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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.11.1957

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1958 - II ZR 212/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,541
BGH, 13.01.1958 - II ZR 212/56 (https://dejure.org/1958,541)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1958 - II ZR 212/56 (https://dejure.org/1958,541)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1958 - II ZR 212/56 (https://dejure.org/1958,541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 26, 236
  • NJW 1958, 419
  • MDR 1958, 154
  • DB 1958, 134
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BGH, 13.01.1958 - II ZR 212/56
    Der Kläger mag das Empfinden haben, aus unfreier Lage heraus den Vergleich geschlossen zu haben; das reicht aber, wenn es an einer widerrechtlichen Drohung fehlt, zur Anfechtung nach § 123 BGB nicht aus (BGHZ 8, 348, 357) [BGH 28.01.1953 - II ZR 265/51].
  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 211/53

    Prozeßvertretung der Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 13.01.1958 - II ZR 212/56
    Andererseits hat der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1954 (BGHZ 13, 188) den Standpunkt vertreten, daß die Aktiengesellschaft in einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit des Widerrufs der Bestellung zum Vorstandsmitglied nicht durch den Aufsichtsrat, sondern durch den Vorstand vertreten wird.
  • RG, 25.01.1941 - IV 281/40

    1. Ist die Einwirkung auf einen fremden Willen durch Drohung, sofern das …

    Auszug aus BGH, 13.01.1958 - II ZR 212/56
    Nun kann allerdings die Androhung eines an sich erlaubten Verhaltens auch wegen des mit der Drohung verfolgten Zwecks widerrechtlich sein (RGZ 166, 40).
  • BGH, 15.01.2019 - II ZR 392/17

    Vertretung der Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat: Rechtsgeschäft mit …

    Rn. 32 aa) Auch insoweit ist der Wortlaut der Vorschrift zu eng und der Aufsichtsrat nicht nur gegenüber amtierenden Vorstandsmitgliedern zur Vertretung befugt, sondern auch zu Personen, die erst künftig zum Vorstand bestellt werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1958 - II ZR 212/56, BGHZ 26, 236 zum AktG 1937).
  • BAG, 03.02.2009 - 5 AZB 100/08

    Rechtsweg - Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis

    Der Geschäftsführer-Dienstvertrag wurde im Jahre 2002 für die Beklagte zutreffend durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und nicht durch den weiteren Geschäftsführer der Beklagten abgeschlossen, § 52 GmbHG iVm. § 112 AktG (vgl. schon BGH 13. Januar 1958 - II ZR 212/56 - BGHZ 26, 236, 238;… ebenso Drygala in K. Schmidt/Lutter AktG § 112 Rn. 6, 7;… Hopt/Roth in Großkomm AktG § 112 Rn. 47, 49;… Hüffer AktG 7. Aufl. § 112 Rn. 2;… MünchKomm AktG/Semler 2. Aufl. § 112 Rn. 19).
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64

    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

    Eine Ausnahme ist aber bei Verträgen zu machen, die einem Bestellungswiderruf, der noch der gerichtlichen Nachprüfung ausgesetzt ist (§ 75 Abs. 3 Satz 4 AktG 1937), endgültigen Bestand verleihen sollen (BGHZ 26, 236).
  • BGH, 09.10.1986 - II ZR 284/85

    Vertretungszuständigkeit des Aufsichtsrats in einem Rechtsstreit gegen ein …

    So hat er - in einer allerdings noch zu § 97 AktG 1937 ergangenen Entscheidung ausgesprochen, daß die Vertretungsmacht des Aufsichtsrats auch gegenüber den Personen besteht, die erst Vorstandsmitglieder werden sollen (BGHZ 26, 236, 238).
  • BGH, 15.01.2019 - II ZR 393/17

    Nichtigkeit eines Geschäftsanteilskaufvertrag wegen Verstoßes gegen § 112 S. 1 …

    Rn. 31 aa) Auch insoweit ist der Wortlaut der Vorschrift zu eng und der Aufsichtsrat nicht nur gegenüber amtierenden Vorstandsmitgliedern zur Vertretung befugt, sondern auch zu Personen, die erst künftig zum Vorstand bestellt werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1958 - II ZR 212/56, BGHZ 26, 236 zum AktG 1937).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 7 U 68/13

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines vom Vorstand mit einem Vorstandsmitglied …

    Die Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats besteht auch gegenüber Personen, die erst noch Vorstandsmitglieder werden sollen (vgl. BGHZ 26, 236, 238;… OLG Saarbrücken vom 11.10.2012, 8 U 22/11, Juris Rn. 19, 25;… Erfurter Komm.-Oetker, AktG 14. Aufl., § 112, Rn. 2;… Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 112, Rn. 6;… Höfer, AktG, 10. Aufl., § 112, Rn. 2).
  • BGH, 15.01.2019 - II ZR 394/17

    Anwendbarkeit des § 112 S. 1 AktG auf Ein-Personen-Gesellschaften eines …

    Rn. 31 aa) Auch insoweit ist der Wortlaut der Vorschrift zu eng und der Aufsichtsrat nicht nur gegenüber amtierenden Vorstandsmitgliedern zur Vertretung befugt, sondern auch zu Personen, die erst künftig zum Vorstand bestellt werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1958 - II ZR 212/56, BGHZ 26, 236 zum AktG 1937).
  • BGH, 02.07.1992 - I ZR 250/90

    "Volksbank"; Kennzeichnungsschutz kraft Verkehrsgeltung an der Bezeichnung …

    Einem Firmenbestandteil ohne namensmäßige Unterscheidungskraft von Haus aus kann firmenrechtlicher Kennzeichnungsschutz zwar bei einer - auch auf einen hinreichend abgrenzbaren örtlichen Bereich beschränkten - Verkehrsgeltung zuerkannt werden (BGHZ 11, 214, 217, 218 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52]- KfA;… BGH, Urt. v. 18.06.1954 - I ZR 158/52, GRUR 1955, 95, 96 - Deutsche Buchgemeinschaft; BGHZ 26, 238, 242 [BGH 13.01.1958 - II ZR 212/56] - TABU; BGHZ 74, 1, 6 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT).
  • BGH, 08.02.1988 - II ZR 159/87

    Vertretung einer Aktiengesellschaft in einem Rechtsstreit über den Widerruf der …

    So hat der Senat - in einer allerdings noch zu § 97 AktG 1937 ergangenen Entscheidung - die Befugnis des Aufsichtsrats zur Vertretung der Gesellschaft gegenüber Personen, die erst Vorstandsmitglieder werden sollen, sowie bei dem Abschluß eines Vergleichs angenommen, der einem Vorstandsmitglied, dessen Bestellung widerrufen ist, die Möglichkeit nehmen soll, die Wirksamkeit des Widerrufs gesetzlich überprüfen zu lassen (BGHZ 26, 236, 238).
  • BGH, 11.05.1981 - II ZR 126/80

    Pflichtverletzungen bei der Auswahl und Überwachung des Personals einer Bank - …

    Der zum Aktiengesetz 1937 (§ 97) vertretene Standpunkt des Senats, im Streit um den Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied werde die Aktiengesellschaft vom Vorstand vertreten (BGHZ 13, 188, 190 ff; vgl. aber auch BGHZ 26, 236), ist nach dem heutigen Rechtszustand schon wegen der schärferen Fassung des § 112 AktG 1965 nicht mehr aufrechtzuerhalten.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 314/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1244
BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 314/56 (https://dejure.org/1957,1244)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1957 - VIII ZR 314/56 (https://dejure.org/1957,1244)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1957 - VIII ZR 314/56 (https://dejure.org/1957,1244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 419
  • DB 1958, 104
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1954 - III ZR 100/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 314/56
    Denn die Zurückweisung des Beweismittels ist jedenfalls aus einem anderen Grunde zu beanstanden« Das Berufungsgericht hätte nämlich die Verzögerung des Rechtsstreite durch eine Vernehmung des Zeugen namentlich im Hinblick auf die Möglichkeit der Bereitstellung des Beweis mittels gemäß $ 272 b Abs" 2 Nr. 4 ZPO im Verhandlungstermin von 8. Mürz 1956 mit nachprüfbarer Begründung feststellen müssen (BGH Urt. vom 11. November 1954 - III ZR 100/53 - , Ui ZPO § 272 b Nr. 2 = JR 1955, 303 und von 15. Dezember 1956 - IV ZR 160/56, LM ZPO § 272 b Nr. 3; RG YfarnRspr 1937 Nr. 140).' Dabei' wäre zu beachten gewesen, daß nur eine bei verständiger Würdigung des Rechtsganges ernstlich beachtliche Verzögerung in Betracht gezogen werden darf, nicht etwa schon ein nicht ins Gewicht fallender geringfügiger Zei.tablauf, der die Vernehmung des Zeugen zur Folge haben würde (vgl.RG HRR 1931, 877) Aus sachlichen Gründen konnte von der Vernehmung des Zeugen wiederum nur unter eingehender Begründung der völligen Bedeutungslosigkeit seiner Aussage für die richterliche Entscheidung Abstand genommen werden" In dieser Richtung enthält das BerufTuiKBureil'.
  • RG, 06.12.1933 - I 136/33

    1. Kann die Ausgleichspflicht der aus unerlaubter Handlung haftenden …

    Auszug aus BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 314/56
    :3s hat in solchem Zusammenhang hervor gehoben, daß im Halle einer unmöglichen (Warn. Rspr. 1922 Nr, 10) oder unzulänglichen Nachbesserung oder im Palle, daß die Nachbesserung verweigert oder ungebührlich verzögert wird, der Käufer gleichwohl auf die GewährleistüngsanSprüche.zurückgreifen kann (RGZ 87, 335 46, 266, 268 ; 142, 353 LZ 1931, 1379).
  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 160/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 314/56
    Denn die Zurückweisung des Beweismittels ist jedenfalls aus einem anderen Grunde zu beanstanden« Das Berufungsgericht hätte nämlich die Verzögerung des Rechtsstreite durch eine Vernehmung des Zeugen namentlich im Hinblick auf die Möglichkeit der Bereitstellung des Beweis mittels gemäß $ 272 b Abs" 2 Nr. 4 ZPO im Verhandlungstermin von 8. Mürz 1956 mit nachprüfbarer Begründung feststellen müssen (BGH Urt. vom 11. November 1954 - III ZR 100/53 - , Ui ZPO § 272 b Nr. 2 = JR 1955, 303 und von 15. Dezember 1956 - IV ZR 160/56, LM ZPO § 272 b Nr. 3; RG YfarnRspr 1937 Nr. 140).' Dabei' wäre zu beachten gewesen, daß nur eine bei verständiger Würdigung des Rechtsganges ernstlich beachtliche Verzögerung in Betracht gezogen werden darf, nicht etwa schon ein nicht ins Gewicht fallender geringfügiger Zei.tablauf, der die Vernehmung des Zeugen zur Folge haben würde (vgl.RG HRR 1931, 877) Aus sachlichen Gründen konnte von der Vernehmung des Zeugen wiederum nur unter eingehender Begründung der völligen Bedeutungslosigkeit seiner Aussage für die richterliche Entscheidung Abstand genommen werden" In dieser Richtung enthält das BerufTuiKBureil'.
  • RG, 23.11.1915 - II 269/15

    Nachbesserungsrecht des Verkäufers

    Auszug aus BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 314/56
    :3s hat in solchem Zusammenhang hervor gehoben, daß im Halle einer unmöglichen (Warn. Rspr. 1922 Nr, 10) oder unzulänglichen Nachbesserung oder im Palle, daß die Nachbesserung verweigert oder ungebührlich verzögert wird, der Käufer gleichwohl auf die GewährleistüngsanSprüche.zurückgreifen kann (RGZ 87, 335 46, 266, 268 ; 142, 353 LZ 1931, 1379).
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Bereits in BGHZ 48, 264, 270 f [BGH 18.09.1967 - VII ZR 52/65] ist dargelegt, daß die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1957 - VIII ZR 314/56 - (NJW 1958, 419) auf das Werkvertragsrecht nicht anwendbar ist, weil sie einen Kaufvertrag betrifft und die Gewährleistungsrechte des Käufers dort nicht so weitgehend eingeschränkt waren wie im vorliegenden Fall die Rechte des Bestellers.
  • BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 196/67

    Vorbehaltlose Abnahme: Verlust der Mängelrechte nur bei Mangelkenntnis!

    "Voraussetzung für die Mängelhaftung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der der vereinbarten Zahlungsbedingungen" (BGH Urteil vom 26. November 1957 - VIII ZR 314/56 - LM BGB § 476 Nr. 4 = NJW 1958, 419; ebenso BGHZ 48, 264),.
  • BGH, 03.05.1960 - VIII ZR 118/59

    Rechtsmittel

    Die Gültigkeit einer solchen Klausel hat der erkennende Senat bereits mehrfach anerkannt (Urt. vom 26. November 1957 - VIII ZR 314/56 = NJW 1958, 419;… Urt. vom 9. Februar 1960 - VIII ZR 53/59 - BB 1960, 341).

    Die Revision verkennt nicht, daß der erkennende Senat in seiner oben angeführten Entscheidung (NJW 1958, 419), der eine entsprechende Klausel zugrunde lag und von der abzugehen keine Veranlassung besteht, diese Frage bereits im Sinne des Berufungsgerichts entschieden hat.

  • BGH, 09.02.1960 - VIII ZR 53/59
    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß die von ihm angeführte Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. November 1957 - VIII ZR 314/56 - (NJW 1958, 419), in der die Präge offen gelassen ist, ob eine Klausel der vorliegenden Art einen Gewährleistungsanspruch auch bei dessen Entscheidungsreife im selben Rechtsstreit zu Pall bringen könne, seiner Auslegung nicht entgegenstehe.
  • BGH, 18.02.1965 - VII ZR 40/63

    Werklieferungsvertrag über eine nicht vertretbare Sache - Abnahme als Billigung …

    Das bezieht sich auch auf Nachbesserungsansprüche des Bestellers, jedenfalls dann, wenn sie - wie hier - bei Erlaß des Berufungsurteils noch nicht entscheidungsreif waren (vgl. BGH NJW 1958, 419; LM Nr. 10 zu "Allg.
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 158/57
    Es ist zwar möglich« die Befugnis des Käufers zu wandeln oder zu mindern dahin einzuschränken, daß er mit diesen Rechtsbehelfen nicht dem Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises entgegentreten darf« sondern verpflichtet ist, sie entweder in einem besonderen Frose.3 oder im Wege der Widerklage geltend zu machen (vgl. für den Fall der Minderung die Entscheidung des erkennen den Senats vom 26. November 1957 ~ VIII ZR 3 U / 5 6 - NJW 1958 419) : Ob eine solche Einschränkung in der soeben erörterten Klausel zu sehen ist, guß der Prüfung durch den Tatrichter Vorbehalten bleiben, denn sie ist jedenfalls dem Wortlaut nicht zweifelsfrei zu entnehmen; es ist vielmehr möglich, die Klausel dahin zu verstehen, daß hiermit nur die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts im gesetzlich technischen Sinne ausgeschlossen sein soll und daß sie nicht auch auf die Rechtsbehelfe der Wandlung und Minderung zu beziehen ist, die dem Käufer nach den Gewährleistungsbestimmungen der Lieferbedingungen oder sonst nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (BGHZ 22, 90,96) für den Fall zustehen, daß eine mögliche Nachbesserung ungebührlich lange verzögert worden oder daß diese immöglich ist.
  • BGH, 17.12.1959 - VIII ZR 167/58

    Rechtsmittel

    Dem hat sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen (BGHZ 22, 90, 96; Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 1957 - VIII ZR 314/56 = NJW 1958, 419).
  • BGH, 16.06.1976 - VIII ZR 33/75

    Anforderungen an die Auslegung eines Kaufvertrages - Voraussetzungen für den …

    Der Hinweis auf angebliche Mängel der Kaufsache gibt dem Käufer grundsätzlich nicht das Recht, die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern, wenn ein solches Leistungsverweigerungsrecht in den zum Vertragsinhalt gewordenen AGB ausgeschlossen worden ist (Senatsurteil vom 26. November 1957 - VIII ZR 314/56 = LM BGB § 476 Nr. 4).
  • BGH, 03.03.1971 - VIII ZR 194/69
    Die Wirksamkeit solcher Bestimmungen hat der erkennende Senat wiederholt anerkannt, weil der Verkäufer grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse daran hat, sich durch Ausschluß der Aufrechnungsbefugnis und des Zurückbehaltungsrechts dagegen zu sichern, daß ihm der Kaufpreis für eine erbrachte Leistung vorenthalten wird (vgl. Urteile vom 26. November 1957 - VIII ZR 314/56 - LM BGB § 476 Nr. 4; vom 9. Februar 1960 - VIII ZR 53/59 - LM Allgemeine Geschäftsbedingungen Nr. 10 = BGHWarn 1959/60 Nr. 327; vom 9. Mai 1966 - VIII ZR 8/64 - LM BGB § 387 Nr. 42 = BGHWarn 1966 Nr. 112 = WM 1966, 734).
  • BGH, 16.03.1978 - VII ZR 159/77

    Ausschluß der Berufung auf erwiesene oder unstreitige Gegenansprüche

    Der Wegfall der zweckbestimmten Rechtfertigung des Ausschlusses eines Zurückbehaltungsrechts in AGB bei feststehendem Gegenanspruch hängt auch nicht davon ab, ob - wie hier (vgl. auch BGHZ 62, 323 und Urteil vom 16. Juni 1976 - VIII ZR 33/75 = WM 1976, 1016) - die Zurückhaltung von Zahlungen wegen "jeglicher" Gegenansprüche des Bestellers ausgeschlossen ist oder nur wegen "vom Unternehmer nicht anerkannter" Gegenansprüche (vgl. BGH NJW 1958, 419; 1960, 859 Nr. 1; BGHZ 48, 264).
  • BGH, 17.12.1957 - VIII ZR 315/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.06.1961 - VIII ZR 56/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.02.1961 - VIII ZR 91/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.11.1962 - VII ZR 32/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.1958 - VIII ZR 159/57

    Rechtsmittel

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