Rechtsprechung
BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung - Unrichtigkeit - Saldobetrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 156
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei möglicher Unrichtigkeit des von beiden Parteien zugrundegelegten Saldobetrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 134
- MDR 1993, 173
- WM 1993, 177
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91
b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Gericht zur Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen Verhandlung nur verpflichtet, wenn sich aus dem neuen Vorbringen ergibt, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte (BGHZ 53, 245, 262 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 11. Juni 1974 - VI ZR 210/72 = VersR 1974, 1127 unter II 1; BGH, Urteil vom 21. Februar 1986 - V ZR 246/84 = WM 1986, 678 unter II 2). - BGH, 21.02.1986 - V ZR 246/84
Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Grundbuchberichtigung durch …
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91
b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Gericht zur Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen Verhandlung nur verpflichtet, wenn sich aus dem neuen Vorbringen ergibt, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte (BGHZ 53, 245, 262 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 11. Juni 1974 - VI ZR 210/72 = VersR 1974, 1127 unter II 1; BGH, Urteil vom 21. Februar 1986 - V ZR 246/84 = WM 1986, 678 unter II 2). - BGH, 11.06.1974 - VI ZR 210/72
Umfang der Minderung der Schadensersatzpflicht durch ein Mitverschulden - …
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91
b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Gericht zur Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen Verhandlung nur verpflichtet, wenn sich aus dem neuen Vorbringen ergibt, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte (BGHZ 53, 245, 262 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 11. Juni 1974 - VI ZR 210/72 = VersR 1974, 1127 unter II 1; BGH, Urteil vom 21. Februar 1986 - V ZR 246/84 = WM 1986, 678 unter II 2). - OLG Schleswig, 07.11.1980 - 11 U 47/79
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91
Darüber hinaus wird eine Pflicht zur Wiedereröffnung angenommen, wenn durch Versäumnisse oder Ungeschicklichkeiten des Gerichts oder durch andere Umstände im Verfahren bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung eine vollständige und sachgerechte Erklärung der Parteien unterblieb (…Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 156 Rdnr. 4;… Baumbach/Lauterbach, ZPO, 50. Aufl. Anm. 2 C; siehe auch OLG Schleswig OLGZ 1981, 245, 247).
- BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08
Gewährleistungsausschluss im Internet
Unterlässt das Gericht die gebotene prozessuale Reaktion und erkennt es aus einem nicht nachgelassenen Schriftsatz der betroffenen Partei, dass diese sich offensichtlich in der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend hat erklären können, ist gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 7.10.1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134;… Urt. v. 8.2.1999 - II ZR 261/97, NJW 1999, 2123, 2124 f.; Beschl. v. 15.2.2005 - XI ZR 144/03, FamRZ 2005, 700;… Urt. v. 18.9.2006 - II ZR 10/05, NJW-RR 2007, 412 Tz. 4; BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - VII ZR 200/06, BauR 2009, 681 Tz. 7). - BGH, 12.05.2011 - I ZR 20/10
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Unterlässt das Gericht den nach der Prozesslage gebotenen Hinweis nach § 139 Abs. 1 ZPO und erkennt es aus einem nicht nachgelassenen Schriftsatz der betroffenen Partei, dass diese sich offensichtlich in der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend hat erklären können, ist gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134; Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03, FamRZ 2005, 700;… Urteil vom 18. September 2006 - II ZR 10/05, NJW-RR 2007, 412 Rn. 4;… Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 34/08, GRUR 2010, 1117 Rn. 39 = WRP 2010, 1475 - Gewährleistungsausschluss im Internet). - OLG Köln, 26.06.2019 - 15 U 91/19
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Die Wiedereröffnung nach § 156 Abs. 1 ZPO dient zudem anerkanntermaßen gerade nicht dem Ausgleich eigener prozessualer Nachlässigkeiten der Parteien bzw. ihrer anwaltlichen Vertreter (BGH v. 28.10.1999 - IX ZR 341/98, NJW 2000, 142, 143; v. 07.10.1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134;… OLG Bamberg v. 07.12.2015 - 4 U 196/14, BeckRS 2016, 2288 Rn. 54 ff.), zumal ansonsten jede Partei die Beendigung eines des Rechtsstreits durch Einreichen entsprechender Schriftsätze ganz häufig immer wieder verhindern und verzögern könnte.
- BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung; …
Denn aus dem neuen Vorbringen ergab sich, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war und vor deren Abschluß Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte; die mündliche Verhandlung hätte daher gemäß § 156 ZPO wiedereröffnet werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91 - NJW 1993, 134 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 22.09.2020 - 16a U 55/19
Notwendigkeit eines Beweisantragshinweises, unzulässige Abschalteinrichtung und …
Sie hat keinen Anspruch darauf, deren Folgen durch Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und Nachholung ihres Vorbringens auszugleichen (BGH, Urteil vom 07.10.1992 - VIII ZR 199/91 -, Rn. 9, juris). - BGH, 14.12.2000 - IX ZR 332/99
Wegfall des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt
Zeigt es sich, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war, dann muß sie gemäß § 156 ZPO wieder eröffnet werden (BGHZ 53, 245, 262; BGH, Urt. v. 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134). - BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98
Zurückverweisung im Berufungsverfahren
Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf Grund neuen, nicht gemäß § 283 ZPO nachgelassenen Vorbringens ist - von dem hier nicht zu erörternden Sonderfall eines Wiederaufnahmegrundes abgesehen (vgl. dazu BGHZ 30, 60, 66; 53, 245, 262) - nur dann geboten, wenn dieses Vorbringen ergibt, daß es aufgrund eines nicht prozeßordnungsmäßigen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht rechtzeitig in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (BGHZ 30, 60, 65; BGH, Urt. v. 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134; v. 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, MDR 1999, 758 f). - BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00
Zu den Voraussetzunge der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
Dies sind aber die Umstände, die für eine fehlerfreie und sachgerechte Ermessensausübung - auch im Hinblick auf eine zwingende Wiedereröffnung wegen eines Verfahrensfehlers (vgl. § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO n.F.; zum früheren Recht bereits BGHZ 30, 60, 65; 53, 245, 262;… Senat, Urt. v. 21. Februar 1986, V ZR 246/84, NJW 1986, 1867, 1868; BGH, Urt. v. 7. Oktober 1992, VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134;… Urt. v. 8. Februar 1999, II ZR 261/97, NJW 1999, 2123, 2124;… Urt. v. 28. Oktober 1999, IX ZR 341/98, NJW 2000, 142, 143) - maßgeblich sind (…vgl. MünchKomm-ZPO/Peters, 2. Aufl., § 156 Rdn. 3 - 6, 9 - 11). - BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96
Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung
Dagegen ist die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht geboten, wenn diese ohne Verfahrensfehler geschlossen wurde und eine Partei entgegen § 296 a ZPO - selbst aufklärungsbedürftige - neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel unzulässig nachreicht oder wenn in einem gemäß § 283 ZPO nachgelassenen Schriftsatz neues Vorbringen enthalten ist, das über eine Erwiderung auf den verspäteten Schriftsatz des Gegners hinausgeht (vgl. insgesamt BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91 - NJW 1993, 134). - BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Gericht zur Wiedereröffnung der bereits geschlossenen Verhandlung verpflichtet, wenn sich aus dem neuen Vorbringen der Partei ergibt, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte (vgl. BGH, Urt. v. 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 106/16
Auftraggeber kündigt "frei" und muss 10% pauschalierten Schadensersatz zahlen!
- BGH, 13.03.1998 - V ZR 190/97
Rechte des Beklagten im Berufungsverfahren im Hinblick auf eine Widerklage; …
- BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht; Meidung einer Überraschungsentscheidung
- BGH, 19.11.2019 - II ZR 263/18
Treuhandvermittelter Beitritt eines Kapitalanlegers zur einer …
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 144/03
Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren
- BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- BGH, 02.02.1994 - XII ZR 148/92
Ausländische Rechtshängigkeit eines Ehescheidungsantrages
- OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14
Grundstücksverschmutzung durch Ölaustritt aus einem neu gekauften Radlader
- OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 3/14
Nachlassverfahren: Abgrenzung von Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung bei …
- OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 22 U 72/14
"Stoffverantwortung" entbindet Auftragnehmer nicht von seinen …
- BGH, 15.05.1996 - XII ZR 21/95
Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Unterhaltsanspruch; Aufrechnung mit mehr …
- BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 600/93
Grundsatz der mündlichen Verhandlung
- LG Stuttgart, 25.09.2020 - 19 O 118/20
Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs eines Gebrauchtfahrzeugs nach …
- BGH, 09.03.1995 - IX ZR 142/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 57/12
Wohnungseigentümergemeinschaft: Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung eines in …
- OLG Brandenburg, 20.08.1997 - 3 U 273/96
Geltendmachung von einem Bereicherungsanspruch in eigenem Namen ohne …
- BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15
Zuschüsse für fraktionslose Mitglieder der Regionalversammlung
- LG Frankfurt/Main, 07.05.2020 - 9 S 2/20
WEG - Beschluss über die Installation einer Videoanlage
- OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 10 U 40/09
Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag
- OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00
Gesellschafterhaftung für Kontokorrentkredit nach Verschmelzung der OHG mit GmbH
- OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
1. Zur Vergütungsfähigkeit anteilig erbrachter Leistungen aus einem Werkvertrag - …
- OLG Naumburg, 19.03.1999 - 6 U 61/98
Haftungssituation im Hinblick auf Schäden, die vom Führer eines Baukrans …
- OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/02
Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer Beteiligung an einem …
- OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei minderjährigen Kindern - …
- LG Bonn, 07.11.2008 - 15 O 3/06
Verjährung des Anspruchs eines Auftraggebers auf Schadenersatz aus einem zwischen …
- LG Bonn, 08.06.2004 - 10 O 93/04
Umtausch von Briefmarken, die auf DM oder Pfennig lauten, im Zuge der …
- BGH, 22.03.2004 - II ZR 415/02
Auslegung einer Freistellungsvereinbarung durch die Anstellungs-GmbH eines …
- OLG Bremen, 29.09.2000 - 5 U 39/00
Anwedungsbereich der Vorschrift des § 2155 BGB
- OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 242/97
Neuer Parteivortrag nach Hinweis des Gerichts
- OLG Saarbrücken, 23.12.2004 - 2 UF 7/04
Unterhaltsbedarf Minderjähriger umfasst Krankenversicherungsschutz - …
- LG Hamburg, 21.09.2021 - 310 O 176/20
- VG Neustadt, 28.10.2020 - 5 K 395/17
Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Bau und Betrieb von …
- LAG Hessen, 07.03.2000 - 9 Sa 1077/99
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei nachträglichem Wegfall des die …
- LAG Hessen, 08.02.2000 - 9 Sa 1077/99
Wirksamkeit einer Kündigung bei falscher Prognose; Anspruch eines Arbeitnehmers …
- OLG Hamm, 29.03.2001 - 2 U 106/00
Leistungspflichten bei der Wasserlieferung an Privatkunden im Rahmen der …
- OLG Düsseldorf, 19.01.2001 - 22 U 53/00
Baubetreuungsvertrag - Formbedürftigkeit - Rücktrittsrecht bei Scheitern des …
- KG, 09.11.1999 - 4 U 5313/98
Werklohnanspruch und Verlangen nach Sicherheitsleistung)
- BGH, 22.09.1999 - VIII ZR 237/98
Gerichtliches Geständnis einer Tatsache
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.05.2014 - 25 C 188/14
Zustimmung zur Mieterhöhung: Beurteilung des Wohnwertmerkmals …
- OLG Stuttgart, 17.11.2021 - 9 U 147/21
Schadensersatzanspruch eines Kapitalanlegers im Fall unerlaubten Betreibens von …
- LG Ingolstadt, 05.12.2019 - 72 O 551/19
Haftung für bereits eingetretene sowie zukünftige Schäden aus Deliktsrecht nach …
- LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2019 - 19 O 8243/17
Abgeltung von arbeitnehmererfinderrechtlichen Ansprüchen durch …
- BayObLG, 15.12.1997 - 1Z RR 289/96
Grenzen des Fischereirechts bei Veränderung des Wasserlaufs
- OLG München, 23.01.1995 - 17 U 3024/94
- OLG Rostock, 20.01.1993 - 2 U 29/92
Klage auf Zahlung des Kaufpreises für Futtermittellieferungen; Gegenanspruch auf …
- OLG München, 26.11.1997 - 7 U 2672/97
Haftung einer Frachtführerin wegen fehlerhafter Verzollung; Einstandspflicht für …
- OLG München, 15.07.1998 - 27 U 101/98
Restwerklohn für Kanalarbeiten
Rechtsprechung
BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Fristverlängerung - Berufungsbegründung - Anwaltspflicht - Erwartete Fristverlängerung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233
Sorgfaltspflicht des Anwalts bei Verlängerungsanträgen - rechtsportal.de
ZPO § 233
Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 134
- MDR 1993, 174
- NJ 1993, 81
- VersR 1993, 1035
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.11.1989 - III ZB 49/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92
Er kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 = VersR 1987, 261, vom 2. November 1989 - III ZB 49/89 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 4 - …und vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 6).a) Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn der Prozeßbevollmächtigte "mit großer Wahrscheinlichkeit" die Bewilligung der Fristverlängerung erwarten konnte (BGH, Beschluß vom 2. November 1989 aaO. m.w.Nachw.).
- BGH, 21.05.1980 - VIII ZB 13/80
Antrag auf eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach Fristablauf - …
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92
Die Ablehnung eines Verlängerungsantrages, die hier im übrigen bereits durch die Verfügung des hierfür allein zuständigen Vorsitzenden des Berufungsgerichts vom 24. Juni 1992 und nicht erst durch den angefochtenen Beschluß des - unzuständigen - Berufungssenats erfolgte, ist gemäß § 225 Abs. 3 ZPO unanfechtbar (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - VIII ZB 13/80 = VersR 1980, 772).Deshalb kann zur Rechtfertigung eines Wiedereinsetzungsgesuches auch nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, die Versäumung der Begründungsfrist sei darauf zurückzuführen, daß das Berufungsgericht die Verlängerung der Frist zu Unrecht abgelehnt habe (Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 aaO.).
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92
Das ist zwar regelmäßig bei einem - wie hier - ersten Verlängerungsantrag der Fall, sofern, was der Kläger und die Beschwerde verkennen, ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht wurde (…BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 = VersR 1985, 972, 973 und 5. Juli 1979 - IVb ZB 53/89 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 3; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 28. Februar 1989 - I BvR 649/88 = NJW 1989, 1147 [BVerfG 28.02.1989 - 1 BvR 649/88]).
- BGH, 14.02.1991 - VII ZB 8/90
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92
Er kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (…BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 = VersR 1987, 261, vom 2. November 1989 - III ZB 49/89 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 4 - und vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 6). - BGH, 05.07.1989 - IVb ZB 53/89
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist …
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92
Das ist zwar regelmäßig bei einem - wie hier - ersten Verlängerungsantrag der Fall, sofern, was der Kläger und die Beschwerde verkennen, ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht wurde (BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 = VersR 1985, 972, 973 und 5. Juli 1979 - IVb ZB 53/89 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 3; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 28. Februar 1989 - I BvR 649/88 = NJW 1989, 1147 [BVerfG 28.02.1989 - 1 BvR 649/88]). - BGH, 11.07.1985 - III ZB 13/85
Pflichtgemäßes Ermessen des Gerichts bei Antrag auf Verlängerung der …
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92
Das ist zwar regelmäßig bei einem - wie hier - ersten Verlängerungsantrag der Fall, sofern, was der Kläger und die Beschwerde verkennen, ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht wurde (BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 = VersR 1985, 972, 973 und 5. Juli 1979 - IVb ZB 53/89 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 3; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 28. Februar 1989 - I BvR 649/88 = NJW 1989, 1147 [BVerfG 28.02.1989 - 1 BvR 649/88]). - BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 82/86
Verlängerung - Fristverlängerung - Berufungsbegründungsfrist - Berufung - …
Auszug aus BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92
Er kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 = VersR 1987, 261, vom 2. November 1989 - III ZB 49/89 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 4 - …und vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 6).
- BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16
Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die …
Daher kann er sich im Wiedereinsetzungsverfahren nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in die Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (…BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, FamRZ 2007, 1808 Rn. 5;… vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8; jeweils mwN; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134 unter [III] 2 a; vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, VersR 1999, 1559 unter [II] 2 a [jeweils zu § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO aF]). - BGH, 18.07.2007 - IV ZR 132/06
Pflicht des Vorsitzenden des Berufungsgerichts zur Mitteilung der Ablehnung einer …
Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn es sich um einen ersten Verlängerungsantrag handelt und darin erhebliche, die beantragte Verlängerung rechtfertigende Gründe oder aber eine Einwilligung des Gegners dargelegt werden (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 - NJW 1993, 134 unter 2 a.; vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03 - NJW 2004, 1742 unter 2; vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04 - NJW-RR 2005, 865 unter II 1).Vielmehr war es Sache des Klägervertreters, den eine Ablehnung seines unbegründeten Verlängerungsantrags nicht hätte überraschen dürfen, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden war, so dass er notfalls noch vor Fristablauf die Berufungsbegründung oder jedenfalls einen begründeten Verlängerungsantrag hätte einreichen können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1992 aaO unter 2 c).
Anders läge der Fall nur dann, wenn es einer ständigen Übung des Berufungssenats entsprochen hätte, erstmaligen Gesuchen um Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist für eine Dauer von einem Monat auch ohne Darlegung von Gründen zu entsprechen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1992 aaO; vom 7. Oktober 1992 aaO unter 2 b).
- BGH, 16.11.2021 - VIII ZB 70/20
Wiedereinsetzungsverfahren: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist …
Vielmehr muss der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers in einem solchen Fall damit rechnen, dass der Vorsitzende des Berufungsgerichts in einem nicht mit erheblichen Gesichtspunkten begründeten Antrag auf Verlängerung der Frist eine Verzögerung des Rechtsstreits sehen und das Gesuch deshalb ablehnen werde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134 unter 2 a;… BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, juris Rn. 7 …und vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 12).Somit musste der Prozessbevollmächtigte der Beklagten damit rechnen, dass der Senatsvorsitzende in einem nicht mit erheblichen Gesichtspunkten begründeten Antrag auf Verlängerung der Frist eine Verzögerung des Rechtsstreits sehen und das Gesuch deshalb ablehnen werde (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 12;… vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, juris Rn. 7; siehe auch Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134 unter [III] 2 a).
- BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98
Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs
Er ist vielmehr mit dem Risiko belastet, daß der Vorsitzende in Ausübung seines ihm gemäß § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO eingeräumten Ermessens eine beantragte Verlängerung auch dann versagt, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 = NJW 1993, 134 unter 1 m.zahlr.Nachw.).Das ist regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht wurde (Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992, aaO unter 2; BAG NJW 1995, 1446 unter 2).
- BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des …
In Rechtsprechung und Literatur ist aber bereits geklärt, daß ein berechtigtes Vertrauen auf die Gewährung einer beantragten Fristverlängerung die Vollständigkeit des Verlängerungsantrages voraussetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134, 135 und vom 4. Dezember 1997 - V ZB 26/97, NJW-RR 1998, 573, 574;… Stein/Jonas/Herbert Roth, ZPO 22. Aufl. § 233 Rdn. 33 Stichwort Fristverlängerung;… Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. § 233 Rdn. 23 Stichwort Fristverlängerung;… Musielak/Grandel, ZPO 4. Aufl. § 233 Rdn. 28; jeweils m.w. Nachw.). - BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23
Auf Fristverlängerungsantrag ohne Begründung darf Anwalt nicht vertrauen
Aber selbst dann, wenn auch die Behandlung von Fristverlängerungsanträgen durch andere Senate des Berufungsgerichts berücksichtigt würde (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 1992 - X ZB 6/92, NJW 1992, 2426, 2427), genügt der - hier erfolgte - Hinweis auf einen anderen Fall nicht, um eine gerichtliche Übung (vgl. BVerfGE 78, 123, 126; BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134, 135 …und vom 18. Juli 2007, aaO) darzulegen, die geeignet wäre, ein berechtigtes Vertrauen auf die Gewährung einer ersten Fristverlängerung auch ohne Angabe eines Grundes im Antrag zu begründen. - OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem. …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus ein Vertrauen auf die Bewilligung der Fristverlängerung im Falle des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO beim 1. Verlängerungsantrag anerkannt, wenn dafür ein erheblicher Grund i.S. dieser Vorschrift vorgebracht wird (vgl. BGH, VersR 1985, 972; 1993, 771; NJW 1991, 1359; 93, 134; 94 2957; 97, 400; 99, 430). - BGH, 23.06.1994 - VII ZB 5/94
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei notwendiger Besprechung mit der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Anwalt regelmäßig erwarten, daß seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründung entsprochen wird, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgebracht wird (Senatsbeschluß vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 = NJW 1991, 1359; Beschluß vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 = NJW 1993, 134, 135).Auf diesen Grund konnte Rechtsanwalt S. jedoch einen neuen Antrag nicht stützen, da dies auf eine nach § 225 Abs. 3 ZPO nicht statthafte Anfechtung der Entscheidung des Vorsitzenden hinausgelaufen wäre (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 aaO.).
- OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07
Berufungsverfahren: Fristverlängerung zur Stellungnahme auf einen Hinweis über …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus ein Vertrauen auf die Bewilligung der Fristverlängerung im Falle des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO beim 1. Verlängerungsantrag anerkannt, wenn dafür ein erheblicher Grund i.S. dieser Vorschrift vorgebracht wird (vgl. BGH, VersR 1985, 972; 1993, 771; NJW 1991, 1359; 93, 134; 94 2957; 97, 400; 99, 430). - BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99
Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein …
Er ist vielmehr mit dem Risiko belastet, daß der Vorsitzende in Ausübung seines ihm gemäß § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO eingeräumten Ermessens eine beantragte Verlängerung auch dann versagt, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1992, VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134). - OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 5 U 65/02
Anwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ausschluss einer …
- BGH, 19.01.2000 - XII ZB 22/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines Verlängerungsantrages
- OVG Saarland, 23.04.2008 - 1 A 19/08
Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung der Wiedereinsetzung; Begründung
- BGH, 14.12.1994 - VIII ZB 46/94
Vertrauen auf die Entsprechung des am letzten Tag der erstmals verlängerten …
- BGH, 09.05.2000 - X ZB 24/99
Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Adressierung an …
- LG Braunschweig, 15.09.2016 - 6 S 222/16
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die Begründung eines …
- BGH, 12.07.1995 - IV ZB 9/95
Vertrauen eines Rechtsanwalts auf Entsprechung des ersten Antrags auf …
- OLG Frankfurt, 29.03.1995 - 1 U 176/94
Anwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen einer …
- OLG Frankfurt, 18.09.2018 - 8 W 39/18
Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit in einem gegen die Zurückweisung …
- OLG Naumburg, 03.09.1997 - 5 U 1045/97
- BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 36/92
Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf nochmalige Verlängerung der …
Rechtsprechung
BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 230 Abs. 1 StPO; § 231b StPO; § 177 GVG
Keine Notwendigkeit eines gesonderten Beschlusses über Fortsetzung der Hauptverhandlung nach Entfernen des Angeklagten wegen Störung; Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - Wolters Kluwer
Hauptverhandlung - Angeklagter - gesonderter Beschluß - Fortsetzung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)
GVG § 177; StPO § 231 b
Abwesenheit des Angeklagten nach Ordnungsbeschluß
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 72
- NJW 1993, 134
- NJW 1993, 1343
- MDR 1993, 164
- NStZ 1993, 198
- StV 1993, 285
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86
Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches …
Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92
Sollte das Bezirksgericht zur Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt kommen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 1, 2 und 4), so wird es die Frage der Anwendung des § 63 StGB zu prüfen haben. - BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87
Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92
Sollte das Bezirksgericht zur Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt kommen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 1, 2 und 4), so wird es die Frage der Anwendung des § 63 StGB zu prüfen haben. - BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86
Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden, …
Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92
Sollte das Bezirksgericht zur Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt kommen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 1, 2 und 4), so wird es die Frage der Anwendung des § 63 StGB zu prüfen haben. - BGH, 24.01.1990 - 2 StR 576/89
Erfordernis der vollständigen und genauen Angabe der den Mangel enthaltenen …
Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92
Soweit es - wie hier - auf das Hauptverhandlungsprotokoll ankommt, muß dieses im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 3 und BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1;… Pikart in KK, 2. Aufl. § 344 StPO Rdn. 39).