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Rechtsprechung
   BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,274
BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60 (https://dejure.org/1961,274)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1961 - 2 AZR 32/60 (https://dejure.org/1961,274)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1961 - 2 AZR 32/60 (https://dejure.org/1961,274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung - Verfahrensrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 276
  • NJW 1962, 318
  • MDR 1962, 250
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60
    Allerdings könnte gefragt werden, ob nicht das Revisionsgericht von Amts wegen auch eine Verletzung der Vorschrift des Art» 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu prüfen hat, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden d a r f D i e se Vorschrift hat immerhin den Charakter eines Grundrechts (Bettermann-Nipperdey-Scheuner, Grundrecht III/2 (1959) Seite 556)» Im vorliegenden Falle braucht dieses Problem aber nicht näher untersucht zu werden, da nach den hier vorliegenden Anhaltspunkten ein Verstoß gegen Art" 101 GG ausscheidet" Damit dem Rechtssuchenden sein Anspruch auf den gesetzlichen Richter gegeben sei, ist es nämlich nur notwendig, daß der für seine Sache im einzelnen Fall zuständige Richter im voraus und allgemein objektiv bestimmbar ist (BVerfGE 5, 359 [364] ; 4, 412 [417]; Arndt DRiZ 59, 171; Bettermann-Nipperdey-Scheuner, III/2 S . 561 ff.).
  • BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55

    Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene

    Auszug aus BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60
    Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision des Klägers durch Urteil vom 20. März 1958 zurück (2 AZR 60/55)- Während des Restitutionsprozesses hat der Kläger in mehreren jeweils auf ein Jahr abgestellten Klagen auf Zah lung von monatlich J.200 DM Gehalt hilfsweise 2.500 DM Pension für die Zeit vom 1, Januar 1952 bis 51 Dezember 1955 geklagt.
  • BSG, 28.07.1961 - 8 RV 145/59

    Gewährung der Witwenrente - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60
    Von Amts wegen nachzuprüfen ist vom Revisionsgericht vielmehr nur das Vorliegen der unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen und der Prozeßfortsetzungsvoraussetzungen wie Zulässigkeit des Rechtsweges, Rechtsschutzbedürfnis, Zulässigkeit des Rechtsmittels« Vorschrifts mäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist keine Prozeßvoraussetzung und keine Prozeßfortsetzungsvoraussetzung (vgl, RGZ 121, 5; BGH in LM Nr, 10 zu § 551 Ziff. 1 ZPO; BSG vom 28» Juli 1961, 8 RV 145/59; Heußner, NJW 61, 1189)« Wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist, wird dadurch nicht die Zulässigkeit des eingeleiteten Verfahrens im ganzen oder für einen Teilabschnitt, sondern nur die Rechtmäßigkeit der ergangenen gerichtlichen Entscheidung und des Verfahrens vor dem betreffenden Gericht betroffen, - Q -
  • BAG, 24.03.1961 - 1 AZR 222/60

    Vorsitzender einer Kammer - Arzt - Eingeholtes Gutachten - Beweismittel -

    Auszug aus BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60
    Nur wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen vor allem solche medizinischer oder technischer Art handelt, zu deren Beantwortung dem Gericht die notwendige Sachkunde fehlt, kann die Heranziehung eines Sacnverständigen geboten und seine Nichtanhörung unter Umständen ein Verfahrensmangel sein (BAG vom 24. März 1961 1 AZR 222/60 zur Aufnahme in das Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt), Ein solcher Ausnahmefall ist hier nicht gegeben, da kein zwingender Grund ersichtlich ist daß das Landesarbeitsgericht sich nicht selbst die notwendige Sachkunde zur Beantwortung der betreffenden Fragen Zutrauen konnte,.
  • RG, 24.03.1928 - V 420/27

    Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60
    Von Amts wegen nachzuprüfen ist vom Revisionsgericht vielmehr nur das Vorliegen der unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen und der Prozeßfortsetzungsvoraussetzungen wie Zulässigkeit des Rechtsweges, Rechtsschutzbedürfnis, Zulässigkeit des Rechtsmittels« Vorschrifts mäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist keine Prozeßvoraussetzung und keine Prozeßfortsetzungsvoraussetzung (vgl, RGZ 121, 5; BGH in LM Nr, 10 zu § 551 Ziff. 1 ZPO; BSG vom 28» Juli 1961, 8 RV 145/59; Heußner, NJW 61, 1189)« Wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist, wird dadurch nicht die Zulässigkeit des eingeleiteten Verfahrens im ganzen oder für einen Teilabschnitt, sondern nur die Rechtmäßigkeit der ergangenen gerichtlichen Entscheidung und des Verfahrens vor dem betreffenden Gericht betroffen, - Q -
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts ist keine in der Rechtsmittelinstanz von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung für die Fortsetzung des Prozesses (BAG 28. September 1961 - 2 AZR 32/60 - BAGE 11, 276; GMP/Müller-Glöge 7. Aufl. § 74 Rn. 103) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts ist keine in der Rechtsmittelinstanz von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung für die Fortsetzung des Prozesses (BAG 28. September 1961 - 2 AZR 32/60 - BAGE 11, 276; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 74 Rn. 103) .
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Wenn dieses Verfahren die ihm vom Gesetzgeber zugewiesene Aufgabe erfüllen soll, muß das Rechtsbeschwerdegericht auch von Amts wegen darauf achten, daß in der Beschwerdeinstanz nicht unter Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf den gesetzlichen Richters die Zuständigkeitsverteilung zwischen Einzelrichter und Kollegium verschoben wird (vgl. auch BAG NJW 1962, 318).
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Rechtsprechung
   BAG, 18.10.1961 - 1 AZR 437/60   

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https://dejure.org/1961,1115
BAG, 18.10.1961 - 1 AZR 437/60 (https://dejure.org/1961,1115)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1961 - 1 AZR 437/60 (https://dejure.org/1961,1115)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 1961 - 1 AZR 437/60 (https://dejure.org/1961,1115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Innungsausschuß für Lehrlingsstreitigkeiten - Erhebung der arbeitsgerichtlichen Klage - Anrufung - Paritätische Zusammensetztzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 333
  • NJW 1962, 318 (Ls.)
  • MDR 1962, 165
  • BB 1962, 52
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 241/02

    Mitgliedschaft einer Handwerksinnung in Arbeitgeberverband

    Nachdem das Ausbildungsverhältnis beendet ist, war die Durchführung des Schlichtungsverfahrens nach § 111 Abs. 2 ArbGG nicht erforderlich (BAG 18. Oktober 1961 - 1 AZR 437/60 - BAGE 11, 333 = AP ArbGG 1953 § 111 Nr. 1).
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 602/74

    Arbeitsverhältnis: Streit um die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung

    Hieraus ergibt sich nämlich zunächst nur, daß Streitigkeiten aus einem beendeten Berufsausbildungs- Verhältnis nicht vor den Ausschuß gehören (so schon zur früheren Fassung des § 111 Abs. 2 ArbGGs BAG 11, 333 C336 ff.] » AP Nr. 1 zu § 111 ArbGG 1953) Diese Einschränkung läßt aber zugleich die Schlußfolgerung zu, daß im übrigen, nämlich immer dann, wenn das Berufsausbildungsverhältnis noch besteht, der Ausschuß für Streitigkeiten aus diesem Berufsaus bildungsverhältnis zuständig ist.
  • LAG Nürnberg, 02.09.2009 - 4 Ta 85/09

    Prozesskostenhilfe - fehlende Erfolgsaussichten - Schlichtungsstelle gemäß § 111

    Insoweit ist auch eine ohne vorherige Anrufung des Schlichtungsausschusses beim Arbeitsgericht erhobene Kündigungsschutzklage unzulässig (vgl. BAG vom 18.10.1961 - 1 AZR 437/60 - AP Nr. 1 zu § 111 ArbGG 1953; vom 09.10.1979 - 6 AZR 776/77 - AP Nr. 3 zu § 111 ArbGG 1953; vom 13.04.1989 - 2 AZR 441/88 - AP Nr. 21 zu § 4 KSchG 1969; LAG Schleswig-Holstein vom 20.01.2009 - 1 Ta 206/08 - zitiert in juris; Germelmann/Mattes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl., § 111 Rz. 17, 19).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 1 Ta 206/08

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

    Es entspricht jedoch allgemeiner Ansicht, dass der Schlichtungsausschuss auch dann zuständig ist, wenn gerade darüber gestritten wird, ob das Ausbildungsverhältnis durch (außerordentliche) Kündigung wirksam beendet worden ist (BAG 18.10.1961 - 1 AZR 437/60 - AP ArbGG 1953 § 111 Nr. 1; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge/Prütting, ArbGG 6. Aufl., § 111 Rz. 17).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 2 Sa 280/21

    Unangemessene Ausbildungsvergütung - stillschweigender Änderung der

    Der Ausschuss braucht nicht mehr angerufen werden, wenn das Lehrverhältnis beendet ist, bevor die Klage bei den Gerichten für Arbeitssachen eingereicht wird (BAG, Urt. v. 18.10.1961 - 1 AZR 437/60 - Juris).
  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
    Einer solchen Anrufung bedarf es jedoch nicht, wenn das Ausbildungsverhältnis im Zeitpunkt der Klageerhebung bereits beendet ist und es sich daher nicht mehr um eine Streitigkeit "aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis" handelt (BAG 11, 333 [336 ff.] = AP Nr. 1 zu § 111 ArbGG 1953 [zu 4 der Gründe] m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BSG, 15.11.1961 - 9 RV 54/59   

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https://dejure.org/1961,2361
BSG, 15.11.1961 - 9 RV 54/59 (https://dejure.org/1961,2361)
BSG, Entscheidung vom 15.11.1961 - 9 RV 54/59 (https://dejure.org/1961,2361)
BSG, Entscheidung vom 15. November 1961 - 9 RV 54/59 (https://dejure.org/1961,2361)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 318
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit muss auch in den Fällen hinter dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit zurücktreten, in denen sich die Verwaltung von der Unrichtigkeit ihrer - zum Nachteil des Leistungsberechtigten ergangenen - Entscheidung überzeugt bzw überzeugen muss (vgl BSG Urteil vom 15.11.1961 - 9 RV 54/59 - SozR Nr. 3 zu § 40 VerwVG, juris-RdNr 7 f; BSG Urteil vom 14.3.1967 - 10 RV 504/66 - BSGE 26, 146 = SozR Nr. 10 zu § 40 VerwVG, juris-RdNr 17) .
  • BSG, 28.04.1965 - 9 RV 470/62
    Die Rechtskraft könne grundsätzlich nur nach den Vorschriften über die Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigt werden° Aus 5 40 Abs" 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VeerG) sei nicht zu folgern, daß ein Zugunstenbescheid erlassen werden müsse, wenn ein im Widerspruch zum materiellen Versorgungsrecht stehender Bescheid rechtskräftig geworden sei° Diese Vo;- schrift beinhalte - im Gegensatz zur Auffassung des 9" Senats im Urteil vom 15° November 1961, 9 RV 54/59 - nur eine Ermessensentscheidung der Versorgungsbehörden Es könne dahingestellt bleiben, ob der Kläger durch Umschulungsmaßnahmen in Breslau einen seinem früheren Beruf als Bäcker und Bonbonkocher gleichwertigen Beruf erlangt und ihn zur Zufriedenheit ausgeübt habe, denn er sei aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde nicht mehr in Breslau als Verwaltungsangestellter tätig, Nach seinem körperlichen und geistigen Zustand bestünden erhebliche Bedenken, ob er seit l" Oktober "950 in der Lage gewesen sei, in einer dem Beruf eines Bäckers und Bonbonkochers ähnlichen Stellung tätig zu sein" Es könne dahingestellt bleiben, ob die mangelnde Einsatzfähigkeit auf die Schädigungsfolgen oder u.a" auf einem Demenzzustand und«konstitutioneller Leistungsschwäche beruheo Selbst wenn angenommen werde, daß der Kläger du1ch die festgestellten Schädigungsfolgen beruflich besonders betroffen wäre, könne die Ablehnung des Zugunstenbescheides nicht als rechtswidrig im Sinne des 5 54 Abs" 2 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) angesehen werden 1950 habe Dr° die MÖE.

    Dagegen rügt die Revision mit Recht, das LSG habe aufgrund des von ihm festgestellten oder unterstellten Sachverhalts nicht die Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 24° Mai 1960, mit dem die Erhöhung der MdB wegen beruflicher Betroffenheit abgelehnt worden war, annehmen dürfen" Allerdings kann der Revision nicht darin zugestimmt werden, daß bei Unstimmigkeit zwischen materiellem und formellem Recht @ 40 Abs, 1 VeerG dem Versorgungsbereehtigten einen uneingeschränkten Anspruch auf Abänderung bindend gewordener Beseheide gewähre° Nach der übereinstimmenden Auffassung aller Kriegsdpfersenate des Bundessozialgerichts (BSG) - auch der früheren (7° und 11. Senat) - begründet @ 40 Abs° 1 VeerG nur eine Ermessensverpflichtung der Versorgungsverwaltung bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfange sie im Interesse materieller Gerechtigkeit von bindend gewordenen Entscheidungen abgeben will (vgl" 7, Senat: BSG 15, 140; 8° Senat: Urteil vom 29° Oktober 1964 - 8 RV 789/62 ; 9" Senat: BSG 19, 286, 287; 10, Senat: Urteil vom 28° November 1962 - 10 BV 207/60 - Breithaupt 1965, 343; 11° Senat: BSG 15, 12;19, 12)° Dieser Rechtsprechung stehen grundsätzlich auch nicht, wie das LSG meint, die Urteile vom 5, März 1959 -8 RV 607/57 - (BSG9, 199 : BVB1 1959, 150) und vom 15. November 196"1 - 9 RV 54/59 - (BSG in SozR VeerG @ 40 Nr. 5) entgegen", Die Entscheidung des 8° Senats betrifft keinen Bescheid nach @ 40 Verw"G, sondern einen Bescheid zu Ungunsten des Versorgungsberechtigten nach @ 30 Abs, 4 des Körperbeschädigten-Leistungsgesetzes; das Urteil des erkennenden Senats vom 15° November 1961 setzt sich mit der Frage auseinander, ob die uneingeschränkte Berufung der Versorgungsverwaltung auf die Bindungswirkung eines vor dem Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes erlassenen Bescheides zulässig ist oder einen Rechtsmißbraueh darstellt, weil dadurch die Pflicht zu 30410.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2018 - L 17 U 674/15

    Unfallversicherungsrecht; Durchbrechung eines gerichtlichen Vergleichs;

    Denn der Grundsatz der Rechtssicherheit muss auch in den Fällen hinter dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit zurücktreten, in denen sich die Verwaltung von der Unrichtigkeit ihrer - zum Nachteil des Leistungsberechtigten ergangenen - Entscheidung überzeugt bzw. überzeugen muss (vgl. BSG, Urteile vom 12.12.2013, a.a.O., und vom 15.11.1961 - 9 RV 54/59 -).
  • LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 AY 2/14
    Der Grundsatz der Rechtssicherheit muss danach auch in den Fällen hinter dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit zurücktreten, in denen sich die Verwaltung von der Unrichtigkeit ihrer - zum Nachteil des Leistungsberechtigten ergangenen - Entscheidung überzeugt bzw. überzeugen muss (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 17/13 R -, SozR 4-1500 § 192 Nr. 2, Rn. 21 unter Hinweis auf: BSG Urteil vom 15. November 1961 - 9 RV 54/59 - SozR Nr. 3 zu § 40 VerwVG, juris RdNr. 7 f; BSG Urteil vom 14. März 1967 - 10 RV 504/66 - BSGE 26, 146 = SozR Nr. 10 zu § 40 VerwVG, juris RdNr. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2020 - L 5 KR 2073/18
    Denn der Grundsatz der Rechtssicherheit muss auch in den Fällen hinter dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit zurücktreten, in denen sich die Verwaltung von der Unrichtigkeit ihrer - zum Nachteil des Leistungsberechtigten ergangenen - Entscheidung überzeugt bzw. überzeugen muss (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R - BSG, Urteil vom 15.11.1961 - 9 RV 54/59 - beide in juris).
  • BVerwG, 31.01.1964 - IV B 150.63

    Rechtsmittel

    In dem angefochtenen Urteil hat das Verwaltungsgericht unter Berufung auf das zu § 40 Abs. 2 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung vom 2. Mai 1955 (BGBl. I S. 202) in der Fassung des Gesetzes vom 27. Juni 1960 (BGBl. I S. 453) ergangene Urteil des Bundesozialgerichts vom 15. November 1961 - 9 RV 54.59 - (NJW 1962, 318 = ZLA. 1962, 111) unter dem Gesichtspunkt der pflichtgemäßen Ermessensausübung eine Pflicht der Lastenausgleichsbehörden angenommen, einen Zweitbescheid auf Antrag des Lastenausgleichsleistungen Begehrenden zu erlassen, wenn das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung nachträglich eine andere Rechtsauffassung vertrete, als sie dem unanfechtbar gewordenen, zuungunsten des Antragstellers ergangenen Erstbescheid zugrunde gelegen habe, und den Beklagten demgemäß zur Zweitbescheidung verpflichtet.
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