Rechtsprechung
   BayObLG, 07.07.1993 - 4St RR 104/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4234
BayObLG, 07.07.1993 - 4St RR 104/93 (https://dejure.org/1993,4234)
BayObLG, Entscheidung vom 07.07.1993 - 4St RR 104/93 (https://dejure.org/1993,4234)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - 4St RR 104/93 (https://dejure.org/1993,4234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses durch unterlassene Zustellung eines amtsgerichtlichen Urteils; Notwendigkeit der erneuten Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach zwischenzeitlicher Niederlegung des Mandats durch den Bevollmächtigten für die Wirksamkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 316 Abs. 2, § 329 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitteilung; Verteidiger; Mandant; Auslandsreise; Entschuldigung; Verwerfung; Berufung; Zeitpunkt; Berufungsverhandlung; Zustellung

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1748
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1993 - 4St RR 104/93
    Die Rechtsnachteile, die einem Angeklagten durch einen Verstoß gegen § 316 Abs. 2 StPO erwachsen, bleiben nach dem Gewicht, das ihnen zukommt, außerhalb des Bereichs der unabdingbaren Voraussetzungen eines geordneten Strafverfahrens (BGH NStZ 1985, 563 ; KK/Ruß StPO 2. Aufl. § 316 Rn. 7).
  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1993 - 4St RR 104/93
    Dieses Unterlassen steht einer Berufungsverwerfung nach § 329 StPO ebensowenig entgegen wie z.B. die Nichteinhaltung der Ladungsfrist gemäß § 217 Abs. 1 StPO (vgl. hierzu BGH NJW 1971, 1278/1280; BayObLG NJW 1967, 457; KK/Ruß § 329 Rn. 3; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 329 Rn. 11).
  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1993 - 4St RR 104/93
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein Angeklagter, auch wenn er Rechtsmittel eingelegt hat, nicht verpflichtet ist, bei nur vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung besondere Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen (BVerfG NJW 1993, 847 ).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvR 675/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1993 - 4St RR 104/93
    Voraussetzung ist aber in diesen Fällen immer, daß eine vorübergehende Abwesenheit vorlag, etwa aufgrund eines regelmäßigen Jahresurlaubs (BVerfG NJW 1969, 531; MDR 1974, 25 ).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.1972 - 1 Ss 663/72
    Auszug aus BayObLG, 07.07.1993 - 4St RR 104/93
    Ein Angeklagter ist auch entschuldigt im Falle länger geplanter Urlaubs- und Geschäftsreisen, die ihn an der Wahrnehmung des Termins hindern (OLG Düsseldorf NJW 1973, 109; KK/Ruß § 329 Rn. 11).
  • BayObLG, 20.10.1966 - RReg. 4a St 78/66

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1993 - 4St RR 104/93
    Dieses Unterlassen steht einer Berufungsverwerfung nach § 329 StPO ebensowenig entgegen wie z.B. die Nichteinhaltung der Ladungsfrist gemäß § 217 Abs. 1 StPO (vgl. hierzu BGH NJW 1971, 1278/1280; BayObLG NJW 1967, 457; KK/Ruß § 329 Rn. 3; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 329 Rn. 11).
  • OLG Köln, 27.06.2011 - 2 Wx 119/11

    Anspruch des Eintragungsbeteiligten auf unmittelbare Übersendung der Nachricht

    Verknüpft mit der Übersendung der Nachricht zur alsbaldigen Weiterleitung an die Beteiligten ist die Verpflichtung des Notars, die Eintragungsmitteilung genau zu überprüfen und ggf. beim Grundbuchamt vorstellig zu werden (BGH, NJW 1994, 1748; OLG Brandenburg, RNotZ 2008, 224; Bauer/v. Oefele/Meincke, aaO, § 55 Rn. 33; Hügel/Wilsch, aaO, § 55 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 21.02.2012 - 3 RBs 365/11

    Langfristiger Auslandsaufenthalt kann die Abwesenheit im Hauptverhandlungstermin

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, NJW 1994, 1748.
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 210/05

    Urlaub; genügende Entschuldigung; Buchung; Ladung; Aufklärungspflicht des

    So war z.B. in der angeführten Entscheidung BayObLG NJW 1994, 1748 keine "Urlaubsreise" Grund für das Fernbleiben, sondern ein längerer Auslandsaufenthalt von ungewisser Dauer.
  • OLG Frankfurt, 29.03.2012 - 20 W 391/11

    Grundbuch: Übersendung der Eintragungsnachricht durch Notar

    Deshalb kann sehr wohl davon ausgegangen werden, dass die ausschließliche Empfangszuständigkeit des Notars in den Fällen des § 15 GBO nicht nur den Belangen des Grundbuchverkehrs dient, sondern auch im Interesse der Praktikabilität der Rechtspflege und des effektiven Rechtsschutzes liegt, zumal mit der Übersendung der Eintragungsnachricht an den Notar dessen Verpflichtung zur inhaltlichen Überprüfung und alsbaldigen Weiterleitung an die Beteiligten verbunden ist, an der aus der Sicht der Urkundsbeteiligten im Hinblick auf die besondere Sachkunde des Notars sowie die Gefahr des Verlustes etwaiger Amtshaftungsansprüche bei Unterlassung der zeitnahen Beanstandung unrichtiger Eintragungen ein besonderes Interesse besteht (vgl. hierzu insbesondere OLG Köln, a.a.O. und OLG Brandenburg, a.a.O., BGH NJW 1994, 1748; Bauer/von Oefele/Meincke, a.a.O., § 55 Rn. 33; Hügel/Wilsch, a.a.O., § 55 Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 4 Ws 304/03

    Berufungseinlegung durch den abgeschobenen Angeklagten: Öffentliche Zustellung

    c.) Die Unwirksamkeit der Ladung zur Berufungshauptverhandlung ergibt sich auch nicht daraus, dass das erstinstanzliche Urteil bislang nicht zugestellt wurde (vgl. BayObLG NJW 1994, 1748, Ruß in KK, StPO, 5. Aufl., § 329 Rdnr. 3).
  • OLG Frankfurt, 23.08.2013 - 20 W 239/13

    Grundbuchverfahren: Keine Berechtigung des Notars zur Beschwerdeeinlegung im

    Deshalb kann sehr wohl davon ausgegangen werden, dass die ausschließliche Empfangszuständigkeit des Notars in den Fällen des § 15 GBO nicht nur den Belangen des Grundbuchverkehrs dient, sondern auch im Interesse der Praktikabilität der Rechtspflege und des effektiven Rechtsschutzes liegt, zumal mit der Übersendung der Eintragungsnachricht an den Notar dessen Verpflichtung zur inhaltlichen Überprüfung und alsbaldigen Weiterleitung an die Beteiligten verbunden ist, an der aus der Sicht der Urkundsbeteiligten im Hinblick auf die besondere Sachkunde des Notars sowie die Gefahr des Verlustes etwaiger Amtshaftungsansprüche bei Unterlassung der zeitnahen Beanstandung unrichtiger Eintragungen ein besonderes Interesse besteht (vgl. hierzu insbesondere OLG Köln, a.a.O. und OLG Brandenburg, a.a.O., BGH NJW 1994, 1748; Bauer/von Oefele/Meincke, a.a.O., § 55 Rn. 33; Hügel/Wilsch, a.a.O., § 55 Rn. 3).
  • OLG Celle, 10.11.2011 - 32 Ss 130/11

    Entschuldigung des Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung auch bei

    Insoweit kann einem Angeklagten zwar bei mehrmonatiger Dauer eines Auslandsaufenthalts gegebenenfalls - unter Abwägung der Bedeutung des Verfahrens - zugemutet werden, für den Hauptverhandlungstermin zurückzukehren (BayObLG, NJW 1994, 1748).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht