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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 17/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14218
OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 17/05 (https://dejure.org/2005,14218)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.08.2005 - 3 U 17/05 (https://dejure.org/2005,14218)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. August 2005 - 3 U 17/05 (https://dejure.org/2005,14218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 507
    Grenze des Widerrufswerts bei Existenzgründungsdarlehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 159
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98

    Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 17/05
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung gelten die Bestimmungen des Verbraucherschutzes auch für Übernahmeverträge (vgl. BGHZ 129, 371; 142, 23).

    Der BGH hat in NJW 1999, 2664 [BGH 26.05.1999 - VIII ZR 141/98] eine derartige Anwendung erwogen in einem Fall, in dem der später Widerrufende ein Fahrzeug nahezu die gesamte Vertragslaufzeit genutzt hatte.

  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 17/05
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung gelten die Bestimmungen des Verbraucherschutzes auch für Übernahmeverträge (vgl. BGHZ 129, 371; 142, 23).
  • BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 168/88

    Übernahme der Leasingsache durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 17/05
    Die Unmaßgeblichkeit eines jeweils valutierenden Finanzierungsstands und die Maßgeblichkeit eines Barzahlungspreises bei Eingreifen von Verbraucherschutz hat der BGH bereits mit Urteil vom 13. Dezember 1989 ausgesprochen (VIII ZR 168/88, NJW 1990, 1902 [BGH 13.12.1989 - VIII ZR 168/88] ).
  • OLG Brandenburg, 05.05.1999 - 13 U 135/98

    Zur Obergrenze von 100 000 DM bei mehreren Existenzgründungsdarlehen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 17/05
    Unter anderem mit dieser Begründung hat bereits der 13. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 05. Mai 1999 (Az. 13 U 135/98 = WM 1999, 2208) eine Werteaddition abgelehnt auch für solche Existenzgründungsdarlehen, die für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kreditnehmers bestimmt waren, die also eine wirtschaftliche Einheit bildeten und die zusammengerechnet die Wertgrenze des damaligen § 3 Abs. 1 Nr. 2 Verbraucherkreditgesetzes von 100.000,00 DM überschritten hätten.
  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Der Tatrichter muss seine Ermessensentscheidung nach den §§ 253 Abs. 2 BGB, 287 ZPO begründen (OLG Köln, 9. Oktober 2007 - 15 U 105/07 - BGH, NJW 06, 159 [OLG Brandenburg 31.08.2005 - 3 U 17/05] ).
  • AG Augsburg, 09.09.2022 - 25 C 4980/19

    Haushaltsführungsschaden, Rechtsschutzversicherung, Außergerichtliche …

    Der Tatrichter muss seine Ermessensentscheidung nach den § 253 Abs. 2 BGB, § 287 ZPO begründen (…vgl. OLG Köln, Urt. v. 9.10.2007 - 15 U 105/07, BeckRS 2007, 65093; BGH, NJW 06, 159).
  • LG Aachen, 08.05.2007 - 6 T 67/07

    Zahlung aus einem ausgelagerten Auftrag zur Ermittlung von …

    Rn. 15 Die Führung eines Insolvenzanfechtungsprozesses wird der Insolvenzverwalter, der über keine volljuristische Ausbildung verfügt, in aller Regel einem Rechtsanwalt übertragen (BGH NJW 2006, 159).
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