Rechtsprechung
| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.04.1950 - StS 318/49 |
Volltextveröffentlichung
- degruyter.com
StGB §§ 306 Ziffer 1, 73, 44, 51 Abs. 2, 52, 54; KRG. 10 Art. II lc.
Papierfundstellen
- OGHSt 2, 393
- NJW 1950, 511
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56
Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und …
Sollte das Schwurgericht in der neuen Hauptverhandlung zu der Überzeugung kommen, dass der Angeklagte G. bei der Vollstreckung die Rechtswidrigkeit der gegen Ga. und Wo. ergangenen Todesurteile erkannt hat, so wird gegenüber dem Einwand eines etwaigen Befehlsnotstandes zu prüfen sein, ob G. die Hinrichtung aus blindem Gehorsam oder gar mit innerer Billigung ausgeführt hat (vgl. u.a. OGHSt. 1, 310, 313 f.; OGHBZ NJW 1950, 511 Nr. 10; BGHSt 2, 251, 257 f.; BGH 1 StR 653/54 vom 22.April 1955 ). - LG Berlin, 09.03.1960 - 3 PKs 1/57
Exekution von mindestens 300 in der ehemaligen Panzerkaserne-Süd in Berditschew …
Denn im Falle des § 52 StGB tut der Genötigte gerade das, was ihm zugemutet wird, während im Falle des § 54 StGB eine solche Zumutung fehlt (vgl. OGHSt. 2, 393, 395 = NJW 1950, 511).Um die Anwendung des § 52 StGB rechtfertigen zu können, müssten die Angeklagten daher nur unter dem Druck der vermeintlichen Gefahr gehandelt haben (vgl. OGHSt. 2, 393, 397 = NJW 1950, 511).
- BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat hieraus ohne Verletzung revisiblen Rechts gefolgert, daß der Kläger bei der Ausführung des Befehls nicht unter dem Eindruck einer gegenwärtigen unausweichlichen Gefahr für Leib oder Leben im Sinne der §§ 52, 54 StGB gestanden hat (vgl. hierzu OGHBrZ in NJW 1949, 433 und in NJW 1950, 511; BGHSt 3, 271; BGHSt 18, 311;… vgl. ferner Baumann in Henkys, Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, 1964, S. 267 [302 bis 304]). - BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen …
Sollte der Angeklagte aus blindem Gehorsam gehandelt haben, dann wäre die Annahme ausgeschlossen, er hebe unter dem Druck der ihm wirklich oder vermeintlich drohenden Lebensgefahr gehandelt (vgl. OGHSt 1, 310, 313; OGH NJW 1950, 511 Nr. 10; BGH 2 StR 35/50 vom 29. Januar 1952; BGHSt 2, 251, 258) [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51]. - LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63
Massenerschiessung tausender Juden im Pripjetgebiet, darunter mindestens 4500 …
Er muss gerade wegen der sonst drohenden Gefahr für Leib oder Leben den Befehl befolgt haben (vgl. BGH 3, 271, 275/276; OGHSt. 1, 310, 312; OGH in NJW 1950, 511; BGH 18, 311).
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