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OLG Düsseldorf, 27.07.1970 - 1 U 44/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1852
- NJW 1970, 2248 (Ls.)
- NJW 1971, 288 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
Schadensersatzansprüche einer Prostituierten
In Übereinstimmung mit dem Urteil des OLG Düsseldorf in NJW 1970, 1852 hat das Berufungsgericht keine Bedenken, auch den Entgang eines Dirnenlohnes als rechtlich ersatzfähigen Schaden anzusehen. - VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87
Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige …
Auf der gleichen rechtlichen Konstruktion beruhte die Rechtsprechung, die Prostituierten nach Körperverletzungen, die ihre Erwerbstätigkeit einschränken, einen Anspruch gegen den Schädiger auf Schadenersatz auch wegen des Verdienstausfalls zuerkannte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juli 1970 - 1 U 44/70 -, NJW 1970, 1852). - LG Hamburg, 04.07.1975 - 81 O 555/74
Erwerbsausfall einer Prostituierten
Zwar hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 27. Juli 1970 (NJW 1970 S 1852) einer Prostituierten einen Anspruch auf Ersatz des ihr infolge eines Verkehrsunfalls entgangenen Dirnenlohns zugesprochen.Zum anderen besteht der Sinn der Regelung der §§ 138, 817 Satz 2 BGB gerade darin, jeder Vermögensverschiebung im Zusammenhang mit dem Prostitutionsvorgang den Rechtsschutz zu versagen und es bei der einmal bestehenden Vermögenslage zu belassen, weil die Rechtspflegeorgane mit solchen Vorgängen überhaupt nicht behelligt werden sollen (vgl A. Weingart, Anm zu OLG Düsseldorf aaO, NJW 1970 S 2248f).