Rechtsprechung
| OLG Jena, 26.02.2001 - 6 W 119/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AuslG § 57; ; FGG § 12
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 57; FGG § 12
Sicherungshaft; Abschiebungsverzögerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nomos.de
, S. 47 (Leitsatz)
§ 57 AuslG; §§ 12, 27 FGG; § 3 FreihEntG
Ausländerrecht/Freiheitsentziehung/Abschiebungshaft/Zulässigkeit der Sicherungshaft - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Amtsermittlung bei Abschiebungsverzögerung
- Informationsverbund Asyl und Migration
, S. 6 (Kurzinformation)
§ 57 Abs. 2 S. 4 AuslG
Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei Unmöglichkeit der Abschiebung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sicherungshaft; Ausländer; Abschiebung; Passersatzpapiere; Verzögerung
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 24.01.2001 - 1 T 17/01
- OLG Jena, 26.02.2001 - 6 W 119/01
Papierfundstellen
- NJ 2001, 546 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Jena, 20.09.2001 - 6 W 572/01
Abschiebunghaft; Prüfungspflicht
Die dazu notwendigen Ermittlungen müssen nicht zwingend im Wege der förmlichen Beweiserhebung durchgeführt werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 26.02.2001, 6 W 119/01).Derartige Ermittlungen, die im Hinblick auf den im Freiheitsentziehungsverfahren geltenden Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung nicht zwingend im Wege der förmlichen Beweiserhebung durchgeführt werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 26.02.2001, 6 W 119/01), hat das Landgericht vollständig unterlassen.
- OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02
Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach der …
Zu der Auffassung, dass dies hier nicht der Fall ist, ist die Beschwerdekammer im Blick auf die Regelungen des Rückübernahmeabkommens verfahrensfehlerfrei gelangt (vgl. noch OLG Jena NJ 2001, 546). - OLG Celle, 21.04.2004 - 16 W 31/04
Untertauchen eines kongolesischer Staatsangehöriger anstelle des Nachkommens der …
Vor diesem Hintergrund besteht, auch bei Abwägung des öffentlichen Interesses an der Abschiebung gegenüber dem Freiheitsanspruch des Betroffenen, kein Anlass, die Anordnung und den Vollzug der Abschiebehaft betreffend den hier relevanten Zeitraum bis zum 10. Mai 2003 im Nachhinein als rechtswidrig zu qualifizieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00; BGH NJW 1996, 2796 = DÖV 1996, 922; Thüringer OLG NJ 2001, 546; BayObLG InfAuslR 2000, 453; sämtlich zit. nach Juris).".
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