Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 07.02.1994

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1993 - 5 StR 568/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2621
BGH, 25.10.1993 - 5 StR 568/93 (https://dejure.org/1993,2621)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1993 - 5 StR 568/93 (https://dejure.org/1993,2621)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1993 - 5 StR 568/93 (https://dejure.org/1993,2621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geldfälschung - Ungeschnittene Druckbogen - Nachgemachte Banknoten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2, § 149 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1423 (Ls.)
  • NStZ 1994, 124
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Maßgeblich ist, ob nach dem Gesamteindruck eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Betrachters eine Verwechslung mit dem Original möglich ist (vgl. BGH GA 1966, 279; BGH NStZ 1994, 124; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 132 a Rdn. 13; Rudolphi in SK-StGB 46. Lfg.
  • BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19

    Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen,

    (1) Da das Bastelset noch auszuschneidende, nur einseitig bedruckte Papierscheine enthielt, erlangte der Angeklagte mit dem Bastelset noch kein Falschgeld (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1993 - 5 StR 568/93, NStZ 1994, 124 ).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild nachgemachten Geldes (vgl. RGSt 6, 142; 58, 351; BGH NJW 1952, 311, 312 [BGH 04.10.1951 - 3 StR 640/51]; 1954, 564 [BGH 17.12.1953 - 4 StR 496/53]; BGH, Urteil vom 10. Juli 1953 - 2 StR 142/53 - bei Dallinger MDR 1953, 596; BGHSt 23, 229; 30, 71 [BGH 26.03.1981 - 1 StR 798/80]; BGH NStZ 1994, 124; vgl. ferner Döll NJW 1952, 289 f. sowie Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 6).
  • BGH, 23.07.2019 - 3 StR 433/18

    Fälschung von Geld eines fremden Währungsgebiets (Geldbegriff; Qualität der

    Falsches Geld im Sinne des § 146 StGB liegt nur dann vor, wenn dem Gegenstand der Anschein echten (gültigen) Geldes so innewohnt, dass die Beschaffenheit im gewöhnlichen Zahlungsverkehr den Arglosen täuschen kann (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1993 - 5 StR 568/93, NStZ 1994, 124; Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, NStZ 1995, 440; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 472/02, BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Falsches Geld 3).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3097
OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93 (https://dejure.org/1994,3097)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93 (https://dejure.org/1994,3097)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Februar 1994 - Vollz (Ws) 20/93 (https://dejure.org/1994,3097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerdeeinlegung durch eine nicht als Anwalt handelnde Person im Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG); Bevollmächtigung eines Mitgefangenen zur Prozessvertretung; Abstraktheit der Prozessvollmacht; Möglichkeit einer rechtsweginternen ...

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 118 Abs. 3, § 120 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1423
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93
    Soweit der Beschwerdegegner sich zur Stützung seiner Ansicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1962, 2010 beruft, verkennt er, daß diese Entscheidung sich ausschließlich mit der aus einem Verstoß gegen Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz folgenden Nichtigkeit der Grundverhältnisse befaßt.

    Die gegenteilige Ansicht von Schuler (in Schwind-Böhm, a.a.O., § 108 Rdnr. 3), die sich auf BGH, NJW 1962, 2010 stützt, ist nicht stichhaltig, da - wie bereits erwähnt - die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs sich zur Frage der Nichtigkeit der Vollmacht nicht verhält.

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 89/90

    Rechtsmittel gegen Entscheidung der allgemeinen Prozeßabteilung des Amtsgerichts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93
    Dem steht angesichts der anders gelagerten Ausgangsposition - immerhin kennt das zivilprozessuale Verfahren mit § 281 ZPO eine eigene Verweisungsnorm - nicht entgegen, daß der Bundesgerichtshof (NJW 1991, 231 ) im Falle einer Kollision zwischen allgemeiner Prozeßabteilung und Familiengericht den früheren § 17 GVG für nicht anwendbar erklärt eine analoge Anwendung des § 17 gar nicht erst erwogen hat.
  • BVerfG, 19.10.1993 - 2 BvR 1778/93

    Besondere Sicherungsmaßnahmen in der U-Haft - Haftraumgröße

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93
    An diesen im Antrag eindeutig zum Ausdruck gebrachten Willen ist die Strafvollstreckungskammer gebunden (vgl. auch OLG Koblenz, ZfStrVo 1994, 377), so daß sich für sie auch die Frage einer - im übrigen nicht erkennbaren - Wiederholungsgefahr nicht stellte.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1991 - 5 S 1512/90

    Verweisung bei falschem Rechtsweg

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93
    Diese Frage ist vielmehr ausschließlich von dem Gericht zu klären, an das der Rechtsstreit verwiesen wird (vgl. VGH Mannheim, NJW 1991, 1905; Wolf, in: Münchener Kommentar zur ZPO , § 17 a Rdnr. 16).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Mit dieser Zweckrichtung wäre es aber unvereinbar, den unbefugten Rechtsberater gleichwohl rechtlich - bei Wirksamkeit der Ausführungsvollmacht - in den Stand zu setzen, seine gesetzlich mißbilligte Tätigkeit zu Ende zu führen, indem er Rechtsgeschäfte zu Lasten des Geschützten abschließt, und den Rechtsuchenden allein auf Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsberater zu verweisen (im Ergebnis ebenso Reiter/Methner, VuR 2001, 193, 196; abweichend Ganter, WM 2001, 195; Hermanns, DNotZ 2001, 6, 8 f.; Sommer, NotBZ 2001, 28, 29; für den Sonderfall der Prozeßvollmacht auch KG OLGZ 1966, 112, 115 f.; OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423, 1424; Henssler/Prütting/Weth, BRAO, Art. 1 § 1 RBerG Rn. 64; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rn. 199 f.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 79 Rn. 4; anders OLG Stuttgart AnwBl. 1964, 144 f.).
  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

    Vielmehr hätte sie, da das falsche Gericht angegangen worden ist, den Rechtsstreit von Amts wegen an das zuständige Gericht verweisen müssen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 7. Februar 1994 - Vollz [Ws] 20/93 -, NJW 1994, 1423, 1424).

    Die Vorschrift ist jedoch auf die vorliegende Konstellation, in der anstelle des Zivilgerichts die Strafvollstreckungskammer nach § 109 StVollzG angerufen wurde, entsprechend anzuwenden (vgl. eingehend OLG Saarbrücken, a.a.O. - NJW 1994, 1423, 1424 f. m.w.N.; ferner OLG München, Beschluss vom 25. November 2009 - 4 Ws 130/09 [R] - juris Rdn. 35 ff.; zustimmend für diese Konstellation Schuster, a.a.O., §§ 17-17c GVG Rdn. 4), zumal der Betroffene die Verweisung (hilfsweise) auch beantragt hatte.

    Denn bei einer Verweisung nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG hat das verweisende Gericht - abgesehen von dem Fall des Fehlens einer Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit überhaupt - nicht zu prüfen, ob etwa die speziellen Prozessvoraussetzungen für das Klageverfahren vor dem zuständigen Gericht (dazu vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O. - NJW 1994, 1423, 1425) oder die materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.

  • BGH, 29.07.2004 - III ZB 2/04

    Bindung der Gerichte an Rechtswegzuweisungen

    Vor allem die Strafgerichte und die strafprozessuale Literatur verneinen teils eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften überhaupt (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1997, 246; NJW 1998, 1165; OLG Hamburg NStZ 1995, 252; OLG Stuttgart wistra 2002, 38, 39; a.A. KG GA 1985, 271, 272 f.; OLG Karlsruhe NJW 1988, 84, 85; OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423, 1424 f.), teils jedenfalls eine derartige Bindungswirkung (OLG Karlsruhe MDR 1995, 88, Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 25 EGGVG Rn. 2; Löwe/Rosenberg/Böttcher, StPO, 25. Aufl., § 25 EGGVG Rn. 3).
  • KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Beschwerde des als

    Neben § 138 Abs. 2 StPO, der die Zulassung anderer (von § 138 Abs. 1 StPO nicht erfasster) Personen als Verteidiger regelt, sind insoweit die allgemeinen Grundsätze zur Vertretung durch sonstige Bevollmächtigte zu beachten (dazu vgl. [jeweils auch mit Ausführungen zu dem nicht mehr geltenden Art. 1 § 1 RBerG] OLG Nürnberg NStZ 1997, 360 - juris Rdn. 3; OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423; ferner BayObLGSt 75, 102, 104; 64, 85, 86; OLG Hamm GA 1981, 90; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. Rdn. 127, 134, Vorb.
  • BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 16/05

    Bindungswirkung einer Verweisung in das Bußgeldverfahren (analoge Anwendung der

    Geht man hiervon aus, gilt das um so mehr für Rechtswegstreitigkeiten zwischen dem Bußgeldverfahren, das weitgehend dem Strafverfahren nachgebildet ist (vgl. § 46 Abs. 1 OWiG) und der streitigen Zivilgerichtsbarkeit, auch wenn beide Gerichtsbarkeiten Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423, 1424; aA OLG Stuttgart wistra 2002, 38).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2016 - 1 (3) SsBs 100/15

    Bußgeldverfahren wegen der Lagerung von Abfall: Wiedereinsetzung nach Versäumung

    Die Wirksamkeit dieser beiden Erklärungen steht auch nicht deshalb in Frage, weil sie nicht vom Betroffenen selbst, sondern von dem mit einer wirksamen Generalvollmacht ausgestatteten Vater des Betroffenen als dessen Vertreter abgegeben bzw. zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt worden sind (vgl. hierzu OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 297 Rn. 7; § 45 Rn. 24; Einleitung.
  • OLG München, 25.11.2009 - 4 Ws 130/09

    Amtshaftungsansprüche eines Strafgefangenen: Verweisung von Ansprüchen wegen

    Die unter den Oberlandesgerichten umstrittene Rechtsfrage, ob § 17a GVG auch innerhalb eines Rechtsweges entsprechend anwendbar ist (bejahend: Thüringisches OLG StV 2006, 147 Ls; OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423; ablehnend: OLG Nürnberg NStZ 2006, 654; OLG Frankfurt NJW 1998, 1165, NStZ-RR 1997, 246, NJW 1996, 1484; OLG Hamburg NStZ 1995, 252) hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 23.3.2005 für verschiedene Sparten der ordentlichen Gerichtsbarkeit grundsätzlich bejahend entschieden (Az.: 2 Ars 16/05 - 2 AR 18/05 zit. nach juris, dort Orientierungssatz 2 und Rdn. 9).

    cc) Der Senat ist jedoch im Anschluss an OLG Saarbrücken (NJW 1994, 1423; grundsätzlich auch BGH, Beschluss vom 23.3.2005, a.a.O.) der Ansicht, dass jedenfalls für das Verhältnis der Strafvollstreckungskammer zur Zivilkammer eine Verweisung in entsprechender Anwendung des § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG erfolgen muss.

  • OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16

    Telefonentgelte im Strafvollzug

    Es kann hier offen bleiben, ob die Strafvollstreckungskammer gehalten gewesen wäre, die Sache hinsichtlich des Zahlungsbegehrens in entsprechender Anwendung von § 17a Abs. 2 GVG an das Zivilgericht zu verweisen (OLG München, Beschluss vom 25. November 2009 - 4 Ws 130/09, BeckRS 2009, 88200; OLG Saarbrücken, NJW 1994, 1423 [1424]; Bachmann, a. a. O., Rn. 27; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. März 2005 - 2 AR 18/05, BeckRS 2005, 30353446), denn eine entsprechende Verfahrensrüge ist nicht erhoben.
  • OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10

    Voraussetzungen für die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass ein Gefangener Schadensersatzansprüche aus Verletzung von Amtspflichten gegen die Vollzugsbehörde nicht im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG vor der Strafvollstreckungskammer, sondern nur im Zivilrechtsweg gelten machen kann (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423); eine Verfahrensrüge dahingehend, dass die Strafvollstreckungskammer es rechtsfehlerhaft unterlassen habe, den Rechtsstreit insoweit gemäß § 17 a GVG analog an das zuständige Zivilgericht zu verweisen (vgl. OLG Saarbrücken aaO), ist nicht erhoben worden.
  • OLG Hamm, 13.11.2014 - 1 Vollz (Ws) 533/14

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, Amtshaftungsanspruch,

    Der Senat schließt sich diesbezüglich der zutreffenden Ansicht des OLG Saarbrücken an, welches in seinem Beschluss vom 07.02.1994 (Vollz(Ws) 20/93 = NJW 1994, 1423) u.a. ausgeführt hat:.
  • OLG Koblenz, 14.12.2015 - 2 VAs 16/15

    Strafvollzug: Anfechtung der Verweigerung der Aufnahme eines Strafgefangenen oder

  • KG, 06.01.2015 - 4 VAs 51/14

    Verweisung an das zuständige Zivilgericht bei der Geltendmachung von

  • OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08

    Rechtsweg bei und Zulässigkeit der Aufrechnung der Justizvollzugsanstalt gegen

  • OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03

    Zulässigkeit eines durch einen Vertreter gestellten Antrags auf gerichtliche

  • OLG Nürnberg, 29.01.1999 - Ws 1531/98

    Antrag eines Gefangenen auf Auszahlung seines Eigengeldes; Aufrechnung der

  • OLG Hamm, 25.07.2000 - 1 Vollz (Ws) 76/00

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, Zivilgericht, Aufrechnung mit einer

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