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   BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00   

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https://dejure.org/2001,59
BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00 (https://dejure.org/2001,59)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2001 - V ZR 246/00 (https://dejure.org/2001,59)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - V ZR 246/00 (https://dejure.org/2001,59)
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Hammerschmiede

§ 906 BGB, zwar kommt es grds. auf Fragen der zeitlichen Priorität nicht an, jedoch kann aufgrund des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses (§ 242 BGB) ein immissionsschutzrechtlicher Unterlassungsanspruch desjenigen ausgeschlossen sein, der in Kenntnis der Vorbelastung an eine störende Anlage heranzieht, sofern diese die öffentlich-rechtlichen Richtwerte einhält

Volltextveröffentlichungen (16)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 506 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 a.F., 1004 Abs. 1
    Duldungspflicht bei Ansiedlung neben vorhandener Immissionsquelle

  • Wolters Kluwer

    Kenntnis - Fahrlässige Unkenntnis - Duldungspflicht - Immission

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lärmimmissionen und Duldungspflichten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wer sich in der Nähe einer Immissionsquelle ansiedelt, muss deren Lärm ertragen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Duldung von Industrielärm; Ansiedlung in der Nähe einer vorhandenen Immissionsquelle

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer sich in einem Industriegebiet ansiedelt muss Lärm dulden

  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 906 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 906 Abs. 1 S. 1; BGB § 906 Abs. 2 S. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Grenzen eines Anspruchs auf Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der Nachbarschaft

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zeitliche Priorität im Immissionsschutzrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 906 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 1004 Abs. 1
    Duldungspflicht hinsichtlich bekannter Immissionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilie - Immissionsschutz, Industrielärm vom Nachbargrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der Nachbarschaft

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der Nachbarschaft

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 506 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 1004 Abs. 1
    Duldungspflicht bei Ansiedlung neben vorhandener Immissionsquelle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Industrielärm bei späterer Wohnbebauung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beim Einzug bekannter Lärm ist hinzunehmen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Industrielärm ist bei späterer Wohnbebauung zu dulden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachenrecht, Duldungspflicht aufgrund eines sog. nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Duldung von Industrielärm in vorbelastetem Gebiet? (IBR 2001, 646)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 148, 261
  • NJW 2001, 3119
  • NJW-RR 2002, 737 (Ls.)
  • MDR 2001, 1233
  • NVwZ 2001, 1018
  • NVwZ 2001, 1323 (Ls.)
  • DNotZ 2001, 949
  • NZM 2001, 1046
  • VersR 2002, 326
  • WM 2001, 1917
  • DVBl 2001, 1837
  • DB 2001, 2497 (Ls.)
  • DÖV 2002, 33
  • BauR 2001, 1859
  • BauR 2002, 134 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    a) Nicht zu beanstanden - und von der Revision auch nicht angegriffen - ist allerdings, daß das Berufungsgericht seiner Beurteilung das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist, zugrunde legt (vgl. Senat, BGHZ 120, 239, 255; Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030) und sich an den Richtwerten der TA-Lärm 1968 und 1998 sowie den VDI-Richtlinien 2058 orientiert.

    d) Im übrigen führte die Festlegung eines höheren Mittelwerts lediglich zu einem stärkeren Unterschreiten des maßgeblichen Richtwerts, ohne daß allein dadurch eine wesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks der Kläger ausgeschlossen wäre; das Einhalten oder Unterschreiten von Richtwerten indiziert nämlich nur die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung (Senatsurt. v. 20. November 1998, aaO).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Das Berufungsgericht ordnet die beiden Gebietscharaktere richtig ein und folgert daraus zu Recht, daß beim Zusammentreffen von Gebieten unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit jede Grundstücksnutzung - wie auch im öffentlichen Baurecht (vgl. BVerwGE 98, 235, 243) - mit einer speziellen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet ist, so daß für die Ermittlung der maßgebenden Richt- und Grenzwerte ein Mittelwert gefunden werden muß (vgl. Senat, BGHZ 121, 248, 254; Senatsurt. v. 14. Oktober 1994, V ZR 76/93, NJW 1995, 132, 133).

    b) Andererseits hat der Senat in dem Jugendzeltplatz-Fall (BGHZ 121, 248, 254) aber auch betont, daß der Grundstückseigentümer, der sich im Grenzbereich von Gebieten mit verschiedener Qualität und Schutzwürdigkeit als erster ansiedelt, keinen Anspruch darauf hat, daß im angrenzenden Bereich eine emittierende Nutzung in Zukunft unterbleibt.

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Allerdings hat der Senat auch wiederholt klargestellt, daß dies nur in dem Sinne gilt, daß die zeitliche Priorität dem Störer keinen Rechtfertigungsgrund für die Eigentumsbeeinträchtigung des Nachbarn liefert (BGHZ 60, 235, 242; 135, 235, 241).

    Den darin liegenden Gedanken der Mitverantwortung des beeinträchtigten Eigentümers für die spätere vorhersehbare Konfliktlage hat der Senat in seinem Tennisplatz-Pappelwurzel-Fall (BGHZ 135, 235, 241) aufgegriffen und in den Vordergrund gestellt.

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    a) Nicht zu beanstanden - und von der Revision auch nicht angegriffen - ist allerdings, daß das Berufungsgericht seiner Beurteilung das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist, zugrunde legt (vgl. Senat, BGHZ 120, 239, 255; Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030) und sich an den Richtwerten der TA-Lärm 1968 und 1998 sowie den VDI-Richtlinien 2058 orientiert.
  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66

    Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert -

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    a) Zutreffend ist allerdings, daß nach der Rechtsprechung des Senats, die in der Kommentarliteratur Zustimmung gefunden hat, dem Gedanken der zeitlichen Priorität - anders als im Rahmen des sekundären Rechtsschutzes nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (BGHZ 59, 378, 384 f) - beim primären Rechtsschutz nach §§ 906 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 1004 Abs. 1 BGB grundsätzlich keine Bedeutung zukommt (BGHZ 15, 146, 148; Urt. v. 6. Juni 1969, V ZR 53/66, LM BGB § 906 Nr. 32; Urt. v. 22. Oktober 1976, V ZR 36/75, NJW 1977, 146 [insoweit nicht in BGHZ 67, 252 ff. abgedruckt]; MünchKomm-BGB/Säcker, 3. Aufl., § 906 Rdn. 93; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 906 Rdn. 51; Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 906 Rdn. 28; Soergel/Baur, BGB, 12. Aufl., § 906 Rdn. 92).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94

    Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis entspringt nämlich die Pflicht zu gesteigerter gegenseitiger Rücksichtnahme, die in Ausnahmefällen dazu führen kann, daß die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig wird (s. zu allem Senat, BGHZ 68, 350, 353 f; 88, 344, 351; 113, 384, 389; Senatsurt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, 2634, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Das Berufungsgericht ordnet die beiden Gebietscharaktere richtig ein und folgert daraus zu Recht, daß beim Zusammentreffen von Gebieten unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit jede Grundstücksnutzung - wie auch im öffentlichen Baurecht (vgl. BVerwGE 98, 235, 243) - mit einer speziellen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet ist, so daß für die Ermittlung der maßgebenden Richt- und Grenzwerte ein Mittelwert gefunden werden muß (vgl. Senat, BGHZ 121, 248, 254; Senatsurt. v. 14. Oktober 1994, V ZR 76/93, NJW 1995, 132, 133).
  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71

    Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Allerdings hat der Senat auch wiederholt klargestellt, daß dies nur in dem Sinne gilt, daß die zeitliche Priorität dem Störer keinen Rechtfertigungsgrund für die Eigentumsbeeinträchtigung des Nachbarn liefert (BGHZ 60, 235, 242; 135, 235, 241).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Das Berufungsgericht ordnet die beiden Gebietscharaktere richtig ein und folgert daraus zu Recht, daß beim Zusammentreffen von Gebieten unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit jede Grundstücksnutzung - wie auch im öffentlichen Baurecht (vgl. BVerwGE 98, 235, 243) - mit einer speziellen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet ist, so daß für die Ermittlung der maßgebenden Richt- und Grenzwerte ein Mittelwert gefunden werden muß (vgl. Senat, BGHZ 121, 248, 254; Senatsurt. v. 14. Oktober 1994, V ZR 76/93, NJW 1995, 132, 133).
  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    a) Zutreffend ist allerdings, daß nach der Rechtsprechung des Senats, die in der Kommentarliteratur Zustimmung gefunden hat, dem Gedanken der zeitlichen Priorität - anders als im Rahmen des sekundären Rechtsschutzes nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (BGHZ 59, 378, 384 f) - beim primären Rechtsschutz nach §§ 906 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 1004 Abs. 1 BGB grundsätzlich keine Bedeutung zukommt (BGHZ 15, 146, 148; Urt. v. 6. Juni 1969, V ZR 53/66, LM BGB § 906 Nr. 32; Urt. v. 22. Oktober 1976, V ZR 36/75, NJW 1977, 146 [insoweit nicht in BGHZ 67, 252 ff. abgedruckt]; MünchKomm-BGB/Säcker, 3. Aufl., § 906 Rdn. 93; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 906 Rdn. 51; Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 906 Rdn. 28; Soergel/Baur, BGB, 12. Aufl., § 906 Rdn. 92).
  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82

    Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen

  • BGH, 29.04.1977 - V ZR 71/75

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53

    Zuführung industrieller Gase

  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71

    Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes

  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91

    Ortsbesichtigung bei tatrichterlicher Beurteilung von Lärmimmissionen

  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89

    Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees

  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

    Auch wenn in Gesetzen, Verordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften für bestimmte Immissionen Grenz- oder Richtwerte festgelegt sind, bei deren Einhaltung nach § 906 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB in der Regel von einer unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen ist, kommt eine davon abweichende Beurteilung bei einer besonderen Gefahrenlage im Einzelfall stets in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juli 2001 - V ZR 246/00, BGHZ 148, 261, 264; Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1318).
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Bei der Beurteilung, ob eine Beeinträchtigung wesentlich im Sinne des § 906 BGB ist, muß auf das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist, abgestellt werden (Senat, BGHZ 148, 261, 264 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16

    Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

    Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Ausübung gewisser, aus dem Eigentum fließender Rechte aber ganz oder teilweise unzulässig werden (vgl. (BGH, Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 346/89 -, Rn. 17; BGH, Urteil vom 06. Juli 2001 - V ZR 246/00 -, Rn. 15; BGH, Urteil vom 31. Januar 2003 - V ZR 143/02 -, Rn. 8, BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - V ZR 199/02 -, Rn. 16; BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - IX ZR 216/06 -, Rn. 19, jeweils nach juris).
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