Rechtsprechung
BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts
- IWW
ArbGG § 11a Abs. 3 ZPO § 121 BRAGO § 122 Abs. 1 RVG § 48 Abs. 1
EArbGG, ZPO, BRAGO, RVG - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mit Einschränkungen versehener Prozesskostenhilfebeschluss; Maßgeblichkeit des Umfangs der Beiordnung für den dem Rechtsanwalt zustehenden Vergütungsanspruch; Abstellen auf die Ansässigkeit eines Rechtsanwalts am Ort des Gerichts im arbeitsgerichtlichen Verfahren; ...
- Judicialis
ArbGG § 11a Abs. 3; ; ZPO § 121; ; BRAGO § 122 Abs. 1; ; RVG § 48 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beiordnung eines auswärtigen Anwalts zu den Bedingungen eines ansässigen Anwalts im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Beiordnung eines Verkehrsanwalts bei Prozesskostenhilfe - Reisekosten des auswärtigen Anwalts
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts zulässig ? Jedoch Anspruch auf Erstattung von Reisekosten, soweit die Kosten der Beiordnung eines Verkehrsanwalts erspart wurden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3083
- NZA 2005, 1078
- DB 2005, 2032
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 10 WF 3403/04
Erstattung von Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts bei …
Auszug aus BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03
Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar (vgl. dazu OLG Nürnberg 6. Oktober 2004 - 10 WF 3403/04 - NJW 2005, 687). - LAG Hamburg, 21.10.2003 - 8 Ta 9/03
Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts
Auszug aus BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03
Auf die Rechtsbeschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. Oktober 2003 - 8 Ta 9/03 - teilweise aufgehoben. - KG, 29.08.2003 - 1 W 185/03
Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht …
Auszug aus BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03
"Zulassung" in diesem Sinne ist nicht die Postulationsfähigkeit, also das Recht, bei einem bestimmten Gericht aufzutreten, sondern die berufsrechtliche Zulassung nach den Bestimmungen der BRAO (KG Berlin 29. August 2003 - 1 W 185/03 - MDR 2004, 474). - LAG Thüringen, 21.07.1997 - 8 Ta 100/97
Beiordnung eines auswärtigen Anwalts
- LAG Bremen, 11.05.1988 - 1 Ta 9/88
Prozeßkostenhilfeverfahren; Bewilligungsbeschluß; Vergütung; Beigeordnete …
Auszug aus BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03
Das bedeutet, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren statt auf die Zulassung des Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht auf seine Ansässigkeit am Ort des Gerichts abzustellen ist (vgl. LAG Bremen 11. Mai 1988 - 1 Ta 9/88 - LAGE ZPO § 121 Nr. 3).
- BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06
Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts
a) Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 121 Abs. 1 und 3 ZPO ist in der Regel ein beim Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt beizuordnen, weil dadurch wegen der Verpflichtung des Rechtsanwalts, seine Kanzlei am Ort des Gerichts zu betreiben (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BRAO), grundsätzlich sichergestellt ist, dass keine Reisekosten anfallen (BAG NJW 2005, 3083).Ein anderer Teil ist der Ansicht, die Einwilligung sei konkludent in dem Antrag auf Beiordnung enthalten (BAG NJW 2005, 3083 f.; OLG Schleswig JurBüro 1992, 486, 487; OLG Stuttgart OLGR 1999, 122, 123; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481, 482 und FamRZ 2005, 2005; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227, 1228;… Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 64. Aufl. § 121 Rdn. 62;… MünchKommZPO/Wax 2. Aufl. § 121 Rdn. 11;… Houben, in: Baumgärtel, RVG 9. Aufl. § 46 Anm. 5).
Wenn ein auswärtiger Rechtsanwalt gleichwohl seine Beiordnung beantragt, muss er davon ausgehen, dass seinem Antrag nur im gesetzlich zulässigen Umfang stattgegeben wird (BAG NJW 2005, 3083, 3084; OLG Celle FamRZ 1991, 962 und MDR 2000, 1038, 1039; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481, 482; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227, 1228; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106; KG NJW-RR 2005, 924).
Geschieht dies nicht, steht dem betroffenen Anwalt ein eigenes Beschwerderecht zu (BAG NJW 2005, 3083; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227; OLG Oldenburg FamRZ 2003, 107; OLG Köln FamRZ 2005, 2008 f.; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718).
Ein solcher Fall ist hier auch unter der gebotenen (vgl. BGHZ 159, 370, 373; BAG NJW 2005, 3083, 3084) Berücksichtigung der Rechtsprechung zur zusätzlichen Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO nicht gegeben.
- LAG München, 07.01.2010 - 6 Ta 1/10
Prozesskostenhilfe-Erfolgsaussichten, Reisekosten
Mit der Beiordnung eines im Bezirk des Prozessgerichts "zugelassenen" Rechtsanwaltes (§ 121 Abs. 3 ZPO) ist nicht die Postulationsfähigkeit, das Recht, bei einem bestimmten Gericht aufzutreten, sondern allein die berufsrechtliche Zulassung nach den Bestimmungen der BRAO gemeint (BAG v. 18.6. 2005 - 3 AZB 65/03, NJW 2005, 3083; KG v. 29.8. 2003 - 1 W 185/03, MDR 2004, 474), die allein bei einem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu erfolgen hat (§ 18 Abs. 1 BRAO).Dadurch ist bei einer Beiordnung eines beim Gericht zugelassenen Anwalts grundsätzlich sichergestellt, dass keine Reisekosten entstehen (BAG v. 18.6. 2005, a.a.O., unter Hinweis auch Vorbemerkung 7 Abs. 2 VV-RVG).
Daraus folgt, dass hier nicht auf die Zulassung des Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht, sondern vielmehr auf seine Ansässigkeit am Ort des Gerichts abzustellen ist (BAG v. 18.6. 2005, a.a.O.; LAG Bremen v. 11.5. 1988 - 1 Ta 9/88, LAGE ZPO § 131 Nr. 3).
Die Annahme einer gesetzlichen Beschränkung der Beiordnungsbefugnis steht nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 18.6. 2005, a.a.O., Rz. 9), das ausführt, bei "Erfüllung dieser Voraussetzungen kann das Gericht auch von Amts wegen in den Beiordnungsbeschluss aufnehmen." Im konkreten Fall hatte das Arbeitsgericht Hamburg den auswärtigen Prozessvertreter "zu den Bedingungen eines Hamburger Anwaltes" beigeordnet.
Unbeschadet der Frage, inwieweit es einer solchen Zustimmung überhaupt bedarf, wenn die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 3 ZPO ohnehin nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen erfolgen kann und somit kein "Abschneiden" von Rechten des Prozessvertreters erfolgt, enthält der für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellte Beiordnungsantrag eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts regelmäßig ein konkludentes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung der Beiordnung nur zu den Bedingungen eines am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts (BAG v. 18.6. 2005, a.a.O.; vgl. BGH v. 10.10.2006 - XI ZB 1/06, Rpfleger 2007, 83).
Beantragt ein auswärtiger Rechtsanwalt seine Beiordnung, muss er davon ausgehen, seinem Antrag werde nur im gesetzlich zulässigen Umfang stattgegeben (BAG v. 18.6. 2005, a.a.O.; LAG München v. 12.6. 2007 - 10 Ta 229/05, juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 11.11.2005 - 2 Ta 259/05, NZA-RR 2006, 213).
- LAG Hessen, 06.12.2006 - 2 Ta 584/06
Prozesskostenhilfe - Zulässige Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts unter …
Das folgt daraus, dass der Umfang der Beiordnung für den dem Rechtsanwalt zustehenden Vergütungsanspruch maßgeblich ist (vgl. BAG vom 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03, DB 2005, 2032).Damit kann die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts in arbeitsgerichtlichen Verfahren lediglich dann erfolgen, wenn keine zusätzlichen Kosten entstehen (vgl. BAG 18. Juli 2005 a.a.O.;… Hess. LAG vom 15. September 2006 a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz 11. November 2005 NZA-RR 2006, 213; Hess. LAG vom 17. August 2005 - 2 Ta 447/05, veröffentlicht in der Hessischen Landesrechtsprechungsdatenbank).
Denn die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist (§ 122 Abs. 1 BRAGO = § 48 Abs. 1 RVG) (vgl. BAG vom 18. Juli 2005 a.a.O.).
Grundsätzlich kann ein nicht bei dem Prozessgericht niedergelassener Rechtsanwalt nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch keine weiteren Kosten entstehen (vgl. BAG vom 18. Juli 2005 a.a.O.).
Eine solche Beiordnung ist vielmehr nur dann möglich, wenn auch sonst nur Kosten eines am Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts entstehen konnten, weil "besondere Umstände" im Sinne von § 121 Abs. 4 ZPO nicht vorliegen (vgl. BAG vom 18. Juli 2005 a.a.O.;… BGH vom 23. Juni 2004 a.a.O.;… Hess. LAG vom 15. September 2006 a.a.O.).
Nur wenn dieses nicht der Fall ist, darf es einen von der Partei nach § 121 Abs. 1 ZPO gewählten auswärtigen Prozessbevollmächtigten "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" mit der Folge beiordnen, dass Reisekosten nicht erstattet werden (BAG vom 18. Juli 2005 a.a.O., BGH vom 23. Juni 2004 a.a.O.;… Hess. LAG vom 17. August 2005 a.a.O.).
Diese Voraussetzungen sind z.B. gegeben, wenn eine Partei von ihrem Wohnort aus eine mehrstündige Fahrt zu einem am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt hätte unternehmen müssen (vgl. BAG vom 18. Juli 2005 a.a.O.;… Hess. LAG vom 15. September 2006 a.a.O.).
Dann sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar (BAG vom 18. Juli 2005 a.a.O.).
- LAG Nürnberg, 25.03.2013 - 5 Ta 53/12
Beiordnung - Reisekosten - auswärtiger Anwalt
Die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet ist (im Anschluss an BAG vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - AP Nr. 3 zu § 121 ZPO).Die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten kann deshalb lediglich erfolgen, wenn dadurch zusätzliche Kosten nicht entstehen (BAG vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - AP Nr. 3 zu § 121 ZPO).
Das ist der Fall, wenn der Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht erklärt, zu den Bedingungen eines im Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts tätig zu werden (BAG vom 18.07.2005, a. a. O., Rn. 12).
Vielmehr muss ein Rechtsanwalt ausdrücklich auf die Erstattung bestimmter Auslagen verzichten, um als nicht ortsansässiger Rechtsanwalt einer Partei im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung beigeordnet zu werden (so wohl auch: BAG vom 18.07.2005, a. a. O., Rn. 13).
Die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich nämlich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist (BAG vom 18.07.2005, a. a. O., Rn. 10).
- LAG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ta 447/17
Beiordnung eines Verkehrsanwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfe
(Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2002, VIII ZB 30/02, FamRZ 2003, 441; vom 9. Oktober 2003, VII ZB 45/02, BGH-Report 2004, 70, 71; vom 11. November 2003, VI ZB 41/03, NJW-RR 2004, 430; vom 18. Dezember 2003, I ZB 18/03, BGH-Report 2004, 637 und vom 25. März 2004, I ZB 28/03, BB 2004, 1023; BAG Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03, NZA 2005, 1078).Hierzu bedarf es keines Antrages der Prozesskostenhilfe begehrenden Partei, vielmehr handelt es sich um eine Inzidentprüfung, da im Fall einer ansonsten erforderlichen Beiordnung keine Mehrkosten entstehen würden (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 -, NJW 2004, 2749; BAG Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03, NZA 2005, 1078; juris;… Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 8. Auflage, 2016, Rz. 691 ff).
Die Kammer geht dabei mit dem BAG (Beschluss vom 18. Juli 2005- 3 AZB 65/03, a.a.O.) davon aus, dass es einem Rechtsuchenden grundsätzlich nicht zumutbar ist, einen auswärtigen Anwalt schriftlich oder telefonisch zu beauftragen und zu unterrichten.
Ist aber eine umfassende Information vonnöten, die nur in einem persönlichen Gespräch erfolgen kann, so ist die Partei berechtigt, dieses bei einem Anwalt an ihrem Wohnsitz vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 06. Mai 2004, I ZB 27/03, juris; siehe auch BAG, Beschluss vom 18. Juli 2005, 3 AZB 65/03, a.a.O.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2006 - 2 Ta 16/06
Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht am Prozessgericht ansässigen …
Lehnt das Arbeitsgericht in der Beiordnungsentscheidung, also in der eigentlichen Prozesskostenhilfegrundentscheidung, dem beigeordneten Rechtsanwalt die Erstattung von Reisekosten durch die Staatskasse ab, dann steht dem beigeordneten Rechtsanwalt insoweit ein eigenes Beschwerderecht zu (BAG, Beschluss v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03).Da es im arbeitsgerichtlichen Verfahren keine Rechtsanwalts-"Zulassung" gibt, sind die nach § 11 a Abs. 3 ArbGG "entsprechend" anwendbaren Vorschriften der ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren dahingehend auszulegen, dass in § 121 Abs. 3 ZPO nicht auf die Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht, sondern auf dessen Ansässigkeit am Ort des Gerichts abzustellen ist (BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03).
Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (BGH NJW 2004, 2749; BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03; Beschluss des erkennenden Gerichts v. 11.11.2005 - 2 Ta 259/05).
Einer Zulassung der Rechtsbeschwerde hat es vorliegend nicht bedurft, nachdem das BAG mit Beschluss vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 die vorliegende Problematik grundsätzlich entschieden hat.
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AS 2113/11 Ein anderer Teil ist der Ansicht, die Einwilligung sei konkludent in dem Antrag auf Beiordnung enthalten (BAG NJW 2005, 3083 f.; OLG Schleswig JurBüro 1992, 486, 487; OLG Stuttgart OLGR 1999, 122, 123; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481, 482 und FamRZ 2005, 2005; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227, 1228;… Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 64. Aufl. § 121 Rdn. 62;… MünchKommZPO/Wax 2. Aufl. § 121 Rdn. 11;… Houben, in: Baumgärtel, RVG 9. Aufl. § 46 Anm. 5).
Wenn ein auswärtiger Rechtsanwalt gleichwohl seine Beiordnung beantragt, muss er davon ausgehen, dass seinem Antrag nur im gesetzlich zulässigen Umfang stattgegeben wird (vgl BAG NJW 2005, 3083, 3084; OLG Celle FamRZ 1991, 962 und MDR 2000, 1038, 1039; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481, 482; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227, 1228; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106; KG NJW-RR 2005, 924).
Geschieht dies nicht, steht dem betroffenen Anwalt ein Beschwerderecht zu (vgl BAG NJW 2005, 3083; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227; OLG Oldenburg FamRZ 2003, 107; OLG Köln FamRZ 2005, 2008 f.; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718), das der beigeordnete Bevollmächtigte der Klägerin vorliegend geltend macht.
Ein solcher Fall ist indes auch unter der gebotenen (vgl BGHZ 159, 370, 373; BAG NJW 2005, 3083, 3084) Berücksichtigung der Rechtsprechung zur zusätzlichen Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO nicht gegeben.
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 Ta 259/05
Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung mit Erstattung der Reisekosten
Da es im arbeitsgerichtlichen Verfahren keine Rechtsanwalts-"Zulassung" gibt, sind die nach § 11 a Abs. 3 ArbGG "entsprechend" anwendbaren Vorschriften der ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren dahingehend auszulegen, dass in § 121 Abs. 3 ZPO nicht auf die Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht, sondern auf dessen Ansässigkeit am Ort des Gerichts abzustellen ist (BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03).Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (BGH NJW 2004, 2749; BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03).
Einer Zulassung der Rechtsbeschwerde hat es nicht bedurft, nachdem das BAG mit Beschluss vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - die vorliegende Problematik grundsätzlich entschieden hat.
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AL 2113/11
Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - Beschränkung gemäß Mehrkostenverbot …
Ein anderer Teil ist der Ansicht, die Einwilligung sei konkludent in dem Antrag auf Beiordnung enthalten (BAG NJW 2005, 3083 f.; OLG Schleswig JurBüro 1992, 486, 487; OLG Stuttgart OLGR 1999, 122, 123; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481, 482 und FamRZ 2005, 2005; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227, 1228;… Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 64. Aufl. § 121 Rdn. 62;… MünchKommZPO/Wax 2. Aufl. § 121 Rdn. 11;… Houben, in: Baumgärtel, RVG 9. Aufl. § 46 Anm. 5).Wenn ein auswärtiger Rechtsanwalt gleichwohl seine Beiordnung beantragt, muss er davon ausgehen, dass seinem Antrag nur im gesetzlich zulässigen Umfang stattgegeben wird (vgl BAG NJW 2005, 3083, 3084; OLG Celle FamRZ 1991, 962 und MDR 2000, 1038, 1039; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481, 482; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227, 1228; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106; KG NJW-RR 2005, 924).
Geschieht dies nicht, steht dem betroffenen Anwalt ein Beschwerderecht zu (vgl BAG NJW 2005, 3083; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227; OLG Oldenburg FamRZ 2003, 107; OLG Köln FamRZ 2005, 2008 f.; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718), das der beigeordnete Bevollmächtigte der Klägerin vorliegend geltend macht.
Ein solcher Fall ist indes auch unter der gebotenen (vgl BGHZ 159, 370, 373; BAG NJW 2005, 3083, 3084) Berücksichtigung der Rechtsprechung zur zusätzlichen Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO nicht gegeben.
- BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10
Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit
Diese Regelungen sind deshalb ihrem Sinn nach auf das arbeitsgerichtliche Verfahren zu übertragen, soweit eine unmittelbare Anwendung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03 - zu II 2 a aa der Gründe, AP ZPO § 121 Nr. 3 = EzA ZPO 2002 § 121 Nr. 1) . - LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2009 - 8 Ta 126/09
PKH - Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen …
- LAG Hamm, 18.11.2005 - 18 Ta 269/05
Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Anwalts
- LAG München, 12.06.2007 - 10 Ta 229/05
Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe -Beiordnung eines auswärtigen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2007 - 11 Ta 113/07
Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht am Prozessgericht ansässigen …
- LAG München, 07.09.2009 - 8 Ta 272/09
Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts
- LAG Hamm, 16.09.2015 - 6 Ta 419/15
Anwaltsgebühren bei einem sog. Mehrvergleich
- LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17
Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe
- LAG Düsseldorf, 03.11.2009 - 3 Ta 656/09
Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 5 Ta 44/06
Prozesskostenhilfe - Zu den Voraussetzungen für die Beiordnung eines …
- LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 3 Ta 359/10
Mehrkostenverbot bei der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts; …
- LAG Düsseldorf, 13.07.2010 - 3 Ta 382/10
Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts; konkludentes Einverständnis mit einer …
- BAG, 17.09.2007 - 3 AZB 23/06
Prozesskostenhilfe - Zu den die Beiordnung eines Verkehrsanwalts rechtfertigenden …
- OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10
Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten …
- LAG Köln, 19.12.2005 - 3 Ta 391/05
Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2008 - 11 Ta 175/08
Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts im …
- LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 6 Ta 148/15
Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Beiordnung, Beschränkung der, …
- LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2006 - 2 Ta 120/06
Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Reisekosten, …
- LAG Hamm, 18.08.2015 - 6 Ta 277/15
Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei einem sog. Mehrvergleich
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2007 - 9 Ta 112/07
Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen …
- LAG München, 10.02.2022 - 6 Ta 244/21
PKH; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes
- BGH, 05.04.2023 - XII ZB 2/21
Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsanspruch …
- LAG Hamm, 05.03.2014 - 5 Ta 107/14
Beiordnung eines Rechtsanwalts aus dem Ort des Klägers
- LSG Hessen, 24.03.2011 - L 1 KR 74/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen …
- LAG Hamm, 26.09.2018 - 5 Ta 447/18
Voraussetzungen der Beiordnung eines Verkehrsanwalts im Rahmen der …
- LAG Hamburg, 23.04.2010 - 4 Ta 7/10
Reisekosten des Prozessbevollmächtigten
- LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2010 - 2 Ta 138/10
PKH-Verfahren - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts für ein Verfahren aus …
- LAG Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 7 Ta 11/05
Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines nicht am Gerichtssitzes ansässigen …
- LAG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 3 Ta 72/21
Kostenfestsetzung - Beiordnung Terminvertreter - fiktive Reisekosten - …
- LAG Hamm, 07.08.2019 - 14 Ta 158/19
Beiordnung, Hauptbevollmächtigter, Unterbevollmächtigter
- OLG Stuttgart, 02.03.2007 - 16 WF 40/07
Prozesskostenhilfe; Umgangsrecht: Beschwerderecht bei einer Beiordnung "zu den …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2005 - 9 Ta 202/05
Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
- LAG München, 05.09.2007 - 11 Ta 286/07
Beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts bei der Prozesskostenhilfe …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2006 - 9 Ta 193/06
Beiordnung - Prozessbevollmächtigter - Vergütungsfestsetzung - sofortige …
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2014 - L 22 R 85/14
Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines im …
- LAG Köln, 15.06.2007 - 14 Ta 143/07
PKH-Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2007 - 2 Ta 97/07
Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht zugelassenen …
- LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 10 R 6432/06 PKH-B
Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2006 - 9 Ta 304/05
Beiordnung: Erstattung von Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts; fiktive …
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.12.2009 - 2 Ta 145/09
Beiordnung eines Rechtsanwaltes i.R.v. gewährter Prozesskostenhilfe für die erste …
- OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 W 14/09
Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 9 B 35/07
Sozialhilfe
- LAG München, 13.06.2006 - 11 Ta 186/06
Reisekostenerstattung für auswärtigen Rechtsanwalt
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 17 Ta 6081/08
Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts ohne Einschränkung i. S. d. § 121 Abs. …
- OLG Brandenburg, 05.09.2019 - 13 WF 187/19
Verfahrenskostenhilfe: Beschwerdebefugnis des beigeordneten Rechtsanwalts gegen …
- LAG Thüringen, 06.08.2007 - 1 Ta 92/07
Möglichkeit einer Beschränkung der durch Einschaltung eines auswärtigen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2010 - 3 Ta 234/10
Beiordnung eines Verkehrsanwaltes
- LAG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - 2 Ta 21/10
Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach § 121 Abs 3 …
- LAG München, 04.12.2008 - 8 Ta 473/08
Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - Bedingungen …
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - 2 Ta 184/10
Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - …
- LSG Baden-Württemberg, 10.07.2012 - L 7 AY 2148/11
- LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2019 - 1 Ta 147/18
Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt, auswärtiger, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2012 - L 8 AY 52/11
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2011 - 2 Ta 50/11
Prozesskostenhilfe - Beiordnung - auswärtiger Rechtsanwalt - Gerichtstag
- LAG Thüringen, 09.09.2008 - 7 Ta 79/08