Rechtsprechung
BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 9/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vereinbarung der Eltern - Sorgeberechtigung - Nichtausübung des Umgangsrechts - Freistellung von Unterhaltspflicht - Unzulässigkeit einer Verzichtserklärung des nicht sorgeberechtigten Elternteils auf sein Umgangsrecht - Freistellung von der Unterhaltspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1634
Zusage der Nichtausübung des Umgangsrechts gegen Freistellung von der Unterhaltspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1951
- MDR 1985, 36
- JR 1984, 497
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80
Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB
Auszug aus BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 9/83
Das Umgangsrecht (früher Verkehrsrecht) der Eltern mit ihren Kindern erwächst aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und es besteht daher als absolutes subjektives Recht (…vgl. Soergel/Lange a.a.O. § 1634 Rdn. 5;… Rolland 1. RheRG 2. Aufl. § 1634 Rdn. 1) auch nach der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil grundsätzlich bei dem anderen - nicht sorgeberechtigten - Elternteil fort (BVerfG Beschluß vom 31. Mai 1982 - 1 BvL 11/80 = FamRZ 1983, 873; BGH Beschluß vom 13. Dezember 1968 - IVb ZB 1035/68 = BGHZ 51, 219, 221).Dies entspricht der Wahrung des grundrechtlich geschützten Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sowie des Kindesinteresses an einer Aufrechterhaltung seiner Bindung zu beiden Eltern (vgl. BVerfG FamRZ 1983, 872, 873; BGH Beschluß vom 24. Oktober 1979 - IV ZB 168/78 = FamRZ 1980, 131, 132) und erscheint im übrigen auch deshalb geboten, weil der nicht sorgeberechtigte Elternteil unter Umständen später seinerseits zur Übernahme der elterlichen Sorge verpflichtet sein kann, sei es daß der andere Elternteil stirbt oder daß er aus anderen Gründen an einer weiteren Ausübung der elterlichen Sorge gehindert ist.
- BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68
Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde
Auszug aus BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 9/83
Das Umgangsrecht (früher Verkehrsrecht) der Eltern mit ihren Kindern erwächst aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und es besteht daher als absolutes subjektives Recht (…vgl. Soergel/Lange a.a.O. § 1634 Rdn. 5;… Rolland 1. RheRG 2. Aufl. § 1634 Rdn. 1) auch nach der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil grundsätzlich bei dem anderen - nicht sorgeberechtigten - Elternteil fort (BVerfG Beschluß vom 31. Mai 1982 - 1 BvL 11/80 = FamRZ 1983, 873; BGH Beschluß vom 13. Dezember 1968 - IVb ZB 1035/68 = BGHZ 51, 219, 221).Das Umgangsrecht dient dem Zweck, dem nicht sorgeberechtigten Elternteil die Möglichkeit zu geben, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden, dem Wohlergehen und der Entwicklung des Kindes zu überzeugen, den laufenden Kontakt zu dem Kind zu pflegen und einer gegenseitigen Entfremdung vorzubeugen (vgl. BGHZ 51, 219, 222;… Rolland aaO;… Soergel/Lange a.a.O. § 1634 Rdn. 11).
- BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78
Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind; …
Auszug aus BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 9/83
Dies entspricht der Wahrung des grundrechtlich geschützten Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sowie des Kindesinteresses an einer Aufrechterhaltung seiner Bindung zu beiden Eltern (vgl. BVerfG FamRZ 1983, 872, 873; BGH Beschluß vom 24. Oktober 1979 - IV ZB 168/78 = FamRZ 1980, 131, 132) und erscheint im übrigen auch deshalb geboten, weil der nicht sorgeberechtigte Elternteil unter Umständen später seinerseits zur Übernahme der elterlichen Sorge verpflichtet sein kann, sei es daß der andere Elternteil stirbt oder daß er aus anderen Gründen an einer weiteren Ausübung der elterlichen Sorge gehindert ist. - OLG Karlsruhe, 16.12.1982 - 2 UF 44/82
Auszug aus BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 9/83
Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht (mit dem in FamRZ 1983, 417 veröffentlichten Urteil) diese Entscheidung abgeändert und die Klage abgewiesen.
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
b) Die Freistellung eines Ehegatten von seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem gemeinsamen Kind durch den anderen Ehegatten hat der Bundesgerichtshof dann für sittenwidrig erachtet, wenn sie als Gegenleistung für die Nichtausübung seines Umgangsrechts vereinbart wird, da eine solche Koppelung eine unzulässige Kommerzialisierung des elterlichen Sorgerechts sei (vgl. BGH, FamRZ 1984, S. 778). - BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98
Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils; …
Nach allgemeiner Auffassung soll das Umgangsrecht -ungeachtet seiner dogmatischen Deutung - es dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem gegenseitigen Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BGHZ 51, 219, 222; FamRZ 1984, 778, 779).Vor allem soll einer Entfremdung zwischen dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil vorgebeugt (- dieser Gedanke hat in § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB n. F. Niederschlag gefunden -) und die Kontinuität der Eltern-Kind-Beziehung gewahrt werden, weil der "Reserveelternteil" - wie auch hier geschehen - gemäß §§ 1678 Abs. 2, 1680 Abs. 2 und 3, 1696 BGB jederzeit wieder in das Sorgerecht einrücken kann und dann die weitere Erziehung des Kindes zu verantworten hat (vgl. BVerfG FamRZ 1983, 872, 873 f; BGH FamRZ 1984, 778, 779;… Gernhuber/Coester-Waltjen aaO § 66 1).
- BGH, 31.01.2024 - XII ZB 385/23
Zur Unzulässigkeit von Vertragsstrafen und vertragsstrafenähnlichen Klauseln zur …
Eine derartige Vereinbarung, bei der die zusagten wirtschaftlichen Vorteile einen ständigen Anreiz dafür bieten, ohne Rücksicht auf das Wohl des Kindes aus finanziellen Erwägungen von der Ausübung des Umgangsrechts abzusehen, ist als unzulässige Kommerzialisierung des elterlichen Umgangsrechts anzusehen und damit gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und nichtig (vgl. Senatsurteil vom 23. Mai 1984 - IVb ZR 9/83 - FamRZ 1984, 778, 779).
- OLG Braunschweig, 28.07.2018 - 2 UF 57/18
Umgangsverweigerung durch Elternteil; Absehen von Kindesanhörung; Aufhebung der …
Das Umgangsrecht soll dem Berechtigten die Möglichkeit geben, sich laufend von der Entwicklung und dem Wohlergehen des Kindes zu überzeugen und die zwischen ihnen bestehenden natürlichen Bande zu pflegen, d. h. einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, FamRZ 1995, 86, 87; FamRZ 2007, 105; BGH, FamRZ 1984, 778, 779;… s. a. Palandt/Diederichsen, BGB, 76. Aufl., § 1684, Rn. 1). - OLG Brandenburg, 03.07.2015 - 10 UF 173/14
Umgangsrecht: Regelung des Umgangs zwischen Vater und Kind unter Berücksichtigung …
Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12, BeckRS 2013, 46031; s. auch BVerfG, FamRZ 2007, 105; FamRZ 1995, 86, 87; BGH, FamRZ 1984, 778, 779). - OLG Brandenburg, 29.12.2009 - 10 UF 150/09
Regelung des Umgangsrechts bei einem Kleinkind: Übernachtung des Kindes im Rahmen …
Das Umgangsrecht soll dem Berechtigten die Möglichkeit geben, sich laufend von der Entwicklung und dem Wohlergehen des Kindes zu überzeugen und die zwischen ihnen bestehenden natürlichen Bande zu pflegen, d. h. einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, FamRZ 1995, 86, 87; FamRZ 2007, 105; BGH, FamRZ 1984, 778, 779;… s. a. Palandt/Diederichsen, BGB, 69. Aufl., § 1684, Rz. 3). - OLG Brandenburg, 15.10.2009 - 9 UF 61/09
Umgang: Regelung des Umgangs durch das Gericht bei bestehender Gefahr einer …
Dabei soll der Umgangsberechtigte dem Kind unbefangen und natürlich entgegentreten können, weshalb der Umgang grundsätzlich nicht in Gegenwart des anderen Elternteils oder dritter Personen oder an sogenannten neutralen Orten stattzufinden hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. nur FamRZ 1995, 86; 2007, 105; 2008, 494 und 845; BGH FamRZ 1984, 778; OLG Koblenz FamRZ 2009, 133; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Beschluss vom 15. Januar 2009, Az. 10 UF 155/08; erkennender Senat FamRZ 2002, 414). - OLG Brandenburg, 07.06.2012 - 15 UF 314/11
Elterliche Sorge: Abgrenzung zwischen Umgangsrecht und …
Dem entspricht es, dass der Gesetzgeber den Eltern in § 1684 Abs. 1 BGB das Recht auf Umgang mit ihrem Kind eingeräumt hat, unabhängig davon, ob ihnen das Sorgerecht für das Kind zusteht, denn gerade für einen nicht sorgeberechtigten Elternteil ist das Umgangsrecht die wesentliche Grundlage dafür, sein Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG überhaupt ausüben zu können (BVerfG, FamRZ 2008, 845; BGH, FamRZ 1975, 103; 1984, 778; 1999, 651). - OLG Brandenburg, 15.07.2015 - 10 UF 191/13
Elterliche Sorge: Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils verbunden mit …
Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12, BeckRS 2013, 46031; siehe auch BVerfG, FamRZ 2007, 105; FamRZ 1995, 86, 87; BGH, FamRZ 1984, 778, 779). - BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94
Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Umgangsrecht - Erhöhung - Erforderliches Maß an …
Dieses Umgangsrecht ermöglicht dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 51, 219 [222] sowie Urteil vom 23. Mai 1984 - IV b ZR 9/83 - [NJW 1984, 1951/1952]; BVerfGE 31, 194 [206] und Beschluß vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - [NVwZ 1990, 455 f.]). - OLG München, 20.07.2023 - 2 UF 362/23
Antragsgegner, Sittenwidrigkeit der Vereinbarung, Vollstreckbarkeit, Anspruch auf …
- OLG Köln, 01.03.2018 - 10 UF 19/18
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater im Rahmen eines …
- BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 30.89
Sozialhilfe - Regelbedarf - Umgangsrecht - Kosten - Notwendiger Lebensunterhalt
- OLG Köln, 08.02.2019 - 10 UF 189/18
Kindeswohldienlichkeit von Übernachtungskontakten bei dem nicht betreuenden …
- BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 6/85
Vereinbarung der Freistellung von Unterhaltsansprüchen ehelicher Kinder gegen …
- OLG Brandenburg, 17.06.2021 - 9 UF 39/21
Voraussetzungen des Ausschlusses des Umgangs eines minderjährigen Kindes mit …
- OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 15 UF 107/13
Gerichtliche Regelung des Umgangsrechts
- OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 10 UF 186/00
Regelung des Umgangsrechts abhängig vom Willen des Kindes
- OLG Brandenburg, 08.01.2018 - 10 UF 21/17
Umgangspflegschaft: Voraussetzungen für deren Anordnung
- OLG Köln, 13.07.2017 - 10 UF 70/17
Regelung des Umgangs von Eltern mit ihrem Kind nach Unterbringung in einer …
- OLG Brandenburg, 16.04.2015 - 10 UF 19/15
Berücksichtigung der Schichtarbeit des umgangsberechtigten Vaters bei der …
- BFH, 28.03.1996 - III R 208/94
Einkommensteuer; Kosten der Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe
- OLG Brandenburg, 01.07.2015 - 10 UF 8/15
Elterliche Sorge: Regelung zum Umgang und zum telefonischen Kontakt eines vom …
- LG Saarbrücken, 16.03.2017 - 11 Ns 151/16
Beleidigung, Werturteil
- OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 10 UF 155/08
Umgangsrecht: Ausweitung einer Umgangsvereinbarung, die in Anbetracht des …
- OLG Brandenburg, 27.02.2007 - 10 UF 193/06
Umgangsrecht: Regelung der Umgangskontakte bei zunächst erforderlicher …
- OLG Brandenburg, 20.07.2010 - 10 UF 25/10
Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils: Umfang der Erkundigungspflicht …
- AG Bad Kreuznach, 24.04.2020 - 91 F 4/20
Kindschaftssache: Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen …
- OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 9 UF 143/18
Entscheidung über das Umgangsrecht nach Trennung der Eltern unter …
- OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 10 UF 46/09
Umfang der Umgangskontakte seitens des Kindesvaters mit dem Sohn
- OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 9 UF 39/21
- OLG Brandenburg, 16.02.2017 - 9 UF 110/16
Familiensache: Einschränkung des Umgangsrechts bei Verdacht des sexuellen …
- OLG Saarbrücken, 08.05.2012 - 9 UF 23/12
Gerichtliche Regelung des Umgangsrechts
- OLG Saarbrücken, 02.06.2006 - 6 UF 36/06
Ausgestaltung des Umgangsrechtes durch das Gericht unter Berücksichtigung des …
- OLG Hamburg, 13.09.2005 - 10 UF 6/05
Unterhalt des minderjährigen unverheirateten Kindes: Erwerbsobliegenheiten des …
- KG, 17.08.2016 - 13 WF 116/16
Gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung: Verhängung eines Ordnungsgelds wegen …
- OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99
Ehegattenunterhalt - sittenwidrige Vereinbarung
- OLG Brandenburg, 09.03.2017 - 9 UF 110/16
Familiensache: Einschränkung des Umgangsrechts bei Verdacht des sexuellen …
- OLG Frankfurt, 14.12.1987 - 1 UF 307/87
- OLG Hamburg, 02.10.1984 - 12 WF 141/84
Herleitung eines Anspruchs auf Erstattung des Unterhalts aus Vertrag
- KG, 04.06.1985 - 17 UF 6004/84
Zur Wirksamkeit einer Freistellungsverpflichtung
- OLG Karlsruhe, 16.12.1982 - 2 UF 44/82
- OLG Frankfurt, 12.03.1986 - 1 UF 278/85
- LG Frankenthal, 28.10.1985 - 1 T 315/85
Zum Güterstand in einer gemischt-nationalen Ehe zwischen deutschen und …