Rechtsprechung
OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- markenmagazin:recht
§§ 3, 4 Nr. 9, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG
Wettbewerbsrechtlicher Schutz eines bekannten Verpackungsdesigns (Eisbär auf blau-weißer Bonbontüte) - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3, 4 Nr. 9, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG
Zur vermeidbaren Herkunftstäuschung - Wenn "Atemgold”-Bonbons wie "WICK Blau”-Bonbons aussehen - openjur.de
§§ 8 Abs. 1, 4 Nr. 9, 3 UWG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Nachahmung durch Produktgestaltung - Wick Blau und Atemgold von Storck
- aufrecht.de
"Wick Blau" wehrt sich erfolgreich gegen übernahme des "Eisbären"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines bekannten Verpackungsdesigns; WICK Blau
- info-it-recht.de
Keine Übernahme des Eisbären (Wick Blau)
- kanzlei.biz
Fremde Federn stehen auch Eisbären nicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 9 lit. b
Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines bekannten Verpackungsdesigns; WICK Blau - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Bonbon-Hersteller "Atemgold" darf Produktgestaltung von "WICK-Blau" nicht nachahmen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"WICK-Blau" Packungsgestaltung darf nicht von "Atemgold" kopiert werden
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Eisbär auf blau-weißer Bonbontüte ist wettbewerbsrechtlich geschützt
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Eisbär unlauter nachgeahmt?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrechtlicher Schutz einer Bonbonverpackung, die einen Eisbären abbildet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverletzung mittels Bonbonverpackung
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.07.2009 - 33 O 415/08
- OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 257 (Ls.)
- NJOZ 2010, 1130
Wird zitiert von ... (16)
- OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12
Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht
Aus den gleichen Gründen liegt auch keine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung im Sinne des § 4 Nr. 9 b) UWG vor, die voraussetzten würde, dass sich die Beklagten in so starkem Maße an das Originalprodukt anlehnen, dass die mit letzterem verbundenen Qualitätserwartungen und Gütevorstellungen auf die Nachahmung übertragen werden (vgl. Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] = MD 2010, 994 - Der Eisbär hustet nicht). - OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 85/13
Mars unterliegt im Streit um Bounty
Eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung kann auch ohne Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise über die betriebliche Herkunft eines Produkts vorliegen, wenn sich ein Mitbewerber in so starkem Maße an das Originalprodukt anlehnt, dass die mit letzterem verbundenen Qualitätserwartungen und Gütevorstellungen auf die Nachahmung übertragen werden (vgl. OLG Köln NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht;… Köhler a.a.O. § 4 Rn. 9.53 f.).Hierfür muss das nachgeahmte Originalprodukt bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine gewisse Wertschätzung dergestalt genießen, dass es in der Wahrnehmung der potentiellen Käufer mit positiven, sich etwa auf die Qualität beziehenden Vorstellungen besetzt ist (…vgl. Köhler a.a.O. Rn. 9.52); ein derartiger Imagetransfer kann auch bei populären Produkten aus dem Lebensmittel- und Genussmittelbereich in Betracht kommen (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).
Ein solcher Transfer liegt vor, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht;… Götting/ Nordemann , UWG, 2. Auflage, § 4 Nr. 9 Rn. 9.69).
- OLG Köln, 12.12.2014 - 6 U 28/14
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Diätdrinks in einer dem Original …
Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).
- OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13
Aufmachung von Waffelschnitten - "Knoppers"
a) Wettbewerbliche Eigenart haben ein Produkt oder eine Produktaufmachung, die durch ihre konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Produkts hinzuweisen (…st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 23] - LIKEaBIKE), wobei auch eine als neu empfundene Kombination bekannter, für sich genommen allgemein üblicher Gestaltungselemente eine wettbewerbliche Eigenart begründen kann (…vgl. BGH, GRUR 2008, 1115 = WRP 2008, 1510 [Rn. 22] - ICON) und der Grad der wettbewerblichen Eigenart, für dessen Bestimmung es auf den Gesamteindruck ankommt, durch tatsächliche Bekanntheit des Erzeugnisses oder der Produktaufmachung im Verkehr verstärkt sein kann (…BGH, GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 32, 37] - LIKEaBIKE; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1131] - Der Eisbär hustet nicht).Aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers, der die in Rede stehenden Produktaufmachungen keiner analysierenden Betrachtung unterzieht und unmittelbar miteinander vergleicht, sondern auf Grund seines Erinnerungseindrucks in Beziehung setzt (…vgl. BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 34] - Handtaschen;… GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 20] - Knoblauchwürste;… GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 39, 41] - LIKEaBIKE; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht), lehnt sich die angegriffene Aufmachung der Antragsgegnerin an die Gesamtanmutung der "Knoppers"-Produktverpackung in einer Weise an, die über eine bloße Übernahme der gestalterischen Grundidee hinausgeht, die für sich genommen keinem Sonderschutz zugänglich wäre und deshalb auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden darf (BGH, GRUR 2005, GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen;… GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 21] - Knoblauchwürste; Senat, WRP 2012, 1128 - "Die Blaue Couch"; Urteil vom 26.07.2013 - 6 U 28/13 - Pandas).
Hinzutreten muss vielmehr ein Element der Unangemessenheit, das sich aus irrigen Vorstellungen Dritter über die Echtheit der Nachahmung (…BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 48] - Handtaschen; MD 2007, 964 [969] = BeckRS 2007, 12883 - iPod; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 [210] - Tablet-PC), im Einzelfall allerdings - nicht nur bei Luxusprodukten - auch daraus ergeben kann, dass der Nachahmer durch Anlehnung an die bekannte Aufmachung eine Produkts an dessen durch intensive und langjährige (Werbe-) Anstrengungen am Markt erworbener Wertschätzung ohne angemessene eigene Investitionen in anstößiger Weise zu partizipieren versucht (vgl. BGHZ 126, 208 = GRUR 1994, 732 [734] - McLaren; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).
- OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14
Unzulässige Nachahmung eines Produktes
Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).
Die Antragstellerin hat auch nichts zu Werbeaufwendungen vorgetragen, so dass es an der Darlegung einer eigenen, durch intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung (vgl. Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas) fehlt.
- OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 136/16
Voraussetzungen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes …
Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; Senat, GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; BGH GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil, Juris-Tz. 42; BGH GRUR 2013, 1052- Einkaufswagen III, Juris-Tz. 38; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; Senat GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).
- OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13
Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Produkts
Ein solcher Imagetransfer kommt in Betracht, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht).Das nachgeahmte Originalprodukt muss bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine gewisse Wertschätzung dergestalt genießen, dass es in der Wahrnehmung der potentiellen Käufer mit positiven, sich etwa auf die Qualität beziehenden Vorstellungen besetzt ist (…vgl. Köhler a.a.O. Rn. 9.52) und die auch bei populären Produkten aus dem Lebensmittel- und Genussmittelbereich in Betracht kommen (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).
- LG Köln, 13.03.2019 - 84 O 238/18
Unterlassungsanspruch des Vertriebs von alkoholfreien Getränken in Standbeuteln …
Ein solcher Imagetransfer kommt in Betracht, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (vgl. OLG Köln, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht).Die "D-Sonne" genießt bei den angesprochenen Verkehrskreisen aufgrund seiner langjährigen Marktpräsenz und Marktstellung eine gewisse Wertschätzung (vgl. zu diesen Kriterien: OLG Köln, Urteil vom 26.07.2013 - 6 U 28/13; OLG Köln, NJOZ 2010, 1130, 1132 - Der Eisbär hustet nicht).
- OLG Köln, 14.11.2014 - 6 U 65/14
Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung der Produktausstattung für ein Shampoo gegen …
Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).
- OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 214/12
Gefahr der wettbewerbswidrigen Herkunftstäuschung bei Anbringung einer …
Die Unangemessenheit kann sich auch daraus ergeben, dass der Nachahmer ohne nennenswerte eigene Investitionen eine Leistung, die der Hersteller des Originals mit hohem Aufwand geschaffen hat, übernimmt (BGH, Urteil vom 6.5. 1999 - I ZR 199/96 - GRUR 1999, 923, 927- Tele-Info-CD; Senat, Urteil vom 15.1. 2010 - 6 U 131/09 - NJOZ 2010, 1130, 1132 - Der Eisbär hustet nicht). - OLG Köln, 02.10.2020 - 6 U 19/20
Wettbewerbsrecht/Markenrecht: Gummibärchen
- LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 62/17
- LG Köln, 28.09.2021 - 33 O 62/20
- LG Hamburg, 12.07.2017 - 315 O 471/16
- LG Köln, 22.09.2020 - 31 O 64/20
- LG Köln, 18.11.2020 - 84 O 93/16