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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7166
BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10 (https://dejure.org/2011,7166)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2011 - IV ZB 6/10 (https://dejure.org/2011,7166)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10 (https://dejure.org/2011,7166)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung durch anwaltliche Versicherung; Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung durch anwaltliche Versicherung; Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert auch bei Beschreibung des für die Fristversäumnis relevanten Sachverhalts durch einen Rechtsanwalt eine Glaubhaftmachung; Glaubhaftmachung eines für eine Fristversäumnis von einem Rechtsanwalt vorgetragenen Sachverhalts als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde (Berufungsfrist)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Glaubhaftmachung durch anwaltliche Versicherung; Darlegungslast bei Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Glaubhaftmachung durch anwaltliche Versicherung; Darlegungslast bei Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Glaubhaftmachung durch anwaltliche Versicherung; Darlegungslast bei Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2011, 1809
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.02.2010 - XI ZB 34/09

    Wiedereinsetzungsantrag: Hinweispflicht des Gerichts auf Ergänzungsbedürftigkeit …

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10
    Gegenteiliges ergibt sich nicht aus der von ihr zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an die Schilderung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, VersR 2011, 508 Rn. 9 …und vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 Rn. 15 m.w.N.).

    Rn. 14 aa) Zwar hat die Beschwerde darin Recht, dass eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 aaO Rn. 7).

  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 253/07

    Zulässigkeit einer Wider-Widerklage

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10
    Wird von einer Partei die Verletzung einer Hinweispflicht geltend gemacht, so hat sie darzulegen, wie sie auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was sie im Einzelnen vorgetragen hätte und wie sie weiter vorgegangen wäre (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10
    Gegenteiliges ergibt sich nicht aus der von ihr zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an die Schilderung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen (…BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09, VersR 2011, 508 Rn. 9 und vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.2009 - XII ZB 167/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist; …

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10
    Ist das geschehen, so ist die Frist unverzüglich zu streichen (BGH, Beschluss vom 22. April 2009 - XII ZB 167/08, VersR 2010, 964 Rn. 15).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 109/87

    Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts - Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10
    Zwar kann die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (BGH, Urteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 109/87, FamRZ 1989, 373 unter 4 a; Beschluss vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83, VersR 1984, 861 unter a;… Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 294 Rn. 5;… Musielak/Huber, ZPO 8. Aufl. § 294 Rn. 4).
  • BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 112/83

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch den …

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10
    Zwar kann die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (BGH, Urteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 109/87, FamRZ 1989, 373 unter 4 a; Beschluss vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83, VersR 1984, 861 unter a;… Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 294 Rn. 5;… Musielak/Huber, ZPO 8. Aufl. § 294 Rn. 4).
  • BGH, 12.01.2011 - IV ZB 14/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen …

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10
    Demgemäß dürfen bei der Auslegung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannt werden (Senatsbeschluss vom 12. Januar 2011 - IV ZB 14/10, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • KG, 04.09.2024 - 4 U 79/23

    Aufwendungsersatzanspruch nach § 675c Abs. 1 , §§ 675 , 670 BGB

    Zudem muss ein Rechtsmittelführer, der die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO geltend macht, darlegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er hierauf im Einzelnen vorgetragen hätte, und wie er weiter vorgegangen wäre (BGH…, Urteil vom 26. Januar 2021 - II ZR 391/18 Rn. 32, juris; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10, Rn. 12 juris; BGH…, Urteil vom 15. Februar 2018 - I ZR 243/16, NJW-RR 2018, 1003 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16

    Deliktische Haftung: Sturzunfall eines Fahrradfahrers über eine auf einem …

    Denn zum einen bemängelte auch hier die Beklagte bereits in der Klageerwiderung den fehlenden Vortrag, zum anderen hätte die Klägerin jedenfalls mit der Verfahrensrüge zwingend vortragen müssen, was sie auf einen entsprechenden Hinweis vorgetragen hätte (BGH, Beschluss vom 18.05.2011 - IV ZB 6/10, Rn. 12; BGH…, Urteil vom 16.10.2008 - III ZR 253/07, Rn. 10, NJW-RR 2009, 148).
  • BGH, 26.01.2021 - II ZR 391/18

    GmbH: Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt …

    Ein Rechtsmittelführer, der die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO geltend macht, muss darlegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er hierauf im Einzelnen vorgetragen hätte, und wie er weiter vorgegangen wäre (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02, NJW-RR 2003, 1003, 1004; Beschluss vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10, juris, Rn. 12;… Urteil vom 15. Februar 2018 - I ZR 243/16, NJW-RR 2018, 1003 Rn. 13 - Gewohnt gute Qualität).
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