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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56   

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https://dejure.org/1958,127
BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56 (https://dejure.org/1958,127)
BVerfG, Entscheidung vom 10.07.1958 - 1 BvR 532/56 (https://dejure.org/1958,127)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juli 1958 - 1 BvR 532/56 (https://dejure.org/1958,127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Wohnsitz im Sinne des Art. 116 II 2 GG

  • openjur.de

    Wohnsitz im Sinne des Art. 116 II 2 GG

  • opinioiuris.de

    Wohnsitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung eines von Geburt Deutschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslieferungsverfahren - Zulässigkeit von Auslieferungsverfahren - Auslieferung von Nichtddeutschen - Auslieferungshaftbefehl

  • hjil.de PDF, S. 51 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 81
  • NJW 1958, 1436 (Ls.)
  • MDR 1958, 656
  • DÖV 1958, 958
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56
    Für diese Personen hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß sie nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie nach 1945 ständig den Willen bekundet haben, als deutsche Staatsangehörige behandelt zu werden (BVerfGE 1, 322 [331]; 2, 98 [99]; 4, 322 [329 ff.]).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvR 284/54

    Verlust der auf dem "Anschluß" Österreichs beruhenden deutschen

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56
    Für diese Personen hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß sie nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie nach 1945 ständig den Willen bekundet haben, als deutsche Staatsangehörige behandelt zu werden (BVerfGE 1, 322 [331]; 2, 98 [99]; 4, 322 [329 ff.]).
  • BVerfG, 12.12.1952 - 1 BvR 674/52

    Frage der Staatsangehörigkeit nach 1945 bei davor zwangsweise erworbenen

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56
    Für diese Personen hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß sie nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie nach 1945 ständig den Willen bekundet haben, als deutsche Staatsangehörige behandelt zu werden (BVerfGE 1, 322 [331]; 2, 98 [99]; 4, 322 [329 ff.]).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung haben sie grundsätzlich die ihnen möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze von Amts wegen durchzuführen; den Betroffenen trifft insoweit keine Beweislast (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).
  • VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung

    (BVerfGE 8, 81).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke

    aa) Das mit einem Überstellungsersuchen befasste Gericht trifft deshalb von Amts wegen eine Aufklärungspflicht, die ebenfalls dem Schutzauftrag von Art. 1 Abs. 1 GG unterfällt; den Betroffenen trifft insoweit keine Beweislast (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ; 140, 317 ).
  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    d) Ist es der Sinn des Art. 116 Abs. 2 GG, den politisch, rassisch und religiös Verfolgten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht gegen ihren Willen aufzudrängen, so ist es folgerichtig, daß die deutschen Staatsangehörigen, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge - sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben - als Deutsche behandelt werden, die ihre Staatsangehörigkeit niemals verloren haben (BVerfGE 8, 81 [87]).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    c) Art. 116 Abs. 2 GG dient der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts (BVerfGE 8, 81 [86, 88]).

    Diese Auslegung findet in der Rechtsordnung keine Stütze, verstößt gegen den vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Grundsatz, der Wiedergutmachung dienende Vorschriften des Grundgesetzes nicht einengend zu Lasten des Verfolgten auszulegen (BVerfGE 8, 81 [86]), sie steht im Widerspruch zur Erkenntnis der Nichtigkeit der Ausbürgerung, ist durch Interessen der Rechtssicherheit nicht geboten und verkehrt die Schutzfunktion des Antragserfordernisses ins Gegenteil.

  • BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher

    (3) Nach seinem Sinn und Zweck dient Art. 116 Abs. 2 GG der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts (vgl. BVerfGE 8, 81 ).

    Der Gesetzeszweck der Wiedergutmachung steht einer einengenden Auslegung des Art. 116 Abs. 2 GG grundsätzlich entgegen (vgl. BVerfGE 8, 81 ), was ebenfalls gegen eine Eingrenzung des Abkömmlingsbegriffs und für eine Einbeziehung der nichtehelichen Kinder eines ausgebürgerten Vaters in diesen Begriff spricht.

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    An den dort aufgezeigten Voraussetzungen für die Anerkennung des Eigentumsschutzes für rentenrechtliche Rechtspositionen hat das BVerfG nachfolgend festgehalten und sie teilweise präzisiert (vgl hierzu Beschluß vom 1. Juli 1981, BVerfGE 8, 81, 109 f; Urteil vom 16. Juli 1985, BVerfGE 69, 272, 298 ff; Beschluß vom 4. Juni 1985, BVerfGE 70, 101, 110 f; vom 13. Mai 1986, BVerfGE 72, 141, 152 f; vom 8. April 1987, BVerfGE 75, 78, 96 ff; vom 12. November 1996; BVerfGE 95, 143, 191; vom 18. Februar 1998, BVerfGE 97, 271, 283 f; Urteil vom 28. April 1999, BVerfGE 100, 1, 31 ff).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Das dargelegte Ergebnis widerspricht nicht dem Grundsatz, daß der Wiedergutmachungszweck einer einengenden Auslegung entgegensteht (BVerfGE 8, 81 [86]).
  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

    aa) In einem Auslieferungsverfahren haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht im Hinblick auf das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens den Sachverhalt so weit aufzuklären, daß die Eigenschaft des Verfolgten als Nichtdeutscher eindeutig feststeht (vgl. BVerfGE 8, 81 [84 f.]; 17, 224 [227]).
  • BVerfG, 22.10.2019 - 2 BvR 1661/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Dabei obliegt dem Betroffenen im Auslieferungsverfahren keine Beweislast hinsichtlich seiner politischen Verfolgung (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 15, 249 ; 52, 391 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, Rn. 6), wenn er auch gehalten ist, bei der Sachverhaltsaufklärung nach seinen Möglichkeiten mitzuwirken.
  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

  • BVerfG, 16.08.2018 - 2 BvR 237/18

    Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2007 - 12 A 2053/05

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gem. § 25 Abs. 1 Reichs- und

  • BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09

    Keine Grundrechtsverletzung durch Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen

  • BVerfG, 16.07.2012 - 2 BvQ 31/12

    Auslieferung in die USA zu Zwecken der Strafverfolgung - Verlust der deutschen

  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 C 17.79

    Vertriebene - Aussiedler - Vertreibungsgebiet - Deutscher Staatsangehöriger -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 8 A 4522/98

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Ermessen; Reduzierung auf Null; Danzig

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63

    Vertriebenenbegriff

  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 20/84

    NS-Zeit - Verfolgte Personen - Neue Staatsangehörigkeit - Verlust derdeutschen

  • AG Sinsheim, 26.02.2024 - 3 M 256/23
  • BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93

    Kein Auslieferungshindernis bei Bewerbung um Einbürgerung

  • BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung an die Türkei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 12 A 1715/05

    Anspruch auf Erteilung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Nachweis der deutschen

  • BVerfG, 29.07.1999 - 2 BvR 1213/99

    Zulässige Auslieferung trotz laufenden Verfahrens wegen Ausstellung einer

  • BVerwG, 09.11.1983 - 2 CB 26.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anmeldung von

  • OLG Köln, 07.12.2009 - 6 AuslA 161/09

    Fortgeltung des Schutzes der Genfer Flüchtlingskonvention nach Einbürgerung

  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 75.73

    Vertriebeneneigenschaft ehemals österreichischer Staatsbürger - Erwerb der

  • VG Köln, 15.07.2020 - 10 K 1974/18
  • OVG Hamburg, 27.02.1995 - Bf III 53/94

    Erteilung eines Vertriebenenausweises; Vertriebenenausweis; Deutsche

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 48/79
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 6/80
  • BGH, 11.07.1962 - IV ZR 78/62

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57   

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https://dejure.org/1958,103
BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57 (https://dejure.org/1958,103)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.1958 - 1 BvR 113/57 (https://dejure.org/1958,103)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 1958 - 1 BvR 113/57 (https://dejure.org/1958,103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 311
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 89
  • NJW 1958, 1436
  • DÖV 1959, 398
  • Rpfleger 1958, 261
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57
    Das Landgericht hat jedenfalls keine angemessene Zeit (vgl. BVerfGE 4, 190 [192]; 6, 12 [15]) gewartet, ehe es die sofortige Beschwerde verwarf.
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57
    Das Landgericht hat jedenfalls keine angemessene Zeit (vgl. BVerfGE 4, 190 [192]; 6, 12 [15]) gewartet, ehe es die sofortige Beschwerde verwarf.
  • RG, 12.11.1936 - VI B 17/36

    1. Besteht für die Beschwerde eine Pflicht zur Begründung? 2. Genügt es, falls

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Richter in einem solchen Fall für die weitere Begründung eine Frist setzten muß (KG NJW 1954, 1410 f.; BayObLG MDR 1957, 106 f.) oder ob es ausreicht, wenn er angemessene Zeit mit seiner Entscheidung wartet (RGZ 152, 316 [318]).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17

    Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei Absehen von einer gebotenen

    Aus diesem Grunde ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nur dann verletzt, wenn das Gericht eine den Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (BVerfGE 12, 110, 113), sondern auch dann, wenn das Gericht sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (vgl. BVerfGE 4, 190, 192; 6, 12, 15; 8, 89, 91; 12, 6, 9; 17, 191, 193).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör hat das Gericht lediglich eine angemessene Äußerungsfrist abzuwarten, bevor es entscheidet (BVerfGE 8, 89, 91; 17, 191, 193; BVerfG ZIP 1986, 1336, 1337; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 573 Rdn. 5; Zöller/Gummer, ZPO, 19. Aufl., § 573 Rdn. 10; MünchKommZPO/Braun, § 573 Rdn. 3).
  • BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Entlassung des Treuhänders wegen schuldhafter

    Wird eine sofortige Beschwerde vom Beschwerdeführer zunächst nicht begründet, eine Begründung aber angekündigt oder jedenfalls vorbehalten, ohne dass hierfür ein bestimmter Zeitpunkt genannt wird, hat das Gericht eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb derer die Begründung eingehen kann (BVerfGE 8, 89, 90 f; 12, 6, 8 f; 17, 191, 193; 18, 399, 406; BGH, Beschl. v. 24. September 2009 - IX ZB 285/08, juris Rn. 2).

    Ob das Beschwerdegericht einem Beschwerdeführer, der eine Begründung innerhalb einer längeren Frist ankündigt, eine Frist setzen oder einen Hinweis erteilen muss, wenn es vor Ablauf dieser Frist entscheiden will (so Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl. § 571 Rn. 13; a.A. OLG Oldenburg MDR 1990, 1125; vgl. auch BVerfGE 8, 89, 91), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.

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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1958 - VII ZR 96/57   

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https://dejure.org/1958,620
BGH, 17.04.1958 - VII ZR 96/57 (https://dejure.org/1958,620)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1958 - VII ZR 96/57 (https://dejure.org/1958,620)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1958 - VII ZR 96/57 (https://dejure.org/1958,620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 27, 101
  • NJW 1958, 1436
  • MDR 1958, 507
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 282/98

    Umfang der Haftung des Frachtführers

    Verjährungsvorschriften und Ausschlußfristen setzende Normen stimmen insoweit in Tatbestand und Rechtsfolge in der praktischen Rechtsanwendung miteinander überein (vgl. BGHZ 27, 101, 105; 84, 101, 108).
  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 196/02

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen des Verlustes von Transportgut

    Die Vorschrift des Art. 29 WA enthält eine Ausschlußfrist (vgl. BGHZ 27, 101, 106; 84, 101, 108).
  • BGH, 14.07.1983 - I ZR 128/81

    Verschulden i.S. von Art. 29 CMR

    Zu Art. 25 WA 1929 bestand bereits eine gesicherte Rechtsprechung, nach der die grobe Fahrlässigkeit dem Vorsatz gleichsteht (vgl. BGHZ 27, 101 (106) = NJW 1958, 1436; an dieser Rspr. ist in der Folgezeit festgehalten worden, vgl. u. a. BGH, LM WA Nr. 9).
  • BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77

    Warschauer Abkommen

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  • BGH, 22.04.1982 - I ZR 86/80

    Schadensersatz nach Warschauer Abkommen

    Art. 29 WarschAbk enthält nach seinem Wortlaut eine Ausschlußfrist; davon ist die Rechtsprechung des BGH stets ausgegangen (BGHZ 27, 101 (106) = NJW 1958, 1436; BGH, NJW 1963, 1405).
  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 286/80

    Haager Protokoll - Leichtfertigkeit

    Schon nach seiner ursprünglichen (Warschauer) Fassung eröffnete Art. 25 WA solche Ansprüche außer bei Vorsatz nur bei einer Fahrlässigkeit, die nach dem Recht des angerufenen Gerichts dem Vorsatz gleichstand; das war für das deutsche Recht die Verschuldensform der groben Fahrlässigkeit (BGHZ 27, 101 (106) = NJW 1958, 1436; BGHZ 74, 162 (167) = NJW 1979, 2474; BGH, LM Warschauer Abkommen Nr. 9).
  • BGH, 02.04.1974 - VI ZR 23/73

    Warschauer Abkommen

    Doch ist die in BGHZ 27, 101, 106, einem zu Art. 25 WA ergangenen Urteil, noch offengelassene Frage, ob diese Sanktionen nur die Bestimmungen, welche die Haftung materiell ausschließen (so ggfls. bei Art. 20, u.U. auch bei Art. 21 WA) bzw. beschränken (so bei Art. 22 WA), oder auch die formalere Regelung in Art. 29 WA betreffen, zu verneinen.
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 61/73

    Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Schadensersatzregelung des Warschauer

    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, daß nach Art. 25 WA im Bereich des Deutschen Rechts Haftungsbeschränkungen des Luftfrachtführers bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind (vgl. BGHZ 27, 101).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.06.1958 - III ZR 35/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,887
BGH, 02.06.1958 - III ZR 35/57 (https://dejure.org/1958,887)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1958 - III ZR 35/57 (https://dejure.org/1958,887)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1958 - III ZR 35/57 (https://dejure.org/1958,887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung der Fahrbahn

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1436 (Ls.)
  • MDR 1958, 750
  • DB 1958, 1039
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.04.1957 - III ZR 66/56

    Pflicht zur Aufstellung von Warnschildern mit dem Hinweis auf sich ergebende

    Auszug aus BGH, 02.06.1958 - III ZR 35/57
    Er kann diese seine Verantwortung nicht auf die Verkehrspolizei abwälzen, deren Pflichten vielmehr unabhängig von den Pflichten des Verkehrssicherungspflichtigen bestehen (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 8. April 1957 - III ZR 66/56 -, LM E a 8 zu § 823 BGB).
  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Im übrigen ist die Verkehrssicherungspflicht nach ihrem Sinn und Zweck im Interesse der Verkehrsteilnehmer sofort zu erfüllen und ein eventueller Zuständigkeitsstreit anschließend beim Kostenregreß auszutragen (vgl. Senatsurteile vom 2. Juni 1958 - III ZR 35/57 - LM BGB § 823 (Dc) Nr. 30; vom 13. Dezember 1956 - III ZR.
  • OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem aus einer

    In einem solchen Fall ist es angebracht, der laufenden nicht vermögensrechtlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung auch eine laufende geldliche Entschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen und dem Kläger so einen gewissen dauerhaften Ausgleich für seine unfallbedingte Behinderung zu verschaffen (vgl. BGH, VersR 1976, 967 ; VersR 1958, 531 ; VersR 1957, 66 ; OLG Frankfurt/M., JZ 1978, 526; OLG Celle - 5. Zivilsenat, VersR 1977, 1009).
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