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Rechtsprechung
   OLG Jena, 25.03.2015 - 1 W 136/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14579
OLG Jena, 25.03.2015 - 1 W 136/15 (https://dejure.org/2015,14579)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.03.2015 - 1 W 136/15 (https://dejure.org/2015,14579)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. März 2015 - 1 W 136/15 (https://dejure.org/2015,14579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; JVEG § 20; JVEG § 22
    Erstattungsfähigkeit des Zeitaufwandes von Behördenbediensteten für die Teilnahme an Gerichtsterminen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilnahme von Bediensteten an Verhandlungstermin: Kein Verdienstausfall für die Behörde!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Terminwahrnehmung durch Behörenbedienstete - und die Erstattung des Verdienstausfalls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit des Zeitaufwandes von Behördenbediensteten für die Teilnahme an Gerichtsterminen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2016, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 630/12

    Kostenfestsetzung nach Kindesunterhaltsklage eines Jobcenters aus übergegangenem …

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2015 - 1 W 136/15
    Die Frage, ob eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der Kostenerstattung nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO Entschädigung für den Zeitaufwand verlangen kann, der ihr durch die Teilnahme eines Mitarbeiters an einem gerichtlichen Termin entstanden ist, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (vgl. zum Streitstand: BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 630/12 NJW-RR 2014, 1096 Rn. 12 ff. mwN).

    Gehört die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen aber zu den von der Behördenbediensteten zu erfüllenden Aufgaben, dann ist davon auszugehen, dass dieser Umstand bei der Personalbedarfsplanung berücksichtigt worden ist, so dass durch die Teilnahme der Behördenbediensteten an gerichtlichen Verhandlungsterminen kein Verdienstausfall entsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 630/12 NJW-RR 2014, 1096 Rn. 19).

    Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, der Mitarbeiter könne in der Zeit seiner Abwesenheit keine anderen Aufgaben erfüllen, wenn die Terminswahrnehmung durch den Mitarbeiter - wie hier - geradezu den ihm übertragenen Aufgaben gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 630/12 NJW-RR 2014, 1096 Rn. 19).

  • OLG Brandenburg, 20.10.2023 - 6 W 47/23

    Kostenfestsetzung bezüglich Wahrnehmung von Terminen durch Gemeindemitarbeiter …

    Entgegen der Beschwerdebegründung ist jedenfalls für die hier in Rede stehende Sachverhaltskonstellation auch für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit höchstrichterlich geklärt, dass es an einem Verdienstausfall fehlt, soweit die Terminswahrnehmung seitens der juristischen Person des öffentlichen Rechts zu den von dieser zu erfüllenden Aufgaben gehört, die bei der Personalbedarfsplanung berücksichtigt worden sind und für deren Stellenanteile ein Budget zugewiesen ist (BGH…, Beschluss vom 07.05.2014 - XII ZB 630/12, NJW-RR 2014, 1096, Rn. 19; OLG Jena, Beschluss vom 25.03.2015 - 1 W 136/15, NJ 2016, 41; Senat, Beschluss vom 16.09.2022 - 6 W 2/22, BeckRS 2022, 28386).

    Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass diese Aufgabe bei der Personalbedarfsplanung berücksichtigt worden ist, sodass durch die Teilnahme des Amtsdirektors an den Verhandlungsterminen kein Verdienstausfall entstanden ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 16.09.2022 - 6 W 2/22, a.a.O., Rn. 5; OLG Jena, Beschluss vom 25.03.2015 - 1 W 136/15).

  • OLG Brandenburg, 16.09.2022 - 6 W 2/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Verdienstausfall …

    Zählt die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen zu den von der Behördenbediensteten zu erfüllenden Aufgaben ist davon auszugehen, dass dies bei der Personalbedarfsplanung berücksichtigt worden ist, so dass durch die Teilnahme der Behördenbediensteten an dem Termin zur mündlichen Verhandlung kein Verdienstausfall entstanden ist (BGH…, Beschluss vom 07.05.2014 - XII ZB 630/12 Rn. 19; Thür. OLG, Beschluss vom 25.03.2015 - 1 W 136/15, Rn 4; jew. zit. nach juris).
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