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Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.02.1952

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,425
BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50 (https://dejure.org/1951,425)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1951 - V ZR 5/50 (https://dejure.org/1951,425)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1951 - V ZR 5/50 (https://dejure.org/1951,425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 620
  • DB 1952, 269
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • RG, 13.11.1941 - V 79/41

    Zum Begriff "Pachtverhältnis über Räume" in Fällen, in denen die Pacht außer …

    Auszug aus BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50
    Das Reichsgericht hat sich dahin ausgesprochen, daß in einem solchen Falle stets Kündigungsschutz nach dem Mieterschutzgesetz gewährt werden müsse, es sei denn, daß die Überlassung der Räume neben der des Gewerbebetriebes völlig zurücktrete und ihr gegenüber ganz nebensächlich sei (RGZ 168, 44).

    Diese Ausführungen geben keinen Anlaß, den Bereich des Mieterschutzgesetzes über die in RGZ 168, 44 entwickelten Grenzen hinaus auszudehnen.

  • RG, 27.02.1934 - II 276/33

    1. Kann ein der Feststellung durch Urteil zugängliches Rechtsverhältnis auch dann …

    Auszug aus BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50
    Das Reichsgericht hat es aus dieser Erwägung für zulässig gehalten, auf Feststellung zu klagen, ob ein bestimmtes Vertragsverhältnis als Gesellschafts- oder Dienstverhältnis anzusehen sei (RGZ 144, 54 [57 ff]).
  • RG, 11.01.1916 - VII 261/15

    Straßenbenutzungsverträge; Stempelpflicht

    Auszug aus BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50
    Den Gemeingebrauch übersteigende Benutzungsrechte sind nicht aus dem öffentlichen Charakter der Straßen, sondern aus dem an ihnen bestehenden Privateigentum abzuleiten (RGZ 88, 14; 123, 187; 125, 108 [111]), und die Beklagte kann sich zur Einräumung solcher Rechte privatrechtlich verpflichten, sofern dadurch der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird.
  • RG, 11.07.1924 - III 610/23

    Begründet die Überlassung von Bahnhofsräumen zum Betriebe eines Wechselgeschäfts …

    Auszug aus BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50
    Für diese Auffassung hätte das Berufungsgericht neben der vereinbarten Berechnung des von der Klägerin zu zahlenden Entgelts und dem Recht der Beklagten, den Ort der Aufstellung der Säulen einseitig zu bestimmen und zu verändern, noch auf den weiteren Gesichtspunkt hinweisen können, daß die Klägerin durch den Plakatanschlag an den Säulen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sich dem von der Beklagten dort eröffneten Verkehr in ähnlicher Weise einfügt und aus ihm Nutzen zieht wie der Inhaber einer Theatergarderobe, eines Zeitungsstandes in einer Hotelhalle, einer Wechselstube in einem Bahnhof oder ähnlicher Unternehmungen - Fälle, in denen die Rechtsprechung regelmäßig Rechts- und nicht Raumpacht angenommen hat (RGZ 97, 166; RG DJZ 25, 432; RGZ 108, 369; vgl. auch KG in DR 41, 1900).
  • RG, 18.11.1919 - III 131/19

    Garderobepacht

    Auszug aus BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50
    Für diese Auffassung hätte das Berufungsgericht neben der vereinbarten Berechnung des von der Klägerin zu zahlenden Entgelts und dem Recht der Beklagten, den Ort der Aufstellung der Säulen einseitig zu bestimmen und zu verändern, noch auf den weiteren Gesichtspunkt hinweisen können, daß die Klägerin durch den Plakatanschlag an den Säulen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sich dem von der Beklagten dort eröffneten Verkehr in ähnlicher Weise einfügt und aus ihm Nutzen zieht wie der Inhaber einer Theatergarderobe, eines Zeitungsstandes in einer Hotelhalle, einer Wechselstube in einem Bahnhof oder ähnlicher Unternehmungen - Fälle, in denen die Rechtsprechung regelmäßig Rechts- und nicht Raumpacht angenommen hat (RGZ 97, 166; RG DJZ 25, 432; RGZ 108, 369; vgl. auch KG in DR 41, 1900).
  • RG, 10.06.1929 - VI 510/28

    1. Inwieweit können Straßenhändler, die in einer Großstadt einen festen Stand auf …

    Auszug aus BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50
    Den Gemeingebrauch übersteigende Benutzungsrechte sind nicht aus dem öffentlichen Charakter der Straßen, sondern aus dem an ihnen bestehenden Privateigentum abzuleiten (RGZ 88, 14; 123, 187; 125, 108 [111]), und die Beklagte kann sich zur Einräumung solcher Rechte privatrechtlich verpflichten, sofern dadurch der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird.
  • RG, 16.02.1929 - V 86/28

    Welche Bedeutung kommt der Entwicklung des Verkehrs und der Verkehrsmittel für …

    Auszug aus BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50
    Den Gemeingebrauch übersteigende Benutzungsrechte sind nicht aus dem öffentlichen Charakter der Straßen, sondern aus dem an ihnen bestehenden Privateigentum abzuleiten (RGZ 88, 14; 123, 187; 125, 108 [111]), und die Beklagte kann sich zur Einräumung solcher Rechte privatrechtlich verpflichten, sofern dadurch der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird.
  • BGH, 26.01.1994 - XII ZR 93/92

    Abtretung von Rechten aus einem Vertrag über die Aufstellung von Werbetafeln auf …

    Ein Vertrag dieser Art ist einem Vertrag über die Verpachtung eines Rechts gleichzustellen; seine werkvertraglichen oder mietrechtlichen Elemente treten gegenüber dem Recht, auf dem Übungsgelände des Beklagten Werbung betreiben zu dürfen, als nebensächlich zurück, zumal sie nur Nebenpflichten betreffen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Dezember 1951 - V ZR 5/50 - LM § 36 MSchG Nr. 1 = NJW 1952, 620; vom 15. Oktober 1954 - V ZR 42/54 - LM § 581 Nr. 10;… vom 20. November 1967 aaO, jeweils m.w.N.; BFH UStR 1965, 262;… Staudinger/Sonnenschein, BGB 12. Aufl. § 581 Rdn. 45 m.N.).
  • BFH, 31.07.1962 - I 283/61 U

    Einordnung von laufenden Zahlungen für die Errichtung von Anschlagtafeln mit …

    In der auch für die Anwendung des § 8 Ziff. 8 GewStG maßgebenden Rechtsprechung der Zivilgerichte besteht Einigkeit darüber, daß ein Vertrag, durch den eine Gemeinde einem Gewerbetreibenden das ausschließliche Recht gewährt, auf den öffentlichen Wegen und Plätzen Anschlagsäulen zu errichten und durch Plakatanschläge zu nutzen, keinen Mietvertrag über den für das Aufstellen der Anschlagtafeln benutzten Grund und Boden darstellt (vgl. Urteile des Reichsgerichts VII 125/13 vom 3. Juni 1913, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 82 S. 340, und VII 24/34 vom 20. April 1934, Höchstrichterliche Rechtsprechung 1934 Nr. 1633, und Urteil des Bundesgerichtshofs V ZR 5/50 vom 14. Dezember 1951, Neue Juristische Wochenschrift 1952 S. 620).

    Dieser letzte Gesichtspunkt, der in dem Urteil des Reichsfinanzhofs V 197/39 und in dem Urteil des Bundesgerichtshof V ZR 5/50 hervorgehoben wird, ist für den Senat für die rechtliche Beurteilung des einheitlichen Vertrages im Rahmen der Anwendung des § 8 Ziff. 8 GewStG entscheidend.

  • BGH, 20.11.1967 - VIII ZR 92/65

    Verzicht auf den Rückübereignungsanspruch - Verzicht auf die Rückübereignung des …

    Die Rechtsprechung hat demgemäß Raumpacht verneint bei der Überlassung eines Raumes zum Betriebe einer Bahnhofswechselstube (RGZ 108, 369, zugleich wegen des öffentlich rechtlichen Einschlages), des Platzes für einen Bahnhofsbuchhandel (BGH Urteil vom 15. Oktober 1954 - V ZR 42/54 - LM BGB § 581 Nr. 11), eines Raumes in einer Hotelhalle zum Verkauf buchhändlerischer Erzeugnisse (RG Gruchot 68, 310 Nr. 14) und der Flächen zum Aufstellen von Plakatsäulen (BGH Urteil vom 14. Dezember 1951 - V ZR 5/50 - LM MSchG § 36 Nr. 1 = NJW 1952, 620).
  • BGH, 15.10.1954 - V ZR 42/54

    Rechtsmittel

    Deshalb seien die Grundsätze anzuwenden, die in der Rechtsprechung, insbesondere neuerdings vom Bundesgerichtshof in NJW 1952, 620 und 1953, 1391 für die Verpachtung eines Unternehmens entwickelt worden seien.

    Ob die Platz- und Raumüberlassung im Vergleich zu der Gestattung des Gewerbetriebes ganz nebensächlich ist (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1951 - V ZR 5/50 NJW 1952, 620; ferner RGZ 168, 44), ist im wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung.

  • BGH, 29.06.1953 - VI ZR 216/52
    Die lebhaft umstrittene Frage, ob und wann in solchen Fällen Kündigungsschutz nach dem Mieterschutzgesetz zu gewähren ist (vgl. BGH Urteil vom 21. März 1952 - V ZR 20/51 - NJW 1952, 821 und Urteil vom 14. Dezember 1951 - V ZR 5/50 - NJW 1952, 620), hat zwar seit der Aufhebung des Kündigungsschutzes für Geschäftsräume durch das Geschäftsraummietengesetz vom 25. Juni 1952 (BGBl 1, 338) und die ihm voraufgegangene Verordnung über Ausnahmen von Mieterschutz vom 27. November 1951 (BGBl 1, 926) wesentlich an Bedeutung verloren.
  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 23/58

    Sozialversicherungsrechtliche Stellung von Toiletten-Pächtern

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind daher z. B. als pachtfähig anerkannt worden: der Betrieb des Inseratenteils einer Zeitung (RGZ 70, 20) oder von Garderoberäumen (RGZ 97, 166), das monopolartige Recht auf Plakatanschlag an Anschlagsäulen (BGH, NJW 1952, 620), das einem Buchhändler übertragene Recht, sein Gewerbe auf einem Bahnhof allein auszuüben (BGH, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des BGH, Nr. 11 zu § 581 BGB).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1952 - IV ZR 63/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,966
BGH, 14.02.1952 - IV ZR 63/51 (https://dejure.org/1952,966)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1952 - IV ZR 63/51 (https://dejure.org/1952,966)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1952 - IV ZR 63/51 (https://dejure.org/1952,966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 620
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.09.1983 - V ZR 67/82

    Zur Rückforderung einer Zweckschenkung

    Ein solcher Anspruch kann sich, wie das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend zugrunde gelegt hat, im Rahmen einer Zweckschenkung aus der Verfehlung des Schenkungszwecks ergeben (vgl. BGH Urteil vom 14. Februar 1952, IV ZR 63/51, LM BGB § 527 Nr. 1;… MUnchKomm/Kollhosser, § 525 Rdn. 4;… Staudinger/Reuss, BGB 12. Aufl. § 525 Rdn. 12;… Erman/Seiler, BGB 7. Aufl. § 525 Rdn. 8-10;… Palandt/Putzo, BGB 42. Aufl. § 525 Anm. 2 g).
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