Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.03.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92   

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https://dejure.org/1993,1274
BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92 (https://dejure.org/1993,1274)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1993 - 5 B 82.92 (https://dejure.org/1993,1274)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 5 B 82.92 (https://dejure.org/1993,1274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Ausbildung - Förderungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 418
  • NDV 1993, 389
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Denn in letzterer Hinsicht beschränkt sich das Beschwerdevorbringen auf Angriffe gegen die Rechtsanwendung im Einzelfall und die ihr zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen und Würdigungen; soweit dabei "fehlende Sachaufklärung" geltend gemacht wird, genügt die Beschwerde nicht dem Erfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, den Verfahrensmangel zu "bezeichnen" (zu den Anforderungen insoweit s. BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90

    Rückforderung von Blindengeld

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Weil jede dieser Begründungen das angefochtene Urteil selbständig trägt, könnte die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder von ihnen ein Zulassungsgrund gegeben wäre (Senatsbeschluß vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 51.80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung des Armenrechts

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Wie im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt ist, hat das Bundesverwaltungsgericht zu § 31 Abs. 4 BSHG a.F. bereits klargestellt, daß die schon dort verwendete Formulierung "dem Grunde nach förderungsfähig" in der Bedeutung von "abstrakt förderungsfähig" zu verstehen ist (Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 51.80 - <BVerwGE 61, 352/354 = FEVS 29, 353/355>).
  • BVerwG, 07.06.1989 - 5 C 3.86

    Ausschluß von Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Ausbildung im Rahmen des

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Denn diese Regelung ist, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls schon entschieden ist, mit dem Inkrafttreten des 2. Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523) ohne materielle Änderung an die Stelle des bis dahin gültig gewesenen § 31 Abs. 4 BSHG getreten (Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 54.81 - ; BVerwGE 71, 12 ; s. auch BVerwGE 82, 125 ).
  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 29.84

    Vorschrift - Ausschlußwirkung - Ausbildungsbezogener Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Denn diese Regelung ist, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls schon entschieden ist, mit dem Inkrafttreten des 2. Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523) ohne materielle Änderung an die Stelle des bis dahin gültig gewesenen § 31 Abs. 4 BSHG getreten (Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 54.81 - ; BVerwGE 71, 12 ; s. auch BVerwGE 82, 125 ).
  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Vollzugsrahmen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Diese Norm bildete zwar den maßgeblichen Vollzugsrahmen für das gesamte Bundesausbildungsförderungsgesetz, vom Vorliegen seiner Voraussetzungen hing also die "Förderung der Ausbildung dem Grunde nach" ab (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 - und - BVerwG 5 C 86.85 - <NJW 1987, 1961>).
  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 86.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Schüler - Erreichbarkeit einer Ausbildungsstätte

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Diese Norm bildete zwar den maßgeblichen Vollzugsrahmen für das gesamte Bundesausbildungsförderungsgesetz, vom Vorliegen seiner Voraussetzungen hing also die "Förderung der Ausbildung dem Grunde nach" ab (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 - und - BVerwG 5 C 86.85 - <NJW 1987, 1961>).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 54.81

    Ausbildungshilfe - Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Denn diese Regelung ist, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls schon entschieden ist, mit dem Inkrafttreten des 2. Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523) ohne materielle Änderung an die Stelle des bis dahin gültig gewesenen § 31 Abs. 4 BSHG getreten (Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 54.81 - ; BVerwGE 71, 12 ; s. auch BVerwGE 82, 125 ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss bei Anspruch

    Bereits das Bundesverwaltungsgericht interpretierte die in § 26 BSHG verwendete Formulierung "dem Grunde nach förderungsfähig" in der Bedeutung von "abstrakt förderungsfähig" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1993, Az. 5 B 82/92, MDR 1994, Seite 418).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 AY 1/07

    Anschluss Analogleistungen bei bestehender Immatrikulation; Pro-forma-Studium;

    Entscheidend ist allein, dass das BAföG eine Ausbildung als förderungsfähig erklärt (BVerwG FEVS 44, 138 m. w. N. zur gleich lautenden Vorgängervorschrift des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - § 26 BSHG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2014 - L 9 SO 279/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei

    Bei dem von der Antragstellerin absolvierten Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" der Fachhochschule N handelt es sich um eine nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII. Die grundsätzliche Anwendung des Ausschlusstatbestandes scheitert auch nicht daran, dass die Antragstellerin ausweislich des Bescheides des Studentenwerkes N vom 25.10.2012 keine Leistungen der Ausbildungsförderung wegen Fehlens persönlicher Voraussetzungen (hier: § 7 Abs. 3 BAföG) erhalten kann und tatsächlich nicht erhalten hat, weil alleine die abstrakte Förderungsfähigkeit der Ausbildung ("dem Grunde nach") die Folge des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nach sich zieht; individuelle Versagensgründe, die im Verhältnis zum Träger der Förderungsleistung eingetreten sind, bleiben außer Betracht (vgl. zur Vorgängerregelung des § 26 Satz 1 BSHG nur BVerwG, Beschl. v. 13.05.1993 - 5 B 82/92 -, juris Rn. 3 f. [zu § 7 Abs. 2 BAföG]; zu § 7 Abs. 5 SGB II grdl. BSG, Urt. v. 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R -, juris Rn. 15 ff.; BSG, Urt. v. 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R -, juris Rn. 14; Grube, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 22 Rn. 24 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.1993 - 5 B 144.92   

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https://dejure.org/1993,3370
BVerwG, 30.03.1993 - 5 B 144.92 (https://dejure.org/1993,3370)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1993 - 5 B 144.92 (https://dejure.org/1993,3370)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1993 - 5 B 144.92 (https://dejure.org/1993,3370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilferecht - Einkommen - Unterhaltsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 21 Abs. 3 Satz 4, § 76

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 29
  • FamRZ 1993, 954
  • DÖV 1994, 175
  • NDV 1993, 389
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1993 - 5 B 144.92
    Diese Voraussetzung liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 02.07.1993 - 5 B 165.92

    Sozialhilfe - Barbetrag - Berechnung - Einkommensminderung

    § 21 Abs. 3 Satz 4 BSHG knüpft an den Begriff des Einkommens an, wie er in § 76 Abs. 1 BSHG für das gesamte Bundessozialhilfegesetz geregelt ist, und umfaßt alle Einkünfte, die nach §§ 76 bis 78 BSHG als Einkommen zu berücksichtigen sind (vgl. auch Beschluß des Senats vom 30. März 1993 - BVerwG 5 B 144.92 -).
  • BVerwG, 02.07.1993 - 5 B 158.92

    Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen des Hilfeempfängers an seine Kinder bei

    § 21 Abs. 3 Satz 4 BSHG knüpft an den Begriff des Einkommens an, wie er in § 76 Abs. 1 BSHG für das gesamte Bundessozialhilfegesetz geregelt ist, und umfaßt alle Einkünfte, die nach §§ 76 bis 78BSHG als Einkommen zu berücksichtigen sind (vgl. auch Beschluß des Senats vom 30. März 1993 - BVerwG 5 B 144.92 -).
  • BVerwG, 02.07.1993 - 5 B 173.92

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des Hilfeempfänger an seine Kinder bei

    § 21 Abs. 3 Satz 4 BSHG knüpft an den Begriff des Einkommens an, wie er in § 76 Abs. 1 BSHG für das gesamte Bundessozialhilfegesetz geregelt ist, und umfaßt alle Einkünfte, die nach §§ 76 bis 78 BSHG als Einkommen zu berücksichtigen sind (vgl. auch Beschluß des Senats vom 30. März 1993 - BVerwG 5 B 144.92 -).
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