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   BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12   

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https://dejure.org/2014,4448
BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12 (https://dejure.org/2014,4448)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2014 - V ZR 249/12 (https://dejure.org/2014,4448)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - V ZR 249/12 (https://dejure.org/2014,4448)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 BGB
    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 138 Abs. 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bei Grundstückskaufverträgen liegt ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erst ab einer Verkehrswertüberschreitung oder Verkehrswertunterschreitung von 90% vor.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei einem Grundstückskaufvertrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sittenwidriger Grundstückskauf bei 90 % Abweichung vom Verkehrswert; § 138 Abs. 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    90-%-Wuchergrenze bei Grundstücksverkäufen

  • Betriebs-Berater

    Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Grundstückskaufverträgen erst ab 90%

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vermutung der für sittenwidrigen Grundstückskaufvertrag erforderlichen verwerflichen Gesinnung bei Verkehrswertüberschreitung von 90 %

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Grundstückskaufverträgen ab einer Überschreitung oder Unterschreitung des Verkehrswerts von 90 % und zur hieran geknüpften Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten

  • rewis.io

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

  • ra.de
  • RA Kotz

    Grundstückskaufvertrag - Wann liegt Wucher vor?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei einem Grundstückskaufvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Grundstücksgeschäfte wegen Wuchers sittenwidrig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sittenwidrige Grundstückspreise

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wucher bei Eigentumswohnungskauf

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim Grundstückskauf

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wucher beim Grundstückskauf

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Grobes Missverhältnis ab einer Verkehrswertüber oder -unterschreitung von 90%

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Grundstückskaufverträgen erst ab 90 %

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - Verwerfliche Gesinnung oder Sittenwidrigkeit?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schrottimmobilien - Rückzahlung des Kaufpreises bei sittenwidriger Überteuerung

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrige erhöhte Kaufpreise bei einer Schrottimmobilie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwerfliche Gesinnung bei Grundstückskaufverträgen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit von Grundstückskaufverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schrottimmobilien - Rückzahlung des Kaufpreises bei sittenwidriger Überteuerung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wucher bei Wohneigentumskauf: Grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert einer Eigentumswohnung spricht für verwerfliche Gesinnung des Verkäufers - Vorliegen eines groben Missverhältnisses bei Überteuerung von 90 %

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidrigkeit; besonders grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung; Indizierung verwerflicher Gesinnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Grundstücksgeschäfte wegen Wuchers sittenwidrig? (IMR 2014, 218)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1652
  • MDR 2014, 456
  • DNotZ 2014, 511
  • NZM 2014, 686
  • ZMR 2014, 841
  • VersR 2014, 1260
  • WM 2014, 1440
  • BB 2014, 769
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BGH, 10.11.2016 - IX ZR 119/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Sittenwidrigkeit des vereinbarten Honorars; tatsächliche

    (1) Eine Vergütungsabrede ist nach ständiger Rechtsprechung gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und weitere Umstände hinzutreten, welche die Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99, BGHZ 144, 343, 345 unter 1.a.; vom 24. Januar 2014 - V ZR 249/12, NJW 2014, 1652 Rn. 10 mwN; vom 15. Januar 2016 - V ZR 278/14, MDR 2016, 455 Rn. 7), insbesondere etwa eine verwerfliche Gesinnung oder die Ausbeutung der schwierigen Lage oder Unerfahrenheit für das eigene unangemessene Gewinnstreben (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1999 - VIII ZR 111/99, WM 2000, 431, 432 unter II.1.).

    Die Darlegungs- und Beweislast trägt die Partei, die sich auf Sittenwidrigkeit beruft (BGH, Urteil vom 24. Januar 2014, aaO).

    Allerdings spricht bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung eine Vermutung für ein Handeln aus verwerflicher Gesinnung (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, aaO; vom 24. Januar 2014, aaO Rn. 5 f mwN).

  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 256/14

    Bestreiten des Inhalts eines von dem bevollmächtigten Untervermittler einer

    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (Senat, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 301; Urteil vom24. Januar 2014 - V ZR 249/12, NJW 2014, 1652 Rn. 8).

    Ausgehend von dem für die Annahme eines besonders groben Äquivalenzmissverhältnisses bestehenden Erfordernis, dass der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, ist diese Voraussetzung grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber- oder -unterschreitung von 90 % erfüllt (Senat, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 249/12, NJW 2014, 1652 Rn. 8).

    c) Stellt sich heraus, dass die Verkehrswertüberschreitung zwar nicht 90 % oder mehr beträgt, aber ein auffälliges Missverhältnis besteht - dies ist jedenfalls bei einer Verkehrswertüberschreitung von über 50 % der Fall (vgl. Senat, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 16 f.: 57, 59 %; BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12, NJW-RR 2014, 653 Rn. 16: 68 %) - , kann dies zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages führen, wenn weitere Umstände hinzutreten, die in Verbindung mit dem auffälligen Missverhältnis den Vorwurf der sittenwidrigen Übervorteilung begründen (vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 249/12, NJW 2014, 1652 Rn. 10; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12, NJW-RR 2014, 653 Rn. 16).

  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17

    Sittenwidriges Handeln in der Zwangsversteigerung durch Abgabe eines Gebots in

    Bei Grundstückskaufverträgen kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden, wenn das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 301; Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 249/12, NJW 2014, 1652 Rn. 8), wovon grundsätzlich ab einer Verkehrswertüber- oder -unterschreitung von 90 % auszugehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 249/12, NJW 2014, 1652 Rn. 8; Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 256/14, NJW-RR 2016, 1251 Rn. 8).
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