Weitere Entscheidung unten: VG Stuttgart, 28.09.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04   

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https://dejure.org/2005,1153
BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04 (https://dejure.org/2005,1153)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2005 - 7 C 25.04 (https://dejure.org/2005,1153)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 (https://dejure.org/2005,1153)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BlmSchG § 16 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; § 67 a Abs. 1; VwVfG § 31 Abs. 1, § 37 Abs. 1, § 44 Abs. 1
    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb Anlage; Wiederaufnahme Anlagenbetrieb; Erlöschen Genehmigung; Verlängerung Frist; Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Unverzüglichkeit Antragstellung.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Schweinemastanlage; Gewährung von Bestandsschutz; Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes mangels hinreichender Bestimmtheit

  • Judicialis

    BlmSchG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; BlmSchG § 18 Abs. 1 Nr. 2; ; BlmSchG § 18 Abs. 3; ; BlmSchG § 67 a Abs. 1; ; VwVfG § 31 Abs. 1; ; VwVfG § 37 Abs. 1; ; VwVfG § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsersetzende Anzeige bei Wiederaufnahme eines eingestellten Schweinemastbetriebes - Zeitraum der Betriebseinstellung - wirksame Fristverlängerung ohne kalendermäßige Festlegung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Erlöschen der Anlagengenehmigung bei Nichtbetreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Baurecht - Schweine

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 156
  • NJW 2006, 1017 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1424
  • EuZW 2006, 72
  • DVBl 2005, 1588
  • DÖV 2006, 72
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 68.82

    Untersagung des Betriebs einer Altanlage nach § 25 Abs. 2 BImSchG

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
    Die durch die Anzeige vermittelte, auf Gründen des Vertrauensschutzes beruhende Rechtsposition des Betreibers geht allerdings über diejenige des Inhabers einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht hinaus; sie gewährt im Gegenteil ein geringeres Maß an Bestandsschutz (Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 68.82 - Buchholz 406.25 § 67 BlmSchG Nr. 6 S. 1 ).
  • BVerwG, 26.05.1987 - 1 B 28.87

    Gaststättenerlaubnis - Erlöschen - Nichtgebrauch

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
    Danach muss eine Fristbestimmung regelmäßig unter Angabe eines kalendermäßig festgelegten Zeitraums oder Datums einen Endzeitpunkt setzen (vgl. Beschluss vorn 26. Mai 1987 - BVerwG 1 B 28.87 - Buchholz 451.41 § 8 GastG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.09.2004 - 7 B 117.04

    Auslegung von § 67a Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
    Diese Übergangsregelung dient dem Zweck, den Weiterbetrieb bestehender Anlagen ohne ein nachträgliches Genehmigungsverfahren zu ermöglichen sowie deren Erfassung und Überwachung sicherzustellen, um sie nach und nach an das Anforderungsniveau des Bundes-Immissionsschutzgesetzes heranzuführen (Beschluss vom 17. September 2004 - BVerwG 7 B 117.04 - Buchholz 406.25 § 67 a BlmSchG Nr. 1).
  • BVerwG, 27.06.1988 - 7 B 101.88

    Steinbruch - Sprengstoff - Altanlage - Immissionsschutz - Genehmigungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
    Dieser Schutzzweck gilt uneingeschränkt auch für die zwar formell nur anzeigepflichtigen, aber materiell genehmigungsbedüftigen Altanlagen i.S.d. § 67 a Abs. 1 BlmSchG (vgl. Beschluss vom 27. Juni 1988 - BVerwG 7 B 101.88 - Buchholz 406.25 § 67 BlmSchG Nr. 7 S. 1 ).
  • RG, 04.01.1927 - II 237/26

    Im Auslande zahlbare Schecks

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
    Schon nach Ansicht des Reichsgerichts (RGZ 115, 195 ) lässt sich den Auslegungsvorschriften der §§ 187 ff. BGB nicht entnehmen, dass generell nur solche Fristen wirksam sind, die durch die dort genannten Kriterien zeitlich begrenzt sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 22 D 150/22

    Kreis Lippe muss über Genehmigungsantrag für 13 Windenergieanlagen auf der

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - VI C 70.58 -,BVerwGE 10, 75 (76 f.), und Beschluss vom 31. Mai 1990 - 3 C 20.88 -, BayVBl. 1991, 93 = juris Rn. 12, jeweils zur Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist, sowie Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 = juris Rn. 15, zur Fristverlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG; BGH, Beschluss vom 18. März 1982 - GSZ 1/81 -, BGHZ 83, 217 = juris Rn. 5 ff., zur Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfristen nach der ZPO; BFH, Beschluss vom 7. Mai 2001 - III B 10.01 -, juris Rn. 21, zur Verlängerung richterlicher Fristen; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 57 Rn. 8.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 = juris Rn. 15.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 11 S 54.15

    NABU mit Eilantrag gegen eine Schweine- bzw. Ferkelzuchtanlage im

    Dient die Einstallung hingegen zunächst lediglich dem Erhalt des Bestandsschutzes, liegt bis auf weiteres nur ein "Scheinbetrieb" vor (Anschluss an Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rn. 18).(Rn.38).

    Dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, der nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 - auch für derartige (nur anzeigepflichtige) Anlagen gelte, erloschen sei, weil die Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht betrieben wurde, sei nicht ersichtlich.

    Der Antragsteller macht insoweit geltend, wegen des Erlöschens der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die SZA W... gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG (bzw. hier des Erlöschens der Freistellung von der Genehmigungspflicht in § 67a Abs. 1 BImSchG - vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 10; Führ in: GK-BImSchG, § 67a Rz. 17) und der - zumindest bisher - auch nicht erfolgten Fristverlängerung nach dessen Absatz 3 habe es vorliegend der Durchführung eines Verfahrens über die Erteilung einer Neugenehmigung gemäß § 10 BImSchG mit gebotener Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. Anhang 1 der 4. BImSchV Nr. 7.1.8.1 - 750 oder mehr Sauenplätze, vorliegend 2.327) bedurft, im Rahmen dessen ihm ein Beteiligungsrecht zugestanden hätte.

    Der Antrag der Beigeladenen nach § 18 Abs. 3 BImSchG, die Erlöschensfrist in § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG (zu deren entsprechender Anwendbarkeit auf genehmigungsersetzende Anzeigen gemäß § 67a Abs. 1 BImSchG in Altfällen siehe BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 10) um ein Jahr, d.h. bis zum 15. November 2015, zu verlängern, hat entgegen der Annahme der Beigeladenen und auch des Antragsgegners nicht zur Folge, dass das Erlöschen der Genehmigung bis zur - ggf. bestandskräftigen oder jedenfalls vollziehbaren - behördlichen Entscheidung über diesen Antrag aufgeschoben und die SZA W... deshalb auch im Falle einer mehr als dreijährigen Betriebseinstellung zunächst "erlaubt" fortgeführt wird.

    Dass die Ausführungen des Senats nur so zu verstehen sind, belegt auch die vom Senat anschließend zitierte weitere Rechtsprechung (Beschluss des Senats vom 18. November 2010 - 11 S 67.09 -, juris Rz. 10, BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 15 und BayVGH, Urteil vom 25. Mai 2009 - 22 B 08.722 -, juris Rz. 25).

    Soweit in diesem Kommentar - daneben wird die Annahme "aufschiebender Wirkung" eines Verlängerungsantrags nach § 18 Abs. 3 BImSchG auch noch von Scheuing/Wirths in: Führ, GK-BImSchG, a.a.O., § 18 Rz. 72 vertreten - insoweit auf die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris, Rz. 15 am Ende, verwiesen wird, dem Antragsteller dürften keine Verzögerungen zur Last gelegt werden, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich der Behörde haben und seiner Einflussnahme entzogen sind, wird das dort nur als Begründung für die Annahme angeführt, dass ein vor Fristablauf gestellter Verlängerungsantrag auch noch nach Fristablauf positiv beschieden werden kann, dies steht mithin in anderem Zusammenhang.

    Eine lediglich diesen Zweck verfolgende Einstallung begründet jedoch nur einen "Scheinbetrieb" und stellt sich nicht - wie erforderlich - als Gebrauchmachen von der (immissionsschutzrechtlichen) Genehmigung dar (vgl. dazu das o.g. Urteil des BVerwG vom 25. April 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 14 i.V.m. Rz. 10 zur entsprechenden Anwendbarkeit in - wie vorliegend - Fällen einer genehmigungsersetzenden Anzeige für Altanlagen nach § 67a Abs. 1 BImSchG; vgl. ferner OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2012 - 2 L 192/09 -, juris Rz. 59).

    Dass die im Verhältnis zur genehmigten Platzzahl nur geringe prozentuale Einstallung ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen lediglich eines Scheinbetriebs ist bzw. sein kann, entspricht der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2005, a.a.O., Rz. 14, und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2012 - 2 L 192/09 -, juris Rz. 60).

    Dass eine Fristverlängerung auch noch nach Fristablauf "rückwirkend" ausgesprochen werden kann bzw. zulässig ist, soweit der entsprechende Antrag rechtzeitig gestellt wurde - dies ist vorliegend zu Recht unstreitig -, entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 15; vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Januar 2014 - OVG 11 S 32.13 -, juris Rz. 2; Thüringer OVG, Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 -, juris Rz. 62; Scheuing/Wirths, GK-BImSchG, a.a.O., § 18 Rz. 70 f.).

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18

    Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im

    a) Bei der Verlängerungsentscheidung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 ; Hansmann/Ohms, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 18 BImSchG Rn. 38 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine

    a) § 16 BImSchG ist nur anwendbar, wenn die zu ändernde Anlage bereits immissionsschutzrechtlich genehmigt und die Genehmigung nicht erloschen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.2005 - BVerwG 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 [159], RdNr. 9 in juris; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. III, § 16 BImSchG RdNr. 35, m.w.N.).

    Anstelle einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung kommt auch ein anderer Legalisierungsakt gemäß § 67 oder 67a BImSchG in Betracht (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O., RdNr. 10; Reidt/Schiller, a.a.O.).

    Der Erlöschenstatbestand setzt mit dem Tatbestandsmerkmal des Nichtbetreibens keine entsprechende Erklärung, sondern den tatsächlichen Vorgang der Betriebseinstellung voraus; hierfür kann neben objektiven Umständen auch eine subjektive Erklärung des Betreibers Indizwirkung haben (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O., RdNr. 12).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10

    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -;

    § 18 Abs. 1 Nr. 2 und § 18 Abs. 3 BImSchG sind nach der Rechtsprechung des Senats auch auf "Altanlagen" anwendbar, die gemäß § 67a Abs. 1 BImSchG oder - wie hier - nach § 67 Abs. 2 BImSchG lediglich angezeigt worden sind (Beschluss vom 4. März 2010 - BVerwG 7 B 38.09 - juris Rn. 6 f. = NVwZ 2010, 780; zu § 67a Abs. 1 BImSchG: Urteil vom 25. August 2005 - BVerwG 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 = Buchholz 406.25 § 18 BImSchG Nr. 3).

    Die Frist kann unter diesen Umständen auch nachträglich verlängert werden (vgl. Urteil vom 25. August 2005 a.a.O. S. 162).

    Durch das Erlöschen der Genehmigung nach mehr als dreijähriger Stilllegung der Anlage soll insbesondere zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft verhindert werden, dass mit der Wiederinbetriebnahme zu einem Zeitpunkt begonnen wird, in dem sich die (tatsächlichen oder rechtlichen) Verhältnisse, die der Genehmigung zugrunde lagen, möglicherweise wesentlich verändert haben (BTDrucks 7/179 S. 37; Urteil vom 25. August 2005 a.a.O. S. 159).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Zwar besitzt ein rechtzeitig vor dem Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellter Antrag auf Verlängerung gemäß § 18 Abs. 3 BImSchG keine aufschiebende Wirkung in dem Sinne, dass deren Fortdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung über diesen Antrag fingiert wird (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Mai 2016 - OVG 11 S 54.15 - Juris, Rn. 30 ff.), bei rechtzeitiger Antragstellung kann die Verlängerung jedoch auch nach Fristablauf ausgesprochen werden und lässt die erloschene Genehmigung ggf. rückwirkend wiederaufleben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - BVerwG 7 C 25/04 - Juris, Rn. 15; Senatsbeschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 11 S 32.13 -, Juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.714

    Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Anzeige nach § 67 a Abs. 1 BImSchG gilt der Schutzzweck des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG uneingeschränkt auch für diese zwar formell nur anzeigepflichtigen, aber materiell genehmigungsbedürftigen Anlagen (BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/159).

    Davon geht wohl auch das Bundesverwaltungsgericht im - vergleichbaren - Fall einer Altanlage nach § 67 a Abs. 1 BImSchG aus (vgl. BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/162).

    Dem Antragsteller dürfen keine Verzögerungen zur Last gelegt werden, die ihre Ursachen im Verantwortungsbereich der Behörde haben und seiner Einflussnahme entzogen sind (BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/162).

    Eine Verpflichtung für die Klägerin, die Änderung zur Entenmast vorzunehmen, bestand nicht; auch das Rückgängigmachen einer solchen angezeigten Änderung ist nicht genehmigungsbedürftig (vgl. BayVGH vom 17.11.2005 BayVBl 2006, 154).

    Im Verfahren nach § 15 Abs. 2 BImschG wird nur die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit der Nutzungsänderung geprüft, nicht aber deren Genehmigungsfähigkeit (vgl. BayVGH vom 17.11.2005 BayVBl 2006, 154, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722

    Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Anzeige nach § 67 a Abs. 1 BImSchG gilt der Schutzzweck des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG uneingeschränkt auch für diese zwar formell nur anzeigepflichtigen, aber materiell genehmigungsbedürftigen Anlagen (BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/159).

    Davon geht wohl auch das Bundesverwaltungsgericht im - vergleichbaren - Fall einer Altanlage nach § 67 a Abs. 1 BImSchG aus (vgl. BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/162).

    Dem Antragsteller dürfen keine Verzögerungen zur Last gelegt werden, die ihre Ursachen im Verantwortungsbereich der Behörde haben und seiner Einflussnahme entzogen sind (BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/162).

    Eine Verpflichtung für die Klägerin, die Änderung zur Entenmast vorzunehmen, bestand nicht; auch das Rückgängigmachen einer solchen angezeigten Änderung ist nicht genehmigungsbedürftig (vgl. BayVGH vom 17.11.2005 BayVBl 2006, 154).

    Im Verfahren nach § 15 Abs. 2 BImSchG wird nur die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit der Nutzungsänderung geprüft, nicht aber deren Genehmigungsfähigkeit (vgl. BayVGH vom 17.11.2005 BayVBl 2006, 154, m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16

    Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage bei Groß-Haßlow ohne neues

    Dass bei rechtzeitiger Antragstellung die Erlöschensfristen noch nach deren Ablauf rückwirkend verlängert werden dürfen, entspricht der ständigen Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 15, und vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2/10 -, juris Rz. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09

    Baugenehmigung für Schweinemastanlage; immissionsschutzrechtliche Anforderungen;

    Die Einstallung von Jungsauen in eine Schweinemastanlage, deren Betrieb eingestellt worden war, über einen Zeitraum von etwa 4 Monaten hindert nicht das Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder genehmigungsersetzenden Anzeige nach drei Jahren gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, wenn nur etwa 3 % der genehmigten Mastplätze belegt werden und so nur der Zweck verfolgt wird, das Erlöschen der Genehmigung oder genehmigungsersetzenden Anzeige zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 [159]).(Rn.59).

    Die Regelung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, nach der die Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist, ist auf die genehmigungsersetzende Anzeige nach § 67a Abs. 1 BImSchG entsprechend anwendbar (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 [159]).

    Für den Beginn der Frist ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Betrieb tatsächlich eingestellt worden ist; dabei kann neben objektiven Umständen auch eine subjektive Erklärung des Betreibers Indizwirkung haben (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O.).

    Bei einer Schweinemastanlage, deren Betrieb der Anlagenbetreiber ordnungsgemäß einstellt, ist nach der Lebenserfahrung anzunehmen, dass solche Betriebshandlungen regelmäßig bis zur Ausstallung der letzten Schweine stattfinden (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O.).

    An dieser Voraussetzung fehlt es aber, wenn mit der Einstallung der Tiere lediglich das Erlöschen der Genehmigung verhindert werden soll (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Schweinemastanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.04.2012 - 2 L 193/09

    Baugenehmigung für Schweinemastanlage; immissionsschutzrechtliche Anforderungen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2023 - 8 A 4146/19

    Immissionsschutzrecht; Genehmigung; Erlöschen; Dreijahresfrist; Nichtbetreiben;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13

    Nicht ausgenutzte Genehmigung erlischt!

  • BVerwG, 04.03.2010 - 7 B 38.09

    Angezeigte Anlage; Erlöschen der Genehmigung; Verlängerungsantrag;

  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 12.10

    Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2014 - 12 LA 45/13

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Verlängerung der Frist bzgl.

  • BGH, 13.12.2016 - EnVR 34/15

    Festlegung individueller Netzentgelte - Stromnetznutzung: Rechtmäßigkeit der

  • OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14

    Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21

    Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 5 MR 1/23

    Schutzzweck des BImSchG § 18 Abs 1 Nr 2; Einstellung des Betriebs einer

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09

    Altersteilzeit - Ausschluss des Blockmodells

  • VG Magdeburg, 23.11.2021 - 3 B 321/21

    Beschränkungen einer als Protestcamp durchgeführten Versammlung

  • OVG Sachsen, 18.10.2005 - 4 B 271/02

    Nachsorgeanordnung gem. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2011 - 12 LA 184/09

    Untersagung der Nutzung von zwei Stallgebäuden nach Umnutzung; Ausschluss der

  • OVG Thüringen, 02.09.2008 - 1 EO 448/08

    Immissionsschutzrecht; UVP-Pflicht konkurrierender Vorhaben; Windkraftanlagen;

  • BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18

    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine

  • BVerwG, 21.11.2019 - 7 B 30.18

    Antrag; Bergrechtliche Bewilligung; Erlöschen; Frist; Rohstoffe; Verlängerung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 96/16

    Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung

  • BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18

    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2010 - 1 LC 338/07

    Anwendbarkeit des § 16 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf

  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004

    Planfeststellung für die Errichtung einer Anschlussleitung für ein Gaskraftwerk

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2024 - 3a S 10.23

    Vorläufiger Rechtsschutz - Änderungsantrag - Rechtsschutzinteresse - Genehmigung

  • OVG Sachsen, 13.11.2019 - 4 A 671/16

    Feststellungsklage; Amtshaftungsprozess; Betriebseinstellung; Scheinbetrieb;

  • OVG Hamburg, 25.04.2023 - 4 Bs 144/22

    Keine durchgreifenden Bedenken gegen die Vereinbarkeit einer landesgesetzlichen

  • OVG Hamburg, 15.12.2022 - 4 Bs 105/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer

  • VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 8468/16

    Erlöschen der Genehmigung für drei Windkraftanlagen in Zilsdorf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2012 - 1 A 10878/11

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Schulsportanlage, die auch dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2894/12

    Erforderlichkeit der Festsetzung konkreter nicht zu überschreitender Lärmwerte in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2893/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für die Errichtung

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Teilstilllegungsverfügung einer Anlage zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2895/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für die Errichtung

  • OVG Bremen, 28.09.2023 - 1 D 72/22

    Drittanfechtung; Flächennutzungsplan; Nachbarklage; Privilegierung; Rotor-In;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2010 - 11 S 67.09

    Windkraftanlagen; Rechtsschutzantrag der drittbetroffenen Gemeinde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09

    Beschwerde eines Taxifahrers gegen Nutzungsentgelt von 0,50 ¤ und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2020 - 11 S 2.20

    Gerichtliche Kontrolle der behördlichen UVP-Pflichtigkeitsbeurteilung;

  • VG Minden, 11.05.2016 - 11 K 660/15
  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 22 ZB 10.753

    Drittklage gegen Verlängerung der Frist zum Erlöschen einer

  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 22 ZB 10.755

    Drittklage gegen Verlängerung der Frist zum Erlöschen einer

  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 4 C 17.1120

    Verlängerung der gesetzlichen Wahlprüfungsfrist - Fristverlängerung bis zur

  • VG Arnsberg, 21.08.2014 - 7 K 647/12

    Verlängerung der Frist zur Errichtung und Inbetriebnahme einer

  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 22 ZB 06.1636

    Immissionsschutzrecht, soweit nicht nach der Natur der Sache ein anderer Senat

  • VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22

    Fristbestimmung für die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 22 ZB 10.754

    Drittklage gegen Verlängerung der Frist zum Erlöschen einer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2008 - 3 K 13/07

    Festsetzung einer Schießplatzanlage in einer öffentlichen Grünfläche in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 11 S 32.13

    Verlängerung der Frist nach § 18 Abs. 3 BImSchG nach Ablauf der Frist möglich,

  • VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 111.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • VK Sachsen, 27.03.2006 - 1/SVK/021-06

    Beteiligung an mehreren Vergabverfahren

  • VG Hannover, 11.07.2008 - 11 A 4000/06

    Betriebsprämie; Bestandsregister; Betriebsprämie; Cross-Compliance; neuster

  • VG Regensburg, 31.07.2009 - RO 7 K 08.1818

    Immissionsschutzrechtliche Nachbarklage

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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8586
VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05 (https://dejure.org/2005,8586)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.09.2005 - 11 K 3156/05 (https://dejure.org/2005,8586)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. September 2005 - 11 K 3156/05 (https://dejure.org/2005,8586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Reisepaß und Personalausweis; Beschränkung der Geltungsbereiche; Gefährdung erheblicher Belange der BRD durch Teilnahme eines Hooligans an einem Auslandsspiel seiner Clubmannschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ausreiseverbot für VFB-Fans bestätigt

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1017
  • NVwZ 2006, 1206 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 67.67

    Gefährdung der inneren oder der äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung ''bestimmte Tatsachen'' sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 18.05.1994, DVBl. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Als eine Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschlands im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG können unter besonderen Umständen auch Handlungen gewertet werden, die geeignet sind, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94

    Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs eines Reisepasses - Berücksichtigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung ''bestimmte Tatsachen'' sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 18.05.1994, DVBl. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Passinhaber bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr die räumliche Beschränkung des Reisepasses (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 07.06.1995, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden wären diese Belange bei einer Anwesenheit des Antragstellers in Slowenien während des Fußballspiels des VfB Stuttgart gegen den NK Domzale - sowie in den Zeiten vor und nach dieser Partie - im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG gefährdet (vgl. hierzu auch BVerfG, Urt. v. 16.01.1957, BVerfGE 6, 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Die Frage, ob und mit welchem Gewicht durch die Anwesenheit eines deutschen Staatsangehörigen in einem anderen Land Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet werden, unterliegt uneingeschränkt der richterlichen Überprüfung (hierzu und zum Nachfolgenden, VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 14. Juni 2000 - 1 S 1271/00 - DVBl 2000, 1630 = NJW 2000, 3658 = DÖV 2000, 1011).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Wäre ein solches besonderes Interesse nicht zu erkennen, so wäre der Wegfall der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs nicht gerechtfertigt und diese Wirkung müsste allein deshalb entsprechend dem Grundsatz des § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO vom Gericht wiederhergestellt werden (vgl. eingehend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 - mit zahlreichen w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1994 - 1 S 667/94

    Paßversagung/Ausreiseverbot wegen rechtsextremistischer Betätigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung ''bestimmte Tatsachen'' sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 18.05.1994, DVBl. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).
  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3167/05

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Geltungsbereichs für den Reisepass und

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Daran dürfte sich auch nichts durch den Umstand ändern, dass unter den Anhängern einer Club-Mannschaft - anders als bei den Fans der National-Mannschaft - ohne weiteres auch ausländische Staatsangehörige vertreten sein dürften (vgl. den, einen italienischen Staatsangehörigen betreffenden Parallelfall 11 K 3167/05).
  • VG Schleswig, 23.04.2004 - 1 A 219/02
    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    In der Rechtsprechung geklärt ist, dass dies jedenfalls für Fußballspiele der deutschen Nationalmannschaft und in Folge für Ausschreitungen "deutscher Fans" zu gelten hat (VGH, Beschl. v. 14.06.2000, a.a.O.; VG Schleswig, Urt. v. 23.04.2001 - 1 A 219/02 - , zit. nach ).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Sie schließen sich daher nicht aus, sondern sind, je nachdem welchen Gefahren begegnet werden soll, jeweils für sich oder gleichzeitig nebeneinander anwendbar (so im Ergebnis jeweils auch für Meldeauflagen gegen sog. Hooligans VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 1 S 1271/00 - DVBl 2000, 1630; VG Stuttgart, Beschluss vom 28. September 2005 - 11 K 3156/05 - NJW 2006, 1017; vgl. ferner die übereinstimmende Auffassung von Bundesregierung und Bundesrat in BTDrucks 14/2888 vom 13. März 2000, S. 2 und 4; a.A.: Rachor, in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. 2007, Abschnitt F Rn. 833 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2018 - 11 LC 177/17

    Heranziehung eines Passinhabers zu einer passbeschränkenden Maßnahme wegen

    So kann beispielsweise eine auf die Generalklausel gestützte Meldeauflage, je nachdem, welcher Gefahr mit ihr begegnet werden soll, entweder isoliert oder gleichzeitig neben einer passrechtlichen Beschränkung angeordnet werden (BVerwG, Urt. v. 25.7.2007 - 6 C 39/06 -, a.a.O., juris, Rn. 29; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.6.2000 - 1 S 1271/00 - DVBl. 2000, 1630, juris, Rn. 19; VG Stuttgart, Beschl. v. 28.9.2005 - 11 K 3156/05 - NJW 2006, 1017, juris, Rn. 20; vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks. 14/2888 v. 13.3.2000, S. 2 und die Gegenäußerung der Bundesregierung, S. 4;für einen Vorrang von passrechtlichen Beschränkungen gegenüber Meldeauflagen demgegenüber Rachor, in: Lisken/Denninger, a.a.O., Kap. E, Rn. 769).
  • LG Frankfurt/Main, 25.09.2019 - 4 O 219/19

    Fußball-Hooligan darf Ausreise zu Fußballspiel im Ausland untersagt werden.

    Dies gilt nicht nur bei Spielen der deutschen Nationalmannschaft, sondern auch, wenn es sich um ein Fußballspiel einer deutschen Club-Mannschaft im Ausland handelt (VG Stuttgart, NJW 2006, Seite 1017).
  • VG Bremen, 06.04.2006 - 4 K 2684/04

    Passbeschränkung und Meldeauflage wegen Zugehörigkeit zur Hooliganszene

    Die hierdurch bewirkte Schädigung deutschen Ansehens ist besonders intensiv, weil man sich an die Misshandlung des französischen Polizisten Nivel 1998 noch immer erinnert (vgl. OVG Bremen, Beschl. vom 28.06.2000, Az. 1 B 240/00, NordÖR 2001, 107; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 14.06.2000, Az. 1 S 1271/00, DVBl. 2000, 1630, 1631; VG Schleswig, Urt. vom 23.04.2004, Az. 1 A 219/02, juris; VG Stuttgart, Beschl. vom 28.09.2005, Az. 11 K 3156/05, juris; VG Münster, Urt. vom 28.10.2005, Az. 1 K 5676/03, juris; Breucker, NJW 2004, 1631, 1632, Nolte, NVwZ 2001, 147, 150; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, Rn. F 712).

    Das Gericht lässt dabei offen, ob solche Meldeauflagen auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden können oder ob deren Anwendungsbereich durch die §§ 7, 8 PassG verdrängt wird (vgl. zum Streitstand VGH Baden-Württemberg vom 14.06.2000; VG Hannover, Urt. vom 15.08.2005, Az. 10 A 3807/05, SpuRt 2005, 258; VG Stuttgart, Beschl. vom 28.09.2005, Az. 11 K 3156/05, juris; Breucker, NJW 2004, 1631, 1632; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, Rn. F 720 f.).

  • VG Karlsruhe, 09.06.2006 - 4 K 1482/05

    Polizeiliche Meldeauflage für gewaltbereiten Fußballfan

    Gab es dabei wohl zunächst eine gewisse Trennung zur gewaltbereiten Hooligan-Szene, so fand mit der Zeit jedoch ein "Stühlerücken" statt und aus einigen "Ultras" wurden "Hools", ja sogar ganze Gruppierungen wechselten die Seiten, wie z.B. die "Brigade Nassau" (Frankfurt) oder die "Chaoten" aus München (vgl. VG Stuttgart, B. v. 28.09.2005 - 11 K 3156/05 -, NJW 2006, 1017).
  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1293/09

    Zur Untersagung der Ausreise eines Deutschen in das Ausland wegen Gefährdung

    Zwar hat die Rechtsprechung - gerade auch die der Kammer (vgl. Beschl. v. 28.09.2005 - 11 K 3156/05 - NJW 2006, 1017) für Ausschreitungen deutscher Fußball-"Hooligans" anlässlich von internationalen Fußballspielen im Ausland eine solche mögliche Schädigung des internationalen Ansehens Deutschlands angenommen.
  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09

    Untersagung der Ausreise in das Ausland

    Zwar hat die Rechtsprechung - gerade auch die der Kammer (vgl. Beschl. v. 28.09.2005 - 11 K 3156/05 - NJW 2006, 1017) für Ausschreitungen deutscher Fußball-"Hooligans" anlässlich von internationalen Fußballspielen im Ausland eine solche mögliche Schädigung des internationalen Ansehens Deutschlands angenommen.
  • VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09

    Rechtswidrigkeit eines Ausreiseverbots für deutsche Demonstrationsteilnehmerin

    Für die Auflage, sich zu bestimmten Zeiten bei einer deutschen Polizeidienststelle zu melden, kann sich aus der polizeilichen Generalklausel in den §§ 1 und 3 PolG die rechtliche Grundlage ergeben und für die Androhung des unmittelbaren Zwangs könnte dies aus den §§ 18 ff. LVwVfG folgen (vgl. dazu schon VG Stuttgart, Beschluss vom 28.09.2005, - 11 K 3156/05 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2000, - 1 S 1271/00 - vgl. auch die Entscheidungen zum G8-Gipfel in Genau 2001: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2004, - 1 S 2218/03 - sowie BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, - 6 C 39/06 -, sämtlich in ).
  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2023 - 17 L 615/23

    Meldeauflage; Anwendungsvorrang passrechtlicher Vorschriften vor der

    vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 39/06 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2006 - 1 B 704 - , juris; VGH Baden-Württember, Beschluss vom 14. Juni 2020 - 1 S 1271/00 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 28. September 2005 - 11 K 3156/05 -, juris; Möstl/Kugelmann, Polizei- und ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen, Kommentar, § 8 PolG, Rdnr. 43 ff.
  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1297/09

    Untersagung der Ausreise aus dem Bundesgebiet

    Zwar hat die Rechtsprechung - gerade auch die der Kammer (Beschl. v. 28.09.2005 - 11 K 3156/05 -, NJW 2006, 1017) für Ausschreitungen deutscher Fußball-"Hooligans" anlässlich von internationalen Fußballspielen im Ausland eine solche mögliche Schädigung des internationalen Ansehens Deutschlands angenommen und dies auch, wenn es sich um Anhänger deutscher Fussball-Clubs mit ausländischer (im dortigen Fall: italienischer) Staatsangehörigkeit handelte.
  • VG Karlsruhe, 09.06.2006 - 4 K 1482/06
  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3162/05

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Geltungsbereichs für den Reisepass und

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