Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,17
BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62 (https://dejure.org/1963,17)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1963 - 1 BvR 610/62 (https://dejure.org/1963,17)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1963 - 1 BvR 610/62 (https://dejure.org/1963,17)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,17) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollzuges der Untersuchungshaft - Einschränkung des Grundrechts aus Art. 5 GG - Grundrecht auf Meinungsbildung - Schriftlichkeit im Sinne des § 23 BVerfGG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 288
  • NJW 1963, 755
  • DVBl 1963, 363
  • DÖV 1965, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (174)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
    Diese Bestimmung enthält als allgemeines Gesetz eine "Schranke" der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 2 GG (BVerfGE 7, 198 [207-209]).

    Bei der großen Bedeutung des Grundrechts aus Art. 5 GG (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]) ist dessen Berücksichtigung im Rahmen des Möglichen geboten.

  • RG, 15.05.1936 - 2/36/V 62/35

    Müssen in Anwaltsprozessen bestimmende Schriftsätze von einem bei dem …

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
    Für das Zivilprozeßrecht hat das Reichsgericht allerdings in ständiger Rechtsprechung die eigenhändige Unterschrift gefordert (vgl. RGZ 151, 82 [83 f.]; JW 36, 3313 für einen tatsächlich nahezu gleichgelagerten Fall;… a. A. KG, JW 30, 169 und Stein/Jonas/Schönke, ZPO , 18. Aufl., § 129 Anm. 2), und hierin ist ihm für das verwaltungsgerichtliche Verfahren das Bundesverwaltungsgericht gefolgt (BVerwGE 13, 141 [143]).

    Aber das Reichsgericht hat auch selbst schon seine unterschiedliche Rechtsprechung erklärt (RGZ 151, 82 [86]); sie ergebe sich aus dem Fehlen des Anwaltszwangs im Strafprozeß.

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
    Der Rundfunk gehört zu den allgemein zugänglichen Quellen (vgl. BVerfGE 12, 205 [260]), aus denen sich gemäß Art. 5 Abs. 1 GG jedermann ungehindert unterrichten darf.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
    Sie verletzt nicht - wie der Beschwerdeführer meint - Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG , da dieser jedenfalls nicht für Gesetze gilt, die zwar nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen sind, jedoch lediglich ältere Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (BVerfGE 2, 121 [122]; 5,13 [16]).
  • BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 787/52

    Geltungsumfang des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
    Sie verletzt nicht - wie der Beschwerdeführer meint - Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG , da dieser jedenfalls nicht für Gesetze gilt, die zwar nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen sind, jedoch lediglich ältere Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (BVerfGE 2, 121 [122]; 5,13 [16]).
  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
    Für das Zivilprozeßrecht hat das Reichsgericht allerdings in ständiger Rechtsprechung die eigenhändige Unterschrift gefordert (vgl. RGZ 151, 82 [83 f.]; JW 36, 3313 für einen tatsächlich nahezu gleichgelagerten Fall;… a. A. KG, JW 30, 169 und Stein/Jonas/Schönke, ZPO , 18. Aufl., § 129 Anm. 2), und hierin ist ihm für das verwaltungsgerichtliche Verfahren das Bundesverwaltungsgericht gefolgt (BVerwGE 13, 141 [143]).
  • RG, 23.02.1928 - II 74/28

    Ist der Strafantrag schriftlich angebracht (§ 158 StPO.), wenn die …

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
    Ähnliches gilt für das Strafverfahren, soweit dort Schriftform, aber nicht Unterzeichnung vorgeschrieben ist (RGSt 62, 53 [54 f.]; 63, 246 [247 f.]; 67, 385 [388 f.]).
  • RG, 30.11.1933 - III 992/33

    Was gehört zur "Schriftlichkeit" im Sinne des § 314 StPO.?

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
    Ähnliches gilt für das Strafverfahren, soweit dort Schriftform, aber nicht Unterzeichnung vorgeschrieben ist (RGSt 62, 53 [54 f.]; 63, 246 [247 f.]; 67, 385 [388 f.]).
  • RG, 06.09.1929 - III 722/29

    1. Kann eine als Beschluß bezeichnete Entscheidung, durch welche die Berufung im …

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
    Ähnliches gilt für das Strafverfahren, soweit dort Schriftform, aber nicht Unterzeichnung vorgeschrieben ist (RGSt 62, 53 [54 f.]; 63, 246 [247 f.]; 67, 385 [388 f.]).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …

    Das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG folgende Grundrecht der Informationsfreiheit schützt den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 145, 365 ) und zugleich die eigene Entscheidung darüber, sich aus solchen Quellen zu informieren (vgl. BVerfGE 15, 288 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Damit entfiel die verfassungsrechtliche Notwendigkeit, das einzuschränkende Grundrecht unter Angabe des Artikels zu benennen (vgl. BVerfGE 5, 13 [16]; 15, 288 [293]; 16, 194 [199 f.]; 35, 185 [189 f.]).
  • BVerfG, 30.07.2024 - 2 BvF 1/23

    Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß - allein die 5 …

    Rn. 107 a) Die Begründung der Verfassungsbeschwerde soll dem Bundesverfassungsgericht eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens verschaffen (vgl. BVerfGE 15, 288 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht