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   OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20   

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OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20 (https://dejure.org/2021,37993)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.09.2021 - 2 Wx 53/20 (https://dejure.org/2021,37993)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. September 2021 - 2 Wx 53/20 (https://dejure.org/2021,37993)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 18 GBO, § 19 GBO, § 22 Abs 1 S 1 GBO, § 29 GBO, § 530 Abs 2 BGB
    Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine Rückübertragungsvormerkung beim Tod des Berechtigten; Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 18, 19, 22
    Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine Rückübertragungsvormerkung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 29, 35; BGB §§ 527, 530
    Voraussetzungen der Löschung eines für Schenkenden als Vormerkung eingetragenen Rückübertragungsanspruchs nach dessen Tod

  • erbrechtsiegen.de

    Grundbucheintrag - Rückübertragungsvormerkung beim Tod des Berechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur (Un-)Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts - Der Nachweis für die Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine Rückübertragungsvormerkung erfolgt nicht automatisch durch den Nachweis des Todes des Berechtigten.

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamts Löschung einer Rückübertragungsvormerkung aufgrund einer Sterbeurkunde Nachweis für die Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2021, 251
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 3 Wx 93/16

    Zulässigkeit der Anforderung einer Löschungsbewilligung im Wege der

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20
    Der Erlass einer Zwischenverfügung sei hier zulässig gewesen, weil keine Berichtigungsbewilligung, sondern eine Löschungsbewilligung erforderlich sei (Verweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. März 2017 - I-3 Wx 93/16 - juris Rn. 33).

    Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Grundbuchamts auch nicht aus dem zitierten Beschluss des OLG Düsseldorf vom 9. März 2017 - I-3 Wx 93/16 - juris (vgl. Rn. 21 bis 23).

    Der Nachweis des Todes des Berechtigten genügt als Nachweis für die Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine Rückübertragungsvormerkung nur dann, wenn sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung ergibt, dass mit dem Tod des Berechtigten der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann und wenn ausgeschlossen werden kann, dass der gesicherte Anspruch zu Lebzeiten des Berechtigten entstanden ist, aber nicht durchgesetzt wurde und auf die Erben des Berechtigten nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangen ist (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 1430 (1431); OLG München, a. a. O.; Demharter, a. a. O., Anhang zu § 44 Rn. 89).

  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20
    Eine Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO darf nämlich nur dann ergehen, wenn ein Eintragungshindernis mit rückwirkender Kraft zu beseitigen ist, da anderenfalls dem Antrag nicht der Rang nach dem Eingang beim Grundbuchamt gebühren würde (BGHZ 27, 310; ständige Senatsrechtsprechung, z. B. Rpfleger 2011, 23 ff. m. w. N.; Beschluss vom 15. April 2011 - 2 W 65/10 - NJW-RR 1999, 15 f.; FamRZ 2010, 1468 f.; OLG Düsseldorf ZEV 2016, 707;Demharter, a. a. O., § 18 Rn. 8 ff.).

    Dass, wenn - wie hier - ein Löschungsantrag darauf gestützt wird, dass der Unrichtigkeitsnachweis bereits geführt sei, das Grundbuchamt eine Löschungsbewilligung der Erben nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangen kann, weil in der Anforderung der Bewilligung des Erben nach § 19 GBO nicht ein Mittel zur Beseitigung eines Defizits (Eintragungshindernisses) in Bezug auf das auf Grundbuchunrichtigkeit gestützte Gesuch um Löschung der Rückauflassungsvormerkung nach § 22 GBO gesehen werden kann, sondern der Löschungsantrag vielmehr auf eine neue Basis gestellt würde, ist anerkannt (Senat Rpfleger 2011, 23; OLG Düsseldorf ZEV 2016, 707; OLG München ZEV 2016, 708; BayObLG …

  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16

    Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20
    Dass, wenn - wie hier - ein Löschungsantrag darauf gestützt wird, dass der Unrichtigkeitsnachweis bereits geführt sei, das Grundbuchamt eine Löschungsbewilligung der Erben nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangen kann, weil in der Anforderung der Bewilligung des Erben nach § 19 GBO nicht ein Mittel zur Beseitigung eines Defizits (Eintragungshindernisses) in Bezug auf das auf Grundbuchunrichtigkeit gestützte Gesuch um Löschung der Rückauflassungsvormerkung nach § 22 GBO gesehen werden kann, sondern der Löschungsantrag vielmehr auf eine neue Basis gestellt würde, ist anerkannt (Senat Rpfleger 2011, 23; OLG Düsseldorf ZEV 2016, 707; OLG München ZEV 2016, 708; BayObLG …

    An den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit, der dem Antragsteller obliegt, sind strenge Anforderungen zu stellen (Senat FGPrax 2011, 72; OLG München ZEV 2016, 708; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 22 Rn. 121; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 370).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Wx 265/15

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Beibringung einer Löschungsbewilligung durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20
    Eine Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO darf nämlich nur dann ergehen, wenn ein Eintragungshindernis mit rückwirkender Kraft zu beseitigen ist, da anderenfalls dem Antrag nicht der Rang nach dem Eingang beim Grundbuchamt gebühren würde (BGHZ 27, 310; ständige Senatsrechtsprechung, z. B. Rpfleger 2011, 23 ff. m. w. N.; Beschluss vom 15. April 2011 - 2 W 65/10 - NJW-RR 1999, 15 f.; FamRZ 2010, 1468 f.; OLG Düsseldorf ZEV 2016, 707;Demharter, a. a. O., § 18 Rn. 8 ff.).

    Dass, wenn - wie hier - ein Löschungsantrag darauf gestützt wird, dass der Unrichtigkeitsnachweis bereits geführt sei, das Grundbuchamt eine Löschungsbewilligung der Erben nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangen kann, weil in der Anforderung der Bewilligung des Erben nach § 19 GBO nicht ein Mittel zur Beseitigung eines Defizits (Eintragungshindernisses) in Bezug auf das auf Grundbuchunrichtigkeit gestützte Gesuch um Löschung der Rückauflassungsvormerkung nach § 22 GBO gesehen werden kann, sondern der Löschungsantrag vielmehr auf eine neue Basis gestellt würde, ist anerkannt (Senat Rpfleger 2011, 23; OLG Düsseldorf ZEV 2016, 707; OLG München ZEV 2016, 708; BayObLG …

  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89

    Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20
    Die Entscheidung über den Eintragungsantrag hat dagegen das Grundbuchamt zu treffen, da Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur die Zwischenverfügung und nicht der Eintragungsantrag selbst ist (Senat, a. a. O., m. w. N.; BayObLG Rpfleger 1990, 61 f.; Demharter, a. a. O., § 77 Rn. 15).

    Ein nicht mit rückwirkender Kraft zu beseitigendes Eintragungshindernis liegt unter anderem dann vor, wenn die zur Eintragung erforderliche Bewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist (BayObLG NJW-RR 2004, 1533 f.; BayObLG Rpfleger 1990, 61 f.; OLG Hamm, Rpfleger 1998, 154 ff.; Demharter, a. a. O., § 18 Rn. 12, m. w. N.).

  • BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 134/04

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Grundbuchberichtigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20
    Ein nicht mit rückwirkender Kraft zu beseitigendes Eintragungshindernis liegt unter anderem dann vor, wenn die zur Eintragung erforderliche Bewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist (BayObLG NJW-RR 2004, 1533 f.; BayObLG Rpfleger 1990, 61 f.; OLG Hamm, Rpfleger 1998, 154 ff.; Demharter, a. a. O., § 18 Rn. 12, m. w. N.).

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob es sich bei der fehlenden Eintragungsbewilligung des unmittelbar Betroffenen um eine rechtsändernde Bewilligung oder um eine Berichtigungsbewilligung handelt ( OLG Nürnberg NJW 2018, 1029 ; OLG München Rpfleger 2015, 198 ; BayObLG NJW-RR 2004, 1533; Demharter, a. a. O., § 18 Rn. 12 ).

  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 43/15

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20
    Lediglich ganz entfernt liegende, nur theoretische Möglichkeiten müssen nicht widerlegt werden (BGH FGPrax 2016, 99;  Senat, a. a. O.; OLG München, a. a. O.;  BayObLGZ 1995, 413 (415 f).; Demharter, a. a. O., § 22 Rn. 37; Hügel/Holzer, a. a. O., § 22 Rn. 59 f.).
  • BGH, 21.03.2013 - V ZB 74/12

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung für

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20
    Er ergibt sich insbesondere nicht aus den vom Notar hierfür zitierten Entscheidungen des BGH vom 21. März 2013, FamRZ 2013, 1038 und des OLG Hamm vom 7. März 2006, DNotZ 2007, 122.
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 15 W 99/05

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Löschung einer Vormerkung

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20
    Er ergibt sich insbesondere nicht aus den vom Notar hierfür zitierten Entscheidungen des BGH vom 21. März 2013, FamRZ 2013, 1038 und des OLG Hamm vom 7. März 2006, DNotZ 2007, 122.
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20
    Die Löschung einer Vormerkung wegen Unrichtigkeit ist nach diesem Maßstab nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachweist, dass das Bestehen oder Entstehen des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist (Senat, a. a. O.; OLG München, a. a. O., m. w. N.; OLG Köln FGPrax 2010, 14; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2014 - 12 Wx 74/13  - juris; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244/245), denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist.
  • OLG Schleswig, 21.12.2009 - 2 W 178/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines

  • OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 176/14

    Grundbuchverfahren: Zwischenverfügung des Grundbuchamtes bei fehlenden

  • OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10

    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach Erlöschen des

  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

  • OLG Nürnberg, 09.11.2017 - 15 W 1859/17

    Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung

  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

  • OLG Hamm, 28.10.1997 - 15 W 272/97

    Verwirrung durch Vereinigung von Grundstücken mit anschließender Aufteilung in

  • OLG Naumburg, 22.04.2014 - 12 Wx 74/13

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines nicht

  • OLG Bremen, 07.02.1990 - 3 W 72/89
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