Rechtsprechung
   KG, 24.05.1974 - 1 W 1540/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2172
KG, 24.05.1974 - 1 W 1540/73 (https://dejure.org/1974,2172)
KG, Entscheidung vom 24.05.1974 - 1 W 1540/73 (https://dejure.org/1974,2172)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 1974 - 1 W 1540/73 (https://dejure.org/1974,2172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,2172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 697
  • DNotZ 1975, 161
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16

    Erhalt einer für Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit an

    Das Grundbuch ist nämlich nicht unrichtig, wenn sich Bestandsveränderungen des herrschenden Grundstücks nicht aus den das dienende Grundstück betreffenden Eintragungen ergeben (BGH NJW-RR 2008, 827/828; KG NJW 1975, 697/698).

    c) Die katastermäßige Zerlegung des Grundstücks Fl. St. ... (alt) in die Flurstücke ... (neu), .../X und .../X nebst Eintragung im Bestandsverzeichnis des Wohnungsgrundbuchs (Blatt ...) am 25.1.2012 veränderte weder das Grundstück im rechtlichen Sinne noch das herrschende Wohnungseigentum (KG NJW 1975, 697/698; Schöner/Stöber Rn. 560 ff, 601 ff).

    Als wesentlicher Bestandteil geht sie auf jeden Rechtsnachfolger im Eigentum ohne weiteres über (BGHZ 192, 335 Rn. 8; BayObLG NJW-RR 1990, 1043/1044; 2003, 451/452; KG NJW 1975, 697/298; Staudinger/Weber § 1018 Rn. 9 f.).

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2018 - 5 W 86/18

    Teilung des herrschenden Grundstücks einer Grunddienstbarkeit: Nachweis des

    An diesen Unrichtigkeitsnachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, dies zumal es sich bei § 1025 Satz 2 BGB um eine Ausnahmeregelung handelt; außerdem muss der Wegfall des Vorteils in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (OLG München, FGPrax 2015, 61; RNotZ 2018, 583; OLG Celle, FGPrax 2010, 224; KG, NJW 1975, 697; FGPrax 1997, 212; Demharter, Grundbuchordnung 31. Aufl., § 7 Rn. 14 und § 22 Rn. 42; vgl. auch zu § 1026 BGB: Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978).
  • OLG Celle, 14.04.2010 - 4 W 43/10

    Rechtsfolgen der Teilung des herrschenden Grundstücks hinsichtlich eines

    So hat bereits das Kammergericht mit einem Beschluss vom 24. Mai 1974 (NJW 1975, 697) folgende Auffassung vertreten: "Sind von dem herrschenden Grundstück Teile abgeschrieben worden, so ist zur vollständigen Löschung der Grunddienstbarkeit - soweit nicht das Erlöschen des Rechts auf einem Teilstück nach § 1025 Satz 2 BGB in grundbuchmäßiger Form nachgewiesen wird - die Löschungsbewilligung auch sämtliche Eigentümer der verselbständigten Grundstücksteile selbst dann erforderlich, wenn der Fortbestand der Grunddienstbarkeit für die Eigentümer der abgetrennten Teile im Grundbuch nicht vermerkt ist." Der Senat hält diese Ansicht für zutreffend.

    In diesem Fall besteht nach den grundsätzlichen Regeln des § 1025 Satz 1 BGB die Grunddienstbarkeit für die einzelnen Grundstücksteile fort; die Regelung des § 1025 Satz 2 BGB ist als Ausnahmeregelung zu verstehen (KG NJW 1975, 697, 698).

  • OLG München, 10.11.2014 - 34 Wx 346/14

    Grundbuchberichtigung: Voraussetzungen für die Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Die Bestimmung ist als Ausnahmeregelung zu verstehen (KG NJW 1975, 697/698; OLG Celle FGPrax 2010, 224/225).
  • OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17

    Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten

    Bestandsveränderungen des herrschenden Grundstücks sind zwar im Grundbuch des dienenden Grundstücks mit Blick auf eine dort eingetragene Grunddienstbarkeit nicht durch entsprechende Eintragung kenntlich zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2008, 827/828; KG NJW 1975, 697/698).
  • OLG München, 29.05.2018 - 34 Wx 97/18

    Ablehnung von Berichtigungsantrag - Antrag auf Löschung von Gehrecht

    Die Bestimmung ist als Ausnahmeregelung zu verstehen (KG NJW 1975, 697/698; OLG Celle FGPrax 2010, 224/225).
  • LG Düsseldorf, 14.03.2017 - 7 O 103/16

    Feststellungsklage betreffend das Bestehen einer Grunddienstbarkeit; Ermittlung

    Der Annahme eines Vorteils i.S.d. § 1019 BGB steht nicht entgegen, dass der Berechtigte das herrschende Grundstück einem Dritten, etwa einem Mieter oder Pächter, überlässt (KG NJW 1975, 697, 698; Mohr, aaO, § 1019 Rn. 4).
  • BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96

    Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Veränderung des herrschenden Grundstücks

    Der Fortbestand der Grunddienstbarkeit hängt nicht von irgendwelchen Eintragungen auf dem Blatt des belasteten oder des herrschenden Grundstücks ab (vgl. BayObLGZ 1995, 153/155; KG NJW 1975, 697/698; zu den mit der Teilung des herrschenden Grundstücks verbundenen Gefahren und Problemen s. allgemein auch Reuter ZRP 1988,.
  • OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 50/09

    Grundbucheintragung: Anweisung für einen Teilungsvermerk über das herrschende

    Die Lage entspricht der einer Grunddienstbarkeit bei der Teilung des herrschenden Grundstücks, ohne dass es in diesem Zusammenhang darauf ankäme, ob sich dort zwischen den Berechtigten eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine andere Art der Gemeinschaft bildet (vgl. Staudinger/Mayer BGB Neubearb. 2009 § 1025 Rn. 5 und 6; Soergel/Stürner BGB 13. Aufl. § 1025 Rn. 1 und 2; ferner KG NJW 1975, 697 f.).
  • BayObLG, 30.06.1983 - BReg. 2 Z 47/83

    Zur Löschung einer Dienstbarkeit nach Bildung von Wohnungseigentum

    Jedenfalls bedürfte eine solche Löschung - ebenso wie nach einer Realteilung des herrschenden Grundstücks bei Annahme einer hierdurch entstehenden Gesamtberechtigung (vgl. KG NJW 1975, 697/698 [= DNotZ 1975, 161 ]; MünchKomm § 1025 Rdnr. 2) - der Bewilligung sämtlicher Miteigentümer gemäß § 19 GBO (ein Fall des § 747 Satz 1 BGB ist nicht gegeben; der Beteiligte zu 2 hat über den gemeinschaftlichen Gegenstand, nicht über seinen Anteil verfügt).
  • OLG München, 09.03.2023 - 34 Wx 20/23

    Teilaufhebung eines Erbbaurechts und Löschung eines gemeinschaftlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht