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   BGH, 25.01.1973 - III ZR 61/70   

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BGH, 25.01.1973 - III ZR 61/70 (https://dejure.org/1973,321)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1973 - III ZR 61/70 (https://dejure.org/1973,321)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1973 - III ZR 61/70 (https://dejure.org/1973,321)
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Hochspannungsleitung

§§ 1004, 906 BGB, "bürgerlich-rechtlicher Aufopferungsanspruch" unabhängig von einem Einverständnis des Voreigentümers

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Kaufvertrages über ein Grundstück mit einer 20 kV-Hochspannungsfreileitung - Anforderungen an eine Duldungspflicht hinsichtlich der Hochspannungsleitung - Bemessung der Entschädigung im Wege der Enteignung eines Grundstücks mit einer dauernden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 119
  • NJW 1973, 508
  • MDR 1973, 387
  • DVBl 1973, 850
  • DB 1973, 965
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

    Auszug aus BGH, 25.01.1973 - III ZR 61/70
    Aus diesem Grunde hat der Grundeigentümer vorhandene Energieversorgungsanlagen hinzunehmen und ist ihm insoweit ein Abwehr- oder Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB versagt (vgl. dazu BGHZ 29, 314, 317 und 48, 98, 104 für Autobahnen).

    Damit aber sind die Voraussetzungen für einen sogenannten bürgerlich-rechtlichen Aufopferungsanspruch gegeben (vgl. dazu im einzelnen BGHZ 48, 98, 101 ff).

    Ob der bürgerlich-rechtliche Aufopferungsanspruch sich gegen den Störer oder gegen den Begünstigten richtet (vgl. dazu wiederum BGHZ 48, 98, 106/7), kann hier offenbleiben, weil die Beklagte sowohl Störer als auch Begünstigte ist.

    Ebenso braucht hier die Frage nicht abschließend entschieden zu werden, ob dem Betroffenen aus dem Gesichtspunkt des bürgerlich-rechtlichen Aufopferungsanspruchs voller Schadensersatz oder lediglich ein angemessener Ausgleich zu gewähren ist (vgl. dazu ebenfalls BGHZ 48, 98, 105).

  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 11/57

    Autobahnschäden und Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus BGH, 25.01.1973 - III ZR 61/70
    Aus diesem Grunde hat der Grundeigentümer vorhandene Energieversorgungsanlagen hinzunehmen und ist ihm insoweit ein Abwehr- oder Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB versagt (vgl. dazu BGHZ 29, 314, 317 und 48, 98, 104 für Autobahnen).
  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 181/13

    Inanspruchnahme eines Grundstücks durch den Nachbarn: Gestattungswiderruf und

    Allein aus der Tatsache, dass der Käufer die Leitung bei Kaufvertragsschluss kennt, lässt sich insbesondere nicht auf eine konkludente Schuldübernahme- oder Schuldbeitrittsvereinbarung mit dem Verkäufer schließen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1973 - III ZR 61/70, BGHZ 60, 119, 122; Staudinger/Gursky, BGB [2013] § 1004 Rn. 198).
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Abwehranspruch, der die Einstellung eines Betriebs oder einer Anlage zur Folge hätte, ausgeschlossen sein, wenn die störenden Einwirkungen der Erfüllung von Aufgaben dienen, die im Allgemeininteresse liegen und von öffentlich-rechtlichen Trägern oder, wie hier, von unmittelbar dem öffentlichen Interesse verpflichteten gemeinwichtigen Einrichtungen ausgehen (BGHZ 29, 314, 317 [Autobahn]; Senat, Urt. v. 21. September 1960, V ZR 89/59, JZ 1961, 498 f [Omnibushaltestelle]; BGHZ 48, 98, 104 [Autobahn]; BGHZ 60, 119, 122 [Hochspannungsleitung]; Urt. v. 13. Dezember 1979, III ZR 95/78, NJW 1980, 770 [Mülldeponie]; BGHZ 91, 20, 23 [Kläranlage]; zustimmend Soergel/J.F. Baur, BGB, 12. Aufl., § 903 Rdn. 121; Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 906 Rdn. 41; RGRK-Augustin, BGB, 12. Aufl., § 906 Rdn. 69; Staudinger/Gursky, BGB, 1999, § 1004 Rdn. 185; Bender/Dohle, Nachbarschutz im zivilen Verwaltungsrecht, 1972, Rdn. 124; Nüßgens/Boujong, Eigentum, Sozialbindung, Enteignung, 1987, Rdn. 223).
  • BGH, 23.04.1993 - V ZR 250/92

    Kein Ausgleichsanspruch bei unwetterbedingtem Baumeinsturz

    Gleiches gilt insoweit für sonstige Entscheidungen, in denen ein Ausgleichsanspruch wegen Beeinträchtigungen anerkannt worden ist, gegen die der Eigentümer nach § 1004 Abs. 1 BGB entweder aus rechtlichen Gründen nicht vorgehen durfte (vgl. BGHZ 48, 98, 104; 60, 119, 123; 110, 17, 23) [BGH 21.12.1989 - III ZR 26/88]oder aus tatsächlichen Gründen nicht vorgehen konnte (vgl. etwa BGHZ 90, 255, 263; ferner Hagen, Festschrift für Hermann Lange, 1992, S. 483, 500 ff).
  • BGH, 29.02.2008 - V ZR 31/07

    Bindung des Erwerbers eines Grundstücks an die vom Voreigentümer ausgesprochene

    Gestattet der Eigentümer einen bestimmten Störungszustand, bindet dies seinen Einzelrechtsnachfolger grundsätzlich nicht (Senat, BGHZ 66, 37, 39; BGHZ 60, 119, 122; Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 1004, Rdn. 36; MünchKomm-BGB/Medicus, 4. Aufl., § 1004 Rdn. 65 f.; Staudinger/Gursky, BGB [2006], § 1004 Rdn. 198 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Die Klägerin konnte jedoch mit einer öffentlich-rechtlichen Unterlassungs- und Beseitigungsklage den Betrieb der Kläranlage nicht gänzlich unterbinden, weil das zu einer nicht vertretbaren Stillegung der gemeinwichtigen Anlage geführt hätte (Senatsurteile BGHZ 48, 98, 104; 60, 119, 122 f.; vom 19. Februar 1976 und 13. Dezember 1979 aaO, jew. m.w.Nachw.; Soergel/Baur a.a.O. § 906 Rn. 66; Bender/Dohle, Nachbarschutz im Zivil- und Verwaltungsrecht, 1972, Rn. 113, 124; a.A. Papier a.a.O. S. 144; MünchKomm/Säcker § 906, Rn. 116, 117 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.04.1977 - V ZR 71/75

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Urteil BGHZ 60, 119, 122 (m.w.N.) ausgeführt, daß die Gestattung der Inanspruchnahme fremden Eigentums mangels entsprechender dinglicher Belastung des Grundstücks den oder die Rechtsnachfolger des Gestattenden nicht ohne weiteres bindet.
  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74

    Duldung von Niederspannungsleitungen

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  • OLG Köln, 22.09.1989 - 19 U 19/89

    Abwehranspruch auf Entfernung der Transformatorenstation wegen Beeinträchtigung

    Da das Elektroversorgungsunternehmen fremdes Eigentum nur in Anspruch nehmen darf, wenn die Eigentümer dies gestatten oder die Grundlagen für die Zulässigkeit dieser Maßnahme in einem Enteignungsverfahren gemäß § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes geschaffen worden sind (BGHZ 60, 119, 122 = BGH WM 73, 235, 237; zu ergänzen wäre seit Inkrafttreten der AVB zum 1.04.1980: oder wenn eine Duldungspflicht nach AVB besteht), kommt es vornehmlich auf die - nicht erteilte - Einwilligung der Kläger an.

    Diese Einwilligung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch nicht allein darin gefunden werden, daß die Kläger das Eigentum an dem Grundstück in Kenntnis der vorhandenen Anlage erworben, deren Vorhandensein also hingenommen haben (BGHZ 60, 119, 122).

    Auch ob der Rechtsvorgänger der Kläger die Anlage gestattet hat, ist nicht von entscheidender Bedeutung; eine Bindung der Kläger tritt, selbst wenn das der Fall gewesen sein sollte - was vorliegend ohnehin nicht einmal dem Vortrag der Beklagten zu entnehmen ist - nicht ohne weiteres ein (BGHZ 60, 119, 122; BGHZ 66, 37, 39; Staudinger-Berg, BGB, 11. Aufl., § 1004 Rdnr.47).

    Die vom Landgericht getroffene Unterscheidung gegenüber einem langjährigen Grundstückseigentümer, dessen Raumbedürfnisse sich vergrößert haben, ist mit dem schon oben dargelegten, auf Art. 14 GG beruhender Grundsatz nicht vereinbar, wonach mangels einer dinglichen Belastung des Grundstücks Eigentumsabwehransprüche auch dem Erwerber von Grundstücken zustehen, die mit Versorgungsanlagen versehen sind, und wonach auch eine Gestattung des Rechtsvorgängers nicht ohne weiteres zu einer Bindung des Erwerbers führt (BGHZ 60, 119, 122; 3GHZ SS, 37, 39).

  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 26/88

    Ausgleichsanspruch des Grundstückseigentümers bei Nutzung des Grundstücks durch

    Nach dem vorliegenden Sachverhalt kommt als Rechtsgrundlage für einen Entschädigungsanspruch der Klägerin ein bürgerlichrechtlicher Ausgleichsanspruch in Betracht (vgl. Senatsurteile BGHZ 48, 98; 60, 119; 72, 289), über den im Zivilrechtsweg zu befinden ist.

    c) Bei dieser Situation kommt ein bürgerlichrechtlicher Ausgleichsanspruch der Klägerin in Betracht, wie er in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannt ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 48, 98; 60, 119; 72, 289 m. w. Nachw.).

  • AG Bonn, 29.10.2018 - 201 C 208/18

    "Haus- Mietvertrag" - Was gehört alles dazu ?

    Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog ist gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss, aus besonderen Gründen jedoch nicht gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGH NJW 1967, 1857; BGH NJW 1973, 508; BGH NJW 1979, 164).
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

  • OLG Celle, 26.11.1984 - 4 W 90/84
  • OLG Hamm, 15.11.2001 - 6 U 43/00

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in Konkurrenz zu Ansprüchen aus § 2

  • BVerwG, 15.02.1985 - 4 C 46.82

    Anwendungsbereich des § 42 S. 2 BBauG; Umfang der Duldungspflicht des

  • OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 27/02

    Zur Duldungspflicht von Trafoanlagen auf Grundstücken

  • OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 221/99

    Beschleunigungsprämie im Bauvertrag - Nettopreise - Umsatzsteuer

  • OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 20 W 411/88

    Mörtelbett und der Plattenbelag eines Balkons als Sondereigentum hinsichtlich

  • BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/78

    Anspruch auf Übernahme der Kosten der Verlegung einer Ortsnetzfreileitung für die

  • OLG Dresden, 21.02.1995 - 13 U 1383/93
  • VG Berlin, 26.11.1993 - 1 A 321.93

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung eines

  • VG Berlin, 27.09.1995 - 1 A 322.95

    Zulässigkeit des Ausbaus der "Oberbaumbrücke" in Berlin; Vereitelung des

  • BGH, 12.10.1978 - III ZR 119/76

    Streit über die Höhe der Entschädigung für die Teilenteignung eines Grundstücks -

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 10/83

    Entschädigungsanspruch wegen Geruchsimmissionen einer Kläranlage - Rechtsfigur

  • VG Arnsberg, 05.12.2002 - 7 K 68/02

    Beseitigung einer gemeindlichen Wasserversorgungsleitung von einem

  • BGH, 18.11.1988 - V ZR 257/87

    Duldung einer wesentlichen Beeinträchtigung des Grundstücks - Ortsübliche

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