Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 4 - Schenkung (§§ 516 - 534) |
1Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Schenker dem Beschenkten verziehen hat oder wenn seit dem Zeitpunkt, in welchem der Widerrufsberechtigte von dem Eintritt der Voraussetzungen seines Rechts Kenntnis erlangt hat, ein Jahr verstrichen ist. 2Nach dem Tode des Beschenkten ist der Widerruf nicht mehr zulässig.
versprechens § 519Einrede des Notbedarfs § 520Erlöschen eines Rentenversprechens § 521Haftung des Schenkers § 522Keine Verzugszinsen § 523Haftung für Rechtsmängel § 524Haftung für Sachmängel § 525Schenkung unter Auflage § 526Verweigerung der Vollziehung der Auflage § 527Nichtvollziehung der Auflage § 528Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers § 529Ausschluss des Rückforderungs-
anspruchs § 530Widerruf der Schenkung § 531Widerrufserklärung § 532Ausschluss des Widerrufs § 533Verzicht auf Widerrufsrecht § 534Pflicht- und Anstandsschenkungen
Rechtsprechung zu § 532 BGB
66 Entscheidungen zu § 532 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 22.10.2019 - X ZR 48/17
Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks und deren rechtliche Begründung; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Braunschweig, 20.12.2018 - 6 A 612/15
Zweite juristische Staatsprüfung - Überprüfung der Klausurbewertungen
- OLG Saarbrücken, 22.07.2015 - 2 U 47/14
Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks: Gemischte Schenkung über ein ...
- OLG Hamm, 13.02.2012 - 8 UF 263/11
Schenkung; Widerruf aus vertraglich vereinbarten Gründen; gesetzliche ...
- LG München I, 21.10.2016 - 25 O 7241/15
Widerruf eines notariellen Schenkungsvertrags wegen groben Undanks
- OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99
Rechtsfolgen ehebedingter Zuwendungen
- OLG Brandenburg, 26.10.2016 - 4 U 159/15
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Trennung eines Paares nach der Geldzuwendung
- BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 26/06 R
Beginn der Ausschlussfrist für Honorarberichtigungen bei fehlerhaften ...
- BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 28/06 R
Beginn der Ausschlussfrist für Honorarberichtigungen bei fehlerhaften ...