Rechtsprechung
| BGH, 28.05.1962 - III ZR 27/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hausschwammverdächtigkeit als ein den Verkaufswert eines Hauses mindernder Fehler - Berücksichtigung der Schwammverdächtigkeit bei der Bemessung einer Entschädigung nach dem Bundesleistungsgesetz (BLG) - Wertminderung nach Beseitigung des Schwamms - Schwankung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 2154
- MDR 1962, 805
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60
Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - III ZR 27/61
Er hat im Gegensatz zu der bisher vertretenen Auffassung in seinem Urteil vom 3. Oktober 1961 (BGHZ 35, 396) die bisherige Beschränkung der Haftung des Schädigers nicht mehr aufrechterhalten und den Schädiger für verpflichtet erklärt, dem Geschädigten den merkantilen Minderwert eines unfallgeschädigten Kraftwagens in jedem Fall, mithin ohne Rücksicht auf die mit dem weiteren Gebrauch des Wagens eintretende Minderung dieses Schadens und ohne Rücksicht darauf, ob der Geschädigte den Unfallwagen behält oder nicht, zu ersetzen.Auch der erkennende Senat trägt keine Bedenken, dem VI und dem VII. Zivilsenat in dieser Auffassung zu folgen, und macht sich insoweit die eingehende Begründung, die der VI. Zivilsenat seiner Entscheidung in BGHZ 35, 396 ff gegeben hat, zu eigen.
Damit ist aber noch nicht ausgeschlossen, daß der merkantile Minderwert, wie er nach der Entscheidung in BGHZ 35, 396 zu ersetzen ist, von Sachverständigen ermittelt und gegebenenfalls im Rahmen des § 287 ZPO bemessen werden könnte.
- BGH, 19.05.1958 - III ZR 211/56
Gemeindehaftung bei unterbliebener Wegereinigung
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - III ZR 27/61
Es meint, der Fall sei ähnlich dem vom Bundesgerichtshof für einen "Unfallwagen" in BGHZ 27, 281 [BGH 19.05.1958 - III ZR 211/56] entschiedenen. - BGH, 05.10.1961 - VII ZR 146/60
Minderung des Verkehrswerts eines Gebäudes als sog. merkantiler Minderwert …
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - III ZR 27/61
Der VII. Zivilsenat hat sich dieser Auffassung in seinem Urteil vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 146/60 S. 6/8 (= Betrieb 1961, 1515) für den merkantilen Minderwert bei einem mangelhaft hergestellten und dann ausgebesserten Gebäude angeschlossen. - BGH, 28.06.1961 - V ZR 201/60
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - III ZR 27/61
Dabei ist unter Schwammverdächtigkeit einmal die Gefahr des Wiederauflebens, aber auch die bei einen, vom Schwamm befreiten Gebäude nach einer verbreiteten Verkehrsauffassung längere Zeit hindurch bestehende bloße Befürchtung des Wiederauftretens des Schwammes zu verstehen (vgl. RG JW 1912, 1103; RGZ 85, 252 ff; RG LeipzZ 1933, 585; RG JW 1936, 3310;… BGB RGRK 11. Aufl. § 459 Anm. 17; Urteil vom 28. Juni 1961 V ZR 201/60 S. 4/5, insoweit NJW 1961, 1860 und MDR 1961, 923 nicht mit abgedruckt). - RG, 11.07.1914 - V 67/14
Darf der Käufer eines mit Schwamm behaftet gewesenen Hauses den sog. merkantilen …
Auszug aus BGH, 28.05.1962 - III ZR 27/61
Dabei ist unter Schwammverdächtigkeit einmal die Gefahr des Wiederauflebens, aber auch die bei einen, vom Schwamm befreiten Gebäude nach einer verbreiteten Verkehrsauffassung längere Zeit hindurch bestehende bloße Befürchtung des Wiederauftretens des Schwammes zu verstehen (vgl. RG JW 1912, 1103; RGZ 85, 252 ff; RG LeipzZ 1933, 585; RG JW 1936, 3310;… BGB RGRK 11. Aufl. § 459 Anm. 17; Urteil vom 28. Juni 1961 V ZR 201/60 S. 4/5, insoweit NJW 1961, 1860 und MDR 1961, 923 nicht mit abgedruckt).
- BGH, 25.10.1962 - III ZR 96/61
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht geht zutreffend (vgl. hierzu die bereits im Urteil des Senats vom 28. Mai 1962 - III ZR 27/61 - S. 11/12 angestellten Erwägungen) und insoweit mit der Revision übereinstimmend davon aus, daß für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Kläger aus Stationierungsschäden die Bestimmungen des Finanzvertrages (Art. 8 Abs. 1 und 3 i.V.m. Art. 48 Abs. 1) des Truppenvertrags und §§ 88, 60 Abs. 2 BLG i.d.F. vom 19. Oktober 1956 (BGBl I 815) maßgebend sind, weil das Anwesen der Kläger nach dem Inkrafttreten des Finanzvertrages, das ist der 5. Mai 1955, nämlich am 4. Juni 1956 freigegeben worden ist.
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Rechtsprechung
| BGH, 24.09.1962 - III ZR 61/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 2154
- MDR 1963, 35
- VersR 1962, 1106
- DVBl 1963, 218
- DB 1962, 1406
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89
Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt; …
b) Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Senats die Klagefrist des Art. 12 Abs. 3 NTS-AG auch durch die rechtzeitige Erhebung der Klage beim örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht gewahrt wird (Senatsurteil vom 5. April 1979 - III ZR 33/78 - VersR 1979, 738, 739;… Arndt aaO. S. 490; zu Art. 8 Abs. 10 des Finanzvertrages s. z.B. Senatsurteile BGHZ 34, 230, 235; 35, 374, 377 und vom 24. September 1962 - III ZR 61/61 - NJW 1962, 2154, 2155). - BGH, 20.02.1986 - III ZR 232/84
Wahrung der Klagefrist
In seinen Urteilen vom 21. September 1961 (BGHZ 35, 374) und vom 24. September 1962 (III ZR 61/61 = NJW 1962, 2154) hat er die reichsgerichtlichen Erwägungen nur abgrenzend referiert.Eine Ausschlußfrist wird daher gewahrt, falls die Klage vor Fristablauf bei einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhoben und auf Antrag des Klägers an das zuständige Gericht - mag dieses auch ausschließlich zuständig sein - verwiesen wird (Senatsurteile BGHZ 34, 230; BGHZ 35, 374 und vom 24. September 1962 - III ZR 61/61 = NJW 1962, 2154; vgl. auch BGHZ 90, 249, 252 [BGH 01.03.1984 - IX ZR 33/83];… Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 281 Rn. 24;… Zöller/Stephan, ZPO 14. Aufl. § 281 Rn. 15;… Thomas/Putzo, ZPO 13. Aufl. § 281 Anm. 4 c;… Rosenberg/Schwab, ZPO 13. Aufl. S. 200).
Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die ausschließliche Gerichtsstandsbestimmung im allgemeinen Verfahrensrecht wurzelt oder in dem den materiellen Anspruch selbst regelnden Gesetz ihre Grundlage findet (vgl. BGHZ 35, 374 ff. und Senatsurteil vom 24. September 1962 aaO).
- BGH, 16.03.1964 - III ZR 85/63
Abgabe eines Verfahrens innerhalb der Kammer für Baulandsachen an anderen Kammern …
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- BVerwG, 24.07.1963 - VI C 190.60
Rechtsmittel
Dieser Grundsatz müsse nicht nur für eine Verweisung an einen anderen Gerichtszweig, sondern erst recht für eine Verweisung innerhalb desselben Gerichtszweigs gelten (vgl. BGHZ 35, 374 und Urteil des BGH vom 24. September 1962 in DVBl. 1963 S. 218). - OLG Dresden, 01.12.1998 - 7 W 426/98
Auskunftserzwingungsverfahren im Aktienrecht: Fristwahrung
Auch unterscheidet der BGH keineswegs danach, ob für die Durchführung eines Verfahrens ein sachlich oder örtlich ausschließlicher Gerichtsstand vorgesehen ist (BGH, NJW 1962, 2154; NJW 1986, 2255 ff., 2256f.). - OLG Dresden, 31.07.2001 - 2 W 1018/01
Klageeinreichung beim sachlich unzuständigen Gericht innerhalb der gerichtlich zu …
a) Auch außerhalb des gegenständlichen Anwendungsbereichs von § 17b Abs. 1 Satz 2 GVG ist inzwischen allgemein anerkannt, dass eine Klage- oder Ausschlussfrist selbst dann gewahrt ist, wenn eine - die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen wahrende (vgl. dazu: BVerwG SGb 2001, 244; OVG Nordrhein-Westfalen NJW 1996, 334) - Klage innerhalb der Klagefrist beim unzuständigen Gericht erhoben wird (vgl. BayVGH BayVBl. 2000, 699 zu § 74 AsylVfG; LAG Köln NZA-RR 1998, 561 zu § 48 ArbGG; BGHZ 111, 339 [342] zu Art. 12 Abs. 3 NTS-AG; BGHZ 97, 155 [159 ff.] zu § 30 PrEnteigG; BGHZ 90, 249 [252] zu § 41 Abs. 1 Satz 1 KO [bei Verneinung der Fristwahrung aus anderen Gründen]; BGHZ 35, 374 [375 ff.] und BGH NJW 1962, 2154 [2155] zu Art. 8 Abs. 10 FinVertr). - BGH, 01.07.1966 - IV ZB 180/66
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht ist damit zur Frage der Fristwahrung durch die Klageerhebung beim örtlich unzuständigen Landgericht wie zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausdrücklich der Rechtsprechung des Senats a.a.O. gefolgt, von der abzugehen weder der vorliegende Fall noch die von anderen Voraussetzungen ausgehenden, von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in BGHZ 35, 374 und NJW 62, 2154 Nr. 6 und des Bundesverwaltungsgerichts in DVBl 63, 858 wie auch das VGH Kassel in NJW 65, 603 Nr. 23 Veranlassung geben. - BGH, 18.10.1967 - IV ZR 80/66
Rechtsmittel
Im übrigen ist aber darauf hinzuweisen, daß die Vorschrift des Art. 8 Abs. 10 FinV, zu welcher die vom Berufungsrichter angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ergangen sind (BGHZ 35, 374; BGH NJW 61, 2259 und 62, 2154; BGH DVBl 63, 218), anders als § 210 Abs. 1 BEG das Gericht, vor dem der Bescheid der Verteidigungslastenämter anzufechten ist, nicht bestimmt.
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