich für bestimmte Fälle einen Anspruch auf Rückübertragung vor, der zunächst ihnen gemeinsam und nach dem Tod des Erstversterbenden dem Überlebenden allein zustehen soll, so liegt ein einziger Anspruch vor, der durch eine einzige Vormerkung gesichert werden kann (Abgrenzung zu BayObLG DNotZ 1991, 892 ).«.

    Diesen Gesichtspunkt hat der Senat in dem Beschluß vom 15.2.1990 (DNotZ 1991, 892 ) in den Vordergrund gestellt.

  • LG Landshut, 23.01.1992 - 30 T 1849/91

    Eine Rückauflassungsvormerkung bei Sukzessivberechtigung ausreichend

    Auszug aus BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95
    (2) Die Entscheidung vom 15.2.1990 ist im Schrifttum und in der Rechtsprechung überwiegend als Abkehr von der ursprünglichen Annahme nur eines einheitlichen und durch eine einzige Vormerkung sicherbaren Anspruchs in einem Fall, wie er hier zu entscheiden ist, verstanden worden (vgl. Amann MittBayNot 1990, 225; Liedel DNotZ 1991, 855; Streuer Rpfleger 1994, 397; Rastätter BWNotZ 1994, 27; LG Landshut Rpfleger 1992, 338 ).

    b) Der Senat hält dann, wenn der Rückübereignungsanspruch zunächst zwei Berechtigten, insbesondere Eheleuten, gemeinsam und nach dem Tod eines von ihnen dem Überlebenden allein zustehen soll, einen einzigen Anspruch für gegeben, der durch eine einzige Vormerkung gesichert werden kann (ebenso LG Landshut Rpfleger 1992, 338 ;… Demharter GBO 21. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 108).

  • RG, 03.05.1930 - V B 6/30

    Kann der Anspruch auf Auflassung eines Grundstücks auch zugunsten des jeweiligen …

    Auszug aus BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95
    Dieser im Anschluß an Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 76, 89/90 f. und 128, 246/249) und des Kammergerichts (JW 1932, 2445 und DNotZ 1937, 330 f.) entwickelten Ansicht lag die zutreffende Erkenntnis zugrunde, daß eine einzige Vormerkung grundsätzlich nur dann genügen kann, wenn es sich auch nur um einen Anspruch handelt, weil mehrere verschiedene Ansprüche nicht unter dem Dach einer einzigen Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erfordern, wie Ansprüche gegeben sind.

    (1) Das Reichsgericht und das Kammergericht haben in den angeführten Entscheidungen für die Ansicht, daß es sich nur um einen einzigen Anspruch handelt, soweit überhaupt eine nähere Begründung gegeben wurde, auf § 328 BGB und die Grundsätze über den Vertrag zugunsten Dritter verwiesen (vgl. RGZ 128, 246/249; KG DNotZ 1937, 330).

  • RG, 29.03.1911 - V 335/10

    Hypothekenabtretung. ; Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

    Auszug aus BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95
    Dieser im Anschluß an Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 76, 89/90 f. und 128, 246/249) und des Kammergerichts (JW 1932, 2445 und DNotZ 1937, 330 f.) entwickelten Ansicht lag die zutreffende Erkenntnis zugrunde, daß eine einzige Vormerkung grundsätzlich nur dann genügen kann, wenn es sich auch nur um einen Anspruch handelt, weil mehrere verschiedene Ansprüche nicht unter dem Dach einer einzigen Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erfordern, wie Ansprüche gegeben sind.
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11

    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern: …

    Ist in einem Übergabevertrag für die auf die Lebenszeit von Ehegatten befristeten (Rück-)Auflassungsansprüche eine Gesamtgläubigerschaft vereinbart (und eingetragen) worden, steht der Anspruch nach dem Tod eines Elternteils dem Längstlebenden allein zu (vgl. BayObLG, NJW-RR 1995, 1297, 1298; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 162).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2003 - 20 W 396/03

    Grundbuchverfahrensrecht: Klarstellender Vermerk bezüglich der …

    Für diese Fallgestaltung, die zu der sog. "Sukzessivberechtigung" gehört, ist inzwischen anerkannt, dass die Eintragung einer einzigen Vormerkung genügt (BayObLG in DNotZ 1996, 366 = Rpfleger 1995, 498; Kuntze/Ertl/Hermann/Eickmann: Grundbuchrecht, 5.Aufl., Einl. G 39;… Meikel/Böhringer: Grundbuchrecht, § 49, Rdnr. 103;… Demharter: GBO, 24. Aufl., Anhang zu § 44, Rdnr. 108).

    Dies würde bei der hier zu entscheidenden Fallgestaltung bedeuten, dass bei der Eintragung der gemeinsamen Rückauflassungsvormerkung für die Antragsteller zu 1) und 2) neben der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses - hier Gütergemeinschaft - auch die Sukzessivberechtigung des überlebenden Berechtigten im Grundbuch selbst verlautbart werden muss (so BayObLG DNotZ 1996, 366, 370=Rpfleger 1995, 498; Amann MittBayNot 1990, 225, 229; Streuer Rpfleger 1996, 397, 402).

  • LG Duisburg, 23.05.2005 - 7 T 89/05

    Einheitliche Rückauflassungsvormerkung genügt, wenn Anspruch zunächst beiden …

    Rn. 16 In Rechtsprechung und überwiegender Literatur ist anerkannt, dass ein solcher Anspruch mit einer Vormerkung sicherbar ist (bei BayObLG, NJW-RR 1995, 1297, 1298;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl. 2004, Rdn. 1499;… Meikel/Böhringer, Grundbuchrecht, 9. Aufl. 2003, § 47 Rdn. 131;… Langenfeld, Grundstückszuwendungen zur lebzeitigen Vermögensnachfolge, 5. Aufl. 2005, Rdn. 271;… Staudinger/Noack, BGB, § 428 Rdn. 116 und Staudinger/Gursky, BGB, § 883 Rdn. 80 je m. weit. Nachw.).

    Vom Bayerischen Obersten Landesgericht (NJW-RR 1995, 1297, 1298) wird die Einheitlichkeit des Anspruches entweder aus einer Auslegung des Vertrages oder aus der ausdrücklichen Vereinbarung einer Gesamtgläubigerschaft im Sinne des § 428 BGB hergeleitet.

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2012 - 11 Wx 63/12

    (Rück-)Übereignungsanspruch; Gesamtgläubigerschaft trotz bisherigen …

    ing Grundsät4ich kann ein aufschiebend bedingter Anspruch auf Rückübertragung durch eine Vormerkung gesichert werden (vgl. § 883 Abs. 1 S. 2 BGB , BayObLG NJW-RR 1995, 1297; BGHZ 151, 116 ff.; BGH NJW 2008, 587 ff.).
  • OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16

    Hinreichende Bestimmtheit eines eine Vormerkung betreffenden Eintragungsvermerks

    Rn. 18 d) Selbst wenn aber davon ausgegangen werden müsste, dass eine Mehrzahl von je durch eine gesonderte Vormerkung zu sichernden Ansprüchen vorliegt, so wird auch von dieser Meinung nicht in Frage gestellt, dass Anspruch und Vormerkung in derartigen Fällen jedenfalls auf gewohnheitsrechtlicher Grundlage fortbestehen (…Schöner/Stöber Rn. 261 d; DNotI-Report 2001, 113 f.;… ferner Staudinger/Gursky BGB Bearb. 2013 § 883 Rn. 74; siehe auch BayObLGZ 1995, 149/153).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2008 - 20 W 47/07

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen und Inhalt der Eintragung von …

    Schließlich kann aus der zur Eintragung von Rückauflassungsvormerkungen bei Sukzessivberechtigung vertretenen Auffassung (vgl. BayObLG DNotZ 1996, 366=Rpfleger 1995, 498) nichts für die vorliegende Entscheidung hergeleitet werden, da die vorliegend im Fall des Nießbrauchs gegebene Besonderheit der Nichtübertragbarkeit und Unvererblichkeit nicht für den Anspruch auf Auflassung gilt.
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 15 W 138/05

    Rückauflassungsvormerkung für Übergeber als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB …

    Dass der Anspruch eines jeden Berechtigten durch Eintragung einer Vormerkung gesichert werden kann, entspricht gefestigter Auffassung (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1297; OLG Zweibrücken Rpfleger 1985, 284; OLG Köln Rpfleger 1975, 19; OLG Frankfurt, B.v. 4.12.2003, - 20 W 296/03 BeckRS 2004, 04162;… Demharter, GBO, 24. Aufl. Anh zu § 44 Rdn. 108;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., 261d ff;… Meikel-Böhringer, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 49 Rdn. 103).
  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99

    Vormerkungen für verschiedene Ansprüche auf Verschaffung des Eigentums an einer …

    (1) Die Vorinstanzen gehen zwar zutreffend davon aus, daß eine einzige Vormerkung grundsätzlich nur dann genügen kann, wenn es sich auch nur um einen Anspruch handelt, weil mehrere verschiedene Ansprüche nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erfordern, wie Ansprüche gegeben sind (BayObLGZ 1984, 252/254; 1995, 149 f.;… Demharter GBO 22. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 108).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2016 - 3 Wx 198/16

    Rechtmäßigkeit einer Zwischenverfügung; Sicherung eines Rückerwerbsanspruchs …

    Rn. 14 Gegen diesen Beschluss haben die Beteiligten Beschwerde eingelegt und sich zur Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung auf eine Entscheidung des BayObLG (DNotZ 1996, 366) berufen, wonach auch dann, wenn der Rückübertragungsanspruch zunächst den Berechtigten, insbesondere Eheleuten, gemeinsam und nach dem Tod eines von ihnen dem Überlebenden allein zustehen soll, ein einziger Anspruch gegeben ist, der durch eine Vormerkung gesichert werden kann.
  • OLG München, 07.07.2010 - 34 Wx 61/10

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten des …

    Jedoch wird auch von den Kritikern diese Ansicht nicht in Frage gestellt, dass Anspruch und Vormerkung in derartigen Fällen jedenfalls auf gewohnheitsrechtlicher Grundlage fortbestehen (…Schöner/Stöber Rn. 261 d; DNotI-Report 2001, 113 f.;… ferner Staudinger/Gursky BGB Bearb. 2008 § 883 Rn. 74; siehe auch BayObLG Rpfleger 1995, 498/499).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2060
BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95 (https://dejure.org/1995,2060)
BayObLG, Entscheidung vom 16.03.1995 - 2Z BR 12/95 (https://dejure.org/1995,2060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 5

  • rechtsportal.de

    WEG § 5 Abs. 2
    Einziger Zugang zu gemeinschaftlichem Eigentum als Sondereigentum

  • Wolters Kluwer

    Einziger Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bildenden Räumlichkeiten ist Gemeinschaftseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 12
  • DNotZ 1995, 631
  • Rpfleger 1995, 409
  • MittBayNot 1995, 204
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90

    Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95
    a) Grundsätzlich müssen Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden, gemeinschaftliches Eigentum sein (BGH Rpfleger 1991, 454 ; BayObLGZ 1986, 26/28).

    Auch muß von vornherein ausgeschlossen sein, daß der gemeinschaftliche Gebrauch an diesem Raum und an dem Zugang dazu durch eigenmächtige Verfügungen des Eigentümers der Wohnung Nr. 2 über sein Sondereigentum (§ 13 Abs. 1 WEG ) beeinträchtigt wird (BGH Rpfleger 1991, 454 ; BayObLG DNotZ 1992, 490/492).

  • BayObLG, 25.03.1992 - 2Z BR 1/92

    Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95
    Dagegen können solche Räumlichkeiten dann im Sondereigentum stehen, wenn der gemeinschaftliche Raum seiner Beschaffenheit nach nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer dient (BayObLGZ 1991, 165/169; BayObLG DNotZ 1992, 490/492;… Demharter GBO 21. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 18;… Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. § 5 Rn. 18).

    Auch muß von vornherein ausgeschlossen sein, daß der gemeinschaftliche Gebrauch an diesem Raum und an dem Zugang dazu durch eigenmächtige Verfügungen des Eigentümers der Wohnung Nr. 2 über sein Sondereigentum (§ 13 Abs. 1 WEG ) beeinträchtigt wird (BGH Rpfleger 1991, 454 ; BayObLG DNotZ 1992, 490/492).

  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung …

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95
    Dagegen können solche Räumlichkeiten dann im Sondereigentum stehen, wenn der gemeinschaftliche Raum seiner Beschaffenheit nach nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer dient (BayObLGZ 1991, 165/169; BayObLG DNotZ 1992, 490/492;… Demharter GBO 21. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 18;… Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. § 5 Rn. 18).
  • BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 12/85

    Keine Sondereigentumsfähigkeit von Zugangsräumen

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95
    a) Grundsätzlich müssen Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden, gemeinschaftliches Eigentum sein (BGH Rpfleger 1991, 454 ; BayObLGZ 1986, 26/28).
  • OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06

    Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit eines gemeinschaftlichen …

    Dient ein solcher Raum nämlich dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer i. S. des § 13 Abs. 2 WEG, so muss von vornherein ausgeschlossen sein, dass der Zugang dorthin durch eigenmächtiges Verhalten eines Wohnungseigentümers unterbunden wird (BayObLG NJW-RR 1996, 12).
  • OLG Saarbrücken, 15.04.1998 - 5 W 145/97

    Sondereigentumsfähigkeit von Kellerräumen

    Grundsätzlich müssen dabei auch die Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ermöglichen, wie Fahrstühle, Treppenaufgänge und dergleichen, ebenfalls im gemeinschaftlichen Eigentum stehen (vgl. BGHZ 78, 225, 227 = DNotZ 1981, 565 , BGH NJW 1991, 2909 = DNotZ 1992, 224 BayObLG MittBayNot 1995, 204, 206 = DNotZ 1995, 631 ).

    Sie können hingegen im Sondereigentum stehen, wenn der gemeinschaftliche Raum seiner Beschaffenheit nach - was etwa bei einem Dachboden der Fall ist (vgl. BayObLG MittBayNot 1992, 331 = DNotZ 1992, 490; BayObLG MittBayNot 1995, 204 = DNotZ 1995, 631 ) nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer dient.

    Dazu zählen auch ein Geräteraum (BayObLG MittBayNot 1995, 204 = DNotZ 1995, 631 ), oder Räume, in deren Bereich sich die zentralen Zähl-, Schalt-, Sicherungs- oder Beschickungseinrichtungen der gemeinschaftlichen Wasser-, Wärme- und Energieversorgungsanlagen des Gebäudes befinden (BGH NJW 1991, 2909 = DNotZ 1992, 224).

  • OLG Saarbrücken, 15.04.1998 - 5 W 161/97

    Eintragung eines Teileigentums ins Grundbuch, wenn Versorgungsanschlüsse und …

    Grundsätzlich müssen dabei auch die Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ermöglichen, wie Fahrstühle, Treppenaufgänge und dergleichen, ebenfalls im gemeinschaftlichen Eigentum stehen (vgl. BGHZ 78, 225, 227; BGH NJW 1991, 2909; BayObLG, MittBayNot 1995, 204, 206).

    Dazu zählen auch ein Geräteraum (BayObLG MittBayNot 1995, 204) oder Räume, in deren Bereich sich die zentralen Zähl-, Schalt- Sicherungs- oder Beschickungseinrichtungen der gemeinschaftlichen Wasser-, Wärme- und Energieversorgungsanlagen des Gebäudes befinden (BGH NJW 1991, 2909).

  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 125/94

    Nach Beschaffenheit und Zugang nicht dem ständigen Mitgebrauch aller …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats müssen Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum eröffnen (Treppenhäuser, Dielen, Flure), grundsätzlich ebenfalls zwingend gemeinschaftliches Eigentum sein; denn diese Räume gehören, wie das Landgericht zutreffend darlegt, damit ihrerseits zu den Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen (§ 5 Abs. 2 WEG ) und ihnen einen ungestörten Gebrauch der gemeinschaftlichen Räume ermöglichen sollen (vgl. BGH NJW 1991, 2909 für den Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage und zu den zentralen Versorgungseinrichtungen des Hauses; BayObLGZ 1986, 26 für den Zugang zum Heizungsraum; BayObLG DNotZ 1992, 490 gleichfalls für den Zugang zum Heizungsraum; Senatsbeschluß vom 16.3.1995 2Z BR 12/95 für den Zugang zum "Geräteraum"; vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 1986, 374 f.; OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 365).
  • OLG Hamm, 27.02.2001 - 15 W 17/01

    Sondereigentum an Garage - Zugang zu unbebauter Grundstücksfläche

    Dementsprechend wird auch in der Praxis der Oberlandesgerichte § 5 Abs. 2 WEG nur in Bezug auf solche Räume angewandt, die den Zugang zu mehreren Eigentumswohnungen oder zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden (BayObLGZ 1986, 26; NJW-RR 1995, 908; NJW-RR 1996, 12; OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 365; OLG Düsseldorf Rpfleger 1999, 387; OLG Saarbrücken ZMR 1999, 431 = MittRhNotK 1998, 361;… Senat DNotZ 1987, 225 = Rpfleger 1986, 374 sowie zuletzt Beschluß vom 31.05.1999 - 15 W 141/99 - ebenso in der Literatur: Bärmann/ Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 5 Rdnr. 33;… Staudinger/Rapp, BGB, 12. Bearbeitung, § 5 WEG, Rdnr. 33;… von Oefele in Bauer/von Oefele, GBO, AT V Rdnr. 70 f.;… Demharter, GBO, 23. Aufl., Anhang zu § 3, Rdnr. 18;… Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl., Rdnr. 2826).
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