Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80 |
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Heroin ; Gemeinschaftlicher Erwerb ; Gemeinschaftlicher Verbrauch; Garantenpflicht; Todesgefahr; Zuziehung eines Arztes
Papierfundstellen
- NJW 1981, 182
- MDR 1981, 157
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Celle, 17.05.1979 - 3 Ss 429/78
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
Das vom Landgericht zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 17. Mai 1979 (MDR 80, 74) steht dieser Auffassung nicht entgegen und vermag eine andere Entscheidung nicht zu begründen. - BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73
Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz, …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
Der Bundesgerichtshof betont jedoch, daß dies nicht so zu verstehen sei, daß jeder Beitrag zur Entstehung einer Gefahr eine Garantenpflicht hervorrufen müsse, da dies zu einer uferlosen Ausweitung dieser Pflichten und damit auch der strafrechtlichen Vorschriften führen würde (BGHSt 25, 218 [220]). - BGH, 06.10.1976 - 3 StR 202/76
Überfall in Wohnung - § 13 StGB, zur Garantenpflicht dessen, der einen anderen in …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 27, 10 [12]) dargelegt, daß einen Wohnungsinhaber, der einen anderen in seine Hausgemeinschaft aufgenommen hatte, kraft seiner besonderen Abwehrbefugnisse eine ähnliche Rechtspflicht treffe wie einen Gastwirt, der für Ordnung in seinen Räumen zu sorgen und seine Gäste vor Ausschreitungen anderer Gäste zu schützen habe (…vgl. zur Kritik, Tenckhoff in JuS 1978, S. 308 ff).
- BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51
Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283 [285}) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279 [283]; 11, 353 [355]; 19, 152 [154]; 23; 327; VRS 13, 120 [123]) sind zwar stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der - schulhaft oder schuldlos - durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwehren. - BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283 [285}) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279 [283]; 11, 353 [355]; 19, 152 [154]; 23; 327; VRS 13, 120 [123]) sind zwar stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der - schulhaft oder schuldlos - durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwehren. - BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58
Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283 [285}) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279 [283]; 11, 353 [355]; 19, 152 [154]; 23; 327; VRS 13, 120 [123]) sind zwar stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der - schulhaft oder schuldlos - durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwehren. - RG, 20.10.1893 - 2727/93
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283 [285}) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279 [283]; 11, 353 [355]; 19, 152 [154]; 23; 327; VRS 13, 120 [123]) sind zwar stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der - schulhaft oder schuldlos - durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwehren. - RG, 16.09.1940 - 3 D 510/40
1. Beihilfe zum Zeugenmeineide kann die Partei eines bürgerlichen Rechtsstreites …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283 [285}) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279 [283]; 11, 353 [355]; 19, 152 [154]; 23; 327; VRS 13, 120 [123]) sind zwar stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der - schulhaft oder schuldlos - durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwehren.
- BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93 Denn der gemeinsame Drogenkonsum begründet kein so enges gegenseitiges Verhältnis, daß gegenseitige Hilfe im Falle der Ohnmacht eines Beteiligten geschuldet würde (vgl dazu OLG Stuttgart, Justiz 1980, 445; Hassemer, Zur Frage der Garantenstellung bei gemeinschaftlichem Rauschgifterwerb und Rauschgiftkonsum, JuS 1981, 381).
- OLG Hamburg, 02.03.2012 - 1 U 86/10
Regress der gesetzlichen Krankenversicherung nach Balkonsturz einer Versicherten: …
Allein die Tatsache, dass der Beklagte gemeinsam mit der Geschädigten Alkohol und Betäubungsmittel konsumiert hatte, begründete keine Garantenstellung (BGH, Urteil vom 25.02.1954, 1 StR 612/53, NJW 1954, 1047; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.09.1980, 3 Ss (23) 697/80, NJW 1981, 182; OLG Hamm, Urteil vom 01.10.2004, 9 U 138/04, VersR 2005, 1689).
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OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (823) 697/80 |
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- NJW 1981, 182
- MDR 1981, 157