Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.10.1953

Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,842
BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52 (https://dejure.org/1953,842)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1953 - I ZR 156/52 (https://dejure.org/1953,842)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1953 - I ZR 156/52 (https://dejure.org/1953,842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 72
  • DB 1953, 1031
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • RG, 05.01.1943 - V (VI) 99/42

    Ist ein Anspruch auf Unterlassung und Widerruf beleidigender Behauptungen …

    Auszug aus BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52
    Ihre Nachprüfung durch das Revisionsgericht kommt im wesentlichen nur unter dem Gesichtspunkt in Betracht, ob das Berufungsgericht etwa den Begriff der Wiederholungsgefahr verkannt hat (RGZ 98, 267; 170, 317).

    Sie können wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung der Frage bieten, ob eine Wiederholung zu besorgen ist (vgl. RGZ 170, 317).

  • RG, 05.10.1939 - V 87/39

    1. Kann Eigenschaft eines gekauften Baugrundstücks die aus der örtlichen Lage und …

    Auszug aus BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52
    Insoweit handelt es sich um nachträgliche Auswirkungen eines einmal bestandenen Vertrages, die auch sonst im Vertragsrecht nicht unbekannt sind (RGZ 161, 330 [338]; OGHZ 1, 380 [384]).
  • BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50

    Übertragung eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52
    Auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes hat allerdings die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes die bloße Prozeßerklärung der beklagten Partei, daß sie die beanstandeten Rechtsverletzungen in Zukunft nicht wiederholen werde, zur Beseitigung der durch die vorgekommenen Eingriffe bereits begründeten Wiederholungsgefahr in aller Regel nicht ausreichen lassen (BGHZ 1, 241 [248]).
  • RG, 03.12.1917 - VI 370/17

    Unbefugter Gebrauch eines Namens; Klage eines Gesellschafters einer GmbH wegen …

    Auszug aus BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52
    Allerdings hat das Reichsgericht, worauf das Berufungsgericht Bezug nimmt, in RGZ 91, 350 (Dierig-Fall) Ansprüche aus § 824 BGB nur der unmittelbar betroffenen GmbH, nicht auch dem Geschäftsanteile besitzenden Gesellschafter zugesprochen.
  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 155/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52
    Indessen hat der Senat auch in einem dieses Gebiet betreffenden Streitfall ausgesprochen, daß besondere Umstände des Einzelfalles eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten (Urt. vom 11. Juli 1952 - I ZR 155/51 - Lindenmaier-Möhring Nachschl. UWG § 3 Nr. 8).
  • RG, 23.03.1920 - II 468/19

    Warenzeichen; Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52
    Ihre Nachprüfung durch das Revisionsgericht kommt im wesentlichen nur unter dem Gesichtspunkt in Betracht, ob das Berufungsgericht etwa den Begriff der Wiederholungsgefahr verkannt hat (RGZ 98, 267; 170, 317).
  • RG, 12.12.1932 - VIII 431/32

    Zur Frage der Offenbarungspflicht einer um Auskunft über einen Kunden ersuchten …

    Auszug aus BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52
    Sie ist seit langem als selbstverständlicher Bestandteil des Bankvertrages allgemein anerkannt (RGZ 126, 50 [52]; 139, 103).
  • RG, 22.10.1929 - VII 147/29

    1. Haben die Banken, wenn sie sich ohne bestehende Verpflichtung zur Erteilung …

    Auszug aus BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52
    Sie ist seit langem als selbstverständlicher Bestandteil des Bankvertrages allgemein anerkannt (RGZ 126, 50 [52]; 139, 103).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 31.03.1949 - I ZS 168/48
    Auszug aus BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52
    Insoweit handelt es sich um nachträgliche Auswirkungen eines einmal bestandenen Vertrages, die auch sonst im Vertragsrecht nicht unbekannt sind (RGZ 161, 330 [338]; OGHZ 1, 380 [384]).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 51/12

    Davidoff Hot Water

    Der Schutz des Bankgeheimnisses ergibt sich aber mittelbar aus § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, der ein Zeugnisverweigerungsrecht für die dem Bankgeheimnis unterfallenden Tatsachen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1953 - I ZR 156/52, BB 1953, 993; OLG Köln, MDR 1968, 931;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 383 Rn. 14;… MünchKomm./Damrau, ZPO, 4. Aufl., § 383 Rn. 39;… Musielak/Huber, ZPO, 10. Aufl., § 383 Rn. 6;… Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 3. Aufl., § 383 Rn. 74;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 383 Rn. 20; Stephan, WM 2009, 241, 243).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    In diesen Fällen ergibt sich die grundsätzliche Verpflichtung der Bank zur Geheimhaltung von personenbezogenen Kreditdaten aus dem Kreditvertrag (RGZ 139, 103; BGH Urteil vom 26. Oktober 1953 - I ZR 156/52 = BB 1953, 993; BGHZ 27, 241, 246; Rehbein ZHR 149 (1985), 139, 141;… Sichtermann/Kirchherr aaO S. 65, 111 ff. m. w. Nachw.;… weitere Nachweise auch bei Canaris, Bankvertragsrecht 2. Bearbeitung Rn. 42 Fußn. 4).
  • OLG Hamm, 03.03.2017 - 30 W 1/17

    Bankgeheimnis; Offenkundigkeit; Zeugnisverweigerungsrecht

    Rn. 15 Beweisthema sollen zunächst Umstände sein, die dem Beschwerdeführer im Sinne des § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO anvertraut worden sind und damit grundsätzlich seinem Zeugnisverweigerungsrecht unterfallen, da ein Bankangestellter kraft vertraglicher Vereinbarung der Bank mit dem Kunden zur Geheimhaltung verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 1953 - I ZR 156/52 -, Tz. 21 und vom 21. Oktober 2015 - I ZR 51/12 - Tz. 21 f.).
  • OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16
    Zudem kann eine etwaige Betroffenheit einer juristischen Person (hier: der GmbH) anerkanntermaßen auch auf eine diese etwa in beherrschender Stellung jedenfalls nach außen hin repräsentierende natürliche Person wie einen Gesellschafter usw. durchschlagen (BGH v. 26.10.1953 - I ZR 156/52, NJW 1954, 72;… Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 5 Rn. 262).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Ist aber eine solche zu bejahen, dann spricht nach ständiger Rechtsauffassung (vgl. auch Urteil vom 26.X.1953 - I ZR 156/52 -), was das Berufungsgericht auch nicht verkannt hat, eine Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1953 - III ZR 16/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,480
BGH, 26.10.1953 - III ZR 16/52 (https://dejure.org/1953,480)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1953 - III ZR 16/52 (https://dejure.org/1953,480)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1953 - III ZR 16/52 (https://dejure.org/1953,480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 373
  • NJW 1954, 72
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51

    Enteignung und Lastenausgleich

    Auszug aus BGH, 26.10.1953 - III ZR 16/52
    Der Senat dazu ( BGHZ 8, 256 [262] ) entschieden, daß zwar Nebensprüchen nach dem Lastenausgleichsgesetz Ersatzansprüche gegen die öffentliche Hand aus Enteignung, enteignungsähnlichen Tatbeständen und Aufopferung, soweit es sich um Kriegssachschäden handelt, nicht geltend gemacht werden können, daß aber Ansprüche gegen die öffentliche Hand aus unerlaubter Handlung durch das Lastenausgleichsgesetz nicht berührt werden.

    Die frühere Entscheidung des Senats ( BGHZ 8, 256 ) sich dem nicht entgegen, da es sich dort um die Maßnahme einer zivilen Behörde, also nicht um einen unter § 2 Abs. 1 Nr. 1 KSSchVO fallenden Tatbestand handelt.

  • BGH, 11.03.1954 - 3 StR 553/53
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 11.11.1954 - III ZR 100/53

    Rechtsmittel

    Sie ist zulässig und vom Revisionsgericht nachzuprüfen (vgl. u.s. BGHZ 3, 342 [346/347]; 10, 373; RG JW 1933, 2582; Stein-Jonas-Schönke § 549, V; Baumbach § 549, 5).
  • BGH, 29.11.1963 - V ZR 127/63
    Etwas Gegenteiliges ergibt sich weder aus der im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung BGHZ 10, 373 (sie bejaht die Weitergeltung des § 28 Abs. 2 Kriegssachschädenverordnung über das Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes hinaus, spricht also eher gegen die Beachtlichkeit der Gesetzesänderung) noch aus dem in NJW 1959, 2081 veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (das die hier zur Erörterung stehende Frage ausdrücklich offen läßt); auch die im Berufungsurteil angeführten Schrifttumsstellen (Kühne/Wolff, LAG § 244 Anm. 3; Harmening, LAG § 244 Anm. 2) schließen die Erstreckung von Abtretungsvereinbarungen aus früherer Zeit auf die spätere Hauptentschädigung nicht aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht