Rechtsprechung
| OLG Rostock, 17.01.2002 - 1 U 33/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Kreditinstituts bei Erteilung eines falschen Rates oder einer falschen Empfehlung gegenüber ihrem Kunden; Bestehen der Obliegenheit für den Geschädigten zur Schadensminderung; Pflichtverletzung eines Kreditinstituts durch Verbuchung der auf dem Sparbrief ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 254, 242
Schadensminderungspflicht des Kontoinhabers bei zwar unberechtigter Kontosperre, aber großem wachsenden Zinsschaden (hier: 20 000 DM) gegenüber kleinem Pfändungsbetrag (hier: ca. 240 DM) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 254 Abs. 2 § 675
Unberechtigte vollständige Kontosperre wegen eines gepfändeten kleineren Betrags
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 12.01.2000 - 3 O 566/98
- OLG Rostock, 17.01.2002 - 1 U 33/00
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 429
- MDR 2002, 959
- WM 2002, 1602
- NJOZ 2002, 804
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.12.1951 - III ZR 83/51
Schadensminderungspflicht der Witwe des Getöteten
Auszug aus OLG Rostock, 17.01.2002 - 1 U 33/00
Die Schadensminderungsobliegenheit setzt im Übrigen keinen Verstoß gegen eine besondere Rechtspflicht voraus (BGHZ 4, 170, 174;… Palandt/Heinrichs , a.a.O., Rn. 32). - BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92
Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen
Auszug aus OLG Rostock, 17.01.2002 - 1 U 33/00
Um die in solchen Fällen naturgemäß bestehenden Beweisschwierigkeiten des Geschädigten zu lindern, geht die Rechtsprechung bei der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten von einer Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens aus (BGHZ 61, 118, 121 f.; 72, 92, 106; 89, 95, 103; 124, 151, 159;… Palandt/Heinrichs , a.a.O., § 282 Rn. 15). - BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73
Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder …
Auszug aus OLG Rostock, 17.01.2002 - 1 U 33/00
Um die in solchen Fällen naturgemäß bestehenden Beweisschwierigkeiten des Geschädigten zu lindern, geht die Rechtsprechung bei der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten von einer Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens aus (BGHZ 61, 118, 121 f.; 72, 92, 106; 89, 95, 103; 124, 151, 159;… Palandt/Heinrichs , a.a.O., § 282 Rn. 15). - BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82
Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus
Auszug aus OLG Rostock, 17.01.2002 - 1 U 33/00
Um die in solchen Fällen naturgemäß bestehenden Beweisschwierigkeiten des Geschädigten zu lindern, geht die Rechtsprechung bei der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten von einer Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens aus (BGHZ 61, 118, 121 f.; 72, 92, 106; 89, 95, 103; 124, 151, 159;… Palandt/Heinrichs , a.a.O., § 282 Rn. 15). - BGH, 08.06.1978 - III ZR 136/76
Pflichten der Bank bei finanzierter Unternehmensbeteiligung
Auszug aus OLG Rostock, 17.01.2002 - 1 U 33/00
Um die in solchen Fällen naturgemäß bestehenden Beweisschwierigkeiten des Geschädigten zu lindern, geht die Rechtsprechung bei der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten von einer Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens aus (BGHZ 61, 118, 121 f.; 72, 92, 106; 89, 95, 103; 124, 151, 159;… Palandt/Heinrichs , a.a.O., § 282 Rn. 15).
- OLG Koblenz, 29.11.2018 - 1 U 679/18
Schadensersatz bei Gebrauchtwagenkauf: Untersuchungsangebot bei …
Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht kann letztlich auch dazu führen, dass ein Anspruch entfällt (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 17.01.2002 - 1 U 33/00, abgedruckt in ZIP 2002, 429). - OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 10 U 145/06
Zur Ermittlung des Mietausfallschadens bei verzögerter Weitervermietung infolge …
Ein Mitverschulden ist immer dann zu bejahen, wenn der Geschädigte die Maßnahmen unterlässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensabwendung oder -minderung ergreifen würde (RGZ 52, 349 [351]; BGH, NJW 1952, 299 [300]; OLG Rostock, NJOZ 2002, 804 [806]). - OLG Köln, 19.03.2003 - 13 U 14/02 Es besteht ferner kein Grund zu der Annahme, dass der Geschäftsstellenleiter bei der fernmündlichen Unterrichtung des Klägers anlässlich dieser und/oder der beiden weiteren Pfändungen etwa irreführend den Eindruck erweckt haben könnte, dass aufgrund der Pfändungen das Konto des Klägers zur Gänze gesperrt sei (wie in dem der Entscheidung des OLG Rostock, OLGR 2002, 187 = BKR 2002, 329 = WM 2002, 1602 zugrundeliegenden Fall).
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