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Rechtsprechung
   BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59   

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BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59 (https://dejure.org/1962,405)
BSG, Entscheidung vom 24.10.1962 - 10 RV 583/59 (https://dejure.org/1962,405)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 1962 - 10 RV 583/59 (https://dejure.org/1962,405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines unterentwickelten Kindes auf Versorgung wegen schädigenden Einwirkungen im Sinne des Bundesversorgungsesetzes (BVG) - Misshandlungen der Mutter vor der Geburt - Rechtsstellung des nasciturus im Versorgungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 18, 55
  • NJW 1963, 1078
  • NJW 1963, 1894 (Ls.)
  • MDR 1963, 534
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.12.1955 - 9 RV 142/54
    Auszug aus BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59
    Es habe sich in Gegensatz zu dem Urteil des 9. Senats des BSG vom 6. Dezember 1955 (BSG 2, 99) gesetzt, wonach es sich um eine besondere Gefahr i. S. des § 5 Abs. 1 Buchst. d BVG auch dann handelt, wenn innerhalb eines bestimmten Gebietes nicht nur einzelne Personen, sondern die gesamte Bevölkerung von einer Gefahr bedroht sind.

    Nach dem bereits erwähnten Urteil des 9. Senats (BSG 2, 99) könne durch die Zerstörung von Lebensmittelvorräten eine Hungergefahr für die Bevölkerung als kriegseigentümlicher Gefahrenbereich entstehen.

    Wie die Klägerin zutreffend unter Hinweis auf BSG 2, 99 hervorhebt, können auch Mangelzustände, von denen die gesamte Bevölkerung einer Stadt betroffen ist, eine besondere Gefahr i. S. des § 1 Abs. 1 Buchst. d BVG darstellen, vorausgesetzt, daß diese Zustände durch die militärische Besetzung herbeigeführt und nicht die Folge einer allgemeinen kriegsbedingten Mangellage sind.

    Die Klägerin beruft sich auch in dieser Beziehung auf das Urteil in BSG 2, 99, in welchem ausgeführt ist, daß Kampf Handlungen, durch die Lebensmittel vernichtet oder verknappt worden sind, für die Bewohner eines "Sperrgebietes" - die Entscheidung behandelt den Fall der belagerten Festung Königsberg - einen kriegseigentümlichen Gefahrenbereich hinterlassen können.

  • LG Stuttgart, 30.12.1959 - 4 S 261/59
    Auszug aus BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59
    Abgesehen davon, daß das BVerwG a.a.O. für diese Ansicht nur Schrifttum und nicht auch Entscheidungen anführt, ist dabei übersehen, daß sowohl in der Rechtsprechung als auch im Schrifttum gegenteilige Ansichten vertreten worden sind (LG Stuttgart in NJW 1960, 1909, 1912, OLG Schleswig in NJW 1950, 388; RVA in EuM Bd. 24, 210; Weimar, Haftpflichtansprüche des Kindes im Mutterleib, MdR 1962, 780; vgl. auch Knoll in JR 1960, 403 und weitere in den o. a. Monographien von Wolf und Deynet angeführte Zitate).
  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51

    Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten

    Auszug aus BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil vom 20. Dezember 1952 (BGHZ 8, 243) einem Kinde Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB zugebilligt für einen Schaden, den es dadurch erlitten hat, daß seine Mutter vor der Empfängnis mit einer Lues angesteckt worden war, jedoch ist in dieser Entscheidung die Frage der Rechtsfähigkeit des nasciturus überhaupt nicht angesprochen.
  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der

    Auszug aus BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59
    In solchen Fällen muß das Gericht die Lücke im Gesetz ausfüllen (vgl. Enneccerus/Nipperdey, Allg. Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl, 1959, § 58, 336, 342; Palandt, BGB, 17. Aufl., Einleitung V, 3, 7; Bartholomeyczik, Die Kunst der Gesetzesauslegung, Verlag Kommentator, Frankfurt 1951, 119 ff; Bender in JZ 1957, 594, 599; RGZ 115, 16; 162, 247; BVerfGE 9, 111, 112; BVerwG 11, 263; BSG 2, 164; 5, 289; 6, 204; 14, 238).
  • BSG, 23.06.1959 - 2 RU 257/57

    Ansprüche aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung wegen einer

    Auszug aus BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59
    Mit dieser Rechtsauffassung stellt sich der Senat nicht etwa in einen Gegensatz zu der im Urteil des 2. Senats vom 23. Juni 1959 (BSG 10, 97) vertretenen Rechtsauffassung, wonach Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht für die Folgen von Schädigungen zu gewähren sind, die jemand erlitten hat, als er sich als Leibesfrucht im Mutterleib befand.
  • BVerwG, 27.02.1957 - I C 165.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59
    In solchen Fällen muß das Gericht die Lücke im Gesetz ausfüllen (vgl. Enneccerus/Nipperdey, Allg. Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl, 1959, § 58, 336, 342; Palandt, BGB, 17. Aufl., Einleitung V, 3, 7; Bartholomeyczik, Die Kunst der Gesetzesauslegung, Verlag Kommentator, Frankfurt 1951, 119 ff; Bender in JZ 1957, 594, 599; RGZ 115, 16; 162, 247; BVerfGE 9, 111, 112; BVerwG 11, 263; BSG 2, 164; 5, 289; 6, 204; 14, 238).
  • BSG, 15.01.1960 - 10 RV 51/57
    Auszug aus BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59
    Schädigungen (Gesundheitsstörungen), die bei anderen als den unmittelbar geschädigten Personen auftreten, begründen keinen Versorgungsanspruch (BSG 11, 234).
  • BSG, 24.09.2020 - B 9 V 3/18 R

    Opferentschädigung bei Alkoholmissbrauch der Mutter in der Schwangerschaft

    Wie der Senat jedoch bereits entschieden hat, weist das Gesetz an dieser Stelle eine planwidrige Regelungslücke auf, die im Wege der Rechtsfortbildung durch die analoge Anwendung des § 1 OEG zu schließen ist (vgl Senatsurteil vom 16.4.2002 - B 9 VG 1/01 R - BSGE 89, 199, 202 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 S 95 f = juris RdNr 21 ff; vgl für § 1 BVG: BSG Urteil vom 24.10.1962 - 10 RV 583/59 - BSGE 18, 55, 60 = SozR Nr. 64 zu § 1 BVG S Ca 37 = juris RdNr 20 ff).
  • BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung

    Insofern besteht eine Regelungslücke (zur gleichen Problematik bzgl des Wortlauts des § 1 BVG s BSGE 18, 55, 59 = SozR Nr. 64 zu § 1 BVG = NJW 1963, 1078 und BSGE 20, 41, 42 = SozR Nr. 68 zu § 1 BVG = NJW 1964, 470).

    So hat das BSG durch Rechtsfortbildung die Leibesfrucht in den Versorgungsschutz einbezogen (BSGE 18, 55, 59 ff) und in der bereits oben zitierten Entscheidung (BSGE 20, 41, 43 f - Lues-Fall) einem erst nach dem schädigenden Ereignis, von dem die Mutter betroffen war, gezeugten Kind Versorgungsleistungen zugesprochen.

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/00 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - unmittelbare Schädigung - Primäropfer

    Noch weitergehend hat es für den noch nicht konzipierten nasciturus eine "unmittelbare Kriegseinwirkung" iS des § 5 BVG durch Infektion seiner Mutter angenommen (vgl BSGE 18, 55).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Das könne auch nicht aus den Entscheidungen des Gerichts, die im Bereich der Kriegsopferversorgung Ansprüche des nasciturus anerkannt haben (BSGE 18, 55; 20, 41), hergeleitet werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2017 - L 10 VE 45/15

    Schädigungsfolgen im Sinne des OEG; Fetales Alkoholsyndrom; Kein Verbot des

    Ein Nasciturus kann noch keine "Person" im Sinne des Gesetzes sein (dazu eingehend BSG, Urteil vom 24. Oktober 1962, Az.: 10 RV 583/59, BSGE 18, 55 zitiert nach juris dort RdNr. 15 ff).

    Dort besteht - im Unterschied zur Formulierung in § 1 OEG - ein Anspruch auf Versorgung nur für die Schädigung der eigenen Person (vgl. dazu die ausführliche Darstellung und Auseinandersetzung bei BSG, Urteil vom 24. Oktober 1962 a.a.O. und Urteil vom 15. Oktober 1963, a.a.O.; vgl. auch differenzierend zum Opferentschädigungsrecht BSG Urteil vom 16. April 2002, Az.: B 9 VG 1/01 R, BSGE 89, 199 ff zitiert nach juris dort RdNr. 19, 24; mit einleuchtenden Gründen kritisch zu dieser Entscheidung Schimmelpfeng-Schütte, MedR 2003 S. 401 ff und Rademacker in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, § 1 OEG RdNr. 15; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Januar 2017, Az.: L 13 VG 11/16 zitiert nach juris dort RdNr. 27).

    Alle drei insoweit ergangenen Urteile (vom 24. Oktober 1962, a.a.O.; vom 15. Oktober 1963, a.a.O., sowie vom 16. April 2002, a.a.O.; dazu mit überzeugenden Gründen unter Hinweis auf das Verfassungsrecht kritisch Rademacker a.a.O., der zutreffend schon das Vorliegen einer für eine Analogie erforderlichen Regelungslücke bestreitet) unterscheiden sich von der hier zu prüfenden Problematik insoweit grundsätzlich, als in den von dem BSG entschiedenen Fällen jeweils unzweifelhaft ein die Haftung des Staates auslösender schädigender Vorgang gegen eine Person - nämlich die jeweilige Mutter des Anspruchstellers - vorgelegen hatte.

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 44/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Berufskrankheit der Mutter -

    Überdies habe bei der Entscheidung BSGE 20, 41, wie schon bei der ebenfalls zum Recht der Kriegsopfer ergangenen Entscheidung BSGE 18, 55, die Lückentheorie eine Rolle gespielt.

    Hier, wie auch schon in dem Urteil BSGE 18, 55, ist der Entschädigungsanspruch aus der Kriegsopferversorgung zuerkannt worden, weil das BVG, insoweit als es solche Fälle nicht geregelt habe, eine Lücke im Gesetz vorliege, die vom BSG zu schließen sei (vgl. Äußerung des BSG auf Ersuchen des BVerfG vom 20. Dezember 1974 - 2 S 2/74).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2017 - L 10 VE 45/15

    Soziales Entschädigungsrecht

    Ein Nasciturus kann noch keine "Person" im Sinne des Gesetzes sein (dazu eingehend BSG, Urteil vom 24. Oktober 1962, Az.: 10 RV 583/59, BSGE 18, 55 zitiert nach juris dort RdNr. 15 ff).

    Dort besteht - im Unterschied zur Formulierung in § 1 OEG - ein Anspruch auf Versorgung nur für die Schädigung der eigenen Person (vgl. dazu die ausführliche Darstellung und Auseinandersetzung bei BSG, Urteil vom 24. Oktober 1962 a.a.O. und Urteil vom 15. Oktober 1963, a.a.O.; vgl. auch differenzierend zum Opferentschädigungsrecht BSG Urteil vom 16. April 2002, Az.: B 9 VG 1/01 R, BSGE 89, 199 ff zitiert nach juris dort RdNr. 19, 24; mit einleuchtenden Gründen kritisch zu dieser Entscheidung Schimmelpfeng-Schütte, MedR 2003 S. 401 ff und Rademacker in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, § 1 OEG RdNr. 15; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Januar 2017, Az.: L 13 VG 11/16 zitiert nach juris dort RdNr. 27).

    Alle drei insoweit ergangenen Urteile (vom 24. Oktober 1962, a.a.O.; vom 15. Oktober 1963, a.a.O., sowie vom 16. April 2002, a.a.O.; dazu mit überzeugenden Gründen unter Hinweis auf das Verfassungsrecht kritisch Rademacker a.a.O., der zutreffend schon das Vorliegen einer für eine Analogie erforderlichen Regelungslücke bestreitet) unterscheiden sich von der hier zu prüfenden Problematik insoweit grundsätzlich, als in den von dem BSG entschiedenen Fällen jeweils unzweifelhaft ein die Haftung des Staates auslösender schädigender Vorgang gegen eine Person - nämlich die jeweilige Mutter des Anspruchstellers - vorgelegen hatte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 10 VE 40/14

    Alkohol; Alkohol-Embryopathie-Spektrumstörung; Cannabis; fetales Alkoholsyndrom

    Ein Nasciturus kann noch keine "Person" im Sinne des Gesetzes sein (dazu eingehend BSG, Urteil vom 24. Oktober 1962, AZ: 10 RV 583/59 = BSGE 18, 55 zitiert nach juris dort Rn 15 ff).

    Dort besteht - im Unterschied zur Formulierung in § 1 OEG - ein Anspruch auf Versorgung nur für die Schädigung der eigenen Person (vgl. dazu die ausführliche Darstellung und Auseinandersetzung bei BSG, Urteil vom 24. Oktober 1962 a.a.O. und Urteil vom 15. Oktober 1963 a.a.O.; vgl. auch differenzierend zum Opferentschädigungsrecht BSG Urteil vom 16. April 2002, B 9 VG 1/01 R = BSGE 89, 199 ff zitiert nach juris dort Rn 19, 24; mit einleuchtenden Gründen kritisch zu dieser Entscheidung Schimmelpfeng-Schütte, MedR 2003 S. 401 ff und Rademacker in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, § 1 OEG Rn 15; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Januar 2017, L 13 VG 11/16 zitiert nach juris dort Rn 27).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2018 - L 10 VE 20/17
    Ein Nasciturus kann noch keine "Person" im Sinne des Gesetzes sein (dazu eingehend BSG, Urteil vom 24. Oktober 1962, Az.: 10 RV 583/59, BSGE 18, 55 zitiert nach juris dort RdNr. 15 ff).

    Dort besteht - im Unterschied zur Formulierung in § 1 OEG - ein Anspruch auf Versorgung nur für die Schädigung der eigenen Person (vgl. dazu die ausführliche Darstellung und Auseinandersetzung bei BSG, Urteil vom 24. Oktober 1962 a.a.O. und Urteil vom 15. Oktober 1963, a.a.O.; vgl. auch differenzierend zum Opferentschädigungsrecht BSG Urteil vom 16. April 2002, Az.: B 9 VG 1/01 R, BSGE 89, 199 ff zitiert nach juris dort RdNr. 19, 24; mit einleuchtenden Gründen kritisch zu dieser Entscheidung Schimmelpfeng-Schütte, MedR 2003 S. 401 ff und Rademacker in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, § 1 OEG RdNr. 15; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Januar 2017, Az.: L 13 VG 11/16 zitiert nach juris dort RdNr. 27).

    Alle drei insoweit ergangenen Urteile (vom 24. Oktober 1962, a.a.O.; vom 15. Oktober 1963, a.a.O., sowie vom 16. April 2002, a.a.O.; dazu mit überzeugenden Gründen unter Hinweis auf das Verfassungsrecht kritisch Rademacker a.a.O., der zutreffend schon das Vorliegen einer für eine Analogie erforderlichen Regelungslücke bestreitet) unterscheiden sich von der hier zu prüfenden Problematik insoweit grundsätzlich, als in den von dem BSG entschiedenen Fällen jeweils unzweifelhaft ein die Haftung des Staates auslösender schädigender Vorgang gegen eine Person - nämlich die jeweilige Mutter des Anspruchstellers - vorgelegen hatte.

  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 6/03 R

    Häftlingshilfegesetz - anspruchsberechtigter Personenkreis - Misshandlung während

    Die Annahme, dass jemand vor seiner Geburt bereits "in Gewahrsam genommen" worden sein könnte, begegnet gewissen gedanklichen Schwierigkeiten; andererseits spricht manches auch für die Gleichstellung der Leibesfrucht hinsichtlich der gesetzlichen Berechtigung (vgl zur Erstreckung des gesetzlichen Schutzbereichs auf die Leibesfrucht: Palandt/Heinrichs, BGB 63. Aufl § 1 Anm 5; BVerwGE 14, 43; BSGE 18, 55 = SozR Nr. 64 zu § 1 BVG; BSGE 20, 41 = SozR Nr. 68 zu § 1 BVG; BGH RzW 1968, 168; BVerfGE 45, 376 = SozR 2200 § 539 Nr. 35; zur engen vorgeburtlichen Verbundenheit zwischen Mutter und Kind schon beim "nondum conceptus" grundsätzlich: Senatsurteil vom 16. April 2002, BSGE 89, 199, 202 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 mwN).

    bb) Nach der (einschlägigen versorgungsrechtlichen) Rechtsprechung des BSG (BSGE 18, 55, 60 = SozR Nr. 64 zu § 1 BVG) sind zudem Mutter und Leibesfrucht nicht als eine einheitliche Person anzusehen mit der Folge, dass die Mutter - eine lebende und rechtsfähige Person - an ihrer Leibesfrucht (wie an einem bloßen Teil ihres Körpers) geschädigt und damit dem Gesetzeswortlaut genügt wäre; vielmehr kommt der Leibesfrucht insoweit - also bereits vor der Geburt - eine eigene (rechtlich erhebliche) Identität zu.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2017 - L 13 VG 11/16

    Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz und Bundesversorgungsgesetz ;

  • BSG, 15.10.1963 - 11 RV 1292/61
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.11.2003 - L 2 V 8/02

    Anspruch auf die Anerkennung von Gesundheitsstörungen und auf

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 6/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden des Sekundäropfers - Rechtsfähigkeit des

  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12

    Anerkennung von Schädigungsfolgen und Gewährung von Beschädigtenversorgung nach

  • BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62

    Rechtsmittel

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - L 11 VE 85/09

    Kriegsopferversorgung - Überprüfungsverfahren - Versorgungsanspruch - Blindheit

  • BVerwG, 17.05.1967 - III C 166.66

    Feststellung eines Vertreibungsschadens in Textilgeschäften -

  • BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82

    Gesundheitsschädigungen durch Schädigungsfolgen; Begründung eines

  • BVerwG, 13.01.1982 - 8 C 62.80

    Befreiung vom Wehrdienst - Sowjetische Besatzungszone - Tod des Vaters -

  • BSG, 10.03.2008 - B 9 V 2/07 BH
  • BSG, 21.07.1964 - 8 RV 833/62
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Rechtsprechung
   BAG, 12.12.1962 - 4 AZR 530/61   

Zitiervorschläge
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BAG, Entscheidung vom 12.12.1962 - 4 AZR 530/61 (https://dejure.org/1962,1189)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsgericht - Zeugenvernehmung - Feststellung der Zeugenaussage - Protokoll - Berufungsurteil - Wiedergabe der Bekundung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 1
  • NJW 1963, 1078
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 02.03.1962 - 1 AZR 258/61

    Reihenfolge der Liste - Heranzuziehende Landesarbeitsrichter - Ausschluß von

    Auszug aus BAG, 12.12.1962 - 4 AZR 530/61
    Die Festlegung der Reihenfolge kann nach dieser Vorschrift auch in einer allgemeinen Bestimmung des Inhalts bestehen, daß die Landesarbeitsrichter grundsätzlich nach der Reihenfolge, in der sie in die Liste aufgenommen sind, zu den Sitzungen geladen werden, daß aber diese Reihenfolge der Hinzuziehung zu den einzelnen Sitzungen bei erneuten Verhandlungen in einer bereits verhandelten Sache dahin konkretisiert wird, daß nunmehr statt der nächsten in der Liste aufgeführten Landesarbeitsrichter diejenigen Landesarbeitsrichter für die weitere Verhandlung dieser Sache in einer späteren Sitzung herangezogen werden, die bereits in der früheren Sitzung mitgewirkt haben (vgl. BAG in MDR 1962 S. 517)» Der Geschäftsverteilungs- und Besetzungsplan des Landesarbeitsgerichts Harnm für das Jahr 1961 sah nun aber nicht vor, daß zu weiteren Verhandlungen in einer bereits verhan- (leiten Sache diejenigen Landesarbeitsrichter heranzuziehen waren, die bereits an der früheren Verhandlung teilgenommen hatten. Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich das Gebot einer Heranziehung der bisherigen Landesarbeitsrichter auch nicht daraus, daß mehrere Verhandlungen in ein und der selben Sache als eine Sitzung im Sinne des § 39 Abs, 5 ArbGG anzusehen wären. Die Sitzung ist auch hier, wie aus allgemeinen zivilprozessualen Erwägungen folgt, nicht die Verhandlung einer bestimmten Sache, sondern der Sitzungstag der in Betracht kommenden Kammer des Landesarbeitsgerichts (vgl. BAG aaO).

    April 1961 (AP Nr. 10 zu Art. 101 GG) und vorn 2. März 1962 (MDR 1962, S. 517) verwiesen.

  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 613/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Anhörung des Betriebsrats,

    Das l e d i g l i c h e r f o r d e r l i c h e w ö r tlic h e Angebot d e r A r b e its l e i s t u n g (§ 295 BGB), kann i n d e r E rhebung d e r K ündigungs s c h u tz k la g e g eseh en w erden (BAG AP N r. 18 und AP Nr. 23 zu § 615 BGB =BAG 14, 1 5 6 ).

    D ie w ährend d es P ro z eß v er l a u f s e n ts te h e n d e n L ohnansprüche w urden so f ä l l i g , a l s wenn d ie D ie n s te w i r k l i c h g e l e i s t e t w orden w ären (BAG 14, 1 5 6 ).

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 652/84

    Krankheitsbedingte Verhinderung am Erscheinen zu einem Prozesstermin - Ausbleiben

    Es ist dann nicht erforderlich, ausdrücklich die Tatsachen anzuführen, aus denen sich ein möglicher Zusammenhang zwischen Verfahrensverstoß und Entscheidung ergibt (BAG 14, 1, 5 = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO).
  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95

    Kündigung: Kündigung wegen Krankheit - Beschäftigung auf einem anderen

    Sie genügt nicht den strengen Anforderungen, die nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO an Prozeßrügen zu stellen sind (vgl. z. B. BAG Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO und Senatsurteil vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b der Gründe); danach gehört zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge nicht nur, daß der Rügende die Tatsachen genau bezeichnen muß, die den Mangel ergeben, sondern der Mangel ergibt sich desweiteren auch nur, wenn der Verfahrensfehler den Urteilsinhalt möglicherweise kausal verursacht hätte; bei einer Prozeßrüge muß deshalb entweder offenkundig sein oder vom Revisionskläger im einzelnen die Möglichkeit dargelegt werden, daß ohne die gerügte Verfahrensverletzung anders entschieden worden wäre (BAG Urteile vom 12. Dezember 1962 - 4 AZR 530/61 - BAGE 14, 1 [BAG 12.12.1962 - 4 AZR 530/61] = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO und vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 20.10.1966 - 5 AZR 28/66

    Artisten - Engagementsvertrag - Arbeitnehmer - Urlaubsberechtigung nach

    Dadurch allein erhält, der Artist ebensowenig eine in jeder Hinsicht selbständige, persönlich unabhängige Stellung gegenüber seinem Auftraggeber, wie etwa der leitende Arzt eines Krankenhauses, der ebenfalls bei der Behandlung der Patienten nicht weisungsgebunden ist, gleich wohl aber Arbeitnehmer des Trägers des Krankenhauses sein kann, falls er nicht im Beamtenverhältnis steht (BAG 11, 225 = AP Nr» 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche und BAG 14, 1? ff. [19] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 306/85
    Auf eine Verletzung der die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter regelnden Vorschrift des § 39 Satz 1 ArbGG 1979 (entsprechend § 39 Abs. 5 ArbGG 1953) oder des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann eine Verfahrensrüge nur gestützt werden, wenn Willkür vorliegt (vgl. BAG 12, 321 = AP Nr. 1 zu § 39 ArbGG 1953; BAG 14, 1 = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO; BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP Nr. 2 zu § 39 ArbGG 1953).
  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 304/75
    Eine solche Begründung der Rüge wäre aber nach § 55 Abs. 5 Nr. 2b ZPO erforderlich gewesen (vgl. BAG 14, 1 [53 = AP Nr. 5 zu § 161 ZPO; BAG AP Nr. 13 zu § 55 ZPO).
  • BGH, 31.01.1980 - IX ZR 37/79

    Darlegung und Feststellung eines verfolgungsbedingten Gesundheitsschadens -

    Dies muß der Revisionskläger darlegen, wenn nicht schon aus der Art des Verfahrensmangels folgt, daß auf ihm das Urteil beruhen kann (BGH LM ZPO § 554 Nr. 23; § 280 Nr. 6; LM BGB § 273 Nr. 6; BGHZ 44, 75, 80, 81 = RzW 1965, 464; BGH RzW 1976, 115 Nr. 28; BAG 14, 1, 4, 5; BAG AP ZPO § 554 Nr. 13; RGZ 126, 245, 249; 131, 119, 120).
  • BAG, 24.06.1965 - 5 AZR 219/64

    Landtagsabgeordneter - Herabsetzung des Gehalts - Allgemeiner Gleichheitssatz -

    5) Diese Revisionsrüge ist gemäß § 554- Abs» 3 Ziff» 2 b ZPO zulässig, obgleich als verletzte Rechtsnorm in erster Linie der nicht ausdrücklich genannte § 2S6 ZPO in Betracht kommt» Es ist aber nicht notvrendig, daß die Revision die verletzte Verfahrensbestimmung mit Paragraphen bezeichnet (AP Nr» 11 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision) und demzufolge auch unschädlich, daß statt der verletzten Rechtsnorm andere Vorschriften benannt" werden, wenn im übrigen der Mangel genau und bestimmt angegeben wird (BAG 14, 1 L'5J = AP Nr» 3 zu § 161 ZPO)» Die Revisionsrüge ist aber auch begründet, weil bei Berücksichtigung des Schreibens vom 30» Januar 1961 die Entscheidung des Landesarbeitsgerichls möglicher weise anders ausgefallen wäre und zwar nicht nur unter dem Hilfsgesichtspunkt der Zuerkennung der Klagforderung c, 77.
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