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   BVerwG, 22.06.1979 - IV C 40.75   

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BVerwG, 22.06.1979 - IV C 40.75 (https://dejure.org/1979,145)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1979 - IV C 40.75 (https://dejure.org/1979,145)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1979 - IV C 40.75 (https://dejure.org/1979,145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der Genehmigungsbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 718
  • DÖV 1980, 135
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Das gilt sowohl für die Fälle, in denen die luftverkehrsrechtliche Zulassung eines Vorhabens allein und abschließend durch eine Genehmigung geschieht (vgl. dazu Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 2), als auch in den Fällen, in denen die luftverkehrsrechtliche Zulassung außer von einer Genehmigung auch noch von einer Planfeststellung abhängt (Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - in BVerwGE 56, 110 [136] sowie Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 S. 1 [4]).

    Insoweit gehört es zu jenen Verfahrensregelungen, die nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs dienen, sondern dem betroffenen Dritten in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene, nämlich selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition gewähren, sei es im Sinne eines Anspruchs auf die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens überhaupt, sei es im Sinne eines Anspruchs auf die ordnungsgemäße Beteiligung an einem anderweitig eingeleiteten Verwaltungsverfahren (vgl. dazu Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239]; Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Das gilt sowohl für die Fälle, in denen die luftverkehrsrechtliche Zulassung eines Vorhabens allein und abschließend durch eine Genehmigung geschieht (vgl. dazu Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 2), als auch in den Fällen, in denen die luftverkehrsrechtliche Zulassung außer von einer Genehmigung auch noch von einer Planfeststellung abhängt (Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - in BVerwGE 56, 110 [136] sowie Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Wesentlich sind Änderungen bereits immer dann, wenn sie - bezogen auf die hinter dem Genehmigungserfordernis stehenden Schutzgüter - nach ihrer Art oder nach ihrem Umfang zu einer erneuten Prüfung Anlaß geben, d.h., wenn sie sozusagen die Genehmigungsfrage erneut aufwerfen; und das eben trifft zu, sobald jene Belange in rechtserheblicher Weise berührt sein können (vgl. Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG IV C 9.75 - in Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2 S. 1 [6]; ebenso, zu § 29 BBauG, Urteil vom 11. Februar,1977 - BVerwG IV C 8.75 - in Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21 S. 7 [10]).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Diese ihre Rechtsschutzbehauptung würde unter dem Gesichtspunkt des § 42 Abs. 2 VwGO für die Zulässigkeit der Klage nur dann nicht ausreichen, wenn sie in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht in dem Sinne unschlüssig wäre, daß die von der Klägerin als verletzt behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihr zustehen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 13. Juli 1973 - BVerwG VII C 6.72 - in BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [3]; Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG IV B 13.77 - in BVerwGE 54, 99 [100]).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Insoweit gehört es zu jenen Verfahrensregelungen, die nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs dienen, sondern dem betroffenen Dritten in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene, nämlich selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition gewähren, sei es im Sinne eines Anspruchs auf die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens überhaupt, sei es im Sinne eines Anspruchs auf die ordnungsgemäße Beteiligung an einem anderweitig eingeleiteten Verwaltungsverfahren (vgl. dazu Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239]; Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - a.a.O.).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Wesentlich sind Änderungen bereits immer dann, wenn sie - bezogen auf die hinter dem Genehmigungserfordernis stehenden Schutzgüter - nach ihrer Art oder nach ihrem Umfang zu einer erneuten Prüfung Anlaß geben, d.h., wenn sie sozusagen die Genehmigungsfrage erneut aufwerfen; und das eben trifft zu, sobald jene Belange in rechtserheblicher Weise berührt sein können (vgl. Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG IV C 9.75 - in Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2 S. 1 [6]; ebenso, zu § 29 BBauG, Urteil vom 11. Februar,1977 - BVerwG IV C 8.75 - in Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21 S. 7 [10]).
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Diese ihre Rechtsschutzbehauptung würde unter dem Gesichtspunkt des § 42 Abs. 2 VwGO für die Zulässigkeit der Klage nur dann nicht ausreichen, wenn sie in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht in dem Sinne unschlüssig wäre, daß die von der Klägerin als verletzt behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihr zustehen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 13. Juli 1973 - BVerwG VII C 6.72 - in BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [3]; Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG IV B 13.77 - in BVerwGE 54, 99 [100]).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66

    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Das gilt sowohl für die Fälle, in denen die luftverkehrsrechtliche Zulassung eines Vorhabens allein und abschließend durch eine Genehmigung geschieht (vgl. dazu Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 2), als auch in den Fällen, in denen die luftverkehrsrechtliche Zulassung außer von einer Genehmigung auch noch von einer Planfeststellung abhängt (Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - in BVerwGE 56, 110 [136] sowie Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Aus alledem ergibt sich, daß die Entscheidung der Genehmigungsbehörde über die Notwendigkeit einer Genehmigung bei geplanten baulichen oder betrieblichen Erweiterungen oder Änderungen eines Flughafens sowohl gegenüber dem Flughafenunternehmer als auch gegenüber den durch Erweiterungen oder Änderungen des Flughafens potentiell Betroffenen unmittelbare Rechtswirkungen hat und daher vom Berufungsgericht mit Recht als Verwaltungsakt angesehen worden ist (vgl. - für die Entscheidung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 LuftVG - Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 24.73 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 S. 1 [4]).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Darin liege eine formelle Rechtsbeeinträchtigung (vgl BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 40.75 -).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Das ist eine vom Gesetzgeber in § 10 Abs. 1 Satz 1 LuftVG in Kauf genommene Entscheidung der jeweiligen Landesregierung (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 40.75 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 11).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine Gemeinde mit eigenen Planungen eine Fachplanung grundsätzlich nur abwehren kann, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist (Urteil vom 22. Juni 1976 - BVerwG 4 C 40.75 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 11; Urteil vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - DVBl 1984, 88; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 [132]; vgl. auch Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - NVwZ 1994, 371 = ZfBR 1994, 43, zur Darlegungslast der Gemeinde bezüglich ihrer konkreten Planung).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78   

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BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78 (https://dejure.org/1979,1419)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1979 - 7 B 174.78 (https://dejure.org/1979,1419)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1979 - 7 B 174.78 (https://dejure.org/1979,1419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Gewährung einer Theatersubvention unter Berufung auf Art. 5 Abs. 3 GG - Verfahrensfehler durch Zurückgreifen auf einen vor der mündlichen Verhandlung erarbeiteten Text zum Zwecke der mündlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 718
  • DÖV 1979, 912
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Angesichts dieses auf sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Prozeßstoff und dem Vorbringen der Prozeßparteien hindeutenden Vorgehens des Berufungsgerichts hätte die Beschwerde mindestens darlegen müssen, welches Vorbringen der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom Berufungsgericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen worden ist, inwiefern sich dies aus dem Inhalt des zur mündlichen Urteilsbegründung verwendeten Textes ergibt und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (vgl. hierzu BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [26]).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Dieses Grundrecht gewährt keinen Anspruch auf staatliche Leistungen und gebietet insbesondere nicht, eine solche "Forderung allen künstlerischen Äußerungen und allen der Vermittlung künstlerischer Inhalte dienenden Medien gleichmäßig zuteil werden (zu) lassen" (vgl. BVerfGE 36, 321 [332]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Dieses verfahrensrechtliche Grundrecht begründet die Pflicht des Gerichts, "Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen" (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. zuletzt BVerfGE 42, 364 [367 f.]).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 CB 8.79

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Absehen von einer mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Insbesondere läßt sich daraus nicht folgern, daß das Gericht seine Meinung nicht erst unter dem Eindruck der mündlichen Verhandlung gebildet, sondern sich schon vorher festgelegt hat (vgl. im übrigen Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - in Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 26 S. 15 [16]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn sich aus einem solchen Vorgehen des Gerichts ergibt, daß es das Vorbringen eines Prozeßbeteiligten in der mündlichen Verhandlung entweder nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 9, 213 [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvR 53/56] [215]).
  • BVerwG, 26.09.1966 - VII B 147.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Die Gewährung einer Theatersubvention, auf die nach der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelung kein Anspruch besteht, kann nämlich nur verlangt werden, wenn ihre Verweigerung sich als eine Verletzung des Gleichheitssatzes darstellen würde (vgl. die Beschlüsse des beschließenden Senats vom 26. September 1966 - BVerwG 7 B 147.64 - und - BVerwG 7 B 176.64 -); daran ändert auch die Berufung der Beschwerde auf Art. 5 Abs. 3 GG nichts.
  • BVerwG, 26.09.1966 - VII B 176.64

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von Zuschüssen für

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Die Gewährung einer Theatersubvention, auf die nach der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelung kein Anspruch besteht, kann nämlich nur verlangt werden, wenn ihre Verweigerung sich als eine Verletzung des Gleichheitssatzes darstellen würde (vgl. die Beschlüsse des beschließenden Senats vom 26. September 1966 - BVerwG 7 B 147.64 - und - BVerwG 7 B 176.64 -); daran ändert auch die Berufung der Beschwerde auf Art. 5 Abs. 3 GG nichts.
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Wird die Gehörsrüge darauf gestützt, dass das Tatsachengericht relevantes Vorbringen übergangen habe, bedarf es der Darlegung, welches Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (BVerwG, Beschluss vom 16. August 1979 - 7 B 174.78 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 58 S. 97 f.).
  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23

    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn sich aus dem Vorgehen des Gerichts ergibt, dass es das Vorbringen eines Prozessbeteiligten in der mündlichen Verhandlung entweder nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, B.v. 16.8.1979 - 7 B 174.78 - BayVBl 1980, 56 = juris Rn. 3; BVerfG, B.v. 17.3.1959 - 1 BvR 53/56 - BVerfGE 9, 213/215 = juris Rn. 12).

    Angesichts dieses auf sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Prozessstoff und dem Vorbringen der Prozessparteien hindeutenden Vorgehens des Verwaltungsgerichts hätten die Kläger mindestens darlegen müssen, welches genaue Vorbringen der Kläger vom Erstgericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen worden ist, inwiefern sich dies aus dem Inhalt der Entscheidungsgründe ergibt und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, B.v. 16.8.1979 a.a.O. juris Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1981 - 8 A 1718/79
    BVerwG, Urt. v. 30.8.1968 - 7 C 122.66 -, BVerwGE 30, 191, 196 (unter 3.); Beschl. v. 16.8.1979 - 7 B 174/78 -, NJW 1980, 718; Breuer, aaO., Seite 111, II 7.

    BVerwG, Beschl. v. 16.8.1979, aaO..

  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 34.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Wird die Beschwerde darauf gestützt, die Vorinstanz habe Vorbringen übergangen, muss substantiiert dargelegt werden, welches nach seiner Rechtsauffassung erhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen haben soll, welche besonderen Umstände es nahelegen, der Vortrag sei übergangen worden und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1979 - 7 B 174.78 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 58; Bier, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 133 Rn. 41).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 7 A 11413/20

    Zur Entkräftung einer amtstierärztlichen Beurteilung ist ein qualifiziertes

    aa) Soweit der Kläger rügt, er sei mit seinem Verweis auf die Fachliteratur, wonach das gegenseitige Besaugen der Kälber kein Beleg für deren unzureichende Wasserversorgung sei, nicht gehört worden, ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich, inwieweit es auf diesen Vortrag entscheidungserheblich ankommen sollte (vgl. zu diesem Erfordernis etwa BVerwG, Beschluss vom 16. August 1979 - 7 B 174/78 -, juris Rn. 3).
  • BFH, 07.05.1987 - IV R 125/86

    Außer Kraft gesetzte Vorschrift - Verfassungsmäßigkeit

    Art. 5 Abs. 3 GG begründet jedenfalls keinen Anspruch des Einzelnen auf die Gewährung bestimmter staatlicher Förderungsmaßnahmen (vgl. auch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 1979 7 B 174/78, Neue Juristische Wochenschrift 1980, 718, und Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 23. Oktober 1968 V OVG A 25/68, Deutsches Verwaltungsblatt 1969, 875).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 32.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Wird die Beschwerde darauf gestützt, die Vorinstanz habe Vorbringen übergangen, muss substantiiert dargelegt werden, welches nach seiner Rechtsauffassung erhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen haben soll, welche besonderen Umstände es nahelegen, der Vortrag sei übergangen worden und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1979 - 7 B 174.78 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 58; Bier, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 133 Rn. 41).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 31.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Wird die Beschwerde darauf gestützt, die Vorinstanz habe Vorbringen übergangen, muss substantiiert dargelegt werden, welches nach seiner Rechtsauffassung erhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen haben soll, welche besonderen Umstände es nahelegen, der Vortrag sei übergangen worden und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1979 - 7 B 174.78 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 58; Bier, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 133 Rn. 41).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 33.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Wird die Beschwerde darauf gestützt, die Vorinstanz habe Vorbringen übergangen, muss substantiiert dargelegt werden, welches nach seiner Rechtsauffassung erhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen haben soll, welche besonderen Umstände es nahelegen, der Vortrag sei übergangen worden und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1979 - 7 B 174.78 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 58; Bier, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 133 Rn. 41).
  • BVerwG, 07.06.2006 - 6 B 7.06

    Unterschiedliche Bewertung vergleichbarer juristischer Prüfungsleistungen in

    Wird eine Beschwerde unter diesem Gesichtspunkt auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt, muss sie gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO im Einzelnen darlegen, welches Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (Beschluss vom 16. August 1979 BVerwG 7 B 174.78 Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 58; s.a. BFH, Beschluss vom 30. September 2004 IV F 9/03 BFHE 207, 501).
  • LSG Sachsen, 26.02.2015 - L 3 AS 80/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kosten für Unterkunft und Heizung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1997 - 10 B 10658/97

    Rechtsauffassung; Ernstliche Zweifel; Zulassungsgrund

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.1979 - 1 WB 54.79   

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BVerwG, 29.05.1979 - 1 WB 54.79 (https://dejure.org/1979,3474)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1979 - 1 WB 54.79 (https://dejure.org/1979,3474)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1979 - 1 WB 54.79 (https://dejure.org/1979,3474)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 718
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 52.81

    Antrag eines Soldaten auf Versetzung wegen zu großer Entfernung von seinem

    Es liegt auf der Hand, daß eine spätere Veränderung der entsprechenden Personalplanung auf Schwierigkeiten stoßen mußte (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. Mai 1979 - 1 WB 54/79).
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