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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.12.2005 - 15 W 377/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2794
OLG Hamm, 19.12.2005 - 15 W 377/05 (https://dejure.org/2005,2794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2005 - 15 W 377/05 (https://dejure.org/2005,2794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - 15 W 377/05 (https://dejure.org/2005,2794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    UmwG §§ 7, 5 Abs. 1 S. 1, 17 Abs. 2 S. 4, 18 Abs. 1; HRV § 26 S. 2
    Beurkundung einer Kettenverschmelzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurkundung einer Kettenverschmelzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    UmwG §§ 7, 5 Abs. 1 S. 1, 17 Abs. 2 S. 4, 18 Abs. 1; HRV § 26 S. 2
    Beurkundung einer Kettenverschmelzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurkundung einer Kettenverschmelzung; Eintragung einer Kapitalerhöhung bei einer übernehmenden Gesellschaft zum Zweck der Durchführung einer Verschmelzung; Genaue Bezeichnung der an der Verschmelzug beteiligten Rechtsträger im Verschmelzungsvertrag; Behebung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2006, 378
  • Rpfleger 2006, 325
  • MittBayNot 2006, 377
  • NZG 2006, 914 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • KG, 22.09.1998 - 1 W 4387/97

    Anteilsgew ährung und Kapitalerhöhung bei Verschmelzung von Schw esterGmbH; …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2005 - 15 W 377/05
    Inwieweit einzelne Fallkonstellationen eine abweichende Handhabung rechtfertigen können (vgl. etwa KG FGPrax 1999, 31 = NJW-RR 1999, 186 betreffend eine wegen einer fehlenden Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft unvollständige Verschmelzung), bedarf keiner näheren Entscheidung.
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2 …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2005 - 15 W 377/05
    Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung ist, dass es sich um ein behebbares Eintragungshindernis handelt (BayObLG NJW-RR 1988, 869).
  • BGH, 18.03.2025 - II ZB 1/24

    Nachreichung einer der Anmeldung einer Umwandlung beizufügenden Schlussbilanz

    Rn. 15 Die wohl überwiegende Meinung hält dagegen eine Nachreichung der Schlussbilanz für zulässig, sofern diese Nachreichung alsbald (OLG Jena, NZG 2003, 43, 45) oder kurzfristig bzw. zeitnah erfolgt (OLG Zweibrücken, RNotZ 2002, 516;… Hörtnagl in Schmitt/Hörtnagl, UmwG, UmwStG, 10. Aufl., § 17 UmwG Rn. 46 f.;… Schulte in Böttcher/Habighorst/Schulte, UmwR, 3. Aufl., § 17 UmwG Rn. 20 [nur übliche Postlaufzeit];… Heidinger/Knaier in Henssler/Strohn, GesR, 6. Aufl., § 17 UmwG Rn. 28 [mindestens ein Monat];… Keßler in Keßler/ Kühnberger, UmwR, § 17 UmwG Rn. 8;… Krafka, Registerrecht, 12. Aufl., Rn. 1177;… KK-UmwG/Erkens, 2. Aufl., § 17 Rn. 42 [wohl mindestens ein Monat]; Weiler, MittBayNot 2006, 377, 379;… ohne Äußerung zur zeitlichen Begrenzung: BeckOGK UmwG/Rieckers/Cloppenburg, Stand 1.1.2025, § 17 Rn. 52;… MünchHdbGesR VIII/Schwab, 5. Aufl., § 12 Rn. 46;… Gundlach in Maulbetsch/Klumpp, UmwG, 2. Aufl., § 17 Rn. 13;… Lutter/Decher, UmwG, 7. Aufl., § 17 Rn. 11, 14;… Bula/Thees in Sagasser/Bula, Umwandlungen, 6. Aufl., § 10 Rn. 14; Heckschen, RPfleger 1999, 357, 363).

    Nach einer Ansicht ist nur die zeitnahe Nachreichung einer innerhalb der Achtmonatsfrist festgestellten Bilanz zulässig, weil § 17 Abs. 2 UmwG gewährleisten solle, dass sich die Eintragung der Verschmelzung nicht aufgrund von im Verantwortungsbereich der verschmelzenden Rechtsträger liegender Verzögerungen zeitlich zu weit vom Umwandlungsstichtag bzw. von der mit der Schlussbilanz erstellten Information über den Vermögensstand des übertragenden Rechtsträgers entferne (LG Frankfurt a.M., NZG 1998, 269;… Heidinger/Knaier in Henssler/ Strohn, GesR, 6. Aufl., § 17 UmwG Rn. 27 f.; Germann, GmbHR 1999, 591, 593;… Kallmeyer/Zimmermann, UmwG, 8. Aufl., § 17 Rn. 8;… Schulte in Böttcher/Habighorst/Schulte, UmwR, 3. Aufl., § 17 UmwG Rn. 20; Weiler, MittBayNot 2006, 377, 379; Deutsches Notarinstitut, Gutachten zum Umwandlungsrecht 1996/97, Band IV 1998, Nr. 13 A. und B.5 [zur Verschmelzung]; Nr. 36 unter 2.3. [zur Ausgliederung]).

    Daraus ergibt sich weder, dass die Schlussbilanz zugleich mit der Anmeldung oder vor Ablauf der Stichtagsfrist eingereicht werden muss, noch, dass sie zumindest zuvor erstellt worden sein muss (…vgl.BeckOGK UmwG/Rieckers/Cloppenburg, Stand 1.1.2025, § 17 Rn. 89; Weiler, MittBayNot 2006, 377, 379).

    Rn. 26 Soweit der Sinn des § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG insbesondere auch darin gesehen wird, den Gläubigern (und Anteilsinhabern) eine zur Eintragung der Verschmelzung einigermaßen zeitnahe Information über die Vermögensverhältnisse des übertragenden Rechtsträgers zu verschaffen (…so etwa Heidinger/Knaier in Henssler/Strohn, GesR, 6. Aufl., § 17 Rn. 28; Weiler, MittBayNot 2006, 377, 379 f.), wird dem bereits mit der Höchstfrist von acht Monaten für den Abstand zwischen dem Bilanzstichtag und der Anmeldung hinreichend Rechnung getragen.

    Wird eine danach stichtagsgerechte Bilanz - ggf. auf Zwischenverfügung des Registergerichts - zeitnah nach der Anmeldung nachgereicht, verzögert sich die Prüfung der Umwandlung lediglich um einen kurzen Zeitraum, höchstens um die in der Zwischenverfügung gesetzte Frist (…vgl. MünchHdbGesR VIII/Schwab, 5. Aufl., § 12 Rn. 46; Weiler, MittBayNot 2006, 377, 379).

    Das gilt auch für den lediglich pauschalen Einwand in der Literatur, die Schlussbilanz müsse zur Verhinderung "nachträglicher Manipulationsmöglichkeiten" im Zeitpunkt der Anmeldung bereits aufgestellt sein (so etwa Weiler, MittBayNot 2006, 377, 379).

  • OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06

    Ablehnung bei der Bestellung eines Abwicklers für ein Bankinstitut

    Da die Vorinstanzen diese Überlegung, von ihrem Standpunkt aus konsequent, nicht angestellt und damit ihr Ermessen hinsichtlich der Wahl zwischen dem Erlass einer Zwischenverfügung und der sofortigen Zurückweisung nicht ausgeübt haben, steht diese Entscheidung nunmehr dem Senat zu, der dabei auch zu einer eigenen Ermessensausübung befugt ist (vgl. Senat GmbHR 2006, 255ff m.w.N.).
  • AG Memmingen, 16.11.2006 - HRB 1597

    Fristbeginn bei § 67 Abs. 1 UmwG

    Das gilt aber nicht, wenn Essentialia des Verschmelzungsvorgangs an schwerwiegenden Mängeln leiden bzw. wenn grundlegende materiellrechtlich erforderliche Voraussetzungen bei Frist- ablauf nicht vorliegen (Weiler, MittBayNot 2006, 377, 380, 381).
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