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   BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85   

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BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85 (https://dejure.org/1987,52)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1987 - 1 BvR 903/85 (https://dejure.org/1987,52)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 (https://dejure.org/1987,52)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Präklusion II

  • openjur.de

    Präklusion II

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG durch die fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 275 296
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen Präklusiuonsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Präklusion - Absoluter Verzögerungsbegriff - Offenkundigkeit gleicher Verzögerung - Rechtzeitiges Vorbringen - Rechtzeitiger Vortrag - Fristversäumnis - Richterliche Belehrung - Anwaltliche Vertretung - Fehlerhafte Rechtsanwendung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 75, 302
  • NJW 1987, 2733
  • MDR 1987, 904
 
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Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Nach dem absoluten Verzögerungsbegriff des Bundesgerichtshofs (BGHZ 75, 138 [141 f.]; 86, 31 [34 ff.]) kommt es ausschließlich darauf an, ob der Prozeß bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung.

    Als verfassungswidrig wurde auch die mißbräuchliche Anwendung einer Präklusionsvorschrift bewertet, wobei der Mißbrauch in der Zurückweisung trotz erkennbar unzureichender Terminsvorbereitung gesehen wurde (BVerfGE 69, 126 [139] im Anschluß an BGHZ 86, 31 [39]).

    Ein verfassungsrechtliches Verdikt sollte nach dem klaren Wortlaut der Entscheidung im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 86, 31 [39]) nur über die Fälle verhängt werden, in denen die Anwendung der Präklusionsvorschriften rechtsmißbräuchlich ist (BVerfGE 69, 126 [139]).

    Dieses Ergebnis ist jedoch dann nicht untragbar und daher auch nicht unverhältnismäßig, wenn die Feststellung des mutmaßlichen Geschehensablaufs bei korrektem Alternativ-Verhalten mit Unsicherheiten belastet ist oder zumindest Schwierigkeiten aufwirft; auf die mit hypothetischen Erwägungen verbundenen Unsicherheiten weist auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 86, 31 [37]) hin.

    In diesen Fällen ist die Präklusion rechtsmißbräuchlich, denn sie dient erkennbar nicht dem mit ihr verfolgten Zweck (diesem Ergebnis neigt offenbar auch der Bundesgerichtshof zu, BGHZ 86, 31 [39]).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Das Bundesverfassungsgericht hat es bisher ausdrücklich offengelassen, ob die fehlerhafte Anwendung einer einfachrechtlichen Präklusionsvorschrift stets eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt (BVerfGE 54, 117 [124]; 66, 260 [264]; 69, 126 [136]; 69, 145 [149]).

    Daneben sind aber auch Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung in die Prüfung einbezogen worden (darauf verweisen BVerfGE 55, 72 [93 f.] und 69, 126 [140] ausdrücklich).

    Als verfassungswidrig wurde auch die mißbräuchliche Anwendung einer Präklusionsvorschrift bewertet, wobei der Mißbrauch in der Zurückweisung trotz erkennbar unzureichender Terminsvorbereitung gesehen wurde (BVerfGE 69, 126 [139] im Anschluß an BGHZ 86, 31 [39]).

    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht bisher nur insoweit eindeutig Stellung bezogen, als es die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit der Präklusion im frühen ersten Termin nach § 296 Abs. 2 ZPO und die Ausfüllung der Begriffe "Verzögerung" und "grobe Nachlässigkeit" den Fachgerichten zugewiesen hat (BVerfGE 69, 126 [138]).

    Ein verfassungsrechtliches Verdikt sollte nach dem klaren Wortlaut der Entscheidung im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 86, 31 [39]) nur über die Fälle verhängt werden, in denen die Anwendung der Präklusionsvorschriften rechtsmißbräuchlich ist (BVerfGE 69, 126 [139]).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Das Bundesverfassungsgericht hat es bisher ausdrücklich offengelassen, ob die fehlerhafte Anwendung einer einfachrechtlichen Präklusionsvorschrift stets eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt (BVerfGE 54, 117 [124]; 66, 260 [264]; 69, 126 [136]; 69, 145 [149]).

    Es hat jedoch wiederholt betont, daß diese Vorschriften strengen Ausnahmecharakter haben, weil sie sich zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (BVerfGE 55, 72 [94]) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen (BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]).

    So hat das Bundesverfassungsgericht Art. 103 Abs. 1 GG jedenfalls dann als verletzt angesehen, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig war (BVerfGE 69, 145 [149]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Art. 103 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht hindert, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozeßbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfGE 69, 145 [149] m.w.N.).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Es hat jedoch wiederholt betont, daß diese Vorschriften strengen Ausnahmecharakter haben, weil sie sich zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (BVerfGE 55, 72 [94]) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen (BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]).

    Daneben sind aber auch Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung in die Prüfung einbezogen worden (darauf verweisen BVerfGE 55, 72 [93 f.] und 69, 126 [140] ausdrücklich).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Es hat jedoch wiederholt betont, daß diese Vorschriften strengen Ausnahmecharakter haben, weil sie sich zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (BVerfGE 55, 72 [94]) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen (BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]).

    So ist eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs beurteilt worden, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht, die Verzögerung mitverursacht hatte (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; Beschluß vom 14. April 1987 -- 1 BvR 162/84 --, Leitsatz 1 sowie Umdruck S. 10 f.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Der Fehler muß gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; st.Rspr.).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Nach dem absoluten Verzögerungsbegriff des Bundesgerichtshofs (BGHZ 75, 138 [141 f.]; 86, 31 [34 ff.]) kommt es ausschließlich darauf an, ob der Prozeß bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    So ist eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs beurteilt worden, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht, die Verzögerung mitverursacht hatte (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; Beschluß vom 14. April 1987 -- 1 BvR 162/84 --, Leitsatz 1 sowie Umdruck S. 10 f.).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Entscheidung darauf beruht, daß das Gericht Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkannt hat (BVerfGE 19, 303 [310]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Danach ist es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren über die Richtigkeit der Auslegung des einfachen Rechts durch die Gerichte zu befinden (BVerfGE 32, 319 [325 f.]).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BGH, 14.07.1983 - VII ZR 328/82

    Pflicht zur Belehrung über die Folgen einer Fristversäumung in Anwaltsprozeß

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvR 763/82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unberechtigte Zurückweisung eines

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Der für alle Verfahrensarten geltende Anspruch auf rechtliches Gehör bedarf einer verfahrensrechtlichen Ausgestaltung durch den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 75, 302 ; 89, 28 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt dabei jedoch insbesondere die Frage, ob die angewandten Rechtsvorschriften mit dem ihnen durch die angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde gelegten Inhalt mit höherrangigem Recht vereinbar sind und ob die Beachtung des Grundgesetzes gegebenenfalls eine verfassungskonforme Auslegung gebietet (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 75, 302 ).
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 24/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Der Betroffene muss zuvor ausreichend Gelegenheit erhalten, sich zur Sache zu äußern und darf erst dann präkludiert werden, wenn er diese Möglichkeit aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt hat, weil er seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG vom 30.1.1985 - 1 BvR 876/84 - BVerfGE 69, 145, 149 mwN; BVerfG vom 5.5.1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302, 315) .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86   

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BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86 (https://dejure.org/1987,930)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86 (https://dejure.org/1987,930)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 1987 - 1 BvR 1187/86 (https://dejure.org/1987,930)
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Maklertätigkeit für Ehegatten

Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG durch analoge Anwendung von § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermittG, die zum Ausschluß der Maklerprovision bei Vermittlung einer Wohnung des Ehegatten führt

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 126
  • NJW 1987, 2733
  • MDR 1987, 902
  • WM 1987, 1078
  • BB 1987, 1491
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 159/80

    Anspruch auf Auszahlung der in einem Maklervertrag vereinbarten Provision -

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86
    In den Entscheidungsgründen wird offengelassen, ob die Beschwerdeführerin mit der Vermieterin wirtschaftlich verflochten sei (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WoVermG ); allein die Ehe mit dem Geschäftsführer der Vermieterin reiche hierfür nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1981, S. 2293) nicht aus, zumal die Beschwerdeführerin ihre Maklertätigkeit unstreitig selbständig betreibe.

    Für diesen Personenkreis hat es der Bundesgerichtshof (NJW 1981, S. 2293 ff.) aber abgelehnt, nur wegen der persönlichen Beziehungen zwischen dem Wohnungsvermittler und dem Vertragsgegner den Provisionsanspruch auszuschließen.

  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85

    Provisionsanspruch des Maklers bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit seinem

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86
    Soweit dieses Gericht in einem Urteil vom 3. Dezember 1986 (NJW 1987, S. 1008 f.) von einem grundsätzlichen Ausschluß des Provisionsanspruchs bei Grundstücksvermittlung an Ehegatten ausgegangen ist, bedarf es hier keiner Erörterung, ob die tragenden Gründe dieser Entscheidung mit den dargestellten verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Einklang stehen.
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86
    Art. 6 Abs. 1 GG verbietet es aber, Verheiratete allein deshalb zu benachteiligen, weil sie verheiratet sind (BVerfGE 28, 324 (347); vgl. auch BVerfGE 69, 188 (205)).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86
    Art. 6 Abs. 1 GG verbietet es aber, Verheiratete allein deshalb zu benachteiligen, weil sie verheiratet sind (BVerfGE 28, 324 (347); vgl. auch BVerfGE 69, 188 (205)).
  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 298/11

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater:

    Die Auffassung, wonach sich Eheleute in Bezug auf den Verjährungsbeginn etwa stets wechselseitig ihre Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis zurechnen lassen müssten, findet im geltenden Recht keine Grundlage; sie liefe auch auf eine verfassungsrechtlich unzulässige Benachteiligung Verheirateter (Art. 6 Abs. 1 GG) hinaus (vgl. BVerfGE 76, 126, 129) und wird - soweit ersichtlich - weder im Schrifttum noch in der Rechtsprechung vertreten.
  • BGH, 22.02.2018 - I ZR 38/17

    Verlust des Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 Wo-VermittG bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es demgegenüber nicht auf das Bestehen einer Ehe an sich, sondern darauf an, ob sich daraus eine Interessenkollision ergibt (vgl. BVerfGE 76, 126, 129 [juris Rn. 7]; 78, 128, 130 bis 132 [juris Rn. 4 bis 7]; Schulz aaO § 2 Rn. 102 bis 104).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers

    »Der mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers verheiratete Makler wird unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG benachteiligt, wenn ihm der Vergütungsanspruch auf Grund seiner Ehe abgesprochen wird, obwohl der Auftraggeber deren Bestehen kennt (im Anschluß an BVerfGE 76, 126 ).«.

    Diese Grundrechte verbieten es, Ehegatten im Vergleich zu nicht miteinander verheirateten Personen allein deshalb schlechter zu stellen, weil sie verheiratet sind (BVerfGE 69, 188 [205]); vgl. auch BVerfGE 76, 126 [128].

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