Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.02.1951

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1951 - V ZR 14/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,504
BGH, 12.01.1951 - V ZR 14/50 (https://dejure.org/1951,504)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1951 - V ZR 14/50 (https://dejure.org/1951,504)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1951 - V ZR 14/50 (https://dejure.org/1951,504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 57
  • NJW 1951, 269
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    13; Enneccerus-Lehmann, 15. Bearb. S. 699, f.; vgl. auch BGHZ 1, BGHZ 1 Seite 57, BGHZ 1 Seite 62 = NJW 51, NJW Jahr 51 Seite 269).
  • LG Berlin, 08.08.2022 - 83 O 9/22

    Sittenwidrigkeit des durch einen Rechtsanwalt für seinen Mandanten

    Der Beklagte zu 1. hat durch seine Tätigkeit die Geschäfte der verstorbenen Klägerin besorgt, ohne durch einen rechtsgültigen Auftrag oder sonstigen Vertrag hierzu ermächtigt gewesen zu sein § 678 BGB, sodass auf dieses Verhältnis ausschließlich die Regelungen der Geschäftsführung ohne Auftrag anzuwenden sind, § 677ff. BGB (vgl.RGZ 90, 211, 215f; 98, 131, 134; Gruch 52, 997, 1002; Staudinger, BGB 11. Aufl § 677 Bem 12; Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht 15, Bearb S 699f; vgl auch BGHZ 1, 57, 62) (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1962 - VII ZR 120/61 -, BGHZ 37, 258-264, BGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - IX ZR 48/10 -, juris).
  • BGH, 27.01.1967 - V ZR 80/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Eine Entscheidung über den Grund des Anspruchs durfte zwar ohne Prüfung darüber ergehen, ob die Klagforderung die Aufrechnungsforderung übersteigt, da diese mit jener nicht in rechtlichem Zusammenhang steht und nur bei diesem Zusammenhang ein Grundurteil an die Bedingung geknüpft ist, daß die Klagforderung mit Wahrscheinlichkeit die Gegenforderung übersteigt (BGHZ 11, 63; LM ZPO § 304 Nr. 19); jedoch durfte die Entscheidung nicht ohne Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung ergehen (vgl. LM ZPO § 304 Nr. 24), wobei das Reichsgericht den Vorbehalt in die Urteilsformel aufzunehmen verlangte (JW 1904 S. 39), während über dieses Erfordernis durch den Bundesgerichtshof noch nicht entschieden ist (BGHZ 1, 63, 66) [BGH 12.01.1951 - V ZR 14/50].
  • BGH, 09.02.1965 - V ZR 260/62

    Leistungspflichten aus einem Tauschvertrag - Nichtigkeit eines Tauschvertrages

    (BGHZ 1, 57, 60 [BGH 12.01.1951 - V ZR 14/50]; RGZ 146, 358).
  • BGH, 29.06.1960 - V ZR 181/58

    Schadensersatzansprüche wegen Überschwemmungen und Maßnahmen zur Verhütung

    Aus solchen Vereinbarungen sich ergebende Ansprüche können nur im ordentlichen Rechtswege verfolgt werden (BGHZ 1, 57, 63).
  • BGH, 16.01.1952 - II ZR 25/51

    Rechtsmittel

    Danach ist dem Berufungsrichter eine Verletzung der Frage- und Aufklärungspflicht nicht unterlaufen (BGH 1, 57 [62]).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1951 - I ZR 22/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,489
BGH, 02.02.1951 - I ZR 22/50 (https://dejure.org/1951,489)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1951 - I ZR 22/50 (https://dejure.org/1951,489)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1951 - I ZR 22/50 (https://dejure.org/1951,489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 269
  • MDR 1951, 281
  • JR 1951, 372
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 30.06.1904 - VI 485/03

    Einrede der Arglist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche

    Auszug aus BGH, 02.02.1951 - I ZR 22/50
    Nach dem das Recht der Schuldverhältnisse beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben ist es nicht zulässige dass, wenn der Gläubiger Ansprüche geltend macht, die die Gegenseite nach dem früheren Verhalten des Gläubigers als erledigt ansehen durfte, und wenn die Gegenseite sich dieser Auffassung entsprechend eingerichtet hat (RGZ 155, 151; 158, 107), der Gläubiger von seinen Rechten so verspätet Gebrauch macht, der zu seinem eigenen früheren Verhalten in Widerspruch steht RGZ 58, 356; 170, 203).
  • BGH, 12.06.1951 - V BLw 59/50

    Rechtsmittel

    Dass zwischendurch bereits entsprechende Vorstellungen dem Antragsgegner gegenüber erhoben worden seien, ist bisher nicht vorgetragen worden, Zeitablauf allein kann allerdings den Einwand der Verwirkung oder der unzulässigen Rechtsausübung nicht begründen, es müssen noch weitere Umstände hinzukommen (vgl. Palandt a.a.O.; Kleine, JZ 1951, 9; BGH vom 19.12.1950, BGHZ 1, 31 ff 32/33 = MDR 1951, 235 ff 236 und vom 2.2.1951, MDR 1951, 281).
  • BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57

    Rechtsmittel

    Maßgebend ist, ob der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung des Verhaltens des Berechtigten erwarten durfte, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, ob er sich also darauf einrichten durfte, daß er mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauche (RGZ 155, 132; 158, 107; Urteil des BGH vom 22. Februar 1951 I ZR 22/50 = MDR 1951, 281).
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