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   BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87   

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BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87 (https://dejure.org/1988,794)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1988 - 2 AZR 346/87 (https://dejure.org/1988,794)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 346/87 (https://dejure.org/1988,794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Teilkündigung - Hilfsweiser Ausspruch einer Teilkündigung für den Fall, dass der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer hinsichtlich der Kostenerstattung nicht bereits kraft Gesetzes inhaltlich angepasst ist - Anpassung eines Arbeitsvertrages kraft ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Krankenhausarzt - Kostenerstattung bei Privatliquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 344
  • NJW 1989, 1562
  • NZA 1988, 763
  • NZA 1988, 769
  • BB 1988, 1122
  • DB 1988, 1504
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78

    Pflegesatz - Liquidationsrecht - Änderungskündigung - Gestaltungsmittel -

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
    Dabei gilt der Grundsatz, daß eine mißverständliche Fassung des Klageantrags nicht ausschlaggebend sein darf, wenn aus der Klage insgesamt ersichtlich ist, wogegen sie sich richten soll (BAGE 33, 119, 131 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 der Gründe).

    Welche der genannten arbeitsrechtlichen Anpassungsmodalitäten in Betracht kommt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach den getroffenen vertraglichen Abmachungen (BAGE 33, 119, 129 = AP, aaO, zu I 1 c der Gründe).

    Dies gilt um so mehr, als das Problem der Anpassung im Zusammenhang mit der "Entkoppelung" nach der BPflV 1973 in mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen behandelt worden ist (vgl. neben dem bereits zitierten Urteil des BAG, BAGE 33, 119 = AP, aaO, zuletzt BAGE 42, 336, 344 f. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Auf die subjektive Wertung des Klägers kommt es indessen nicht an, da bei der Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ein objektiver Maßstab anzulegen ist (vgl. BAGE 33, 119, 129 = AP, aaO, zu I 1 c der Gründe).

    Hierdurch will sich der Krankenhausträger nur die Möglichkeit sichern, nach sachlichen Gesichtspunkten organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit das Krankenhaus auch in Zukunft allen Anforderungen an die ärztliche Leistungsfähigkeit und die wirtschaftliche Gestaltung des Krankenhausbetriebes gerecht werden kann (BAGE 33, 119, 128 f. = AP, aaO, zu I 1 b der Gründe).

  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
    Gegenüber der Kündigung, auch der Änderungskündigung, unterscheidet sie sich dadurch, daß die Kündigung das Arbeitsverhältnis in seinem ganzen Bestand erfaßt, mit der Teilkündigung eine Vertragspartei dagegen unter Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrages im übrigen sich nur von einzelnen Rechten oder Pflichten aus dem Arbeitsvertrag lösen will (BAGE 40, 199, 206 f. = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilleistung, zu III 1 a der Gründe, m.w.N.).

    Dann handelt es sich jedoch - unabhängig von der gewählten Bezeichnung - um einen Widerrufsvorbehalt (BAGE 40, 199 = AP, aaO).

  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 389/80

    Chefarzt - Liquidationsrecht - Belegarztbereich - Pflegekostenrecht - Treu und

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
    Dies gilt um so mehr, als das Problem der Anpassung im Zusammenhang mit der "Entkoppelung" nach der BPflV 1973 in mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen behandelt worden ist (vgl. neben dem bereits zitierten Urteil des BAG, BAGE 33, 119 = AP, aaO, zuletzt BAGE 42, 336, 344 f. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend angenommen hat, schafft § 242 BGB nur einen angemessenen Ausgleich für den Verlust der der Beklagten dadurch entsteht, daß sie die von der vertraglichen Erstattungspflicht nicht gedeckten Kosten nicht mehr über den Pflegesatz hereinbringen kann (vgl. BAGE 42, 336, 347 = AP, aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
    Sie gehören zum Dienstrecht der beamteten Leitenden Ärzte (vgl. BVerfGE 52, 303).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 52, 303) begründet die in einer solchen Berufungsvereinbarung enthaltene Zusicherung von Liquidationsrechten keinen abschließenden Besitzstandsschutz, auch wenn, wie im vorliegenden Fall, keine ausdrücklichen Änderungsvorbehalte aufgenommen wurden.

  • BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 753/75

    Abhängigkeit - Feststellungsklage - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht -

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
    Das Bundesarbeitsgericht hat im übrigen auch in anderen Fällen ein Feststellungsinteresse bejaht, obwohl bereits im Laufe des Feststellungsstreits erkennbar wurde, daß nach Feststellung des Rechtsverhältnisses später über einzelne Vertragsbedingungen gestritten werde (vgl. für die Statusprozesse im Medienbereich BAG Urteil vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 753/75 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 1 b der Gründe).
  • BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85

    Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
    Beschränkt auf die Fälle der gesetzlich vorgesehenen Anpassungen schließt sich der Senat auch hinsichtlich des Wegfalls der Geschäftsgrundlage der Auffassung des Fünften und des Siebten Senats an, betont aber, daß im übrigen bei der Änderung der für ein Arbeitsverhältnis bedeutsamen Verhältnisse die Notwendigkeit der Anpassung an veränderte Umstände nur ein Anlaß für eine Änderungskündigung sein kann (BAG Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969, die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Sie stellen einen unzulässigen Eingriff in das ausgehandelte Äquivalenz- und Ordnungsgefüge des Vertrags dar (hM vgl. bspw. BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 346/87 - zu A III 3 c aa der Gründe, BAGE 57, 344; 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 565e Nr. 3 = EzA BGB § 565b - e Nr. 3; 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - zu II 1 der Gründe, BAGE 66, 214; ErfK/Preis § 611 BGB Rn. 377; KR/Rost 9. Aufl. § 2 KSchG Rn. 51) .
  • LAG München, 17.12.2009 - 3 Sa 644/09

    Teilkündigung

    Für eine Änderungskündigung fehlt eine (aufschiebend bedingte) Beendigungserklärung für den Fall der Nichtannahme der dem Kläger angesonnenen Vertragsänderung (BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87, Juris-Rn. 42).

    Denn sie greift durch einseitige Änderung einzelner Vertragsbedingungen in das Vertragsgefüge ein (BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87, Juris-Rn. 48; BAG 14.11.1990 - 5 AZR 464/89, Juris-Rn. 24 f).

    32 Die Vereinbarung der einseitigen Lösbarkeit von einzelnen Vertragsbedingungen wirkt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zufolge, der sich die Berufungskammer anschließt, als Widerrufsvorbehalt (vgl. BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87, Juris-Rn. 48) bzw. Änderungsvorbehalt (vgl. BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05, Juris-Rn. 18, 21; BAG 11.10.2006 - 5 AZR 721/05, Juris-Rn. 18, 19; vgl. auch ErfK/Preis, 8. Aufl., §§ 305 bis 310 BGB, Rn. 63).

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 280/08

    Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang

    Eine solche Teilkündigung ist unzulässig (BAG 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - zu II 1 der Gründe, BAGE 66, 214, 218; 25. Februar 1988 - 2 AZR 346/87 - zu III 3 c aa der Gründe, BAGE 57, 344, 362; 7. Oktober 1982 - 2 AZR 455/80 - zu III 1 a der Gründe mwN, BAGE 40, 199, 206; anders BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 32, BAGE 121, 369, allerdings für den Sonderfall der Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die Beendigung dieser zusätzlichen Aufgabe im Hinblick auf das Benachteiligungsverbot des § 4f Abs. 3 Satz 3 BDSG).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden hat (BAGE 30, 351 [BAG 21.06.1978 - 4 AZR 787/76] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; 33, 119 = AP Nr. 8, aaO; 57, 344 = AP Nr. 18, aaO) stellt das Rechtsinstitut der Änderungskündigung für Krankenhausträger ein an sich geeignetes arbeitsvertragliches Gestaltungsmittel dar, um Arztverträge an die durch landes- oder bundesrechtliche Krankenhausgesetze geänderte Rechtslage anzupassen.

    Als weitere arbeitsvertragliche Anpassungsmöglichkeiten kommen insbesondere die Ausübung eines vertraglichen Widerrufsvorbehaltes, der Abschluß eines Änderungsvertrages und die begründete Berufung auf das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht (BAGE 57, 344, 360 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP, aaO, zu A III 3 b der Gründe).

    Ebenso wie der rechtliche Gehalt des Schreibens vom 23. Juni 1989 der Auslegung zugänglich ist, müssen allerdings auch die Klageanträge ausgelegt werden, was auch für das Revisionsgericht gilt; dabei gilt u. a. der Grundsatz, daß eine mißverständliche Fassung des Klageantrages nicht ausschlaggebend sein darf, wenn aus der Klage insgesamt ersichtlich ist, wogegen sie sich richten soll (BAGE 33, 119, 131 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 der Gründe sowie BAGE 57, 344, 361 f. [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP Nr. 18, aaO, zu II 3 c aa der Gründe).

    Die mit diesem Inhalt erhobene Feststellungsklage ist zulässig gemäß § 256 ZPO, wie der Senat bereits in einem vergleichbaren Fall begründet hat (BAGE 57, 344, 355 f. [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP, aaO, zu A II 2 der Gründe); auf diese Begründung wird verwiesen.

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, können Gesetzesänderungen die Geschäftsgrundlage eines bürgerlich-rechtlichen Vertrages so verändern, daß Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und daß die vertraglichen Absprachen dann nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAGE 42, 336, 343 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 1 der Gründe), wenn einer Partei das weitere Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (BAGE 57, 344 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP, aaO).

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

    In diesem Fall können die dafür geltenden Grundsätze zu berücksichtigen sein (zur Anpassung von Altverträgen an die Kostenerstattungspflicht nach § 11 Abs. 1 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung vom 21. August 1985 vgl. BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 346/87 - zu A III 3 b der Gründe, BAGE 57, 344; vgl. ferner Besgen/Wallhäuser Krankenhausarbeitsrecht Kapitel 4 Rn. 51; A. W. Bender in HK-AKM Stand April 2010 3420 Liquidationsrecht Rn. 42) .
  • BFH, 05.10.2005 - VI R 152/01

    Einnahmen aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen sind

    Denn diese Abzugspositionen schränkten lediglich das dem Kläger als Bestandteil des Dienstvertrages eingeräumte Liquidationsrecht ein (vgl. BAG-Urteil vom 25. Februar 1988 2 AZR 346/87, BAGE 57, 344, NJW 1989, 1562 unter A. III. 2. c der Gründe; Richardi in MünchArbR, § 204 Rz. 52, m.w.N.) und können zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen.
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Da das Redaktionstatut Teil der Arbeitsverhältnisse der Kläger ist und keine von diesen unabhängige korporative Verbindung begründet, handelt es sich bei der Kündigung um eine gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unzulässige Teilkündigung der Arbeitsverhältnisse (vgl. BAG 7. Oktober 1982 - 2 AZR 455/80 - BAGE 40, 199, zu III 1 a der Gründe; 25. Februar 1988 - 2 AZR 346/87 - BAGE 57, 344, zu A III 3 c aa der Gründe; 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - BAGE 66, 214, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 13.04.1989 - 17 Sa 1519/88

    Arzt; Krankenhaus; Personal; Honorar; Privatpatienten; Abgabenquote;

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  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95

    Chefarzt - Abführung von Liquidationserlösen

    Dabei überläßt es das Gesetz den Parteien des Arbeitsvertrags, inwieweit sie eine Anpassung vornehmen (vgl. zur Anpassungsregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 BPflV 1986: BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 356 f. = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter I 2 der Gründe).

    Welches Gestaltungsmittel anzuwenden ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach den vertraglichen Vereinbarungen (BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 360 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, m.w.N.).

    Die vertragliche Zusicherung von Liquidationsrechten und dazugehörigen Abgaberegelungen begründen keinen abschließenden Bestandsschutz; vielmehr durfte der Gesetzgeber im Rahmen der Neuordnung des Krankenhauswesens in eingeräumte Liquidationsrechte der Krankenhausärzte eingreifen, wenn sich seine Ziele - im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit - nur auf diese Weise verwirklichen lassen und wenn er dabei die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit beachtet (BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 358 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vgl. für den Fall der Einschränkung vertraglich vereinbarter Liquidationsmöglichkeiten beamteter Chefärzte durch das Krankenhausreformgesetz 1973: BVerfG Beschluß vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303 = NJW 1980, 1327).

  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89

    Teilkündigung eines Chefarztvertrages

    Während die Kündigung, auch die Änderungskündigung, das Arbeitsverhältnis in seinem ganzen Bestand erfaßt, ist die Teilkündigung dadurch gekennzeichnet, daß sie nur einzelne Rechte oder Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis lösen, den Arbeitsvertrag selbst aber aufrecht erhalten will (vgl. nur BAGE 57, 344, 361 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag , zu A III 3 c aa der Gründe, m.w.N.).

    Ausnahmsweise ist sie dann zulässig, wenn einem Vertragspartner das Recht hierzu durch Vertrag vorbehalten oder durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag eingeräumt ist (Widerrufsvorbehalt, vgl. BAGE 57, 344, 362 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP Nr. 18, aaO; BAGE 40, 199, 207 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung, zu III 1 b der Gründe).

  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 457/95

    Abführung von Liquidationserlösen eines Chefarztes an den Krankenhausträger -

  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 442/95

    Chefarzt: Abführung von Nutzungentgelt an Krankenhausträger

  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 53/95

    Chefarzt: Abführung von Liquidationserlösen

  • LAG Düsseldorf, 14.02.2008 - 11 Sa 1922/07

    Zulässigkeit der Ablösung eines vor dem Betriebsübergang normativ geltenden

  • LAG Köln, 25.01.2001 - 10 Sa 1040/00

    Steuer und Sozialversicherung: Zusage der Übernahme der Lohnsteuerpauschale -

  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.1996 - 19 Sa 14/96

    Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen Anpassung von Arbeitsverträgen mit in

  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89

    Kündbarkeit (Widerruflichkeit) eines Zusatzvertrages zum Arbeitsvertrag eines

  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 510/89

    Teilkündigung eines Chefarztvertrages - Zulässigkeit der Kündigung eines

  • LAG Düsseldorf, 12.10.2009 - 16 Sa 501/09

    Widerruf einer Spesenpauschale Ablösung einer Spesenpauschale durch eine

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 5 Sa 212/15

    Eingruppierung - Jurist

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 2414/97

    Berufung des Nebenintervenienten; Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung;

  • LAG Düsseldorf, 09.08.1995 - 2 Sa 339/95

    Teilkündigung - Vertragsauslegung

  • LAG Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 3 Sa 1/95

    Chefarzt: Abführung von Nutzungsentgelt an Krankenhausträger

  • LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92

    Eingruppierung: Kunsttherapeutin nach erfolgreicherm Statusrechtsstreit

  • LAG Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 3 Sa 4/95

    Chefarzt: Abführung von Nutzungsentgelt an Krankenhausträger

  • BAG, 13.06.1990 - 2 AZR 610/89
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2007 - 11 Sa 1275/07
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05

    Schadenersatz bei vorgezogenem Rentenbezug

  • BAG, 17.08.1988 - 5 AZR 537/87

    Auskunftspflicht eines beamteten Arztes über seine Einnahmen aus privater

  • BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 305/87
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.06.1988 - 9 S 3269/87   

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https://dejure.org/1988,6238
VGH Baden-Württemberg, 21.06.1988 - 9 S 3269/87 (https://dejure.org/1988,6238)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.06.1988 - 9 S 3269/87 (https://dejure.org/1988,6238)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 9 S 3269/87 (https://dejure.org/1988,6238)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1562 (Ls.)
  • NJW 1989, 1562 ArztR 1989, 230 (Kurzwiedergabe) ArztuR 1991, Nr. 2, 16 (Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 9 S 1348/13

    Eignung zur Weiterbildung bei mangelnder Zeitplanung; Gewährleistung einer

    (a) Gegenstand der persönlichen Eignung sind zum einen die Befähigung, Weiterbildungsinhalte gründlich und angemessen zu vermitteln (im weitesten Sinne pädagogische Persönlichkeitsmerkmale), zum anderen charakterliche Merkmale (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2003 - 6 A 11314/03 -, a.a.O.; zu einem Fall fehlender persönlicher Eignung vgl. z.B. Senatsurteil vom 21.06.1988 - 9 S 3269/87 -, MedR 1989, 48 ff.).

    Eine Weiterbildungsbefugnis ist für das Ansehen und die berufliche beziehungsweise wirtschaftliche Stellung von Vorteil (vgl. Senatsurteil vom 21.06.1988 - 9 S 3269/87 -, a.a.O.).

    Hierfür spricht, dass die Regelung im Lichte der Berufsfreiheit gesehen werden muss (vgl. Senatsurteil vom 21.06.1988 - 9 S 3269/87 -, a.a.O.).

    Bei sorgfältiger Einweisung und sichergestellter Überwachung kann auch eine Delegation einzelner Aufgaben auf andere bewährte Ärzte in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 21.06.1988 - 9 S 3269/87 -, a.a.O.).

  • VG Minden, 07.12.2021 - 7 K 1887/20

    Chefarzt verliert seine Weiterbildungsbefugnis wegen beharrlicher Falschangaben

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Juni 2014 - 9 S 1348/13 -, juris Rn. 41 ff., sowie vom 21. Juni 1988 - 9 S 3269/87 -, MedR 1989, 48 ff.; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2003 - 6 A 11314/03 -, juris Rn. 16.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 1988 - 9 S 3269/87 -, MedR 1989, 48 ff., und Beschluss vom 7. September 1987 - 9 S 1048/87 -, MedR 1988, 101 ff.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 1988 - 9 S 3269/87 -, MedR 1989, 48 ff.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 26. Februar 1998 - 8 K 389/98 -, MedR 1998, 370 ff.

  • VG Sigmaringen, 26.02.1998 - 8 K 389/98

    Weigerung eines Arztes hinsichtlich der Ausstellung eines

    Sie haben indessen vor der Verfassung Bestand, wenn und weil sie in Ansehung des Art. 12 Abs. 1 GG durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls - mittelbar im Interesse der Volksgesundheit - gerechtfertigt sind (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.06.1988-9 S 3269/87 -, MedR 1989, .48).

    Dies bedeutet, daß nicht jede untergeordnete Pflichtverletzung im Rahmen der Weiterbildung die Schlußfolgerung fehlender Eignung rechtfertigt, sondern nur eine Pflichtverletzung, die in Würdigung des Verhaltens und der Persönlichkeit des Betroffenen die hinreichende Gefahr begründet, er werde seine Pflichten in der Weiterbildung auch in Zukunft nicht ordnungsgemäß wahrnehmen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.06.1988, a.a.O.; Beschluß vom 14.08.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1990 - 9 S 1138/89

    Zur Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung durch die Ärztekammer bei Zweifel

    An die persönliche wie auch die fachliche Eignung von Weiterbildern sind aus den in der Entscheidung des Senats vom 21.6.1988 -- 9 S 3269/87 --, MedR 1989, 48 genannten Gründen hohe Anforderungen zu stellen.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.10.1988 - 21 B 88.00244   

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https://dejure.org/1988,6547
VGH Bayern, 27.10.1988 - 21 B 88.00244 (https://dejure.org/1988,6547)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.1988 - 21 B 88.00244 (https://dejure.org/1988,6547)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 1988 - 21 B 88.00244 (https://dejure.org/1988,6547)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1562 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 389
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.08.1988 - 8 A 45/87   

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https://dejure.org/1988,8095
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.08.1988 - 8 A 45/87 (https://dejure.org/1988,8095)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.08.1988 - 8 A 45/87 (https://dejure.org/1988,8095)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. August 1988 - 8 A 45/87 (https://dejure.org/1988,8095)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1562 (Ls.)
  • DVBl 1989, 48
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01
    Da auch die am 2. April 2001 in Kraft getretene Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz vom 25. November 2000 - Berufsordnung 2000 - keine Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten enthält, ist die Klage sowohl begründet, wenn man für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abstellt, als auch für den Fall, dass man insoweit die Situation im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat für maßgeblich hält (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 15. August 1988, DVBl. 1989, 48 [49]).

    Zwar kann die erforderliche Ermächtigungsgrundlage auch im Wege der Auslegung ermittelt werden (OVG Lüneburg, Urteil vom 15. August 1988, a.a.O.).

    Dementsprechend lassen auch der VGH Mannheim (Urteil vom 28. März 2000, ESVGH 50, 205 ff.) und das OVG Lüneburg (Urteil vom 15. August 1988, a.a.O.) die gesetzliche Normierung der Kammeraufgabe, die Einhaltung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen, nicht als Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten in diesem Aufgabenbereich genügen.

    Nach der am allgemeinen Sprachgebrauch orientierten Auslegung umfasst der Begriff "Überwachung" kein in die Zukunft gerichtetes, vorsorgendes Verwaltungshandeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. August 1988, a.a.O.), wie es hier in den Ziffern 1 und 2 der angefochtenen Anordnung erfolgte.

    Sinnvoll kann eine solche Überwachungsaufgabe auch dadurch wahrgenommen werden, dass die in § 11 HeilbG vorgesehenen Reaktionen, nämlich die Erteilung einer Rüge und die Verhängung eines Ordnungsgeldes sowie die Möglichkeit der Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens (§ 43 HeilbG), ergriffen werden (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15. August 1988, a.a.O. und VGH Mannheim, Urteil vom 28. März 2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 8 A 395/97

    Disziplinarrechtlicher Charakter des Berufsgerichtsverfahrens nach dem

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. September 1961 - III A 371/58 -, VerwRspr 14 Nr. 66; Urteil vom 24. Februar 1987 - 13 A 688/86 -, MedR 1987, 200; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 7. September 1981 - IX 1432/79 - Beschluß vom 27. März 1985 - 9 S 223/84 -, MedR 1985, 238 ff.; Urteil vom 27. März 1985 - 9 S 223/94, MedR 1986, 215 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. August 1988 - 8 A 45/87 -, MedR 1989, 99 (100), und BVerwG, Beschluß vom 10. Juli 1991 - 3 CB 89/90 -, NJW 1992, 1579 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99

    Untersagung der Führung der Berufsbezeichnung "Apotheker" im Rahmen der Ausübung

    Insgesamt ist die Beklagte damit nicht befugt, Untersagungsverfügungen zur Erzwingung eines berufsordnungsgemäßen Verhaltens gegen ihre Mitglieder zu erlassen (wie hier OVG Lüneburg, Urt. vom 15.08.1988 - 8 A 45/87 -, DVBl. 1989, 48 = MedR 1989, 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1991 - 9 S 1167/90

    Ärztliches Berufsrecht: Betätigung auf dem Gebiet der In-vitro-Fertilisation

    Eine Prüfungs- und Überwachungspflicht schließt nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die Feststellung von Pflichtverstößen bzw. der Berufspflichtwidrigkeit einer beruflichen Betätigung ein (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15.8.1988, MedR 89, 99 ff. = DVBl. 89, 48/50 unter gleichzeitiger Verneinung einer Eingriffsbefugnis der Ärztekammer zur Entfernung des berufsordnungswidrigen Praxisschildes eines Arztes).
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