Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 17.01.1991

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90   

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BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90 (https://dejure.org/1991,1104)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90 (https://dejure.org/1991,1104)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - 1 BvR 1441/90 (https://dejure.org/1991,1104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Einfache Post - Vermutung des Zugangs - Gutachtenübersendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2757
  • NVwZ 1991, 1073 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit zulässig und auch offensichtlich begründet; das Bundesverfassungsgericht hat, wie sich aus seiner Entscheidung BVerfGE 36, 85 ergibt, die maßgebliche verfassungsrechtliche Frage bereits entschieden (§ 93 b Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ).

    Auch im Beschwerdeverfahren ist der Beschwerdeführer zu hören, bevor eine ihm nachteilige Entscheidung ergeht (vgl. BVerfGE 36, 85 [87]).

    Ist dies nicht geschehen und kann der Zugang des Gutachtens nicht in anderer Weise - etwa dadurch, daß der Beschwerdeführer schriftlich auf das Gutachten erwidert hat - festgestellt werden, so ist den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG nicht genügt (vgl. BVerfGE 36, 85 [87 f.]).

    Postsendungen können verloren gehen (vgl. BVerfGE 36, 85 [88 f.]; BGHZ 24, 308 [312]; BGH NJW 1961, S. 1176 [1177]; BAG NJW 1961, S. 2132; OLG Köln MDR 1987, S. 405 ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Das Äußerungsrecht soll den Beteiligten Gelegenheit geben, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluß zu nehmen (vgl. BVerfGE 9, 89 [96]; 57, 346 [359]; 65, 227 [233]).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Das Äußerungsrecht soll den Beteiligten Gelegenheit geben, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluß zu nehmen (vgl. BVerfGE 9, 89 [96]; 57, 346 [359]; 65, 227 [233]).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Da die Zwangsversteigerung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde nicht anberaumt worden ist, der Beschwerdeführer auch selbst keinen bestimmten Versteigerungstermin angegeben hat, ist angesichts der Aufhebung der landgerichtlichen Entscheidungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung kein Raum (vgl. BVerfGE 7, 367 [371]).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Mit seiner Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer insoweit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt (§ 92 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 6, 132 [134]; 74, 358 [369]; 81, 347 [355]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; 64, 135 [143]; 67, 96 [99]; st. Rspr.).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Postsendungen können verloren gehen (vgl. BVerfGE 36, 85 [88 f.]; BGHZ 24, 308 [312]; BGH NJW 1961, S. 1176 [1177]; BAG NJW 1961, S. 2132; OLG Köln MDR 1987, S. 405 ).
  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Dadurch entfällt für den Beschwerdeführer eine mögliche Beschwer durch den Beschluß des Oberlandesgerichts, mit dem seine weitere sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen wurde (vgl. BVerfGE 14, 320 [324]).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Das Äußerungsrecht soll den Beteiligten Gelegenheit geben, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluß zu nehmen (vgl. BVerfGE 9, 89 [96]; 57, 346 [359]; 65, 227 [233]).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Mit seiner Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer insoweit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt (§ 92 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 6, 132 [134]; 74, 358 [369]; 81, 347 [355]; st. Rspr.).
  • OLG Köln, 12.12.1986 - 20 U 206/85

    Einschreiben; Anscheinbeweises; Willenserklärung; Wirksamkeit einer

  • BVerfG, 16.05.1984 - 1 BvR 799/83
  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 173/59

    Die Beweislast liegt beim Absender

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Die Rechtsprechung hat bereits geklärt, dass ohne eine nähere Regelung weder eine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten Schreibens besteht (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 15.5.1991 - 1 BvR 1441/90, NJW 1991, 2757; ebenso bereits Bundesfinanzhof vom 23.9.1966, BFHE 87, 203) noch insoweit die Grundsätze des Anscheinsbeweises gelten (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung: S 73; Bundesgerichtshof vom 5.4.1978 - IV ZB 20/78, VersR 1978, 671; BGH vom 24.4.1996 - VIII ZR 150/95, NJW 1996, 2033, 2035 aE).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 2 S 114/17

    Bestreiten des Zugangs von Rundfunkgebührenbescheiden; anzuwendendes Landesrecht;

    Denn es besteht ohne gesetzliche Regelung - an der es hier fehlt, s.o. - keine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten Schreibens (BVerfG, Beschluss vom 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90 -, juris, NVwZ 1991, 1073).
  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    Denn es besteht ohne gesetzliche Regelung - an der es hier fehlt - keine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten Schreibens (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.5.1991, 1 BvR 1441/90, NVwZ 1991, 1073, juris Rn. 13).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87   

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https://dejure.org/1991,1280
BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87 (https://dejure.org/1991,1280)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.1991 - 2 BvR 595/87 (https://dejure.org/1991,1280)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 595/87 (https://dejure.org/1991,1280)
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Gegenseitigkeitsverbürgung

§ 7 preußStHG, Art. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von § 7 PrStHG - Gegenseitigkeitsverbürgung als sachliches Differenzierungsmerkmal

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Amtshaftung - Ausländer - Heimatstaat - Gegenseitigkeit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2757 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 661
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [140]; 34, 344 [347]; 65, 293 [295]).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 65, 293 [295]).

  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
    Dies setzt voraus, daß der Vertriebene noch im Zustand der Vertreibung nach Deutschland gelangt ist (vgl. BVerwGE 9, 231 [232]; 38, 224 [227]).

    Es genügt, wenn er in dem Aufnahmeland in zumutbarer Weise in das allgemeine Leben eingegliedert worden ist (vgl. BVerwGE 9, 231 [232 f.]).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
    Die Gegenseitigkeitsverbürgung ist eine Erscheinungsform des völkerrechtlichen Gegenseitigkeitsprinzips, das der Wahrnehmung eigener staatlicher Belange gegenüber anderen Staaten dient und auch auf dem Gebiet des innerstaatlichen Rechts Anwendung findet (vgl. BVerfGE 30, 409 [413] m.w.N.).

    Ebensowenig kann es darauf ankommen, ob der Gesetzgeber mit der Verwendung des Merkmals der Gegenseitigkeitsverbürgung das zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels gewählt hat (vgl. BVerfGE 30, 409 [414]).

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 68, 237 [250]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat nur zu überprüfen, ob dabei Auslegungsfehler unterlaufen sind, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung seines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Fall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [140]; 34, 344 [347]; 65, 293 [295]).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Verfassungsbeschwerde nicht im Wege der Prozeßstandschaft erhoben werden (vgl. BVerfGE 25, 256 [263]; 31, 275 [280]; 72, 122 [131]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Verfassungsbeschwerde nicht im Wege der Prozeßstandschaft erhoben werden (vgl. BVerfGE 25, 256 [263]; 31, 275 [280]; 72, 122 [131]).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69

    Begriff der Aufnahme "in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
    Dies setzt voraus, daß der Vertriebene noch im Zustand der Vertreibung nach Deutschland gelangt ist (vgl. BVerwGE 9, 231 [232]; 38, 224 [227]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03

    Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten

    Nach dieser Vorschrift, die sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG vereinbar war (vgl. BVerfGE 30, 409 ; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1982 - 2 BvR 459/82 -, EuGRZ 1982, S. 508 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 595/87 -, NVwZ 1991, S. 661 f.), stand nach ihrer bis zum 30. Juni 1992 anzuwendenden Fassung Angehörigen eines ausländischen Staates ein Amtshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland nur dann zu, wenn durch Gesetzgebung des ausländischen Staates oder durch Staatsvertrag die Gegenseitigkeit verbürgt war.
  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Das im Völkerrecht geltende Prinzip der Gegenseitigkeit (vgl. dazu z.B. Beschluss des BVerfG vom 17. Januar 1991 2 BvR 595/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1991, 661) ist ein sachlicher Grund, der die unterschiedliche Behandlung von selbständig und nichtselbständig tätigen Personen rechtfertigt.
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90

    Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland

    Dementsprechend sind Gesetze in Kraft geblieben, nach denen Beamte unmittelbar haften, insbesondere gegenüber solchen Ausländern, gegenüber deren Staaten die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist (BVerfG MDR 1983, S. 107 Nr. 2; NVwZ 1991, 661, 662; BGHZ 13, 241, 242; 76, 375, 382 f; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1956 - III ZR 48/55, NJW 1956, 1836; v. 13. Juli 1961 - III ZR 96/60, VersR 1961, 857, 858 f; v. 30. Oktober 1980 - III ZR 174/79, NJW 1981, 518, 519) [BGH 30.10.1980 - III ZR 174/79].
  • VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06

    Landeserziehungsgeld

    c) Ob im Übrigen der von der Staatsregierung in ihrer Stellungnahme angeführte Gesichtspunkt der Gegenseitigkeit einen sachlichen Differenzierungsgrund darstellen könnte (vgl. BVerfG vom 23.3.1971 = BVerfGE 30, 409/413; BVerfG vom 17.1.1991 = NVwZ 1991, 661), bedarf keiner weiteren Prüfung.
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95

    Entschädigung ausländischer Gewaltopfer verfassungsgemäß, Stichtagsregelung des §

    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen und auch zahlreichen inländischen Normen mit Auslandsbezug zugrunde liegt, deren Verfassungsmäßigkeit bereits bejaht worden ist (vgl dazu auch Art. 25 GG und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188 = SozR 3800 § 1 Nr. 8; BVerfGE 30, 409, 414 - Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982, EuGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht).
  • BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 1931/96

    Keine Verletzung des Gleichheitssatzes oder des Rechtsstaatsprinzips durch

    Das Anliegen des Gesetzgebers, auch außerhalb der Grenzen des Bundesgebiets den Schutz der eigenen Staatsbürger nach Möglichkeit zu gewährleisten, ist legitim und sachgerecht (vgl. BVerfGE 30, 409 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 595/87 -).
  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 29/12 B

    Kassenärztliche Vereinigung - ärztlicher Notfalldienst - vollständige Befreiung

    Dass derartige Ersatzansprüche nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden können, wenn sich der Betroffene in angemessener Form um die Verhinderung des Schadenseintritts oder um die Begrenzung des Schadensumfangs bemüht hat - insbesondere rechtzeitig von allen ihm zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch gemacht hat -, ist mit deutschem und europäischem Recht vereinbar (vgl EuGH vom 25.11.2010 - C-429/09 - NZA 2011, 53, 58 RdNr 75-78; zur Verfassungsmäßigkeit sonstiger Erschwerungen s BVerfGE 30, 409, 413 f = NJW 1971, 1508 f, und BVerfG NVwZ 1991, 661, 662 ) .
  • FG München, 05.12.2007 - 9 K 3691/07

    Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf Kindergeld;

    Das im Völkerrecht geltende Prinzip der Gegenseitigkeit (vgl. dazu z.B. Beschluss des BVerfG vom 17. Januar 1991 2 BvR 595/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1991, 661) ist ein sachlicher Grund, der die unterschiedliche Behandlung von selbständig und nichtselbständig tätigen Personen rechtfertigt.
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95

    Opferentschädigungsanspruch der Witwe eines in der Bundesrepublik Deutschland

    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen zugrundeliegt und das auch für Inlandstatbestände mit Auslandsbezug verwendet werden kann (vgl dazu auch Art. 25 Grundgesetz und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188; BVerfGE 30, 409, 414 - Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982, EuGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht).
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 8/94

    Jugoslawische Staatsangehörige; Staatsangehörige; Vergewaltigungsversuch

    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um, ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen und auch zahlreichen inländischen Normen mit Auslandsbezug zugrunde liegt, deren Verfassungsmäßigkeit bereits bejaht worden ist (vgl dazu auch Art. 25 GG und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188 = 30le 3800 EUR 1 Nr. 8; BVerfGE 30, 409, 414 -Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5.'Oktober 1982, EUGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht).
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 7/95

    Anspruch auf nachträgliche Erbringung von Entschädigungsleistungen - Vor dem 1.

  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95

    Anspruch auf nachträgliche Erbringung von Entschädigungsleistungen - Vor dem 1.

  • OLG Brandenburg, 30.06.1998 - 2 U 140/97

    Haftung einer Gemeinde; Verweigertes Einvernehmen zum Bauvorhaben;

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