Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 4 - Schenkung (§§ 516 - 534) |
(1) Unterbleibt die Vollziehung der Auflage, so kann der Schenker die Herausgabe des Geschenkes unter den für das Rücktrittsrecht bei gegenseitigen Verträgen bestimmten Voraussetzungen nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung insoweit fordern, als das Geschenk zur Vollziehung der Auflage hätte verwendet werden müssen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn ein Dritter berechtigt ist, die Vollziehung der Auflage zu verlangen.
versprechens § 519Einrede des Notbedarfs § 520Erlöschen eines Rentenversprechens § 521Haftung des Schenkers § 522Keine Verzugszinsen § 523Haftung für Rechtsmängel § 524Haftung für Sachmängel § 525Schenkung unter Auflage § 526Verweigerung der Vollziehung der Auflage § 527Nichtvollziehung der Auflage § 528Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers § 529Ausschluss des Rückforderungs-
anspruchs § 530Widerruf der Schenkung § 531Widerrufserklärung § 532Ausschluss des Widerrufs § 533Verzicht auf Widerrufsrecht § 534Pflicht- und Anstandsschenkungen
Rechtsprechung zu § 527 BGB
104 Entscheidungen zu § 527 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20
Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine ...
- OLG Brandenburg, 15.01.2020 - 4 U 74/19
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 16 A 172/13
Herausgabe eines überlassenen Geldvermögens als Stiftungskapital einer nicht ...
Zum selben Verfahren:
- VG Köln, 29.11.2012 - 6 K 488/11
Herausgabe des Vermögens einer nichtselbständigen Stiftung zur Förderung ...
- VG Köln, 29.11.2012 - 6 K 488/11
- OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22
Abgrenzung von Darlehen und ehebedingter Zuwendung
- FG Köln, 10.03.2010 - 9 K 1550/09
Inanspruchnahme des Schenkers als Zweitschuldner
- BGH, 08.12.2015 - X ZR 98/13
Hofübergabevertrag: Rücktrittsrecht des Übergebers nach Vollzug des Vertrags; ...
- OLG Hamm, 02.09.2016 - 12 U 163/15
Rechtsstreitigkeiten über Fördermittel für die rhythmische Sportgymnastik
Zum selben Verfahren:
- LG Bochum, 09.09.2015 - 2 O 226/15
Rückzahlung von nicht dem Verwendungszweck entsprechend verwandten Fördermitteln; ...
- LG Bochum, 09.09.2015 - 2 O 226/15
- OLG Hamm, 02.09.2016 - 12 U 37/16
Rechtsstreitigkeiten über Fördermittel für die rhythmische Sportgymnastik
Querverweise
Auf § 527 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Ausführungsgesetz BGB (AGBGB)
- Altenteilsverträge
- § 13 (Folgen der Nichterfüllung)