Rechtsprechung
BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- Prof. Dr. Lorenz
Abgrenzung näherer/entfernterer Mangelfolgeschäden im Werkvertragsrecht; Beweislastumkehr bei Verletzung der Befundsicherung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
EDV-Anbieter - Unterlassene Datensicherung - Beweistlast - Programmimplementierung
- rechtsanwaltmoebius.de
Zur Beweislastumkehr bei mangelhafter Datensicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 633 Abs. 1
Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer EDV-Anlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 133, 155
- NJW 1996, 2924
- NJW 1996, 2925
- ZIP 1996, 1553
- MDR 1997, 26
- WM 1996, 1695
- BB 1996, 2
- DB 1996, 2075
- JR 1997, 196
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (25)
- BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88
Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Die erforderlichen Aufwendungen können danach als Herstellungskosten sogar dann zu ersetzen sein, wenn der Geschädigte die Sache überhaupt nicht instand setzen läßt (BGH, Urt. v. 20.06.1989 - VI ZR 334/88, NJW 1989, 3009; BGHZ 81, 385, 391 m.w.N.).Es ist vielmehr der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag zu erstatten, der unbeschadet der auf die individuellen Möglichkeiten und Belange des Geschädigten Rücksicht nehmenden subjektbezogenen Schadensbetrachtung nach objektiven Kriterien, d.h. losgelöst von den für die Schadensbeseitigung tatsächlich aufgewendeten Beträgen, zu bestimmen ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.1989 - VI ZR 334/88, NJW 1989, 3009).
- BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91
Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Wie § 249 Satz 2 BGB für Fälle der Verletzung einer Person oder der Beschädigung einer Sache zeigt, regelt das Gesetz, daß der Geschädigte, gleichgültig, ob er den Schaden selbst behoben hat oder ihn durch Dritte hat beheben lassen, den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen kann (vgl. BGH, Urt. v. 17.03.1992 - VI ZR 26/91, NJW 1992, 1618).Ebensowenig wie dies bedeutet, daß dem Geschädigten eine unangemessene Veranlassung von Kosten erlaubt wäre (…BGH aaO.), kann deshalb angenommen werden, dem Geschädigten sei zuzumuten, besondere Anstrengungen zur Schadensbehebung, die er durch den Einsatz seiner oder der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter unternommen hat, dem Schädiger zugute kommen zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 17.03.1992 - VI ZR 226/91, NJW 1992, 1618, 1619).
- BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79
Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem …
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Auch erkennt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Regel, daß kein Ersatz für Zeitaufwand im eigenen Unternehmen verlangt werden könne, nur an, sofern die Zeit zur Schadensermittlung und zur außergerichtlichen Abwicklung des Schadensersatzanspruchs angefallen ist und der im Einzelfall erforderliche Zeitaufwand nicht die von einem privaten Geschädigten typischerweise zu erbringende Mühewaltung überschreitet (vgl. BGHZ 76, 216, 218; 75, 230, 232, jeweils m.w.N.).Als Richtschnur des Schadensersatzes stellt hierfür das Gesetz § 249 Satz 2 BGB zur Verfügung (vgl. BGHZ 76, 216, 221 für einen Fall einer Sachgesamtheit), der gerade auf eine Restitution in Eigenregie des Geschädigten abstellt (…BGH, Urt. v. 15.10.1991 - VI ZR 314/90, NJW 1992, 302, 303).
- BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92
Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt; …
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Dem Geschädigten erleichtert § 287 ZPO dabei nicht nur die Beweisführung, sondern auch die Darlegung (Sen.Urt. v. 12.10.1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663, 664 m.w.N.).Diesen Bedenken hätte aber durch einen richterlichen Hinweis Rechnung getragen werden können und müssen (vgl. Sen.Urt. v. 12.10.1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663, 665 m.w.N.), in welcher Weise eine Substantiierung der klägerischen Ausführungen für notwendig gehalten werde.
- BGH, 25.06.1991 - X ZR 4/90
Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Installierung einer …
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Diese Erforderlichkeit kann nur gegeben sein, wenn ein enger - wiederum vor allem lokaler - Zusammenhang zwischen Werkmangel und Folgeschaden besteht, so daß der durch den Werkmangel bedingte Schaden regelmäßig nicht erst nach langer Zeit in Erscheinung tritt, und wenn zudem eine Interessenabwägung ergibt, daß der Unternehmer billigerweise nicht damit rechnen muß, noch lange Zeit nach Ablauf der kurzen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (…vgl. ausführlich Sen.Urt. v. 08.12.1992 - X ZR 85/91, NJW 1993, 923, 924 m.w.N.; auch BGHZ 115, 32, 34 ff. m.w.N.).Der vorliegende Fall ist vielmehr vergleichbar dem Fall einer mangelhaften Einbruchssicherung, in dem der Senat den durch späteren Einbruchdiebstahl entstandenen Schaden ebenfalls als einen der regelmäßigen, langen Verjährung unterliegenden entfernteren Schaden beurteilt hat (BGHZ 115, 32).
- BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87
Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
In dem sogenannten Mehrweg-Mineralwasser-Fall, dem ein derartiger Sachverhalt zugrunde lag, hat der Bundesgerichtshof ebenfalls eine Beweislastumkehr für sachgerecht erachtet, weil die Überprüfung dem Hersteller gerade deshalb aufgegeben war, um durch eine Ermittlung und Sicherung des Status sich rechtzeitig über das Freisein von Produktgefahren zu vergewissern, die typischerweise das Produkt belasten können und die nach Inverkehrgabe des Produkts nicht mehr aufzudecken sind (BGHZ 104, 323, 333 ff.). - BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86
Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Mit der Eröffnung einer solchen Möglichkeit der Beweislastumkehr im Bereich der Haftung für Fehler bei der Implementierung einer Sicherungsroutine auf einer EDV-Anlage knüpft der Senat nicht nur an die zum Ausgleich eines ähnlichen Interessenkonflikts in ständiger Rechtsprechung angewendete Regel an, wonach dem Arzt zum Schutz seines Patienten aufgegeben ist, Befunde zu sichern, um sich rechtzeitig Klarheit über einen Krankheitszustand zu verschaffen, die zur Vermeidung gefährlicher Entwicklungen erforderlich und nachträglich nicht mehr zu erlangen sind (vgl. BGHZ 99, 391 m.w.N.;… BGH, Urt. v. 19.05.1987 - VI ZR 167/86, VersR 1987, 1092). - OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Haftungsverteilung bei Datenverlust infolge Software-Neuinstallation
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Datensicherung ist eine allgemein bekannte Selbstverständlichkeit (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.12.1995 - 10 U 123/95, CR 1996, 348 f.). - BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86
Haftung des Anästhesisten für unterlassene Befunderhebungen; Gesetzlicher …
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Mit der Eröffnung einer solchen Möglichkeit der Beweislastumkehr im Bereich der Haftung für Fehler bei der Implementierung einer Sicherungsroutine auf einer EDV-Anlage knüpft der Senat nicht nur an die zum Ausgleich eines ähnlichen Interessenkonflikts in ständiger Rechtsprechung angewendete Regel an, wonach dem Arzt zum Schutz seines Patienten aufgegeben ist, Befunde zu sichern, um sich rechtzeitig Klarheit über einen Krankheitszustand zu verschaffen, die zur Vermeidung gefährlicher Entwicklungen erforderlich und nachträglich nicht mehr zu erlangen sind (vgl. BGHZ 99, 391 m.w.N.; BGH, Urt. v. 19.05.1987 - VI ZR 167/86, VersR 1987, 1092). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Als Richtschnur des Schadensersatzes stellt hierfür das Gesetz § 249 Satz 2 BGB zur Verfügung (vgl. BGHZ 76, 216, 221 für einen Fall einer Sachgesamtheit), der gerade auf eine Restitution in Eigenregie des Geschädigten abstellt (BGH, Urt. v. 15.10.1991 - VI ZR 314/90, NJW 1992, 302, 303). - BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77
Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der …
- BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
- BGH, 18.09.1967 - VII ZR 88/65
Begriff der Abnahme
- BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80
Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, …
- BGH, 02.07.1992 - IX ZR 256/91
Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter …
- BGH, 26.10.1978 - VII ZR 249/77
Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen einen geologischen Gutachter
- BGH, 13.05.1986 - X ZR 35/85
Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mangelfolgeschäden; Motorschaden aufgrund …
- BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74
Verjährung von Mängelfolgeschäden bei fehlerhafter Grundstücksbewertung
- BGH, 05.05.1983 - VII ZR 174/81
Abgrenzung des § 635 BGB zu positiver Vertragsverletzung
- BGH, 08.12.1992 - X ZR 85/91
Notlandeschaden als Mangelfolgeschaden nach fehlerhaftem Einbau einer …
- BGH, 20.01.1972 - VII ZR 148/70
Haftung des Unternehmers für Mangelfolgeschäden; Verjährung
- BGH, 09.07.1962 - VII ZR 98/61
Haftung des Architekten für Mängel des Bauwerks
- OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91
Kosten eines vergeblichen Angebots
- OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 253/93
Ersatzansprüche bei Versagen der Datensicherung - Computer; Datensicherung; …
- OLG Hamm, 30.11.1992 - 8 U 85/92
Vorsicht bei fachfremder Beratung durch Fachverband
- BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08
Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den …
Wenn er von diesem Recht Gebrauch macht, ist er in der Verwendung der Ersatzleistung frei, ohne den Schadensbetrag zur Wiederherstellung verwenden zu müssen (BGHZ 66, 239, 241; 133, 155, 158; 154, 395, 398;… BGH, Urt. v. 25. Oktober 1996 - V ZR 158/96, WM 1997, 422, 423). - BGH, 02.12.2011 - V ZR 30/11
Schadensersatzanspruch bei Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatparkplatz …
Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel kein Ersatz für den Zeitaufwand verlangt werden, wenn die Zeit zur Schadensermittlung und zur außergerichtlichen Abwicklung des Schadensersatzanspruchs angefallen ist und der im Einzelfall erforderliche Zeitaufwand nicht die von einem privaten Geschädigten typischerweise zu erbringende Mühewaltung überschreitet (BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 64/94, BGHZ 133, 155, 158 mwN). - BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07
Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der …
Denn es ist nicht gerechtfertigt, solche besonderen Anstrengungen zur Schadensbehebung, die der Geschädigte durch den Einsatz seiner o-der der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter unternommen hat, dem Schädiger zu Gute kommen zu lassen (vgl. Senat, BGHZ 76, 216, 218 ; BGH, BGHZ 133, 155, 159 m.w.N.).
- BGH, 30.06.1997 - II ZR 186/96
Umfang des Abzugs "neu für alt"; Ersatz von Planungsleistungen bei der …
Das gilt im allgemeinen auch dann, wenn der Gläubiger die Arbeiten von eigenen Angestellten während der üblichen Arbeitszeiten erledigen läßt (vgl. BGH, Urt. v. 2. Juli 1996 - X ZR 64/96, NJW 1996, 2924, 2925 = ZIP 1996, 1553, 1554). - BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Solange greifbare Anhaltspunkte für die Darstellung des Klägers vorliegen, ist es nicht möglich, eine Schadensersatzklage wegen eines lückenhaften Vortrags abzuweisen (BGH, Urt. v. 2. Juli 1996, X ZR 64/94, NJW 1996, 2924, 2925). - BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08
Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem …
Für die Ermittlung dieses engen Zusammenhangs hat der Bundesgerichtshof auf die Notwendigkeit einer die Eigenart des jeweiligen Sachverhalts berücksichtigenden Begründung und Wertung (BGH, Urteil vom 20. Januar 1972 - VII ZR148/70, BGHZ 58, 85, 92; Urteil vom 10. Juni 1976 - VII ZR 129/74, BauR 1976, 354, 355 f.) unter besonderer Berücksichtigung des lokalen Zusammenhangs zwischen Werkmangel und Schaden (BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 64/94, BGHZ 133, 155, 160; Urteil vom 25. Juni 1991 - X ZR 4/90, BGHZ 115, 32, 34; Urteil vom 20. April 2004 - X ZR 141/01, BauR 2004, 1776, 1777) sowie einer angemessenen Verteilung des sich aus der kurzen Verjährungsfrist ergebenden Verjährungsrisikos (BGH, Urteil vom 10. Juni 1976 - VII ZR 129/74, BGHZ 67, 1, 6, 8; Urteil vom 17. Mai 1982 - VII ZR 199/81, BauR 1982, 489, 490 = ZfBR 1982, 205; Urteil vom 8. Dezember 1992 - X ZR 85/91, NJW 1993, 923, 924) verwiesen. - OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03
Zahlung der Vergütung von informationstechnologischen Leistungen - aufrechenbarer …
Zusätzliche Überprüfungspflichten bestehen jedoch nur dann, wenn ernsthafte Zweifel vorliegen, daß die Datensicherung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder das Sicherungssystem nicht funktioniert (OLG Karlsruhe NJW 1996, 2000; OLG Köln NJW-RR 1997, 558; 1994, 1262; BGH NJW 1996, 2924; Senat in OLGR 2000, 195). - KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10
Schadenersatz: Kostenerstattungsanspruch des Grundstücksbesitzers im Fall …
Allein soweit es sich hierbei um Maßnahmen handelt, die die von einem privat Geschädigten typischerweise anfallende Mühewaltung nicht überschreitet, können deren Kosten nicht dem Schädiger aufgebürdet werden (vgl. BGHZ 76, 216 = NJW 1518; BGHZ 133, 155 = NJW 1996, 2924). - OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 5 U 20/20
Nachbarstreit im Saarland: Entbehrlichkeit eines nachbarrechtlichen …
Nicht anders zu bewerten sind auch die damit im Zusammenhang entstandenen Fahrtkosten und die Aufwendungen des Klägers zur Überwachung der Schadensbeseitigung, wobei letztere im Übrigen auch aus Rechtsgründen - als Kosten der eigenen Mühewaltung - nicht erstattungsfähig wären (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 64/94, BGHZ 133, 155, 158). - BGH, 27.11.2009 - LwZR 11/09
Verfüllung einer Mulde mit kontaminiertem Material während der Pachtzeit als …
Dieser Geldersatzanspruch ist nicht davon abhängig, dass der Geschädigte den Schaden schon behoben hat oder mit dem ihm als Schadensersatzleistung zufließenden Mitteln beheben wird (BGHZ 61, 56, 58; 133, 155, 158; 154, 395, 398). - OLG Frankfurt, 30.05.2007 - 18 U 134/05
Schadensersatzberechnung bei Vernichtung des Datenbestandes auf einem …
- OLG Hamm, 10.05.1999 - 13 U 95/98
Beweislastumkehr bei Datenverlust
- AG Brandenburg, 23.05.2011 - 34 C 124/10
Kein Schadenersatz wegen Verletzung von Eigentumspositionen mangels schlüssiger …
- BGH, 23.09.2003 - VI ZR 395/02
Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits durch Bestreiten in der …
- BGH, 20.04.2004 - X ZR 141/01
Abgrenzung unmittelbarer und entfernter Mangelfolgeschäden beim Werkvertragsrecht
- OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05
Schadenersatz wegen Zerstörung des Datenbestandes eines Betriebsrechners
- OLG Hamm, 04.03.2014 - 19 U 200/11
Auftraggeber trifft keine Untersuchungs- und Anzeigepflicht!
- OLG Koblenz, 17.11.2003 - 12 U 1186/02
Berufung in Verkehrsunfallsachen: Zulässigkeit von Verfahrensrügen nach Ablauf …
- OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02
Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessungsgrundlage für die Höhe des …
- BGH, 13.11.2001 - X ZR 224/99
Haftung des Unternehmers für Mängel zur Herstellung des Werks hinzugekaufter …
- LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 6 O 161/99
Schadensersatz einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen …
- LG Lüneburg, 17.06.2003 - 4 O 356/02
Zur Beweislast bei Datenverlust wegen mangelhafter Datensicherung
- OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 U 1835/98
Formularmäßige Vereinbarung eines Abtretungsverbots unter Kaufleuten
- LG München I, 29.10.2014 - 2 O 17024/11
Schadensersatz wegen fehlerhafter Architektenplanung für Bodenplatte in …
- OLG Düsseldorf, 25.10.2016 - 21 U 26/16
- OLG Hamburg, 26.02.2001 - 12 W 3/01
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich
- OLG München, 14.09.2006 - 19 U 5248/03
- AG Berlin-Charlottenburg, 13.10.2010 - 229 C 130/10
Einstweilige Verfügung: Anspruch auf Erstattung der durch die Aufforderung zur …
- LG Gera, 09.07.2003 - 6 S 102/03
- AG Greiz, 27.04.2004 - 4 C 800/03