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   OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06   

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https://dejure.org/2006,13151
OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06 (https://dejure.org/2006,13151)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.09.2006 - 1 Ss 392/06 (https://dejure.org/2006,13151)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. September 2006 - 1 Ss 392/06 (https://dejure.org/2006,13151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Hauptverhandlung im Strafverfahren: Pflicht zur Ladung des Wahlverteidigers bei Verteidigungsanzeige gegenüber der nicht mehr zuständigen Ermittlungsbehörde; Bindung des Revisionsgerichts an die Entscheidung des Tatrichters über die Hinzuziehung eines Dolmetschers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der unterbliebenen Ladung zur Hauptverhandlung im Falle der wissentlich vorgenommenen Anzeige der Beauftragung durch den Verteidiger bei der unzuständigen Stelle; Bindung des Revisionsgerichtes an die im Urteil rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des ...

  • Judicialis

    StPO § 218; ; GVG § 185 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3796
  • NStZ 2007, 663 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 03.07.1979 - 2 Ss OWi 83/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Noch weitergehend wird in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen der Beschuldigte bzw. Betroffene von einem mittlerweile erfolgten Übergang des Verfahrens von der Ermittlungsbehörde auf das Gericht noch keine Kenntnis hatte, seiner Verteidigungsanzeige, die er in Unkenntnis des Verfahrensüberganges an die früher zuständig gewesene (inzwischen nicht mehr aktenführende) Ermittlungsbehörde gerichtet hat, dieselbe Wirkung zugesprochen, als sei die Verteidigungsanzeige, dem Wortlaut des § 218 StPO gemäß, unmittelbar dem Gericht zugegangen (OLG Karlsruhe Justiz 1974, 134; OLG Celle VRS 58, 372; OLG Koblenz VRS 51, 133; OLG Frankfurt VRS 48, 370; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, Rdn. 8 zu § 218).

    Da ein Beschuldigter bzw. Betroffener schutzwürdig erscheint, wenn er alles aus seiner Sicht erforderliche getan hat, um das Gericht rechtzeitig von dem Verteidigungsverhältnis in Kenntnis zu setzen, soll ihm aus dem ohne seine Kenntnis erfolgten Übergang des Verfahrens kein Nachteil erwachsen (BayObLGSt 1978, 63; OLG Karlsruhe Justiz 1974, 134; OLG Koblenz VRS 51, 134; OLG Celle VRS 58, 372; OLG Düsseldorf DAR 1979, 340).

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 471/01

    Absoluter Revisionsgrund; Notwendige Anwesenheit des Dolmetschers (teilweise

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Bereits dann, wenn der Angeklagte nur teilweise der deutschen Sprache mächtig ist, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu entscheiden, in welchem Umfang er einen Dolmetscher bei der Verhandlungsführung zuziehen will (BGHSt 3, 285; NStZ 2002, 275).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 484/52

    Hinzuziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit der Anwesenheit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Bereits dann, wenn der Angeklagte nur teilweise der deutschen Sprache mächtig ist, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu entscheiden, in welchem Umfang er einen Dolmetscher bei der Verhandlungsführung zuziehen will (BGHSt 3, 285; NStZ 2002, 275).
  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Nur bei Vorliegen eines Ermessensfehlers können die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO verletzt sein (BGH NStZ 1984, 328).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99

    Zur notwendigen Terminsladung des sich im Ermittlungsverfahren bestellenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass über den Wortlaut des § 218 StPO hinaus die Pflicht des Gerichts zur Ladung des gewählten Verteidigers auch durch eine bereits im Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizeibehörde gerichtete Verteidigungsanzeige begründet wird (OLG Köln VRS 98, 138; OLG Hamm VRS 41, 133).
  • BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung einer Rechtsnorm im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Die Rüge der Verletzung des § 218 StPO ist damit in zulässiger Weise (vgl. BayObLG NStZ-RR 1996, 245) erhoben.
  • OLG Koblenz, 07.01.1976 - 2 Ws (a) 2/76

    Verwaltungsbehörde; Einreichen; Gericht; Bestellungsanzeige; Anhörung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Noch weitergehend wird in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen der Beschuldigte bzw. Betroffene von einem mittlerweile erfolgten Übergang des Verfahrens von der Ermittlungsbehörde auf das Gericht noch keine Kenntnis hatte, seiner Verteidigungsanzeige, die er in Unkenntnis des Verfahrensüberganges an die früher zuständig gewesene (inzwischen nicht mehr aktenführende) Ermittlungsbehörde gerichtet hat, dieselbe Wirkung zugesprochen, als sei die Verteidigungsanzeige, dem Wortlaut des § 218 StPO gemäß, unmittelbar dem Gericht zugegangen (OLG Karlsruhe Justiz 1974, 134; OLG Celle VRS 58, 372; OLG Koblenz VRS 51, 133; OLG Frankfurt VRS 48, 370; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, Rdn. 8 zu § 218).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1979 - 5 Ss OWi 114/79

    Ladung; Hauptverhandlung; Rechtsbeschwerde; Verfahrensverstoß; Urteilsaufhebung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Da ein Beschuldigter bzw. Betroffener schutzwürdig erscheint, wenn er alles aus seiner Sicht erforderliche getan hat, um das Gericht rechtzeitig von dem Verteidigungsverhältnis in Kenntnis zu setzen, soll ihm aus dem ohne seine Kenntnis erfolgten Übergang des Verfahrens kein Nachteil erwachsen (BayObLGSt 1978, 63; OLG Karlsruhe Justiz 1974, 134; OLG Koblenz VRS 51, 134; OLG Celle VRS 58, 372; OLG Düsseldorf DAR 1979, 340).
  • OLG Frankfurt, 05.09.1974 - 2 Ws (B) 182/74

    Entscheidung im Beschlußverfahren; Widerspruchsschreiben; Verteidigerbestellung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Noch weitergehend wird in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen der Beschuldigte bzw. Betroffene von einem mittlerweile erfolgten Übergang des Verfahrens von der Ermittlungsbehörde auf das Gericht noch keine Kenntnis hatte, seiner Verteidigungsanzeige, die er in Unkenntnis des Verfahrensüberganges an die früher zuständig gewesene (inzwischen nicht mehr aktenführende) Ermittlungsbehörde gerichtet hat, dieselbe Wirkung zugesprochen, als sei die Verteidigungsanzeige, dem Wortlaut des § 218 StPO gemäß, unmittelbar dem Gericht zugegangen (OLG Karlsruhe Justiz 1974, 134; OLG Celle VRS 58, 372; OLG Koblenz VRS 51, 133; OLG Frankfurt VRS 48, 370; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, Rdn. 8 zu § 218).
  • KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19

    Strafverfahren wegen Betäubungsmittelhandel: Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus

    Ist der Verfahrensbeteiligte zumindest teilweise der deutschen Sprache mächtig, steht dem Tatrichter bei der Entscheidung der Frage, ob ein Dolmetscher hinzuzuziehen ist, ein Ermessen zu (vgl. BGH NStZ 2002, 275; NJW 1953, 114), das vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob Ermessensfehler vorliegen (vgl. BGH NStZ 1984, 328; OLG Stuttgart NJW 2006, 3796).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    Dieses Ermessen kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob seine rechtlichen Grenzen eingehalten sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1952, NJW 1953, 114, 115; OLG Stuttgart, NJW 2006, 3796, 3798; OLG Frankfurt a. M., NJW 1952, 1310; MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 3. Auflage, § 185 GVG Rn. 9, 10; Zöller/Lückemann, ZPO, 28. Auflage, § 185 GVG, Rn. 3).
  • OLG Celle, 22.07.2015 - 1 Ss OWi 118/15

    Entbehrlichkeit der schriftlichen Übersetzung eines Urteils bei Anwesenheit des

    Nur bei Vorliegen eines Ermessensfehlers können die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO verletzt sein (BGH NStZ 1984, 328; OLG Stuttgart NJW 2006, 3796).
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